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Montfort-Bote 12.03.2021

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Montfort-Bote

E 21890 C Amtliches Bekanntmachungs- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Langenargen-Oberdorf 68. Jahrgang Freitag, den 12. März 2021 Nummer 10 Verlag: Schwäbische Zeitung Tettnang GmbH & Co. KG Lindauer Straße 9, Dienstag, 10 Uhr, Aboservice: Telefon: 0 75 42/94 18 60, Fax: 0751/29 55 99 88069 Tettnang, Verantw. Anzeigen Klaus Dannecker, Redaktion: Angela 86 99, E-Mail: abo@montfortbote.de, Annahmestelle Langenargen: Schneider (ela) E-Mail: redaktion@montfortbote.de, Telefon: 0 75 42/94 Schneider multimedia und Postagentur, Bahnhofstraße 36, 88085 Langenargen, Telefon: 0 75 43/20 88, Fax: 0 75 43/20 18 18 54 Redaktionsleitung (V.i.S.d.P.): Mark Hildebrandt, Anzeigen: Herstellung: Druckhaus Müller OHG, Bildstock 9, 88085 Langenargen, Karin Nagurski, Telefon: 0 75 41/7005 229, Fax: 0 75 41/7005 210, Auflage: 2.000 Exemplare, Erscheinungsweise: Wöchentlich freitags, E-Mail: anzeigen@montfortbote.de, Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages. Anzeigen- und Redaktionsschluss: 9,60 im Quartal; bei Postbezug zuzüglich Postgebühren) Bezug: Einzelpreis € -,70 (per Austräger frei Haus monatlich € 3,20/€ Verantwortlich für den amtlichen Teil der Veröffentlichungen der Gemeinde Langenargen: Bürgermeister Ole Münder Amtliche Bekanntmachungen Amtlicher Teil Gemeindenachrichten Aufruf zur Landtagswahl Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, Altenpflegeheim „Hospital zum Heiligen Geist“ Für unseren stationären Bereich suchen wir zum baldmöglichsten Zeitpunkt eine/n examinierte/n Altenpfleger/in bzw. eine/n examinierte/n Krankenpfleger/in Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die ggf. in Teilzeitstellen aufgeteilt werden kann. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.langenargen.de im Bereich „Gemeinde“ unter der Rubrik „Aktuelles“. Wir bieten auch Plätze für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) an Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: GEMEINDE LANGENARGEN | HOSPITALVERWALTUNG Obere Seestr. 1 | 88085 Langenargen oder per E-Mail an: rathaus@langenargen.de am kommenden Sonntag, 14. März 2021, sind Sie als Wahlberechtigte unserer Gemeinde aufgerufen, die Mitglieder des Landtages von Baden-Württemberg zu wählen. Die Parteien und Kandidaten haben in den letzten Monaten unter Pandemiebedingungen in zahlreichen Onlineveranstaltungen, auf Plakaten, in der Presse und den sozialen Medien um Ihre Stimme geworben. Ihnen allen steht das im Grundgesetz verankerte Wahlrecht zu. Machen deshalb auch Sie am Wahlsonntag von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und wirken Sie mit Ihrer Stimmabgabe bei der Zusammensetzung des Landtages Baden-Württemberg mit. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Bitte denken Sie an eine medizinische/FFP-2 Maske. Mit freundlichen Grüßen Ole Münder Bürgermeister Altenpflegeheim „Hospital zum Heiligen Geist“ Ab 1. September 2021 bieten wir zukunftsorientierte Ausbildungsstellen zur/zum: Pflegefachfrau/-mann Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.langenargen.de im Bereich „Gemeinde“ unter der Rubrik „Aktuelles“. Wir bieten auch Plätze für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) an. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 30.04.2021 an GEMEINDE LANGENARGEN Hospitalverwaltung Obere Seestr. 1 | 88085 Langenargen oder per E-Mail an: rathaus@langenargen.de Alkoholverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen in Langenargen und im Bodenseekreis An bestimmten öffentlichen Plätzen in Langenargen und weiteren Orten im Bodenseekreis gilt seit Samstag, 6. März 2021, ein Alkoholverbot. Das hat das Landratsamt am Freitag, 5. März 2021, per Allgemeinverfügung verfügt und satzungsgemäß auf www.bodenseekreis.de bekannt gemacht. Die Maßnahme dient der Pandemie-Eindämmung. An diesen Plätzen und Orten ist es bis auf Weiteres verboten, Alkohol auszuschenken und zu konsumieren. Das gilt auch auf privaten Grundstücken, wenn diese öffentlich zugänglich sind. Weiterhin ist es hier aber erlaubt, Alkohol in verschlossenen Gefäßen mit zu sich zu führen. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 22. März 2021. Sie tritt aber vorher außer Kraft, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz des Landkreises je 100.000 Einwohner den Wert 50 an drei aufeinander folgenden Tagen unterschreitet. Der vollständige Verfügungstext sowie die Liste der Plätze in Langenargen, an denen das Alkoholverbot gilt, ist veröffentlicht unter www.langenargen.de - Aktuelles - Coronavirus

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