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Mitteilungsblatt Riedlingen 07.06.2018

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Mitteilungsblatt Riedlingen

Mitteilungen der Stadt Mittwoch, 6. Juni 2018 Nr. 23 / 29. Jahrgang und der Ortsverwaltungen in Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister M. Schafft · Tel. 0 73 71 / 1 83 12 · Fax 1 83 55 · E-Mail cbarth@riedlingen.de (s. Impressum) · www.riedlingen.de Amtliche Bekanntmachungen Satzung der Jagdgenossenschaft Pflummern Auf Grund von § 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert am 26. Oktober 2016 (GBl. S. 577) sowie § 1 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) vom 2. April 2015, zuletzt geändert am 23. Juni 2015 (GBl. S. 585, 613) hat die Versammlung der Jagdgenossenschaft am 06.12.2017 folgende S a t z u n g beschlossen: § 1 Name und Sitz Die Jagdgenossenschaft führt den Namen „Jagdgenossenschaft Pflummern“ und hat ihren Sitz in Riedlingen. § 2 Hinweis zur Verwendung weiblicher und männlicher Formulierungen Um die Lesbarkeit der Satzung zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Verwendung der weiblichen Form verzichtet. Die ausschließliche Verwendung der männlichen Form soll deshalb explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden. § 3 Mitgliedschaft (1) Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke. (2) Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundstückseigentums. (3) Eigentümer von Grundstücksflächen, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. § 4 Aufgaben Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu verwalten, zu nutzen, auf den Zielen des JWMG (§2) angepasste Abschusspläne und Zielvereinbarungen über den Abschuss von Rehwild im Jagdrevier hinzuwirken sowie für den Ersatz des den Jagdgenossen etwa entstehenden Wildschadens zu sorgen. § 5 Organe Organe der Jagdgenossenschaft sind: (1) Die Versammlung der Jagdgenossen (§ 6), (2) Der Gemeinderat (§ 10) als Verwalter der Jagdgenossenschaft. § 6 Versammlung der Jagdgenossen (1) Die Versammlung der Jagdgenossen wird vom Gemeinderat mindestens einmal in 6 Jahren einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn dies mindestens ein Zehntel der Jagdgenossen, die mindestens ein Zehntel der bejagbaren Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagbezirks vertreten, verlangt. (2) Die Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Gemeinderat einzuberufen, wenn Entscheidungen im Rahmen des § 9 getroffen werden müssen. (3) Die Einberufung der Versammlung ist vom Gemeinderat mindestens 2 Wochen zuvor ortsüblich bekannt zu geben. (4) Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich. § 7 Stimmrecht und Beschlussfassung der Jagdgenossen (1) Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich offen. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. (2) Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. (3) Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. (4) Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. § 8 Sitzungsniederschrift (1) Über die Versammlung der Jagdgenossen ist eine Niederschrift aufzunehmen, die den wesentlichen Gang der Verhandlung, den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und das jeweilige Abstimmungsergebnis, nach Stimmen und Grundflächen, enthält. (2) Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter, der vom Gemeinderat bestimmt wird und, falls ein Schriftführer bestellt ist, auch von diesem zu unterzeichnen. (3) Zuständig für die Bestellung des Schriftführers ist ebenfalls der Gemeinderat. ANZEIGE Tag der offenen Tür Sonntag, 10. Juni 2018, 13 –17 Uhr (kein Verkauf – keine Beratung) Riedlingen · Bad Saulgau GENAU RICHTIG Ob Singletraum, WG-Küche oder Familienoase – wir gestalten Ihre Küche genau so, wie Sie es gerne brauchen. Auf wenigen Quadratmetern oder großzügig mit einem gemüt lichen Essplatz. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Ihre persönliche Traumküche. Kommen Sie einfach vorbei, wir freuen uns auf Ihren Besuch! RIEDLINGEN BAD SAULGAU Gammertinger Str. 25/1 Paradiesstr. 27 Tel. 0 73 71 - 9 09 05-0 Tel. 0 75 81 - 22 76 www.kwb-riedlingen.de www.kwb-badsaulgau.de

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