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Mitteilungen der Stadt Mittwoch, 27. März 2018 Nr. 13 / 29. Jahrgang und der Ortsverwaltungen in Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister M. Schafft · Tel. 0 73 71 / 1 83 12 · Fax 1 83 55 · E-Mail cbarth@riedlingen.de (s. Impressum) · www.riedlingen.de Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der Osterfeiertage werden folgende Redaktionsschlüsse vorgezogen: Veröffentlichung 27.03.2018 Redaktionsschluss 22.03.2018, 10.00 Uhr Veröffentlichung 03.04.2018 Redaktionsschluss 28.03.2018, 10.00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen schöne Osterfeiertage, Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Der vorhabenbezogene Bebauungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB kann beim Bürgermeisteramt Riedlingen – Stadtbauamt – Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB, über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Riedlingen, den 28.03.2018 gez. Schafft, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage Zwiefaltendorf“ Der Gemeinderat der Stadt Riedlingen hat am 08.05.2017 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Zwiefaltendorf“ gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Maßgeblich ist der Lageplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom 26.04.2017. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Zwiefaltendorf“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Stadt Riedlingen Abschlagszahlung Wasser- und Abwassergebühren Hinweis: Am 31.03.2018 wird der 1. Abschlag für die Vorauszahlungen 2018 erhoben. Wir möchten Sie auf die Fälligkeitstermine im laufenden Jahr verweisen. Weitere Abschläge 2018 werden wie folgt fällig: 2. Abschlag 2018 zum 30.06.2018 3. Abschlag 2018 zum 30.09.2018 4. Abschlag 2018 zum 31.12.2018 ANZEIGE 50 plus Ein Backofen in Sichtbereich, ein rückenschonend hoch eingebauter Geschirrspüler oder eine individuell auf Ihre Größe angepasste Arbeitshöhe, das sind kleine aber wichtige Details für einen altersgerechten Arbeitsplatz. Mit diesen Feinheiten wird Ihre Küche zu Ihrer ganz persönlichen Genusswelt. Zeit zum Genuss! Sprechen Sie mit uns, wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine passgenaue Lösung. riedlingen Bad Saulgau Gammertinger Str. 25/1 Paradiesstr. 27 Tel. 0 73 71 - 9 09 05-0 Tel. 0 75 81 - 22 76 www.kwb-riedlingen.de www.kwb-badsaulgau.de
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