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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 22 /19 Mittwoch, 29. Mai 2019 | 8 c) Städtebauliches Konzept Das Konzept des ursprünglichen Bebauungsplans „Goldbrunnen I“ ändert sich nicht. Der vorhandene Spielplatz wird in kleinerer Form beibehalten und neu gestaltet. d) Vorbereitende Bauleitplanung Im Flächennutzungsplan ist der Planbereich ausgewiesen. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. e) Verkehrskonzept Das Areal ist umgeben von bereits ausgebauten Erschließungsstraßen. Das neue Konzept ordnet sich daher den bestehenden Erschließungskonzepten unter. Ergänzt wird die Erschließung über einen Stichweg mit Wendehammer. Der Gemeinderat fasste bei sechs Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen den Beschluss: 1. Für den im Lageplan zum Vorentwurf vom 13.03.2019 dargestellten Bereich, wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. 2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer 4-wöchigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. 3. Die für die Umsetzung der Bauleitplanung erforderlichen Mittel sind unter der Haushaltsstelle 01/01.6100.6550 00 bereitgestellt. 4. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. TOP 13: Bebauungsplan ‚Klinge II - Änderung Michael-Holzhay-Straße‘, Riedlingen – Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung - Bisher war in diesem Bereich Blockbebauung mit bis zu 4-geschossigen Gebäuden vorgesehen. Die Stadt Riedlingen hat beim Erwerb der Bauflächen das städteplanerische Ziel gesetzt, die Flächen von dieser verdichteten Bebauung zu einer Bebauung mit Ein- und Zweifamilienwohnhäusern zu führen. Durch die derzeitige Abwicklung der Baugrundstücke im Bereich des angrenzenden Bebauungsplans „Klinge II – Nördlich der Joseph-Gabler-Straße“ ist eine Überplanung im Sinne der genannten Zielsetzung und der prägenden umgebenden Neubebauung erforderlich. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: 1. Für den im Lageplan zum Vorentwurf vom 18.02.2019 dargestellten Bereich, wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. 2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer 4-wöchigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. 3. Die für die Umsetzung der Bauleitplanung erforderlichen Mittel sind unter der Haushaltsstelle 01/01.6100.6550 00 bereitgestellt. 4. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. TOP 14: Bebauungsplan „Schwabenstraße“, Riedlingen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren Auf dem betroffenen Grundstück wurden die Altlastenuntersuchungen durchgeführt. Dabei wurden jedoch keine Altlasten festgestellt. Auf Grund der derzeitigen hohen Nachfrage nach Baugrundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser soll das Grundstück bereinigt und erschlossen werden, um es auf dem Markt anbieten zu können. Das Baugebiet befindet sich im Innenbereich auf einem ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen. Das zu überplanende Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den Bebau- ungsplänen „Vehringerstraße“ und „Hofstraße“. Das städtebauliche Konzept wird an die vor- handene Bebauung und an diese beiden Bebauungspläne angelehnt. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: 1. Der Bebauungsplan „Schwabenstraße“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB entsprechend dem Vorentwurf vom 18.02.2019 aufgestellt. 2. Die für die Umsetzung der Bauleitplanung erforderlichen Mittel sind unter der Haushaltsstelle 01/01.6100.6550 00 bereitgestellt. 3. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. TOP 15: Bebauungsplan „Tristel III“, Riedlingen-Neufra Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren Das Grundstück liegt im Anschluss an den bestehenden Bebauungsplan „Tristel II“. Auf Grund der derzeitigen hohen Nachfrage nach Baugrundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser soll das Grundstück erschlossen werden, um es auf dem Markt anbieten zu können. Das Baugebiet ist von bestehenden Verbindungsstraßen umschlossen. Für die innere Erschließung des Gebiets wird eine Durchgangsstraße neu angelegt. Im unmittelbaren Anschluss an das Baugebiet „Tristel II“ ist ein Spielplatz angedacht. Das städtebauliche Konzept wird an die vorhandene Bebauung und an den Bebauungsplan „Tristel II“ angelehnt. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: 1. Der Bebauungsplan „Tristel III“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB entsprechend dem Vorentwurf vom 22.03.2019 aufgestellt. 2. Die für die Umsetzung der Bauleitplanung erforderlichen Mittel sind unter der Haus- haltsstelle 01/01.6100.6550 00 bereitgestellt. 3. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. TOP 16: Oberschwaben Tourismus GmbH (OTG) Beitritt der OTG zur Allgäu GmbH (Gesellschafterstatus) Die Oberschwaben Tourismus GmbH (OTG) sieht ab dem Geschäftsjahr 2019 eine Gesellschafterbeteiligung bei der Allgäu GmbH vor. Die Allgäu GmbH ist ein Zusammenschluss aus der Allgäu Marketing GmbH und Allgäu Initiative GbR. Die Allgäu GmbH bündelt die Wirtschafts- und Tourismusentwicklung im Allgäu unter einem Dach und einer Marke. Das Ziel der Allgäu GmbH ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten, die Region Allgäu als Tourismusdestination und als Wirtschaftsstandort zu etablieren. Der Gemeinderat fasste einstimmig bei einer Enthaltung den Beschluss: Die Stadt Riedlingen stimmt als Gesellschafter der OTG dem Beitritt der OTG als neue Gesellschafterin der Allgäu GmbH ab dem Geschäftsjahr 2019 zu. Zur Zahlung der jährlichen Umlage (Gesellschafterzuschuss) der OTG an die Allgäu GmbH wird der Gesellschafterzuschuss des Landkreises Ravensburg an die OTG ab dem Geschäftsjahr 2019 um 50.000 €/Jahr von 121.500 €/Jahr auf 171.500 €/Jahr erhöht. Der Verwaltungsausschuss des Landkreises Ravensburg hat dem Beitritt der OTG zur Allgäu GmbH und der Finanzierung der Umlage durch den Landkreis Ravensburg in seiner Sitzung am 19. März 2019 zugestimmt. TOP 17: Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse vom 29.04.2019 Der Gemeinderat der Stadt Riedlingen fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 29.04.2019 folgende Beschlüsse: TOP 1: Personalangelegenheiten – Wahl einer Mitarbeiterin für das Stadtbauamt-Hochbau Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat wählt Frau Katharina Buck als Nachfolgerin von Herrn Wolfgang Weiß für die Ingenieurstelle im Sachgebiet Hochbau des Stadtbauamtes. TOP 2: Personalangelegenheiten – Wahl des technischen Leiters des Bauhofs Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat wählt Herrn Stefan Kölzer zum technischen Leiter des Bauhofes der Stadt Riedlingen. TOP 18: Bekanntgaben der Verwaltung a) Perspektiven Standortmarketing Riedlingen Die Stadt und das Gewerbe nehmen die Aufgabe Standortmarketing gemeinsam im Riedlinger City- und Marketingverein wahr. Aktuell befinden sich sowohl die Stadt als auch der Riedlinger Handels- und Gewerbeverband mit dem Riedlinger City- und Marketingverein in
Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 22/19 Mittwoch, 29. Mai 2019 | 9 Vertragsver- handlungen zur Regelung der Finanzierung des Standortmarketings. b) Novellierung Gutachterausschusswesen – Neue Gutachterauschussverordnung (GuaVO) Wesentliche Ziele der Novellierung sind: • Die grundsätzliche Zuständigkeit der Gemeinden wird beibehalten • Benachbarten Gemeinden innerhalb eines Landkreises wird die Möglichkeit zur Bildung gemeinsamer Gutachterausschüsse nahegelegt; hierzu wurde eine Richtzahl von 1.000 auswertbaren Kauffällen genannt • Erweiterte Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit • Die Bildung einer zentralen Geschäftsstelle zur Grundstückswertermittlung wird recht- lich verankert und im Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) eingerichtet Riedlingen verfügt nicht über die ausreichende Zahl der Kauffälle (ca. 183 jährlich), um die Aufgaben sachgerecht erfüllen zu können. Um langfristig, auch im Hinblick auf die bevorstehende Grundsteuerreform, die Aufgabenerfüllung gewährleisten zu können, ist ein Zusammenschluss innerhalb des Landkreises vorteilhaft. Die Gemeinden der VG Riedlingen, des GVV Federsee und der Stadt Bad Schussenried haben Interesse an der Bildung und Führung einer gemeinsamen Geschäftsstelle bekundet. Deshalb wurden auf Bürgermeistebene bereits Gespräche in diesem Sinne geführt. Grund- sätzlich sieht die Verwaltung einen Zusammenschluss mit den benannten Städten und Gemeinden als denkbar an. Im nächsten Schritt müssen die möglichen Eckpunkte eines Prozesses und die dazugehörigen Regelungen diskutiert und abgestimmt werden. c) Dank Winfried Aßfalg an den Gemeinderat Nachdem Ehrenbürger Winfried Aßfalg von Herrn Ministerpräsident Kretschmann zum Professor ernannt wurde, übermittelte Herr Bürgermeister Schafft den Dank von Herrn Aßfalg für die großzügige Ausrichtung des Festanlasses an den Gemeinderat. d) Verleihung des Lichtdesignpreises an die Stadt Riedlingen Bürgermeister Schafft gab bekannt, dass die Beleuchtungssituation an der neuen Kanalbrücke mit dem Deutschen Lichtdesignpreis ausgezeichnet wurde. Dabei habe sich die Stadt Riedlingen gegen zwei andere Bewerbungen in Köln und Heidelberg durchgesetzt. e) Sachstandsmeldung der Verwaltung zur illegalen Bebauung am Ofenwisch Herr Bürgermeister Schafft gab bekannt, dass im vergangenen Jahr von der unteren Naturschutzbehörde Verstöße festgestellt worden seien. Diese seien zwischenzeitlich behoben. Bei einer gemeinsame Begehung mit einem Vertreter der unteren Naturschutzbehörde wurde festgestellt, dass sich die Natur langsam erholt. Die illegale Bebauung verschiedener Hütten und Zäune wird überprüft. Ebenso sollen die Pächter ihre Gerätschaften reduzieren. Hierüber ist die Verwaltung mit den Pächtern im Gespräch. f) Sachstandsmeldung der Verwaltung zur Anfrage eines Bürgers aus einer der letzten Bürgerfragestunden (Schwanen) Herr Bürgermeister Schafft gab bekannt, dass die Wohnungen im Neubau Schwanen zum 01.05.2018 angemietet wurden. Seit dem 01.07.2018 sind alle Wohnungen im Neubau bei Kostendeckung vermietet. Die ersten 4 Wohnungen im Altbau Schwanen wurden ebenfalls zum 01.05.2018 angemietet, Wohnung 5 wurde zum 01.05.2019 angemietet. Zum 01.06.2019 wurden die Wohnungen 1, 3 und 4 vermietet. Hier werde keine Kostendeckung erzielt; die Hintergründe seien dem Gemeinderat bekannt. g) Konstituierende Sitzung des Gemeinderats am 08.07.2019 Die Verwaltung gab bekannt, dass im Zuge der konstituierenden Sitzung am 08.07.2019 auch der alte Gemeinderat nochmals komplett zusammentreten müsse. Hintergrund sei, dass zunächst festgestellt werden müsse, dass für den Amtsantritt der neugewählten Gemeinderätinnen und -räte keine Hinderungsgründe bestehen. Im Juni würden zudem keine Sitzungen mehr stattfinden, da in diesem Zeitraum durch den alten Gemeinderat keine grundsätzlichen Entscheidungen mehr getroffen werden dürften. TOP 19: Wünsche, Anfragen, Verschiedenes a) Dank an das Jufo seitens einer Stadträtin Eine Stadträtin dankte dem Jufo und allen Beteiligten sowie den Gästen dafür, dass das Festival im Zuge des Flohmarktes stattfinden konnte. Die Veranstaltung sei super abgelaufen und sie hoffe, dass dies so auch im kommenden Jahr wieder stattfinden könne. b) Belagsarbeiten B 312 Ein Stadtrat machte darauf aufmerksam, dass aufgrund der Vollsperrung die Umleitungssitua- tion für die Omnibusse äußerst schwierig sei. Er regte an, die Strecke zwischen Bechingen und Riedlingen bis zu den Pfingstferien für den ÖPNV freizugeben. Die Verwaltung erklärte, es gebe eine verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamtes, wonach ein Feldweg genutzt werden könne. Bei der Abstimmung der Maßnahme sei die Stadt Riedlingen nicht beteiligt gewesen. Der Grund für die Vollsperrung liege in Kosten- und Arbeitsablaufgesichtspunkten. Die Abstimmung mit den Busunternehmen obliege dem Regierungspräsidium. In den Bauab- lauf könne sich die Stadt nicht einmischen; die Verwaltung bot aber an, die Anregung des Stadtrats an die Verantwortlichen weiterzugeben. c) Regelmäßiger Beginn von Gemeinderatssitzungen / Sitzordnung Ein Stadtrat erklärte, er finde den Sitzungsbeginn der letzten beiden Sitzungen (17.00 Uhr) unglücklich gewählt. Er schlage vor, wieder auf 18.00 Uhr überzugehen. Mit Beginn der Amtszeit des neuen Gremiums solle außerdem wieder jeder einen festen Sitzplatz zugewiesen bekommen. Er fügte hinzu, dass er die alte Sitzordnung im Ratssaal besser gefunden habe, weil man sich im Zuge der neuen Sitzordnung immer zur Seite drehen müsse, um zuhören zu können. Die Verwaltung erläuterte, dass die heutige Sitzung aufgrund der Vielzahl der TOPs auf 17.00 Uhr angesetzt worden sei, damit alle Punkte behandelt werden können. Grundsätzlich solle es aber bei 18.00 Uhr bleiben. d) Dank an die Verwaltung im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des Flohmarkts Ein Stadtrat richtete in Abstimmung mit Frank Oster und Katrin Fischer seinen ausdrücklichen Dank für die Organisation und Durchführung des Flohmarktes an die Verwaltung. e) Dank einer Statdrätin an Stadtrat Roland Uhl Eine Statdrätin dankte Herrn Stadtrat Roland Uhl ausdrücklich dafür, dass es die Grüne Liste in Riedlingen so lange gegeben hat. Er habe die Grüne Liste stets taff vorangetrieben. Herr Stadtrat Uhl habe zudem dafür gesorgt, dass ein reger Austausch und ein guter Informationsfluss stattgefunden haben. Sie wünsche dem Gremium, dass es im Umgang mit neuen Satdträten diesem Beispiel folge und einen regen Austausch und gute Gespräche führe, damit für die Zukunft die richtigen Entscheidungen getroffen werden können. ________________________________________________________ Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeindestiftungsrates am 20. Mai 2019 TOP 1: Mischzinssatz 2018 zur Anlagenverzinsung bei der Hospitalpflege Seit 1998 wird bei der Hospitalpflege eine Anlageverzinsung durchgeführt. Dabei soll auf den Zinssatz für die Eigenkapitalverzinsung zurückgegriffen werden. Der abgerundete Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals der Hospitalpflege beträgt 0,90 % (Vorjahr 1,30 %, GR-Beschluss vom 25.06.2018). Dieser Wert ergibt sich aus dem durchschnittlichen Zinssatz der letzten 10 Jahre für langfristige Geldanlagen. Der Gemeindestiftungsrat fasste einstimmig den Beschluss: Der Zinssatz für 2018 zur Anlagenkapitalverzinsung bei der Hospitalpflege wird auf 0,90% festgesetzt. TOP 2: Bekanntgabe des Haushaltserlasses 2019 für die Hospitalpflege Riedlingen Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses des Gemeindestiftungsrates über den Haushaltsplan der Hospitalpflege Riedlingen für das Haushaltsjahr 2019 vom 25.03.2019 wurde von Seiten des Landratsamtes Biberach bestätigt. Der Gemeindestiftungsrat fasste einstimmig den Beschluss: Vom Haushaltserlass des Landratsamtes Biberach und vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen. ________________________________________________________
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