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1585/2 1580/7 1591/2 1591/3 1583/3 1591/15 1591/23 1583/8 1585/1 1591/14 1591/4 1591/22 1591/17 1591/13 1591/5 1591/21 1585/6 1591/24 1591/12 1587/2 1591/6 1585/5 1591/20 1592/4 1591/11 1591/7 1591/19 1602/10 1592/5 1591/10 1591/8 1587 1592/6 1587/3 1602/5 1592/9 1592/7 2481/1 2479 1591/9 1592/17 Whs 1592/2 Whs 1592/10 Whs Whs Gar Gar 1592/18 1603/1 Whs 1592/11 1592/13 Gar 2482 Gar Gar 1603 1592/26 1592/14 Whs 1592/20 Gar 1604 2483 1608 1592/15 1592/12 Whs 1592/22 2484 1539/17 Whs 1592/23 1690/2 1622/9 Gar 1691 1622/12 1592/16 1605 Whs 1592/24 1622/8 1622/3 Gar Gar 2508 1622/13 1622/7 Whs 1592/25 Gar 1622/4 1622/2 1622/6 2507 2509 1622/16 1622/17 Gar Gar 1622/5 1622/1 1622/14 1690 1622/19 1622/18 1688/19 1611 1622/15 1690/3 1614/2 1687 1688/15 1688/18 1612/2 1688 1783/1 Whs 1783/2 Freitag, 29. November 2019 MONTFORT BOTE 2 Amtliche Bekanntmachungen Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung (bei weniger als 20.000 m² Grundfläche) „Amselweg/Lerchenweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (mit frühzeitiger Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB) Der Gemeinderat der Gemeinde Langenargen hat am 19.11.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan der Innenentwicklung „Amselweg/Lerchenweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.11.2018 im Montfort-Boten öffentlich bekanntgemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sollte nach Vorliegen eines vom Gemeinderat gebilligten Planentwurfes durchgeführt werden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.10.2019 den Bebauungsplanentwurf vom 24.06.2019 gebilligt und diesen zum Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemacht. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: Gar Gar Whs 9 15 4 Whs Whs Gar 52 Whs 1539/14 17 Gar Whs Gar Whs Whs 7 Gar Whs Whs Whs Gar 3 Amselweg 6 1583/6 0 10 25m 5 Whs 54 Whs 1539/15 Gar Gar 8 Gar Gar Gar Whs Whs Gar Gar 7 Gar Gar 9 Whs Whs Whs Whs Albert-Schö lhammer-Straße 5 8 56 10 Gar Gar Gar Gar 58 Whs 11 Whs Gar 13 6 Whs Whs Whs 4 Whs Gar Gar Gar Whs Gar Gar Gar 15 Gar 2 Whs Whs 17 12 14 60 1591/18 Whs FH 413,5 WH 409,0 Gar Whs Gar Whs Whs Whs 19 62 4 21 Tgar Gar 16 Whs Gar L 334 Whs Gar 59 5 Gar Whs 2 Gar Whs Whs 61 18 Whs 7 Gar 6 Whs 4 Whs Gar Gar Gar Whs 62 6 Whs 9 Lerchenweg 2481 8 Tgar 11 Gar 13 Finkenweg 2480 8 Whs Whs 5 64 Whs 10 1592/19 FH 414,0 WH 409,5 FH 414,0 WH 409,5 Tgar 12 Whs Whs 7 66 10 Whs Lindauer Straße Gar Whs Whs Gar 39 9 14 Whs Gar Whs 15 12 Gar Gar Gar Whs 14 11 Whs 16 Whs 68 Whs 17 1539/1 16 Gar Gar 18 Whs Whs 13 Tgar 20 Whs 18 Whs 19 Gar Gar Whs Gar 72 Gar 20 Whs Gar 21 22 Whs 22 Whs Whs FH 414,0 WH 409,25 15 Gar 24 Whs 76 Amtlicher Teil 1500/2 Finkenweg Whs 17 Gar Ghs Gar Ust 26 Whs Gar 91 WGhs Gar 28 Whs Whs Gar 86 WBtrg 19/3 Whs 19/2 1688/1 Whs Schu 88/1 Whs Whs 21 Lagg Kanalstraße LAGEPLAN ZUM BEBAUNGSPLAN "AMSELWEG / LERCHENWEG" FH 414,7 WH 409,0 Planfassung 24.06.2019 Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 24.06.2019. Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines vorwiegend wohngenutzten, innerörtlichen Quartiers und die Steuerung einer verträglichen Nachverdichtung geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 18.12.2019 um 17 Uhr im Rathaus der Gemeinde Langenargen, Obere Seestraße 1, 88085 Langenargen im Sitzungssaal im Erdgeschoss statt. Im Anschluss liegt der Bebauungsplan im Ortsbauamt des Rathauses, Obere Seestraße 1, Zimmer 26, 27 und 28 bis zum 10.01.2020 während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Während der Informationsveranstaltung und während der Planauslage wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren sind auf der Homepage der Gemeinde Langenargen (www. langenargen.de) unter folgendem Link aufrufbar: https://www.langenargen.de/Home/Gemeinde+Langenargen/ bauleitplanung.html Langenargen, den 29.11.2019 Achim Krafft Bürgermeister Whs 88 Gar Gar 1684 1688/16 1684/1 Gar Wkst 1784/1 Gar Whs 25 Gemeindenachrichten Weihnachtsmarkt in Langenargen Der 35. Langenargener Weihnachtsmarkt findet dieses Jahr wieder vor dem Münzhof statt. Die Eröffnung durch Bürgermeister Achim Krafft findet am Freitag, 06.12. 2019, um 17 Uhr statt. Hobbykünstler, soziale und kirchliche Einrichtungen, der Einzelhandel und die Langenargener Vereine erwarten die Marktbesucher mit einem großen Angebot an Weihnachtsgeschenken, Christbaumschmuck, Weihnachtsgebäck und Spielwaren. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Und auch in diesem Jahr gibt es wieder die große Weihnachtskrippe, einen Raum der Stille in der katholischen Kirche und das Kinderland „Weihnachtszauber“ mit seinen schönen Angeboten: Im gemütlichen Märchenhaus werden Weihnachtsgeschichten vorgelesen, es werden Kerzen gezogen und Stockbrot gebacken am warmen Feuer. Das Kinderland „Weihnachtszauber“ ist ein Kooperationsprojekt des See- und Waldkindergartens Kinder der Erde Langenargen e.V., des Gemeinde-Kindergartens Bierkeller-Waldeck, des Jugendbeauftragten Daniel Lenz sowie vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer aus verschiedenen Generationen. Am Freitag treffen sich die Weihnachtsengel, eine Ponykutsche und die Laternenkinder zum Umzug, um 16.45 Uhr vor der Katholischen Kirche St. Martin. Die Kinder dürfen gerne ihre gebastelten Laternen mitbringen. Es werden auch bunte Glas-Lichter bereitgestellt. Begleitet von einer Ponykutsche, wandert der Umzug am See entlang bis zum Rathaus und durchs Städtle zurück zum Münzhof. Bürgermeister Achim Krafft wird um 17 Uhr die Gäste begrüßen und den Weihnachtsmarkt unter Mitwirkung des Jugendblasorchesters offiziell eröffnen. Die Schulkinder tragen Gedichte vor. Am Samstag um 15 und 16 Uhr zeigen die Puppenspieler „Kasperls Traumkiste“ das Theaterstück „Das Waldmännlein“ im Münzhof. Um 17 Uhr trägt der Chor der Franz-Anton-Maulbertsch-Schule Weihnachtslieder und Gedichte vor. Auch am Sonntag dürfen sich die Kleinen auf ein Puppenspiel freuen. Um 15 und 16 Uhr gibt es das Theaterstück „Ein Geschenk für die Großmutter“ zu sehen. Im Anschluss um 17 Uhr spielt die Bürgerkapelle Langenargen. Der Weihnachtsmarkt ist am Freitag von 17 bis 21 Uhr, am Samstag von 15 bis 21 Uhr und am Sonntag von 15 bis 19 Uhr geöffnet. Zum Besuch des Weihnachtsmarktes Langenargen laden wir Sie herzlich ein. Amt für Tourismus, Kultur und Marketing hat eine neue Leitung Das Amt für Tourismus, Kultur und Marketing in Langenargen hat eine neue Leitung. Anfang des Monats hat Alexander Trauthwein (Bild: Gemeindeverwaltung) seine Arbeit in der Sonnenstube am Bodensee aufgenommen. Alexander Trauthwein ist Diplom-Betriebswirt (BA) im Fachbereich Kurorte- und Destinationsmanagement. Der 43-Jährige war zuletzt als Tourismus-Leiter der Ferienregion Sasbachwalden tätig. Hierdurch bringt er die notwendige
Freitag, 29. November 2019 MONTFORT BOTE 3 Berufserfahrung mit. Somit konnte die wichtige Leitungsstelle im TKM wieder besetzt werden. Eine offene Kommunikation und eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Tourismuspartnern und Bürgern ist Alexander Trauthwein sehr wichtig und soll als Grundlage seiner Tätigkeit dienen . Die Gemeinde Langenargen freut sich sehr über den „Neuzugang“ und wünscht Alexander Trauthwein alles Gute bei seiner neuen Tätigkeit. Bauarbeiten am „Arboner Platz“ Beginn: Ende KW 48/2019 Aufgrund der restlichen Tiefbau- und Belagsarbeiten am „Arboner Platz“ ist es notwendig, einen kleinen Teil der Uferanlage abzusperren. Diese Arbeiten werden Ende der 48. Kalenderwoche (ab ca. 28.11.2019) von der Firma Markus Krug, Straßenbau aus Langenargen, im Rahmen des Rahmenvertrages durchgeführt. Sollte es während der Bauzeit zu Beeinträchtigungen kommen, bitten wir um Verständnis. Beginn der Bauarbeiten „Asphaltierung der Schlossallee“ Sofern es die Witterung zulässt, beginnen in der 2. Dezemberwoche 2019 die Asphaltierungsarbeiten der Schlossallee. Es werden die erforderlichen Tiefbauarbeiten mit der Erneuerung der Deckschicht auf der gesamten Breite und Länge der Schlosszufahrt zur Ausführung kommen. Diese Arbeiten werden von der Firma Markus Krug, Straßenbau aus Langenargen im Rahmen des Rahmenvertrages durchgeführt. Sollte es während der Bauzeit zu Beeinträchtigungen kommen, bitten wir um Verständnis. Neuer Elternbeirat der Musikschule Langenargen Ihnen liegt das Wohlergehen der Musikschule am Herzen (von links): Barbara Kugel, Wolfgang Miller, Astrid Kühn-Ulrich, Carola Litz, Christina Schwarz, Claudia Klotz, Ulrich Thalhofer und Conni Breyer. Bild: Gemeindeverwaltung Zum alljährlichen Elternabend im November lud die Musikschulleitung und der Elternbeirat der Musikschule Langenargen ein. In altbewährter Weise führte Conni Breyer, als noch Vorsitzende des Elternbeirates, mit Florian Keller durch den Abend und berichtete über das vergangen Musikschuljahr. Neben den zahlreichen musikalischen Aktivitäten der Ensembles wurde auch über die Neuanstellungen von Frau Zimmermann und Frau Manig im Musikgarten sowie in der musikalischen Früherziehung berichtet. Besonders hervorgehoben wurde die große Teilnehmerschar beim Wettbewerb „Jugend Musiziert“, die Konzertreise des Jugendblasorchesters, die Neuanschaffungen der Möbel im Foyer sowie der Großauftritt der Ensembles beim „Städtlestreff“. Im Mittelpunkt des Abends stand aber die Verabschiedung des amtierenden Elternbeirates, allen voran Conni Breyer mit Claudia Klotz und Barbara Kugel. In feierlichem Rahmen dankte Musikschulleiter Florian Keller für die unermüdliche und tatkräftige Unterstützung der Musikschule. Als neuer Elternbeirat mit Vorsitz von Carola Litz wurden des weiteren Astrid Kühn-Ulrich, Christina Schwarz und Wolfgang Miller gewählt. Ulrich Thalhofer bleibt als Elternbeirat aus dem alten Team weiterhin im Amt. Florian Keller gratulierte den neuen Mitgliedern des Elternbeirats zur Wahl und dankte für Ihre Bereitschaft und um das Wohlergehen der Musikschule. Aus dem Gemeinderat K u r z b e r i c h t zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) am Montag, 18.11.2019 TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit gem. § 39 Abs. 5 GemO i.V.m. § 37 Abs. 2 GemO Bürgermeister Achim Krafft begrüßte alle Mitglieder und stellt gem. § 39 Abs. 5 GemO i.V.m. § 37 Abs. 2 GemO die Beschlussfähigkeit fest. Die Zustimmung zur Tagesordnung wurde erteilt. Befangenheiten wurden nicht festgestellt. TOP 2 Bauvorhaben zum Neubau eines Lagers mit Garage, Flst. 1441/2, Mühlesch 23, B.T.-Nr. 39/2019 Der Antragsteller beabsichtigt entlang der nördlichen Grundstücksgrenze zum benachbarten Grundstück eine Grenzbebauung mit einer Länge von 23,75 m zu erstellen. Hier ist beabsichtigt, ein Lager mit Schwerlastregal, eine Garage, sowie ein Lager für Paletten zu erstellen. Das Bauvorhaben ist nach dem Bebauungsplan „Krumme Jauchert / Mühlesch; 2. Erweiterung“ zu beurteilen. Von diesem Bebauungsplan ist eine Befreiung von der bestehenden Baugrenze erforderlich. Auf Grund der Grenzbebauungslänge und der auf dem benachbarten Grundstück bereits bestehenden Lagerhalle ist eine Befreiung von der offenen Bauweise notwendig. Bauordnungsrechtlich ist es erforderlich, dass die beiden Grundstückseigentümer eine gegenseitige Anbaubaulast für die beiden auf der Grenze bestehenden und geplanten Gebäude übernehmen. Dem Baugesuch wurde das Einvernehmen gem. § 31 (Befreiung vom Bauquartier und der offenen Bauweise) und § 36 BauGB erteilt. Das Baurechtsamt wurde aufgefordert im Baugenehmigungsverfahren die bauordnungsrechtlich notwendige Anbauverpflichtung des Nachbarn über Baulast festzuschreiben. TOP 3 Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrgenerationenhauses (2-Familienhaus) mit Garagen und Carport, Flst. 452/21, Gräbenen 25, B.T.-Nr. V40/2019 Der Antragsteller beabsichtigt ein Mehrgenerationenhaus als 2-Familienhaus zu erstellen. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gräbenen IV“. Vom Bebauungsplan sind Befreiungen von der Hauptfirstrichtung, für die Überschreitung des Baufensters durch Garagen und Abstellräume um 0,50 m, die Überschreitung des Baufensters durch überdachte Stellplätze und für die Unterschreitung der Mindestdachneigung für einen abgeschleppten eingeschossigen Anbau erforderlich. Aus Sicht des AUT waren die zu erteilenden Befreiungen vertretbar und das Bauvorhaben wurde von den Mitgliedern des AUT als „in die Umgebung passend“ beurteilt. Sollte im weiteren Verfahren weitere Befreiungen erforderlich werden, so ist über diese Befreiungen dann separat erneut zu entscheiden. Der vorliegenden Bauvoranfrage wurde gem. § 31 (Befreiung für die Drehung der Firstrichtung um 90°, geringfügige Überschreitung des Baufensters durch Garagen und Abstellräume (Nebenanlagen), Überschreitung des Baufensters durch die überdachten Stellplätze und Unterschreitung der Mindestdachneigung für abgeschleppte eingeschossige Anbauten) und § 36 BauGB das Einvernehmen erteilt. Weitere Befreiungen sind nicht Gegenstand des in der Sitzung gefassten Beschlusses. TOP 4 Bauvoranfrage zum Abbruch des Doppelhauses und der Garage, sowie Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Carport, Flst. Nr. 1561/3 und 1561/4, Mörikestraße 13, B.T.-Nr. V21/19 Für die betroffenen Baugrundstücke war bereits eine Bauvoranfrage Gegenstand der Beratung im Gemeinderat.
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