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E 21890 C Amtliches Bekanntmachungs- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Langenargen-Oberdorf 68. Jahrgang Freitag, den 15. Mai 2020 Nummer 20 Verlag: Schwäbische Zeitung Tettnang GmbH & Co. KG Lindauer Straße 9, 88069 Tettnang, Verlagsleitung Klaus Dannecker, Redaktion: Angela Schneider (ela) E-Mail: redaktion@montfortbote.de, Telefon: 0 75 42/94 18 54 Redaktionsleitung (V.i.S.d.P.): Mark Hildebrandt, Anzeigen: Karin Nagurski, Telefon: 0 75 41/7005 229, Fax: 0 75 41/7005 210, E-Mail: anzeigen@montfortbote.de, Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages. Anzeigen- und Redaktionsschluss: Dienstag, 10 Uhr, Aboservice: Telefon: 0 75 42/94 18 60, Fax: 0751/29 55 99 86 99, E-Mail: abo@montfortbote.de, Annahmestelle Langenargen: Schneider multimedia und Postagentur, Bahnhofstraße 36, 88085 Langenargen, Telefon: 0 75 43/20 88, Fax: 0 75 43/20 18 Herstellung: Druckhaus Müller OHG, Bildstock 9, 88085 Langenargen, Auflage: 2.000 Exemplare, Erscheinungsweise: Wöchentlich freitags, Bezug: Einzelpreis € -,70 (per Austräger frei Haus monatlich € 3,20/€ 9,60 im Quartal; bei Postbezug zuzüglich Postgebühren) Verantwortlich für den amtlichen Teil der Veröffentlichungen der Gemeinde Langenargen: Bürgermeister Achim Krafft Amtlicher Teil Gemeindenachrichten Laufend aktuelle Informationen zum Coronavirus erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Langenargen www.langenargen.de (Coronavirus) „füreinander – miteinander im Gespräch bleiben“ Unter dem Motto „füreinander – miteinander“ hat der Gemeineverwaltungsverband Eriskirch/ Kressbronn/ Langenargen einen Einkaufsservice für die Krisenzeit eingerichtet. Nun bietet die Gemeinde Langenargen mit „füreinander – miteinander im Gespräch bleiben“ ein weiteres Unterstützungsangebot für diese Zeit der Zurückgezogenheit an.In Kooperation mit der Seniorenbegegnungsstätte und mit Unterstützung der Kirchengemeinden kann Annette Hermann, Seniorenbeauftragte der Gemeinde, Telefonpartnerschaften für einen Gesprächskontakt vermitteln.Ehrenamtliche bieten sich als Gesprächspartner für einen regelmäßigen Kontakt per Telefon an.Bürgerinnen und Bürger, der Gemeinde Langenargen, die den Wunsch nach einer Telefonpartnerschaft haben, können sich melden bei Annette Hermann, Anlaufstelle für Senioren bei der Gemeinde Tel.: 07543-499028 Wir sind für Euch da! Unser persönliches Angebot! Dialog am Feuer im Jugendhaus „Stellwerk“ Langenargen: Das Team der Gemeindejugendarbeit möchte Jugendlichen aus Langenargen die Möglichkeit eröffnen, persönliche Gespräche zu führen. Natürlich unter Einhaltung der Sicherheits-, Hygiene- und Abstandsregelungen, die vom Land erlassen wurden. Dieses Angebot ist KEIN regulärer Jugendhausbetrieb, es bietet die Möglichkeit, sich in einem geschützten Rahmen zu begegnen, sich mitzuteilen oder einfach nur zu „sein“! Hierdurch wird eine Einzelberatung unter vorheriger Vereinbarung möglich. Nutzt dieses Angebot, erzählt euren Nachbarn, Kindern und Geschwistern davon und ruft bitte vorher an, um Euch über den Ablauf zu informieren. Beratung und Austausch über Mail, Telefon, Chat oder Videokonferenz. Wir setzen es mit/für Euch um und suchen gemeinsam den passenden Kanal (DSGVO-Konform), um eine Kommunikation zu ermöglichen. Kontakt: jugendarbeit@langenargen.de +49 7543/9330-47 +49 151/5288 5368 Telefonische Erreichbarkeit für eine Terminvergabe Montag bis Freitag 10 bis 17 Uhr Widerspruchsrecht für die Datenübermittlung Gruppenauskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen Nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammenhang das Lebensjahr bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.
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