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Mitteilungsblatt Riedlingen 31.01.2018

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Mitteilungsblatt Riedlingen

Mitteilungen der Stadt Mittwoch, 31. Januar 2018 Nr. 5 / 29. Jahrgang und der Ortsverwaltungen in Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister M. Schafft · Tel. 0 73 71 / 1 83 12 · Fax 1 83 55 · E-Mail cbarth@riedlingen.de (s. Impressum) · www.riedlingen.de Amtliche Bekanntmachungen Am Montag, 5. Februar 2018, findet um 18:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses in Riedlingen eine Sitzung des Gemeinderates der Stadt Riedlingen statt. Tagesordnung 1. Haushaltsberatung 2018 2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse vom 22.01.2018 3. Bekanntgaben der Verwaltung 4. Wünsche, Anfragen, Verschiedenes Wir laden die Bürgerinnen und Bürger zu dieser Sitzung ein. Die Beratungsunterlagen für die öffentliche Sitzung liegen im Sitzungssaal aus. Riedlingen, 26.01.2018 gez. Schafft Bürgermeister _______________________________________________________ Amtliche Bekanntgabe Landratsamt Biberach Ortsübliche Bekanntgabe gem. § 5 Abs. 2 UVPG des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG Die Fa. Bioenergie Bea GmbH, Donaustraße 19 in 88499 Altheim hat bei der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Biberach die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Änderung der auf den Flurstücken Nr. 3192, 3193 und Nr. 3194, Gemarkung Riedlingen bestehenden Biogasanlage beantragt. Die Anlage wurde letztmalig am 13.02.2017, Az.: 33-106.111-Sm/Bea ÄG I in Form einer Änderungsgenehmigung genehmigt. Danach wurde die Anlage, nach einer förmlichen Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG, und einer positiven Entscheidung des Landratsamtes Biberach vom 29.05.2017, Az.: 33-106.111-Sm/Bea ÄB V hierüber, unwesentlich geändert Aktuell sind an der Anlage folgende genehmigungspflichtige Änderungen der Betriebsparameter beantragt: • Substratstoffeinsatz 10.044 t/a, (bislang genehmigt 8.212 t/a Substratstoffe/Jahr) • Gaslagerungskapazität 5,018 t (3.860 m³), (bislang genehmigt 1,833 t (1.410 m³)) • Änderung der baulichen Gestaltung des Gaslagers zur Halbkugelform, (bislang genehmigt in Hallenform) Durch die jetzt beantragte Änderung fällt die Anlage erstmalig in die Anlagendefinition der Ziffer 9.1.1.2 der Anlage zur 4. BImSchV. (Anlage zur Lagerung vom mehr als 3 t entzündlichen Gases) Aufgrund der Tatsache, dass das Vorhaben gemäß Anhang 1, Nr. 1.2.2.2, Nr. 1.11.2.2 und Nr. 9.1.1.3 zum UVPG in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 9 Abs. IV i.V.m. § 7 Abs. II UVPG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass nach § 7 Abs. II, Satz 4 UVPG für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. In relevanter Nähe des Anlagenstandorts befinden sich keine örtlichen Gegebenheiten nach Anhang 3, Ziffer 2.3 des UVPG. Mögliche Gegebenheiten nach Anhang 3, Ziffer 2.3 UVPG wären gewesen: • das Wasserschutzgebiet „Roden Stadt Riedlingen“ (WSG Zone II), LRA Biberach 1989, (ca. 410 m südwestlich), und • das Landschaftsschutzgebiet „Altwässer und verlandende Flussschlingen der Donau“, LRA Biberach 1989, ( westlich). Nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung spezifischer Standortgegebenheiten, sowie des zu erwartenden Emissionsverhaltens der Anlage ist die Distanz zum Vorhabenstandort allerdings zu groß als dass durch die Änderung, konkret die zukünftige Gaslagerungsmange von 5,018 t, eine Relevanz gegeben wäre. Gemäß § 5 Abs. III, Satz 1 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Landratsamt Biberach, den 19.01.2018 gez. Schmitt ANZEIGE KEINE IST WIE DEINE... Weil jeder Raum anders ist – und jeder Mensch sowieso – gleicht keine Küche einer anderen. Ob Zeile, L-Form, U-Form oder Insel – Individualität ist der Luxus unserer Tage. Mit der richtigen Planung kommt jede Küche groß raus und überzeugt in jeder Hinsicht. Kommen Sie zu uns und wir planen gemeinsam Ihre individuelle Traumküche. RIEDLINGEN BAD SAULGAU Gammertinger Str. 25/1 Paradiesstr. 27 Tel. 0 73 71 - 9 09 05-0 Tel. 0 75 81 - 22 76 www.kwb-riedlingen.de www.kwb-badsaulgau.de

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