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Mitteilungsblatt Riedlingen 16.01.2019

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Mitteilungsblatt Riedlingen

Mitteilungen der Stadt Mittwoch, 16. Januar 2019 Nr. 3 / 30. Jahrgang und der Ortsverwaltungen in Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister M. Schafft · Tel. 0 73 71 / 1 83 12 · Fax 1 83 55 · E-Mail cbarth@riedlingen.de (s. Impressum) · www.riedlingen.de Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung des Bürgerentscheids am 27. Januar 2019 Zur Durchführung des Bürgerentscheids wird folgendes bekannt gemacht: 1. In der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr kann abgestimmt werden. Die Stadt Riedlingen mit ihren Teilorten ist in 11 Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten bis zum 06.01.2019 zugegangen sind, ist sowohl der Wahlbezirk als auch der Abstimmungsraum angegeben, in dem der Stimmberechtigte abstimmen kann. Die Stadt Riedlingen ist in folgende Wahlbezirke eingeteilt: Lfd. Wahlbezirks- Abgrenzung Wahlraum Nr. nummer des Wahlbezirks 1 01 Marktplatz 1 Rathaus Riedlingen, Kleiner Sitzungssaal. 2 02 Goethestraße 36 Geschwister- Scholl-Realschule 3 03 Alte Unlinger Straße 7 Stadthalle, Foyer 4 04 Conrad-Graf-Ring 106 Kindergarten „Regenbogen“ 5 05 Berliner Straße 46 Konrad- Manopp-Stift 6 10 Toreschle 2 Bürgerhaus Zell 7 11 St.-Leonhard-Straße 5 Ortsverwaltung Daugendorf 8 12 Parkstraße 13 Ortsverwaltung Grüningen 9 13 Kiesgrubenweg 10/1 Donauhalle Neufra ANZEIGE Eiskalt reduziert... Wussten Sie, dass ein 15 Jahre altes Kühlgerät mehr als den dreifachen Strombedarf gegenüber einem aktuellen Miele-Gerät haben kann? Wir beraten Sie gerne. 10 14 Raiffeisenweg 10 Ortsverwaltung Pflummern im Mörikehaus 11 16 Im Gäßle 2 Gemeindehaus Zwiefaltendorf 2. Abgestimmt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Die auf dem Stimmzettel formulierte Frage muss mit Ja oder Nein beantwortet werden. 3. Jeder Abstimmungsberechtigte hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel in den vorgesehenen Ja- oder Nein-Feldern ein Kreuz setzt. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Abstimmenden hinweisenden Zusatz enthält. Dies gilt weiterhin auch, wenn sich bei der Briefwahl im Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet, außerdem bei jeder Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags der Briefwahl. 4. Jeder Abstimmungsberechtigte kann – außer in den unter Nr. 5 genannten Fällen – nur in dem Abstimmungsraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Abstimmungsraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Abstimmungsberechtigten haben ihre Wahlbenachrichtigungund ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder Reisepass zur Abstimmung mitzubringen. Jeder Abstimmungsberechtigte erhält beim Betreten des Abstimmungsraums den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Abstimmenden in einer Wahlkabine des Abstimmungsraums oder in einem besonderen Nebenzimmer gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 5. Wer einen Wahlschein hat, kann in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt Riedlingen sowie ihrer Teilorte oder durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird. 6. Der Abstimmungsberechtigte kann seine Stimme nur persönlich abgeben. Ein Abstimmungsberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder der wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Abstimmung eines anderen erlangt hat. RIEDLINGEN Gammertinger Straße 25/1 · Telefon 07371/90 90 5-0 BAD SAULGAU Paradiesstraße 27 · Telefon 0 75 81 - 22 76

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