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Freitag, 13. Mai 2022 MONTFORT BOTE 2 Amtlicher Teil Die Gemeindeverwaltung Langenargen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n vollbeschäftigte/n Hausmeister/in (m/w/d) Die vollständige Stellenausschreibung und weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.langenargen.de unter dem Menüpunkt Rathaus&Service – Aktuelles&Presse – Stellenausschreibungen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 20.5.2022 an GEMEINDE LANGENARGEN Hauptamt Obere Seestr. 1 | 88085 Langenargen rathaus@langenargen.de | www.langenargen.de Die Gemeinde Langenargen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Betreuungskraft (m/w/d) für die Ferienbetreuung „Firlefanz“ Die vollständige Stellenausschreibung und weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.langenargen.de unter dem Menüpunkt Rathaus&Service – Aktuelles&Presse – Stellenausschreibungen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 20.5.2022 an GEMEINDE LANGENARGEN Hauptamt Obere Seestr. 1 | 88085 Langenargen rathaus@langenargen.de | www.langenargen.de Die Gemeindeverwaltung Langenargen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt flexible Aushilfskräfte für den Hausmeisterbereich (m/w/d) auf Minijobbasis (Geringfügige Beschäftigung) Die vollständige Stellenausschreibung und weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.langenargen.de unter dem Menüpunkt Rathaus&Service – Aktuelles&Presse - Stellenausschreibungen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 27.5.2022 an GEMEINDE LANGENARGEN Hauptamt Obere Seestr. 1 | 88085 Langenargen rathaus@langenargen.de | www.langenargen.de Der Abwasserzweckverband Kressbronn a. B.-Langenargen sucht zum 1. September 2022 eine Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Der Abwasserzweckverband betreut die Kläranlage in der Gemarkung Kressbronn a. B. sowie die Pumpwerke und Staukanäle der beiden Verbandsgemeinden. Die Anlage ist aktuell für 24.000 Einwohner ausgelegt und technisch auf einem sehr hohen Stand. Ihre Aufgaben: • Instandhaltung und Pflege von Kanal und Sonderbauwerken • Technik, Mechanik und Elektronik von altgedient bis Top aktuell • Laborarbeit und Analytik sowie Einsatz, Wartung und Pflege von neusten Messgeräten • Erstellung, Pflege und Optimierung von Netzwerken sowie Pflege und Verwaltung von Betriebsdaten • Pflege der Außenanlage mit neuster Maschinentechnik • Aktiv am Umweltschutz und der Reinhaltung des Bodensees mitzuwirken. Ihr Profil: • Interesse an einen abwechslungsreichen, aber auch anspruchsvollen Arbeitsplatz • Einarbeitung in ein computergesteuertes Leitsystem und Betreuung der Datenbank • Sicherer Umgang mit den neuen Medien • Den Anspruch an einer exakten und gewissenhaften Arbeit • Teamarbeit, aber auch eigenständiges Arbeiten. Wir bieten Ihnen: Eine attraktive Vergütung in Entgeltgruppe 6 nach dem Tarifvertrag im öffentlichen Dienst (TVöD). Eine persönliche Schutzausrüstung, Arbeitskleidung, drei Tage Sonderurlaub und viele weitere Vergünstigungen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung! Bitte senden Sie Ihre Unterlagen bis 3. Juni 2022 an die Gemeinde Kressbronn a. B., Sachgebiet Personal, Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn a. B oder gern per E-Mail an bewerbung@kressbronn.de. Für Informationen stehet Ihnen Matthias Käppeler, Telefon: 07543 9662-18 oder Alexander Müller, Telefon: 07543 96170 gerne zur Verfügung. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch–Kressbronn a. B.–Langenargen Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kapellenesch – Haslach“ (Aufstellungsbeschluss) Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch – Kressbronn a. Bodensee – Langenargen hat die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kapellenesch – Haslach“ (Aufstellungsbe-schluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung am 02.05.2022 beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch – Kressbronn a. Bodensee – Langenargen hat die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Kapellenesch – Haslach" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung am 02.05.2022 Freitag, 13. beschlossen. Mai 2022 Der räumliche Geltungsbereich MONTFORT dieser Änderung BOTE 3 wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch–Kressbronn a. B.–Langenargen Beschluss Öffentliche Bekanntmachung zur Änderung des des Gemeindeverwaltungsverbandes Flächennutzungsplanes Eriskirch– im Bereich Beschluss „Irisstraße“ zur Änderung (Aufstellungsbeschluss) des Flächennutzungsplanes im Bereich "Irisstraße" Kressbronn a. B.–Langenargen Die (Aufstellungsbeschluss) Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch – Kressbronn a. Bodensee – Langenargen hat die Änderung Kressbronn des a. Flächennutzungsplanes Bodensee – Langenargen hat die im Änderung Bereich des „Irisstraße“ Flächennutzungs- (Auf- Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch – stellungsbeschluss planes im Bereich "Irisstraße" gem. §(Aufstellungsbeschluss 2 Abs. 1 Baugesetzbuch gem. § 2 Abs. (BauGB) 1 Baugesetzbuch Sitzung (BauGB) am in seiner 02.05.2022 Sitzung am beschlossen. 02.05.2022 beschlossen. Der Der räumliche Gel- in seiner Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. tungsbereich wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Beschreibung des Geltungsbereichs: Beschreibung des Geltungsbereichs: Gemarkung Kressbronn a. B. a. B. Lage: B31, L334, Friedrichshafener Straße; Straße; Folgende Folgende Grundstücke Grundstücke befinden sich befinden innerhalb sich des innerhalb räumlichen des Geltungsbereiches räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Flurstücksnummern 8074 (Teilfläche), 8074/2 (Teilfläche), 8075, 8277 (Teilfläche), der Änderung: Flurstücksnummern 8074 (Teilfläche), 8074/2 (Teilfläche), 8287 8075, (Teilfläche), 8277 (Teilfläche), 8288 (Teilfläche), 8278 (Teilfläche), 8289 (Teilfläche), 8280, 8281, 8290 (Teilflä- 8282, 8278 (Teilfläche), 8280, 8281, 8282, 8283 (Teilfläche), 8285 (Teilfläche), 8286, che), 82838291 (Teilfläche), (Teilfläche), 8285 8292, (Teilfläche), 8293, 8294 8286, (Teilfläche), 8287 (Teilfläche), 8295, 8296, 8288 8297 (Teilfläche), 8298 8289 (Teilfläche). (Teilfläche), 8290 (Teilfläche), 8291 (Teilfläche), Stand: 8292, 31.03.2022 8293, 8294 (Teilfläche), 8295, 8296, 8297 (Teilfläche), 8298 (Teilfläche). Stand: 31.03.2022 Seite 1 von 2 Erfordernis der Planung: Nach § 1 Abs. 3 S.1 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn es vernünftigerweise geboten ist, die bauliche Entwicklung durch eine vorherige Planung zu ordnen. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden: - Die Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. Bodensee und Langenargen beabsichtigen zur Sicherung und Stärkung des gemeinsamen Verbandgebietes als Standort für Gewerbebetriebe im Bereich „Kapellenesch-Haslach“ in der Gemeinde Kressbronn ein Interkommunales Gewerbegebiet auszuweisen - Darstellung einer gewerblichen Baufläche für die ortsansässigen Betriebe und in beschränktem Umfang für weitere Betrieb zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen - Darstellung einer gemeindlichen Lagerfläche - Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Bebauungsplanes in diesem Bereich Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Kressbronn a. B., den 03.05.2022 gez. Arman Aigner Verbandsvorsitzender Beschreibung des des Geltungsbereichs: Gemarkung Kressbronn a. B. a. B. Lage: Lage: nördlich angrenzend angrenzend die an Bodanstraße, die Bodanstraße, südöstlich vom südöstlich Nonnenbach; vom Nonnenbach; Folgende Grundstücke Folgende befinden Grundstücke sich innerhalb befinden des räumlichen sich Geltungsbereiches der Änderung: Geltungsbereiches Flurstücksnummern der 1779 Änderung: (Teilfläche), Flurstücksnum- 1780 (Teilfläche), innerhalb des räumlichen 1781, 1782, 1783, 1788 (Teilfläche), 1790, 1800/3, 1800/5, 1802, 1802/2, mern 1802/4, 1779 1802/5. (Teilfläche), 1780 (Teilfläche), 1781, 1782, 1783, 1788 (Teilfläche), 1790, 1800/3, 1800/5, 1802, 1802/2, 1802/4, 1802/5. Stand: 31.03.2022 Stand: 31.03.2022 Erfordernis der Planung: Nach § 1 Abs. 3 S.1 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, Seite 1 von 2 sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn es vernünftigerweise geboten ist, die bauliche Entwicklung durch eine vorherige Planung zu ordnen. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden: - Darstellung einer Wohnbaufläche für die überwiegend ortsansässige Bevölkerung zur Erhaltung einer ausgewogenen Einwohnerzusammensetzung - Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Flurstücksnummer 1788 (Teilfläche) - Anpassung des Flächennutzungsplanes an die tatsächlichen Verhältnisse im nördlichen Teil des Geltungsbereichs; gemischten Baufläche (M) wird durch eine Wohnbaufläche (W) ersetzt Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Kressbronn a. B., den 03.05.2022 gez. Arman Aigner Verbandsvorsitzender
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