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Montfort-Bote 07.05.2021

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Montfort-Bote

E 21890 C Amtliche Bekanntmachungen Zweckverband Abwasserreinigung Zweckverband Abwasserreinigung Zweckverband Abwasserreinigung Kressbronn a. B.-Langenargen a. Kressbronn a. B.-Langenargen Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Sitzung Zweckverbandes Sitzung des Abwasserreinigung Zweckverbandes Abwasserreinigung Kressbronn a. B.-Langenargen Kressbronn a. B.-Langenargen Kressbronn am Donnerstag, 20.05.2021 am Donnerstag, 20.05.2021 a. B.-Langenargen um 16.30 Uhr in der Festhalle um 16.30 Kressbronn Uhr in der Festhalle a. B. Kressbronn a. B. am Donnerstag, 20.05.2021 um 16.30 Uhr in der Festhalle Kressbronn a. B. Tagesordnung: 1 Begrüßung und Information 1 Begrüßung des Verbandsvorsitzenden und Information des Verbandsvorsitzenden 1. Begrüßung 2 und Bekanntgabe Information nichtöffentlich des gefasster Verbandsvorsitzenden Beschlüsse 2 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 2. Bekanntgabe 3 nichtöffentlich Feststellung des Jahresabschlusses gefasster 2020 des Zweckverbandes Beschlüsse Abwasserreinigung 3 des Jahresabschlusses 2020 des Zweckverbandes Abwasserreinigung 3. Feststellung des Kressbronn Jahresabschlusses a. B. – Langenargen Kressbronn a. B. – Langenargen 2020 des Zweckverbandes Abwasserreinigung Kressbronn a. B. – Langenargen Vorlage: AZV/2021/001 Vorlage: AZV/2021/001 4 Aufstockung Betriebsgebäude Schwarz-/Weißbereich 4 Vorlage: Aufstockung Betriebsgebäude AZV/2021/001 Schwarz-/Weißbereich - Kostenfeststellung - Kostenfeststellung 4. Aufstockung Betriebsgebäude Vorlage: AZV/2021/005 Vorlage: AZV/2021/005 Schwarz-/Weißbereich - Kostenfeststellung 5 Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2015 – 2019 durch die 5 Prüfung der Bauausgaben Gemeindeprüfungsanstalt der Jahre 2015 – 2019 durch (GPA) die Vorlage: Gemeindeprüfungsanstalt AZV/2021/005 -(GPA) Vorstellung des Prüfberichts - Vorstellung des Prüfberichts - Bekanntgabe des Abschlusses der Prüfung 5. Prüfung - Bekanntgabe der des Abschlusses Bauausgaben der Prüfung der Jahre 2015 – 2019 durch die Vorlage: AZV/2021/006 Gemeindeprüfungsanstalt Vorlage: AZV/2021/006 (GPA) 6 Stand des Forschungsprojekts CoAct 6 - Vorstellung Stand des Forschungsprojekts des Vorlage: Prüfberichts CoAct AZV/2021/007 Vorlage: AZV/2021/007 - Bekanntgabe des Abschlusses der Prüfung 7 Erweiterung des Belebungsbeckens/Biologie 7 Vorlage: Erweiterung des AZV/2021/006 Belebungsbeckens/Biologie - Information zum aktuellen Stand des Vorhabens - Information zum aktuellen Vorlage: Stand AZV/2021/004 des Vorhabens 6. Stand Vorlage: AZV/2021/004 des Forschungsprojekts CoAct 8 Stand zum Haushaltsvollzug 2021 Vorlage: AZV/2021/007 8 Stand zum Haushaltsvollzug - Zustimmung 2021 zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 7. Erweiterung - Zustimmung zu über- des und Vorlage: außerplanmäßigen Belebungsbeckens/Biologie AZV/2021/008 Aufwendungen und Auszahlungen - Information Vorlage: AZV/2021/008 zum aktuellen 9 Stand Verschiedenes des Vorhabens 9 Verschiedenes Vorlage: AZV/2021/004 8. Stand zum Haushaltsvollzug 2021 - Zustimmung zu überund außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Vorlage: AZV/2021/008 9. Verschiedenes Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Kressbronn a. B., 03.05.2021 gez. Daniel Enzensperger Verbandsvorsitzender Amtliches Bekanntmachungs- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Langenargen-Oberdorf 68. Jahrgang Freitag, den 7. Mai 2021 Nummer 18 Verlag: Schwäbische Zeitung Tettnang GmbH & Co. KG Lindauer Straße 9, Dienstag, 10 Uhr, Aboservice: Telefon: 0 75 42/94 18 60, Fax: 0751/29 55 99 88069 Tettnang, Verantw. Anzeigen Klaus Dannecker, Redaktion: Angela 86 99, E-Mail: abo@montfortbote.de, Annahmestelle Langenargen: Schneider (ela) E-Mail: redaktion@montfortbote.de, Telefon: 0 75 42/94 Schneider multimedia und Postagentur, Bahnhofstraße 36, 88085 Langenargen, Telefon: 0 75 43/20 88, Fax: 0 75 43/20 18 18 54 Redaktionsleitung (V.i.S.d.P.): Mark Hildebrandt, Anzeigen: Herstellung: Druckhaus Müller OHG, Bildstock 9, 88085 Langenargen, Karin Nagurski, Telefon: 0 75 41/7005 229, Fax: 0 75 41/7005 210, Auflage: 2.000 Exemplare, Erscheinungsweise: Wöchentlich freitags, E-Mail: anzeigen@montfortbote.de, Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages. Anzeigen- und Redaktionsschluss: 9,60 im Quartal; bei Postbezug zuzüglich Postgebühren) Bezug: Einzelpreis € -,70 (per Austräger frei Haus monatlich € 3,20/€ Verantwortlich für den amtlichen Teil der Veröffentlichungen der Gemeinde Langenargen: Bürgermeister Ole Münder Tagesordnung: Tagesordnung: Amtlicher Teil Gemeindeverwaltungsverband Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn a.B. B.-Langenargen -Langenargen Öffentliche Bekanntmachung der Wirksamkeit der Az.: 621.3 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Öffentliche Bekanntmachung der Wirksamkeit der integriertem 2. Landschaftsplan Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Das Landratsamt Bodenseekreis hat die von der Verbandsversammlung Das Landratsamt des Gemeindeverwaltungsverbandes Bodenseekreis hat die von der Verbandsversammlung Eriskirch–Kressbronn am Bodensee-Langenargen am 11.11.2019 in öffentlicher des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch–Kressbronn am Bodensee-Langenargen am 11.11.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossene 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossene mit integriertem 2. Landschaftsplan Fortschreibung in der Fassung des vom Flächennutzungs- 29.08.2019 mit Er- Sitzung lass vom 14.01.2021 Az. 20-621.311/Mä auf Grund von § 6 Abs. 1 BauGB mit Maßgaben genehmigt. integriertem Der räumliche Landschaftsplan Geltungsbereich erstreckt sich in über der das gesamte Fassung Gebiet vom planes mit des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen und umfasst dabei mit jeweils Erlass die gesamten vom Gebiete 14.01.2021 der einzelnen Gemeinden. Az. 20-621.311/Mä auf 29.08.2019 Grund von Folgende § Maßgaben 6 Abs. wurden 1 getroffen: BauGB mit Maßgaben genehmigt. Der räumliche 1. Die Geltungsbereich Ausweisung S7E, geplante erstreckt Sonderbaufläche sich "Camping" über in das Eriskirch, gesamte befindet Gebiet des – Gemeindeverwaltungsverbandes Oberschwaben als Ziel festgelegten Regionalen Grünzuges, Eriskirch-Kressbronn welcher nach Plansatz sich im nördlichen und südlichen Bereich innerhalb eines vom Regionalplan Bodensee 3.2.2 von Bebauung freizuhalten ist. Darüber hinaus wird er auf diesen Bereichen von a. B.-Langenargen einem Plansatz 3.3.2 und des Regionalplanes umfasst dabei als Ziel ausgewiesenen jeweils "Schutzbedürftigen gesamten Gebiete der einzelnen Gemeinden. Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege" überlagert, welcher von Bebauung grundsätzlich freizuhalten ist. Die Ausweisung steht damit nicht im Einklang mit den Folgende regionalplanerischen Maßgaben Vorgaben wurden und ist getroffen: von der Genehmigung ausgenommen. 2. Die GK1K, geplantes interkommunales Gewerbegebiet "Kapellenesch 1. Die Ausweisung S7E, geplante Sonderbaufläche „Campingschwaben in Eriskirch, als Ziel der Raumordnung befindet festgelegten sich im Regionalen nördlichen Grünzuges, und welcher südli- – Haslach", befindet sich vollständig innerhalb eines im Regionalplan Bodensee – Ober- nach Plansatz 3.2.2 von Bebauung freizuhalten ist. Die Ausweisung steht damit nicht chen im Einklang Bereich mit den innerhalb regionalplanerischen eines Vorgaben vom und Regionalplan ist von der Genehmigung Bodensee ausgenommen. – Oberschwaben als Ziel festgelegten Regionalen Grünzuges, im Regionalplan welcher Bodensee nach Plansatz – Oberschwaben 3.2.2 als Ziel von festgelegten Bebauung Regionalen freizuhalten Grünzug 3. Die Ausweisung S8K, geplante Sonderbaufläche "Parken", ist vollständig von einem überlagert, welcher nach Plansatz 3.2.2 von Bebauung freizuhalten ist. Zudem wird die ist. Fläche Darüber von einem hinaus nach Plansatz wird 3.3.3 er als auf Ziel ausgewiesenen diesen Bereichen "Schutzbedürftigen von Be-einereich für die Landwirtschaft" überlagert, welcher ebenfalls von Bebauung freizuhalten Plansatz 3.3.2 des Regionalplanes als Ziel ausgewieseneben „Schutzbedürftigen und ist von der Genehmigung ausgenommen. Bereich für Naturschutz und Land- ist. Die Ausweisung steht damit nicht im Einklang mit den regionalplanerischen Vorga- 4. Die Ausweisung S9K, geplante Sonderbaufläche "Obstgroßhandlung", ist im nördlichen Bereich von einem schaftspflege“ überlagert, im Regionalplan welcher Bodensee – Oberschwaben von Bebauung als Ziel festgelegten Regionalen freizuhalten Grünzuges ist. überlagert, Die welcher Ausweisung nach Plansatz 3.2.2 steht von Bebauung damit nicht grundsätzlich freizuhalten ist. Des Weiteren wird die Fläche von einem nach Plansatz 3.3.3 des Regionalplanes Einklang als mit Ziel festgelegten den regionalplanerischen "Schutzbedürftigen Bereich für die Vorgaben Landwirtschaft" und ist im überlagert, welcher ebenfalls von Bebauung freizuhalten ist. Die Ausweisung steht damit der nicht im Genehmigung Einklang mit den regionalplanerischen ausgenommen. Vorgaben und ist von der Genehmi- von gung ausgenommen. 2. Die Ausweisung GK1K, geplantes interkommunales Gewerbegebiet „Kapellenesch – Haslach“, befindet sich vollständig innerhalb eines im Regionalplan Bodensee – Oberschwaben als Ziel der Raumordnung festgelegten Regionalen Grünzuges, welcher nach Plansatz 3.2.2 von Bebauung freizuhalten ist. Die Ausweisung steht damit nicht im Einklang mit den regionalplanerischen Vorgaben und ist von der Genehmigung ausgenommen. 3. Die Ausweisung S8K, geplante Sonderbaufläche „Parken“, ist vollständig von einem im Regionalplan Bodensee – Oberschwaben als Ziel festgelegten Regionalen Grünzug überlagert, welcher nach Plansatz 3.2.2 von Bebauung freizuhalten ist. Zudem wird die Fläche von einem nach Plansatz 3.3.3 als Ziel ausgewiesenen „Schutzbedürftigen Bereich für die Landwirtschaft“ überlagert, welcher ebenfalls von Bebauung freizuhalten ist. Die Ausweisung steht damit nicht im Einklang mit den regionalplanerischen Vorgaben und ist von der Genehmigung ausgenommen.

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