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Mitteilungsblatt Riedlingen 10.01.2018

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Mitteilungsblatt Riedlingen

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf: 250.000 € Mitteilungen wird der festgesetzt auf: Stadt Betriebs- und Verwaltungskostenumlage Mittwoch, 10. Januar 2018 und der Ortsverwaltungen in Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf Nr. 1-2 / 29. Jahrgang Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister M. Schafft · Tel. 0 73 71 / 1 83 12 · Fax Riedlingen 1 83 55 · E-Mail cbarth@riedlingen.de 391.623,78 € (s. Impressum) 329.428,40 · www.riedlingen.de € 721.052,18 € Dairyfood GmbH Unlingen 225.348,1969.088,65 € € 60.855,00 - € € 225.348,19 129.943,65 € Gesamt: Uttenweiler 1.125.200,0015.611,48 € € 811.400,00 14.605,20 € € 1.936.600,00 30.216,68 € ANZEIGE Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Donau - Riedlingen hat auf Grund von § 79 der GemO für Baden - Württemberg i.d.F. vom 03.10.1983 (Ges.Bl.S.577) Amtliche Bekanntmachungen Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Donau-Riedlingen hat auf Haushaltssatzung Grund von § 79 der GemO für Baden-Württemberg i.d.F. für das vom Haushaltsjahr 03.10.1983 (Ges.Bl.S.577) 2018 in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.d.F. vom 16.09.1974 (Ges.Bl.S.408) und der §§ 6, 12, 16 beschlossen: und 17 der Verbandssatzung am 29.11.2017 folgende Tag der offenen Tür Sonntag, 14. Januar 2018, 13–17 Uhr (kein Verkauf – keine Beratung) Riedlingen · Bad Saulgau Haushaltstelle 1.0200.173000.0 Die Betriebs- und Verwaltungskostenumlage der Verbandsmitglieder gemäß § 17 der Verbandssatzung 1.936.600,00 € Davon entfallen auf: Gemeinde Anteil Anteil Anteil Kläranlage PWs, Sammler, RÜBs gesamt Altheim 60.757,61 € 57.609,40 € 118.367,01 € Betzenweiler 19.476,16 € 17.039,40 € 36.515,56 € Dürmentingen 76.367,08 € 73.837,40 € 150.204,48 € Ertingen 157.951,74 € 155.788,80 € 313.740,54 € Hettingen 26.127,47 € 24.342,00 € 50.469,47 € Langenenslingen 82.847,84 € 77.894,40 € 160.742,24 € Finanzkostenumlage Die Finanzkostenumlage Finanzkostenumlage nach § 16 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Verbandssatzung wird nicht erhoben, weil kein Kredit aufgenommen Die Finanzkostenumlage nach § 16 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Verbandssatzung wurde. in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.d.F. vom 16.09.1974 (Ges.Bl.S.408) und der §§ 6, 12, 16 und 17 der Verbandssatzung am 29.11.2017 folgende Die Finanzkostenumlage nach § 16 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Verbandssatzung wird nicht erhoben, weil kein Kredit aufgenommen wurde. wird nicht erhoben, weil kein Kredit aufgenommen wurde. Vermögensumlage Vermögensumlage Die Vermögensumlage der Verbandsmitglieder nach § 15 Abs. 2 in Verbindung Die Vermögensumlage mit der § Verbandsmitglieder 14 Abs. 2 der nach Verbandssatzung § 15 Abs.2 in Verbindung wird mit § 14 festgelegt Abs.2 der auf: Verbandssatzung wird festgelegt auf: 420.000,00 € 420.000,00 € Neuanschaffungen 0 € Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit Neuanschaffungen 0 € Investitionen Verbandskläranlage / Neubau Werkstattgebäude 420.000 € Haushaltssatzung Investitionen Verbandskläranlage / Neubau Werkstattgebäude 420.000 € Investitionen Verbandssammler, Pumpwerke, RÜBs 0 € 1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 2.385.600,00 € für das Haushaltsjahr 2018 Investitionen Verbandssammler, Pumpwerke, RÜBs 0 € Gesamt 420.000 € beschlossen: davon im Verwaltungshaushalt: 1.965.600,00 € Gesamt 420.000 € Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit Davon entfallen auf: davon im Vermögenshaushalt: 420.000 € Davon entfallen auf: 1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 2.385.600,00 € Gemeinde Anteil in % Anteil in € davon im Verwaltungshaushalt: 1.965.600,00 € Altheim 6,68 28.056,00 2. Den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen Gemeinde Anteil in % Anteil in € davon im Vermögenshaushalt: 420.000 € Betzenweiler 1,89 7.938,00 (Kreditermächtigungen) in Höhe von: 0 € AltheimDürmentingen 6,68 8,87 28.056,00 37.254,00 2. Den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen BetzenweilerErtingen 1,89 15,63 7.938,00 65.646,00 3. Dem (Kreditermächtigungen) Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von: in Höhe von: 0 € 0 € Dürmentingen Hettingen 8,87 4,00 37.254,00 16.800,00 3. Dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von: Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf: 250.000 € Ertingen Langenenslingen 15,63 8,52 65.646,00 35.784,00 0 € Riedlingen 44,66 187.572,00 Hettingen 4,00 16.800,00 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf: 250.000 € Unlingen 8,15 34.230,00 Betriebs- und Verwaltungskostenumlage Langenenslingen 8,52 35.784,00 Uttenweiler 1,60 6.720,00 Riedlingen 44,66 187.572,00 Betriebs- und Verwaltungskostenumlage Haushaltstelle 1.0200.173000.0 Unlingen 8,15 34.230,00 Haushaltstelle 1.0200.173000.0 Uttenweiler Gesamt 1,60100,00 6.720,00 420.000,00 Die Betriebs- und Verwaltungskostenumlage und der Verbandsmitglieder der gemäß Verbandsmitglieder § 17 der Verbandssatzung gemäß wird festgesetzt § 17 auf: der Verbandssatzung wird festgesetzt 1.936.600,00 auf: € Eine etwaige Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg Davon entfallen auf: Davon entfallen auf: (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach §4 Abs. 2 der 1.936.600,00 € Gesamt 100,00 420.000,00 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber dem Abwasserzweckverband Donau-Riedlingen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der Gemeinde Anteil Anteil Anteil Eine etwaige die Verletzung von begründen Verfahrens-oder soll, ist zu bezeichnen. Formvorschriften Dies gilt nicht, der wenn Gemeindeordnung die Vorschriften über die Baden-Württemberg Öffentlichkeit der Kläranlage PWs, Sammler, RÜBs gesamt (GemO) oder aufgrund Eine Sitzung, etwaige die der Genehmigung GemO Verletzung beim oder die Zustandekommen Bekanntmachung von Verfahrens- dieser dieser Satzung Satzung oder verletzt Formvorschriften wird worden nach sind. §4 Abs. 2 der GemO unbeachtlich, Gemeindeordnung wenn sie nicht schriftlich Baden-Württemberg innerhalb eines Jahres (GemO) seit Bekanntgabe oder aufgrund dieser Satzung der Altheim 60.757,61 € 57.609,40 € 118.367,01 € Das Landratsamt Biberach hat mit Erlass vom 22.12.2017 AZ 1110-030.31/902.41/923.61 die Haushaltssatzung für vollziehbar erklärt. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 15.01.2018 bis einschließlich 24.01.2018 gegenüber dem GemO Abwasserzweckverband beim Zustandekommen Donau-Riedlingen dieser geltend Satzung gemacht wird worden nach ist. §4 Der Abs. Sachverhalt, 2 der Betzenweiler 19.476,16 € 17.039,40 € 36.515,56 € die Verletzung begründen Dürmentingen 76.367,08 € 73.837,40 € 150.204,48 € der GemO soll, ist unbeachtlich, zu bezeichnen. Dies wenn gilt nicht, sie wenn nicht die schriftlich Vorschriften über innerhalb die Öffentlichkeit eines der im Betriebsgebäude der Kläranlage Riedlingen öffentlich aus. Ertingen 157.951,74 € 155.788,80 € 313.740,54 Sitzung, € die Genehmigung Jahres seit oder Bekanntgabe die Bekanntmachung dieser Satzung verletzt gegenüber worden sind. dem Abwasserzweckverband Donau-Riedlingen geltend Hettingen 26.127,47 € 24.342,00 € 50.469,47 € Riedlingen, 04.01.2018 gez. gemacht worden ist. Langenenslingen 82.847,84 € 77.894,40 € 160.742,24 Das Landratsamt € Der Biberach Sachverhalt, hat mit Erlass der vom die 22.12.2017 Verletzung AZ 1110-030.31/902.41/923.61 Marcus Schafft begründen soll, ist die zu Haushaltssatzung für € Verbandsvorsitzender bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit Riedlingen 391.623,78 € 329.428,40 € 721.052,18 vollziehbar erklärt. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 15.01.2018 bis einschließlich 24.01.2018 Unlingen 69.088,65 € 60.855,00 € 129.943,65 im Betriebsgebäude € der Kläranlage Riedlingen öffentlich aus. Uttenweiler 15.611,48 € 14.605,20 € 30.216,68 € Riedlingen, 04.01.2018 Dairyfood GmbH 225.348,19 € - € 225.348,19 € Gesamt: 1.125.200,00 € 811.400,00 € 1.936.600,00 € Finanzkostenumlage Vermögensumlage Die Vermögensumlage der Verbandsmitglieder nach § 15 Abs.2 in Verbindung mit § 14 Abs.2 der Verbandssatzung wird festgelegt auf: 420.000,00 € gez. Marcus Schafft Verbandsvorsitzender Herzlich willkommen ... 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