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Montfort-Bote 08.07.2022

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Montfort-Bote

E 21890 C Amtliches Bekanntmachungs- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Langenargen-Oberdorf 70. Jahrgang Freitag, den 8. Juli 2022 Nummer 27 Verlag: Schwäbische Zeitung Tettnang GmbH & Co. KG Lindauer Straße 9, Dienstag, 10 Uhr, Aboservice: Telefon: 0 75 42/94 18 60, Fax: 0751/29 55 99 88069 Tettnang, Verantw. Anzeigen Klaus Dannecker, Redaktion: Angela 86 99, E-Mail: abo@montfortbote.de, Annahmestelle Langenargen: Schneider (ela) E-Mail: redaktion@montfortbote.de, Telefon: 0 75 42/94 Schneider multimedia und Postagentur, Bahnhofstraße 36, 88085 Langenargen, Telefon: 0 75 43/20 88, Fax: 0 75 43/20 18 18 54 Redaktionsleitung (V.i.S.d.P.): Mark Hildebrandt, Anzeigen: Herstellung: Druckhaus Müller OHG, Bildstock 9, 88085 Langenargen, Karin Nagurski, Telefon: 0 75 41/7005 229, Fax: 0 75 41/7005 210, Auflage: 2.000 Exemplare, Erscheinungsweise: Wöchentlich freitags, E-Mail: anzeigen@montfortbote.de, Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages. Anzeigen- und Redaktionsschluss: 9,60 im Quartal; bei Postbezug zuzüglich Postgebühren) Bezug: Einzelpreis € -,70 (per Austräger frei Haus monatlich € 3,20/€ Verantwortlich für den amtlichen Teil der Veröffentlichungen der Gemeinde Langenargen: Bürgermeister Ole Münder Amtlicher Teil NACHRUF Am Freitag, 24. Juni 2022 verstarb im Alter von 87 Jahren Leo Brendle Herr Brendle war vom April 1972 bis April 2000 bei der Gemeinde Langenargen beschäftigt. Zu Beginn seiner Tätigkeit arbeitete er im Gemeindebauhof, bevor ihm die Verantwortung als stellvertretender Wassermeister übertragen wurde. Er zeichnete sich durch sein Pflichtbewusstsein und seine Zuverlässigkeit aus. Bevor er im Jahr 2000 in den wohlverdienten Ruhestand trat, feierte er im Jahr 1997 sein 25-jähriges Dienstjubiläum. Außerdem war Leo Brendle über mehrere Jahrzehnte bei der Freiwilligen Feuerwehr Langenargen aktiv. Wir verlieren mit Herrn Brendle einen beliebten Kollegen und wertvollen Mitbürger. Die Gemeinde Langenargen wird Leo Brendle stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Ole Münder Bürgermeister Christa Tischler Personalratsvorsitzende Im Rathaus der Gemeinde Langenargen (Obere Seestraße 1, 88085 Langenargen), Zimmer 26 und 28 wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 15.07.2022 bis 15.08.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Mittwochmittag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstagmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Lageplan: Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 1. Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Kapellenesch – Haslach“, Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch – Kressbronn a. B. - Langenargen Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur 1. Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Kapellenesch – Haslach“ wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Gemarkung: Kressbronn a. B. Gemarkung: Kressbronn a. B. Lage: Gewanne Kapellenesch und Haslach, nördlich der Kreisstraße Friedrichshafener Straße, östlich der Landesstraße L334, der Landesstraße L334, südlich der Bundesstraße B31 Lage: Gewanne Kapellenesch und Haslach, nördlich der Kreisstraße Friedrichshafener Straße, öst- südlich der Bundesstraße B31 31.03.2022 Stand: 31.03.2022 Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Kressbronn, den 29.06.2022 gez. Arman Aigner, Verbandsvorsitzender

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