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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 25 /19 Mittwoch, 19. Juni 2019 | 4 Einladung zur Feuerwehr Hockete der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen Abteilung Neufra Die Kameraden der Abteilung Neufra sowie Ehrenabteilung laden alle Bürgerinnen und Bürger aus Nah und Fern zu einer gemütlichen Hockete am 22.06.2019 ab 18 Uhr im Pfarrgarten Neufra ein. In geselliger Runde möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, bei einer kleinen Feuerwehr Fahrzeugausstellung, technische Hilfsmittel näher kennenzulernen. Gerne stehen die Kameraden mit Antworten rund um die Technik und Abläufen bei Einsätzen zur Seite. Wer hat den schon mal einen Feuerlöscher bedient....? Hierzu bietet sich die Gelegenheit für alle, die den Umgang mit einem Feuerlöscher (Feuerlöschtrainer) üben möchten. Lassen sie sich von erfahrenen Kameraden den Umgang und die Handhabung zeigen, damit im Bedarfsfall keine Zeit verloren geht. Für das leibliche Wohl an diesem Abend ist natürlich bestens durch die Abteilung Neufra gesorgt! Kommandant Florian Rohr sowie die Aktive Wehr und Ehrenabteilung würden sich freuen, viele Gäste aus Neufra und den umliegenden Gemeinden, sowie Feuerwehrkameraden aus Nah und Fern begrüßen zu dürfen. Mit freundlichem Gruß Florian Rohr Abteilungskommandant Neufra Amtliche Bekanntmachungen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2020 Fördermöglichkeiten von Investitionen von Gewerbetreibenden und Privatpersonen Das Ministerium Ländlicher Raum hat das Jahresprogramm 2020 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR – vom 09.07.2014, ergänzt am 19.04.2016 (www.mlr.baden-Würtemberg.de,Stichwort „ELR“ und Gemeinsames Amtsblatt Nr. 5 vom 25. Mai 2016). Das ELR bietet Gemeinden vor allem in den Ländlichen Räumen ein breites Förderangebot, um die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Die Förderschwerpunkte: „Wohnen“ Um was geht´s ? Eine wichtige Erkenntnis der Modellvorhaben zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung der innerörtlichen Potentiale (MELAP, MELAP PLUS) ist, dass angesichts sinkender Bevölkerungszahlen und einer Zunahme leerstehender Gebäude in vielen Dörfern im Innenbereich genügend Fläche für die Ortsentwicklung vorhanden ist. Deshalb konzentriert sich das Jahresprogramm 2020 noch stärker auf die Innenentwicklung und die Belebung der Ortskerne. Im Zuge dessen steht dem Förderschwerpunkt „Wohnen“ im Programm 2020 die Hälfte aller zur Verfügung stehenden Fördermittel zu. Besonders im Fokus der Innenentwicklung stehen Projekte, die zur innerörtlichen Nachverdichtung beitragen, also vorrangig Umnutzungen leerstehender Gebäude, Aufstockungen von Gebäuden sowie die Bebauung langjähriger Baulücken im Ortskern. Wie wird gefördert? Schaffung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage durch - Umnutzung vorhandener Gebäude - Maßnahmen zur Errichtung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung Wohnfeldverbesserung) - ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken (dorfgerecht u. maßstäblich) - vorbereitende Maßnahmen für die Baureifmachung von Grundstücken. Der Fördersatz beträgt 30 %, im Falle einer Umnutzung bis max. 50.000 Euro, im Übrigen bis max. 20.000 Euro je Wohneinheit (min. 3 Zimmer und 70 qm). Mietwohnung zur Fremdvermietung in Neubauvorhaben können weiterhin nicht gefördert werden. Eine Förderung im Schwerpunkt „Wohnen“ können nur Gebäudebesitzer in den Teilorten erhalten, da in der Kernstadt ein Sanierungsgebiet ausgewiesen ist. Eine erhöhte Förderung um 5%- Punkte können Projekte mit innovativen Holzbaulösungen in der Tragwerkskonstruktion erhalten. „Grundversorgung“ Um was geht´s? Die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen ist und bleibt ein wichtiger Standortfaktor für den Ländlichen Raum. Vor allem Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien sowie Dorfgasthäuser sind wichtige Einrichtungen zur Grundversorgung. Ein besonderes Augenmerk muss hierbei auf die Dorfgasthäuser gerichtet werden. Die Gastronomie dient besonders im Ländlichen Raum nicht nur der Versorgung und der Verpflegung der Bevölkerung, sondern ist für die Menschen vor Ort auch wichtiger Treffpunkt für gesellschaftliche und kulturelle Veranstaltungen. Neben dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen haben Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung weiterhin hohe Priorität.
Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 25/19 Mittwoch, 19. Juni 2019 | 5 Wie wird gefördert? Private Maßnahmen im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ können mit bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen gefördert werden. Der Höchstbetrag pro Maßnahme beträgt 200.000 Euro. „Arbeiten“ Um was geht´s? Es werden kleine und mittlere Unternehmen zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen, vorrangig in Verbindung mit der Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern gefördert. Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nur für Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern möglich ist! Wie wird gefördert? Bei privat-gewerblichen Vorhaben beträgt der Fördersatz - bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen für strukturell bedeutsame Vorhaben wie z.B. die Verlagerung von Unternehmen aus Gemengelagen oder die Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen, - im Übrigen bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine erhöhte Förderung um 5%-Punkte können Projekte mit innovativen Holzbaulösungen in der Tragwerkskonstruktion erhalten. Allgemeines: Nicht zuwendungsfähig sind z.B. Mietwohnungen in Neubauvorhaben, Mehrwertsteuer, Fahrzeuge mit Straßenzulassung oder Investitionen, die über Mietkauf, Leasing oder vergleichbare Mittel finanziert werden. Der reine Grunderwerb, sowie der Anteil des Bodenwerts beim Erwerb von Gebäuden ist nicht förderfähig. Mit dem ELR sollen zudem bioökonomiebasierte Bauweisen gefördert werden. Dazu zählt die Anwendung ressourcenschonender, CO 2- bindender Baustoffe wie Holz. Zukünftig erhalten alle ELR Projekte, die überwiegend nachwachsende Rohstoffe als Baustoff einsetzen – in der Regel dürfte das vor allem Holz sein –, einen um 5-%-Punkte erhöhten Fördersatz. Der Einsatz von CO 2- bindenden Baustoffen ist mit der Antragstellung nachzuweisen. Anträge auf Aufnahme in das ELR Förderprogramm 2020 können ausschließlich bei der Stadt Riedlingen gestellt werden. Die Antragsformulare können bei der Stadtverwaltung oder bei den Ortsverwaltungen abgeholt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, sich die Formulare von der Internetadresse der Regierungspräsidien (www. rp-baden-wuerttemberg.de) oder der Stadt Riedlingen (www.riedlingen.de) auszudrucken. Hier finden Sie zudem weitere Informationen. Eine Förderung Ihres Vorhabens ist nur bei fristgerechtem Einreichen Ihres Antrags bei der Stadt Riedlingen möglich. Wir bitten Sie deshalb darum, Ihren Antrag vollständig bis spätestens 30. August 2019 bei der Stadtverwaltung Riedlingen einzureichen. Bitte beachten Sie zudem, dass die Entscheidung zur Förderung nicht von der Stadt Riedlingen getroffen wird. Diese ist nur koordinierende Stelle. Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass mit der Baumaßnahme erst dann begonnen werden darf, wenn die Bewilligung vorliegt. Der Beginn der Baumaßnahme vor der Bewilligung führt zur Streichung des Zuschusses. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ortsverwaltung oder an die Stadtverwaltung Riedlingen, Frau Breimayer (Tel. 07371/183-46, E-Mail: sbreimayer@riedlingen.de). Gerne sind wir bereit, Ihr Vorhaben bei Bedarf mit dem Regierungspräsidium auf die Fördermöglichkeit abzuklären. Nähere Informationen zur Förderung von EFRE- Innovationsinfrastrukturen erhalten Sie auf www.efre-bw.de unter Förderung/Innovationsinfrastruktur. Digitalisierungszentrum Das Digitalisierungszentrum Ulm | Alb-Donau | Biberach informiert: Wir beraten Sie in allen Bereichen rund um das Thema Digitalisierung; z.B. bei Fragen bezüglich des Internetauftritts, geben Hilfestellung bei der Auswahl von Software und informieren über Fördermaßnahmen. Dazu bieten wir Ihnen Sprechstunden oder auch Individualworkshops, in denen wir auf Ihre speziellen Fragestellungen und Anforderungen eingehen. 27.06.2019 Sprechtag zum Thema Fördermittel (Riedlingen) 09.00 – 16.30 Uhr Hierbei werden Fragen zur Finanzierung und Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen beantwortet. 05.07.2019 Auftaktveranstaltung (Riedlingen) 15.30 – 18.00 Uhr Vorstellung des Digitalisierungszentrums und der konkreten Angebote 18.07.2019 Sprechtag zum Thema eCommerce (Riedlingen) 09.00 – 16.30 Uhr Antworten auf Fragen zu allen wichtigen Bereichen der Internetnutzung wie beispielsweise Onlinehandel, Kundenkommunikation über das Internet, Web 2.0 und Online-Marketing. 31.07.2019 Individual-Workshop: Softwareauswahl! Aber wie? (Riedlingen) 09.30 – 17.00 Uhr Sie benötigen eine neue Software in Ihrem Unternehmen? Aber wie finden Sie heraus, welche zu Ihren Anforderungen und Wünschen passt? Wir geben Ihnen Hilfestellungen und schlagen Ihnen Auswahlkriterien und Auswahlmethoden vor. 24.09.2019 Individual-Workshop: Was ist für meine Website wichtig? (Riedlingen) 08.30 – 17.00 Uhr Sie wollen Ihr Unternehmen im Internet präsentieren oder benötigen eine neue Website? Hier geben wir Ihnen Hilfestellungen, was dabei zu beachten ist: Inhalte, Möglichkeiten der Umsetzung, wie finde ich eine zu meinem Unternehmen passende Agentur uvm. Die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen ist kostenfrei. Die Möglichkeit zur Anmeldung, sowie weitere Termine finden Sie unter folgendem Link: https://digitalisierungszentrum-uab.de/veranstaltungen/ _______________________________________________________ Stadt Riedlingen
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