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Mitteilungsblatt Riedlingen 17.05.2018

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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 20 /29 Mittwoch, 16. Mai 2018 | 4 V. Haushaltsreste 2016 Im Haushaltsjahr 2016 wurden gemäß § 46 Nr. 10 i.V.m. § 19 GemHVO nachstehende Haushaltsreste gebildet und nach 2017 übertragen: Verwaltungshaushalt Haushaltseinnahmereste Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt Haushaltseinnahmereste Haushaltsausgabereste 0 Euro (Einnahmen) 479.400 Euro (Ausgaben) 5.664.900 Euro (Einnahmen) 9.536.400 Euro (Ausgaben) VI. Rückstellung beim KVBW Der Anteil an der Rückstellung beim KVBW beläuft sich laut Mitteilung zum 31.12.2016 auf 6.537.839 Euro. VII. Kassenmäßiger Abschluss 2016 Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von Donnerstag, 17.05.2018 bis einschließlich Montag, 28.05.2018 bei der Stadtpflege, Marktplatz 1, 1. Stock, Zimmer 107, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich auf. Riedlingen, den 8.Mai 2018 gez. Schafft Bürgermeister

Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 20/29 Mittwoch, 16. Mai 2018 | 5 Wasserwerk Riedlingen Landkreis Biberach Feststellung des Jahresabschlusses 2016 Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 07.05.2018 das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 des Wasserwerks Riedlingen gemäß der §§ 102 ff GemO i.V.m. § 16 EigBG festgestellt. I. Jahresabschluss 1.1 Bilanzsumme 4.533.765,84 Euro 1.1.1 davon entfallen von der Aktivseite auf das Anlagevermögen 4.344.839,05 Euro das Umlaufvermögen 187.881,79 Euro aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 1.045,00 Euro 1.1.2 davon entfallen von der Passivseite auf das Eigenkapital 1.786.634,10 Euro den Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 536.302,88 Euro die empfangenen Ertragszuschüsse 54.028,91 Euro die Rückstellungen 22.077,34 Euro die Verbindlichkeiten 2.134.774,61 Euro 1.2. Jahresgewinn 51.846,68 Euro 1.2.1 Summe der Erträge 976.699,27 Euro 1.2.2 Summe der Aufwendungen 924.852,59 Euro 2. Behandlung des Jahresgewinns Der ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von 51.846,68 Euro wird zum bestehenden Gewinnvortrag addiert. Der neue Gewinnvortrag beträgt demnach 350.722,93 Euro. 3. Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht Das Wasserwerk erstrebt nach § 1 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung und § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung keinen Gewinn. II. Haushaltsreste, Deckungsmittel Haushaltsreste werden keine gebildet. Die Finanzierungsmittellücke von 100.397,17 Euro wird zu Lasten des Wirtschaftsjahres 2017 vorgetragen. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit von Donnerstag, 17.05.2018 bis einschließlich Montag, 28.05.2018 bei der Stadtpflege, Marktplatz 1, 1. Stock, Zimmer 107, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich auf. Riedlingen, den 8. Mai 2018 gez. Schafft, Bürgermeister _______________________________________________________ Abwasserwerk Riedlingen Landkreis Biberach Feststellung des Jahresabschlusses 2016 Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 07.05.2018 das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 des Abwasserwerks Riedlingen gemäß der §§ 102 ff GemO i.V.m. § 16 EigBG festgestellt. I. Jahresabschluss 1.1 Bilanzsumme 23.532.696,16 Euro 1.1. davon entfallen von der Aktivseite auf das Anlagevermögen 22.446.361,79 Euro das Umlaufvermögen 1.066.334,37 Euro 1.1.2 davon entfallen von der Passivseite auf das Eigenkapital 395.286,45 Euro den Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 6.589.290,36 Euro die empfangenen Kapitalzuschüsse 406.988,34 Euro die empfangenen Ertragszuschüsse 3.722.098,30Euro die Rückstellungen 0,00 Euro die Verbindlichkeiten 12.419.032,71 Euro 1.1.3 Die Bilanzsumme teilt sich auf in den Kanalbereich 13.990.782,81 Euro Klärbereich 9.541.913,35 Euro 1.2. Jahresverlust 1.220.329,95 Euro 1.2.1 Summe der Erträge 3.622.629,56 Euro 1.2.2 Summe der Aufwendungen 4.842.959,51 Euro 2. Behandlung des Jahresgewinns Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 1.220.329,95 Euro setzt sich aus einem Jahresverlust im Kanalbereich und aus einem Jahresverlust im Klärbereich zusammen. Der Jahresverlust im Kanalbereich in Höhe von 1.163.579,41 Euro wird mit der Gebührenausgleichsrücklage verrechnet und als Verlustvortrag (597.011,68 Euro) übertragen. Der ausgewiesene Verlust im Klärbereich in Höhe von 56.750,5448 Euro reduziert die Gewinnvorträge aus den Vorjahren. Diese Gewinnvorträge werden als Gebührenausgleichsrücklage auf neue Rechnung vorgetragen (neuer Stand: 395.286,15 Euro). 3. Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht Das Abwasserwerk erstrebt nach § 1 Abs. 3 Betriebssatzung i. V. mit § 14 Abs. 1 KAG keinen Gewinn. II. Haushaltsreste, Deckungsmittel Haushaltsreste werden keine gebildet. Die Finanzierungsmittellücke in Höhe von 1.308.810,64 Euro wird zu Lasten des Wirtschaftsjahres 2017 vorgetragen. Diese setzt sich zusammen aus Deckungsmittellücken des Jahres 2016 im Kanalbereich in Höhe von 938.333,49 Euro und im Klärbereich in Höhe von 370.476,55 Euro. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit von Donnerstag, 17.05.2018 bis einschließlich Montag, 28.05.2018 der Stadtpflege, Marktplatz 1, 1. Stock, Zimmer 107, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich auf. Riedlingen, 8. Mai 2018 gez. Schafft, Bürgermeister _______________________________________________________ Stadt Riedlingen Landkreis Biberach Bekanntmachung über die Auflegung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen Die Vorschlagsliste der Stadt Riedlingen zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 wurde vom Gemeinderat am 07.05.2018 beschlossen. Diese Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von Donnerstag, 17.05.2018 bis Mittwoch, 23.05.2018 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Riedlingen, Gebäude Zwiefalter Straße 2, Zimmer 12, 1.OG auf. Auf die Vorschlagsliste wurden folgende Personen aufgenommen: Franz-Martin Fiesel, Daugendorf Eberhard Götz, Neufra Ralph Grünacher, Riedlingen Dorothea Anna Kraus-Kieferle, Riedlingen Sabine Elke Märkle, Riedlingen Dietmar Schaible, Daugendorf Ursula Sprengel, Riedlingen Roland Uhl, Riedlingen Edmund Weidelener, Daugendorf Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Riedlingen, 16.05.2018 Schafft, Bürgermeister _______________________________________________________ Gemeinde Langenenslingen Landkreis Biberach Öffentliche Ausschreibung von Bauarbeiten nach VOB Austausch von Innenleuchten und Umrüstung auf LED-Beleuchtung in der Turn- und Festhalle Langenenslingen Baubeginn: Juni 2018 Fertigstellung: 08.11.2018 Submission: Donnerstag, 24.05.2018 – 10.00 Uhr Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter info@ langenenslingen.de oder unter der Tel.-Nr. 07376 / 969-17 angefordert werden. Die Unterlagen werden gegen eine Schutzgebühr von 20 € / Einzelexemplar übergeben. Postversand nur bei vorheriger Er-

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