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Mitteilungsblatt Riedlingen 16.05.2019

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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 20 /19 Mittwoch, 15. Mai 2019 | 6 Der Wähler kann auch einen Stimmzettel ohne Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In diesen Fällen ist jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt; bei der Wahl des Kreistags jedoch nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder des Kreistags für den Wahlkreis zu wählen sind. 6.6. Es findet Mehrheitswahl statt bei der Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Daugendorf der Ortschaft Grüningen der Ortschaft Neufra der Ortschaft Pflummern der Ortschaft Zell-Bechingen der Ortschaft Zwiefaltendorf Bei der Mehrheitswahl kann jede wählbare Person gewählt werden. Der Wähler ist nicht an die Bewerber gebunden, deren Namen im Stimmzettel vorgedruckt sind. Der Wähler kann jedem Bewerber nur eine Stimme geben. Der Wähler gibt seine Stimme so ab, dass er - auf einem Stimmzettel mit vorgedruckten Namen durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise als gewählt kennzeichnet. - auf einem Stimmzettel ohne vorgedruckte Namen durch Eintragung des Namens ausdrücklich als gewählt kennzeichnet. Der Wähler kann auch den Stimmzettel mit vorgedruckten Namen ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In diesem Fall gilt jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt. 6.7. Bei unechter Teilortswahl Es findet unechte Teilortswahl statt bei der Wahl des Gemeinderats zu wählende Vertreter (Anzahl) 16 1 2 1 2 1 1 für den Wohnbezirk Riedlingen Riedlingen-Bechingen/ Riedlingen-Zell Riedlingen-Daugendorf Riedlingen-Grüningen Riedlingen-Neufra Riedlingen-Pflummern Riedlingen-Zwiefaltendorf bei der Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Zell/Bechingen zu wählende Vertreter für den Wohnbezirk (Anzahl) 4 Riedlingen-Bechingen 4 Riedlingen-Zell

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 20/19 Mittwoch, 15. Mai 2019 | 7 Bei unechter Teilortswahl gilt ergänzend Folgendes: In den einzelnen Wohnbezirken kann der Wähler nur so vielen Bewerbern Stimmen geben, wie für den Wohnbezirk jeweils Vertreter zu wählen sind; diese Zahlen sind in den Stimmzetteln jeweils angegeben. Bei Verhältniswahl können Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen jeweils nur für den Wohnbezirk panaschiert werden, für den sie als Bewerber vorgeschlagen sind. Bei Mehrheitswahl muss der vom Wähler abgegebene Stimmzettel erkennen lassen, welche Personen er als Vertreter der einzelnen Wohnbezirke wählen will. Gibt der Wähler seine Stimme durch Abgabe eines Stimmzettels mit vorgedruckten Namen ohne Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet ab, so gelten höchstens so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben als mit einer Stimme gewählt, wie für den Wohnbezirk jeweils Vertreter zu wählen sind. 6.8. Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder sonst im Stimmzettelumschlag sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags haben die Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge. 6.9. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die zur jeweiligen Wahl gehörenden Stimmzettelumschläge ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden. 7. Wahlscheine Europawahl Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann an der Wahl in dem Landkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist, - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises oder - durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt – Wahlamt – einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen. Kommunalwahlen Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können - in einem beliebigen Wahlbezirk des im Wahlschein angegebenen Gebiets oder - durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird. Wer bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag beim Bürgermeisteramt – Wahlamt – neben dem Wahlschein die weiteren Briefwahlunterlagen. Der Wähler hat seine Wahlbriefe (getrennt nach Europawahl – rot – und Kommunalwahlen – gelb) mit den entsprechenden Stimmzetteln (in verschlossenen Stimmzettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig den jeweils auf den Wahlbriefum-

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