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Freitag, 11. Juni 2021 MONTFORT BOTE 4 WIRTSCHAFTSPLAN DES FREMDEN- VERKEHRSBETRIEBES LANGENARGEN für das Wirtschaftsjahr 2021 Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 18.01.1992 (GBl. S. 22), zuletzt geändert am 04.05.2009 (GBl. S. 185, 191), in Verbindung mit § 96 der GemO für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S.581), zuletzt geändert am 17.12.2015 (GBl. 2016 S. 1), hat der Gemeinderat am 22.02.2021 den Wirtschaftsplan 2021 für den Fremdenverkehrsbetrieb wie folgt festgestellt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird - im Erfolgsplan auf einen Jahresverlust in Höhe von 975.800 € Die Summe der Erträge beträgt 1.345.900 € Die Summe der Aufwendungen beträgt 2.321.700 € - im Vermögensplan in Finanzierungsmittel und Finanzierungsbedarf auf je 1.740.500 € festgesetzt. § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird für das Wirtschaftsjahr 2021 auf 0 € festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird für das Wirtschaftsjahr 2021 auf 0 € festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 700.000 € festgesetzt. Das Landratsamt Bodenseekreis hat mit Erlass vom 13.04.2021 die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplanes gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt bzw. die genehmigungspflichtigen Teile genehmigt. Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit von Montag, 21.06.2021 bis Dienstag, 29.06.2021, jeweils einschließlich, im Rathaus Zimmer 23 während der üblichen Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. WIRTSCHAFTSPLAN DES EIGENBETRIEBS „KOMMUNALE DIENSTE LANGENARGEN“ für das Wirtschaftsjahr 2021 Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetztes in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl. S. 22), zuletzt geändert am 04.05.2009 (GBl. S. 185, 191), in Verbindung mit § 96 der GemO für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S.581), zuletzt geändert am 17.12.2015 (GBl. 2016 S. 1), hat der Gemeinderat am 22.02.2021 den Wirtschaftsplan 2021 für den Eigenbetrieb „Kommunale Dienste“ wie folgt festgestellt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird - im Erfolgsplan auf einen Jahresgewinn in Höhe von 53.500 € Die Summe der Erträge beträgt 142.200 € Die Summe der Aufwendungen beträgt 88.700 € - im Vermögensplan in Finanzierungsmittel und Finanzierungsbedarf auf je 237.800 € festgesetzt. § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird für das Wirtschaftsjahr 2021 auf 0 € festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird für das Wirtschaftsjahr 2021 auf 0 € festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 400.000 € festgesetzt. Das Landratsamt Bodenseekreis hat mit Erlass vom 13.04.2021 die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplanes gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt bzw. die genehmigungspflichtigen Teile genehmigt. Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit von Montag, 21.06.2021 bis Dienstag, 29.06.2021 jeweils einschließlich, im Rathaus Zimmer 23 während der üblichen Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Ausgefertigt: Langenargen, den 07.06.2021 Ausgefertigt: Langenargen, den 07.06.2021 Ole Münder Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ole Münder Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Die Haushaltssatzung 2021 und die Wirtschaftspläne 2021 sind auch auf der Homepage der Gemeinde Langenargen im Ortsrecht unter der Rubrik Finanzen und Steuern einsehbar.
Freitag, 11. Juni 2021 MONTFORT BOTE 5 Gemeindenachrichten Corona-Schnelltests im Testzentrum in Langenargen Testzeiten am Wochenende Folgende Testzeiten sind ab Freitag, 11.06.2021 im Testzentrum in der Kleinen Turnhalle geplant: Freitag, 11.06.2021, 10:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 16.00 Uhr bis 18:30 Uhr Samstag, 12.06.2021, 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Sonntag, 13.06.2021, 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Eine detaillierte Terminübersicht der aktuellen Termine finden Sie wie gewohnt unter www.montfort-apotheke.de. Zusätzlich wird am Sonntag, 13.06.2021 von 10:00 – 14:00 Uhr ein mobiles Testteam am Zollhaus, Obere Seestraße zu finden sein. Hier ist keine vorherige Terminbuchung notwendig. Testen lassen können sich alle Personen, die keine Symptome einer Erkrankung aufweisen. Wenn Sie sich krank fühlen, wenden Sie sich bitte direkt an ihren Hausarzt. Um einen Termin zu vereinbaren müssen Sie sich vorab online registrieren. Unter www.montfort-apotheke.de können Sie sich Ihren Wunschtermin aus den vorgegebenen freien Zeiten auswählen und erhalten eine Terminbestätigung. Termine können auch kurzfristig vereinbart werden. Zum Termin müssen Sie Ihre Anmeldebestätigung mit zugehöriger Datenschutzerklärung in Papierform sowie ein Ausweisdokument mitbringen. Weiterhin wird zusätzlich in der Praxis Ärzte am Münzhof in Langenargen getestet. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei der Praxis. Trotz der Schnelltestmöglichkeit müssen natürlich in allen Bereichen weiterhin die bestehenden AHA-Regeln eingehalten werden. Sozialer Fahrdienst fährt wieder in gewohntem Umfang Der Soziale Fahrdienst Langenargen ist ein Angebot für Seniorinnen und Senioren aus Langenargen ab 70 Jahren und hilfsbedürftigen Personen (mit Schwerbehindertenausweis), die keine andere Möglichkeit haben, ihre Ziele zu erreichen. Über die Hotline 07543/9330-70 können Sie nun wieder wie gewohnt den Fahrdienst anfragen. Mitteilung der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist Das Altenpflegeheim Hospital zum Heiligen Geist bietet Ihnen seit Mai den neuen Dienst „Essen auf Rädern“. Nähere Informationen erhalten Sie Mo.-Fr. Mitteilung von der Stiftung 9:00 Uhr- Hospital 11:00 zum Heiligen Uhr telefonisch Geist unter der Tel.-Nr.: 07543/9327-40 (Fr. Carl) oder per Email: service@ hospital-langenargen.de. Das Altenpflegeheim Hospital zum Heiligen Geist bietet Ihnen seit Mai den neuen Dienst „Essen auf Rädern“. Endlich wieder vor Ort musizieren! Nähere Informationen erhalten Sie MO-FR von 9:00 Uhr- 11:00 Uhr telefonisch unter der Tel.-Nr.: 07543-9327-40 (Fr. Carl) oder per Email: service@hospital-langenargen.de. Seit dieser Woche ist die Freude bei den Schülerinnen und Schülern mit ihren Lehrkräften der Musikschule Langenargen besonders groß: mit den sinkenden Inzidenzzahlen darf der Präsenzunterricht in allen Unterrichtsfächern mit dem Nachweis eines negativen Corona-Tests, Impf- oder Genesenen-Nachweises endlich wieder stattfinden. Nach langen Wochen im Online-Unterricht war es nun für alle eine große Erlösung, wieder in der Musikschule in Präsenz musizieren zu dürfen. Ebenso sind auch die ersten Ensembleproben wieder möglich und so ist die Hoffnung groß, sich noch vor den Sommerferien mit dem ein oder anderen Auftritt in der Öffentlichkeit zu zeigen. Ende des Amtlichen Teils Annika Paust freut sich über ihren Trompetenunterricht in der Musikschule. Bild: Florian Keller Baby Musikgarten startet wieder Nach dem langen Lockdown darf nun endlich wieder der beliebte Baby-Musikgarten ab Donnerstag, 10.06.2021 mit Frau Zimmermann starten. Es sind noch einige Plätze frei. Die verschiedenen Altersgruppen starten um • 09.00 Uhr Babymusikgarten ab 12 Monate • 10.00 Uhr Babymusikgarten ab 6 Monate • 11.00 Uhr Babymusikgarten ab 18 Monate Der Eintritt in die Musikschule kann aktuell für Erwachsene nur mit dem Nachweis eines negativen Corona-Tests (nicht älter als 24h), Impf- oder Genesenen-Nachweises erfolgen. Babys und Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen. Anmeldungen bitte via E-Mail an maucher@musikschulelangenargen.de. Weitere Fragen können gerne an die Musikschulleitung (07543-931812 oder info@musikschule-langenargen.de) gerichtet werden. Hinweis auf Beflaggung am Rathaus Am Donnerstag, 17. Juni 2021 und am Sonntag, 20. Juni 2021 wird das Rathaus jeweils mit der Deutschlandflagge beflaggt. Am Donnerstag, 17. Juni 2021 wird das Rathaus aufgrund des Jahrestags des Volksaufstands in der DDR beflaggt. Der Volksaufstand am 17. Juni 1953 ist die erste Massenerhebung im Machtbereich der Sowjetunion. Eine Million Menschen demonstrierten in der DDR für Demokratie und Freiheit. Die Kundgebungen wurden schließlich von sowjetischen Panzern aufgelöst. Über 50 Menschen wurden getötet, Hunderte schwer verletzt, Tausende zu Haftstrafen verurteilt. Das Bundeskabinett hat im Jahr 2015 beschlossen, dass jährlich am 20. Juni an die weltweiten Opfer von Flucht und Vertreibung sowie insbesondere an die deutschen Vertriebenen gedacht wird. Am Sonntag, 20. Juni 2021 wird das Rathaus aufgrund dieses Gedenktages mit der Deutschlandflagge beflaggt. Anschlussunterbringung: Wohnraum gesucht Nach Abschluss der Asylverfahren ist jede Kommune für die Anschlussunterbringung der Geflüchteten verantwortlich. Für die Gemeinde Langenargen bedeutet das, dass noch weiterer Wohnraum bereitgestellt werden muss. Durch den möglichen Anspruch auf Familiennachzug kann sich die Zahl der zu Unterbringenden zudem erhöhen. Wir suchen deshalb weiterhin Wohnungen und Häuser zur langfristigen Anmietung und bitten um Ihre Mithilfe. Wenn Sie über eine entsprechende Immobilie verfügen und bereit sind, diese der Gemeinde für die Anschlussunterbringung zur Verfügung zu stellen, setzen Sie sich bitte mit dem Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Herrn Vieweger, Tel.: 07543/9330-16 oder E-Mail: vieweger@langenargen.de in Verbindung.
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