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Montfort-Bote 20.08.2021

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Freitag, 20. August 2021

Freitag, 20. August 2021 MONTFORT BOTE 2 Amtlicher Teil Gemeindenachrichten Bei der Gemeinde Langenargen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der Sachbearbeitung „Ordnungs- und Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz“ (m/w/d) in Vollzeit (unbefristet) zu besetzen. Wir erwarten eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r. Eine Weiterbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in wäre von Vorteil. Es ist eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 9a TVöD vorgesehen Den vollständigen Ausschreibungstext sowie Einzelheiten zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.langenargen.de > Gemeinde > Aktuelles Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 05.09.2021 an GEMEINDE LANGENARGEN Hauptamt – Personal- und Organisation Obere Seestr. 1 | 88085 Langenargen rathaus@langenargen.de | www.langenargen.de „Langenargen 2040 – nachhaltige Gemeindeentwicklung“ Einladung zur Bürgerwerkstatt Die Gemeinde Langenargen möchte mit einem Gemeindeentwicklungskonzept den aktuellen Herausforderungen der Gemeindeentwicklung - z. B. demografischer Wandel, Klimawandel, bezahlbarer Wohnraum - begegnen. Damit soll eine Strategie für die zukünftige Entwicklung festgelegt werden. Eine unverzichtbare Grundlage für die Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Es wurden bereits eine Auftaktveranstaltung, eine Online-Befragung, sowie ein Verwaltungsworkshop und eine Gemeinderatsklausur durchgeführt. Um die bisher erarbeiteten Ergebnisse weiter zu vertiefen sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zu der Bürgerwerkstatt am Dienstag, 21.09.2021 um 18:00 Uhr in der Turn- und Festhalle (Kirchstraße 19, 88085 Langenargen) eingeladen. Ziel der Veranstaltung ist es, mit den Bürgerinnen und Bürgern Maßnahmenvorschläge zu entwickeln. Außerdem sollen ein Auszug der bisherigen Ergebnisse und das geplante weitere Vorgehen vorgestellt werden. Notrufe und Bereitschaftsdienste der Ärzte und Apotheken Aktuelle Corona-Informationen und Inzidenz-Status des Landkreises: Auf der der Seite www.bodenseekreis.de hält das Landratsamt umfangreiche Informationen zum Thema Corona bereit. Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: Die aktuelle Verordnung des Landes gibt es hier: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de Informationen für Gäste auf der Seite www.langenargen.de und dort „Tourismus/Langenargen“. Kontakt: Tourist-Information Langenargen, Obere Seestraße 2/1, Tel. 0 75 43/93 30 92, E-Mail: touristinfo@langenargen.de Imfpungen und Anmeldung für das Kreisimpfzentrum (KIZ): Tel. 116 117 (ohne Vorwahl), Online: www.impfterminservice.de bzw. www.impfen-bw.de. Informationen zu Impfaktionen ohne Termin: www.bodenseekreis.de/corona-impfung.de. Über die sog. Impfbrücke ist die kurzfristige Terminvergabe per SMS möglich, Anmeldung per E-Mail an impfbruecke@bodenseekreis.de. Impfung in hausärztlichen Praxen in Langenargen: Verfügbare Termine direkt in der Praxis erfragen. Ärzte am Münzhof, Tel. 0 75 43/24 92, www.aerzte-am-muenzhof.de (alle verfügbaren Impfstoffe); Dr. Jana Lill, Tel. 0 75 43/9 61 88 30, post@dr-lill.de (nur Biontec); Drs. Müller/Fischer, Tel. 0 75 43/23 96 (alle verfügbaren Impfstoffe) Testen: Im Rahmen der kostenfreien Bürgertestung haben alle Bürger Anspruch auf einen kostenlosen SARS-CoV-2-Antigen- Schnelltest pro Woche. • Praxis Ärzte am Münzhof: www.aerzte-am-muenzhof.de Verhalten im Verdachtsfall: Personen, die den Verdacht haben, mit Coronaviren infiziert zu sein und Krankheitssymptome haben, sollen sich zunächst telefonisch mit dem Hausarzt in Verbindung setzen. Nicht unangemeldet in die Praxis oder ins Krankenhaus gehen. Hausärztin oder -arzt klärt dann mit dem Betroffenen das weitere Vorgehen ab. Wenn die Hausarztpraxis nicht erreichbar ist: Tel. 116117 Info-Telefone Landesgesundheitsamt: Tel. 0711/904-39555 (täglich von 09:00 bis 18:00 Uhr) Gesundheitsamt Bodenseekreis: Tel. 07541/204-3300 (täglich von 09:00 bis 16:00 Uhr) Notruf: 110 Rettungsdienst und Feuerwehr: 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117 (Anruf kostenlos) Montag, Dienstag, Donnerstag 18 - 8 Uhr, Mittwoch 13 - 8 Uhr, Freitag 16 - 8 Uhr. Samstag, Sonntag und Feiertage 8 - 8 Uhr. Informationen im Internet: www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/ Notfallpraxis am Klinikum Tettnang, Tel. 0 75 42/531-0 und am Klinikum Friedrichshafen, Tel. 0 75 41/96-0 (ohne Anmeldung): Samstag, Sonntag und Feiertage: 8 - 21 Uhr Fieberambulanz für Patienten mit Atemwegsinfektionen Samstag, Sonntag, Feiertage: Tel. 116117 Kinderärztlicher Notdienst: 116117 Augenärztlicher Notdienst: 116117 HNO-ärztlicher Notdienst: 116117 Zahnärztlicher Notdienst: 116117 Apothekennotdienst: 08 00/0 02 28 33

Freitag, 20. August 2021 MONTFORT BOTE 3 Ihre Mitwirkung ist gefragt: Mit welchen Maßnahmen kann die weitere Entwicklung der Gemeinde gestaltet werden? Die Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes wird im Rahmen des Förderprogramms des Landes Baden-Württemberg „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ gefördert. Für Fragen vorab stehen Ihnen gerne folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Herr Peter Hinkel (Tel. 07543/9330-29, E-Mail: hinkel@langenargen.de) und Frau Claudia Niedermaier (Tel. 07543/9330-30; E-Mail: niedermaier@langenargen.de) bei der Gemeinde Langenargen und Frau Melina Krapf (Tel. 07141/16-757289, E-Mail: melina.krapf@ wuestenrot.de) bei der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH. Hinweis: Aufgrund der aktuellen Corona Lage ist eine Anmeldung vorab notwendig. Wir bitten daher darum, dass Sie sich vorab per E-Mail: (niedermaier@langenargen.de) oder telefonisch (07543/9330-30) anmelden. Es zählt hierbei der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung. Eine Anmeldebestätigung mit entsprechenden Hinweisen zu den aktuellen Corona Vorschriften erfolgt per E-Mail. Die Anmeldung ist möglich bis Freitag, den 17.09.2021. Aktionsprogramm Sichere Straßenquerung – 1.000 Zebrastreifen für Baden-Württemberg Bürgerbeteiligung – Informationsstand auf dem Wochenmarkt Die Gemeinde Langenargen wird derzeit durch das Verkehrsministerium Baden-Württemberg dabei unterstützt, im Gemeindegebiet mehr sichere Fußgängerüberwege einzurichten. Die Rückgewinnung des öffentlichen Raumes für Fußgängerinnen und Fußgänger und der Abbau von Barrieren sind essentieller Bestandteil einer Verkehrspolitik, die die Lebensqualität und die Mobilität aller Menschen in den Mittelpunkt stellt. Genau hier setzt das Ministerium für Verkehr mit dem Aktionsprogramm an. Das Land Baden-Württemberg fördert die Anlage gut gestalteter Zebrastreifen. Das Ministerium hat dabei den Spielraum zur Anlage von Fußgängerüberwegen erweitert und einen Planungsleitfaden erarbeitet. Ziel ist eine neue Geh-Kultur, die sich positiv auf die Lebensqualität in Städten und Dörfern auswirkt. Wer den Fußverkehr fördert, vermeidet Unfälle, stärkt den sozialen Zusammenhalt und schützt Umwelt und Klima. Im Rahmen des Aktionsprogramms hat in Langenargen bereits eine Begehung vor Ort sowie ein Sicherheitsaudit stattgefunden. Als zusätzliche Möglichkeit der Beteiligung ist ein Informationsstand auf dem Wochenmarkt geplant. Neben allgemeinen Informationen zum Programm, sollen außerdem bestehende Konfliktstellen, aber auch Potenziale zur Verbesserung von Querungsmöglichkeiten gemeinsam betrachtet und diskutiert werden. Das Beteiligungsformat findet statt: Donnerstag, 26. August 2021 09.00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr Wochenmarktgelände, Uhlandplatz Wir freuen uns auf Ihren Besuch und hoffen auf einen regen Austausch. Helfen Sie dabei mit, Ihre Gemeinde sicherer für die Zufußgehenden zu gestalten! Information des Sachgebietes „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ zum Parken an engen Straßenstellen Eine gebührenpflichtige Verwarnung ist immer ärgerlich, aus diesem Grund möchten wir zum Thema „Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen“ informieren. Das Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen kann zur Folge haben, dass für Krankenwagen und Feuerwehr im Notfall kein Durchkommen gewährleistet werden kann. Im Einsatzfall zählt jede Sekunde. Gemäß §12 Absatz 1 Nr. 1 StVO ist das Halten und somit auch das Parken an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig. Eng ist eine Straßenstelle in der Regel dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite (2,55 m) zuzüglich 50 cm Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde. Demzufolge ist eine Restfahrbahnbreite von 3,05 m erforderlich. Ein Gehweg zählt hierbei nicht dazu, denn dieser Schutzbereich ist ausschließlich dem Fußgängerverkehr, insbesondere Kindern, älteren Mitmenschen und Schwerbehinderten zugeordnet. Auch ohne ein explizit ausgeschildertes Haltverbot gilt in solchen Bereichen, Halten und Parken unzulässig. Eine Nichtbeachtung kann jederzeit mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15,- € geahndet werden. Beispiel aus der Praxis in der Gartenstraße Langenargen: Bitte denken Sie nach dem Abstellen an die gesetzliche Restfahrbahnbreite von 3,05m (ohne Gehweg) Straßensperrungen in Langenargen Im Zeitraum vom 16.8. bis 30.08.2021 sind an verschiedenen Tagen der Flurweg sowie der Ludwig-Dürr-Weg Höhe Spielplatz in Langenargen durch Straßenbauarbeiten gesperrt. Weiterhin werden im September folgende Straßen durch eine Vollsperrung beeinträchtigt, welche aber nur von kurzer Dauer sind (1 - 3 Tage): Amthausstraße 33, Finkenweg 10, Narzissenweg 3, Orchideenweg 2. Gesetzliche Ausweispflicht Für Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit besteht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr eine gesetzliche Ausweispflicht, die sowohl mit einem Personalausweis als auch mit einem Reisepass erfüllt werden kann. Für Kinder unter dem 12. Lebensjahr wird ein Kinderreisepass ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass bereits vorhandene Kinderreisepässe nur vor Ablauf der Gültigkeit verlängerungsfähig sind. Neue Ausweisdokumente können unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Passbildes beim Bürgerservice Plus, Marktplatz 4, beantragt werden. Anmeldung von Saisonarbeitskräften Wir weisen darauf hin, dass sich ausländische Saisonarbeitskräfte, insbesondere in der Landwirtschaft, im Gastronomiebereich sowie im Baugewerbe, innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden müssen. Nach § 27 Abs. 2 Bundesmeldegesetz besteht die Pflicht zur Anmeldung von Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, sobald die Aufenthaltsdauer mehr als 3 Monate beträgt. Wir bitten alle Arbeitgeber, diese Meldepflichten zu erfüllen, da ansonsten ein Verstoß gegen das Meldegesetz vorliegt, welcher mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Anmeldeformulare können im Bürgerservice Plus, Marktplatz 4, abgeholt werden. Zur Anmeldung wird ein gültiger Ausweis/ Reisepass benötigt. Beim Wegzug der Saisonarbeitskräfte ins Ausland denken Sie bitte auch daran, die Abmeldung wieder im Bürgerservice Plus vorzunehmen.

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