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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 22 /19 Mittwoch, 29. Mai 2019 | 6 1. Satzung Stadt Riedlingen zur Änderung der Satzung über die Regelung Landkreis des Kostenersatzes Biberach für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen – Feuerwehr-Kostenersatzsatzung (FwKeS) Stadt Riedlingen Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats in Die der Stadt aktuell Riedlingen gültigen Fassung bietet jungen hat der Menschen Gemeinderat auch am 20.05.2019 wieder im Kindergartenjahr 2019/2020 die Möglichkeit in einem städtischen Kindergarten im Rahmen am eines 20. Mai 2019 folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Änderung der TOP 1: Mischzinssatz 2018 für kostenrechnende Einrichtungen Satzung über die Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) und die Eigenkapitalverzinsung bei Sonderrechnungen Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen - Feuerwehr-Kostenersatzsatzung Zur Berechnung der kalkulatorischen Kosten bei den kostenrechnenden Einrichtungen ist es notwendig, dass durch den Gemeinderat (FwKeS) mitzuarbeiten. vom 26.09.2016 beschlossen: ein Zinssatz zur Verzinsung des Anlagenkapitals festgelegt wird. Legt § Das 1 FSJ bietet: man die Durchschnittsbelastung der letzten 10 Jahre zugrunde, ergibt sich ein Zinssatz von 1,40 %. Das Verzeichnis der Kostensätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr ‣ eine Riedlingen Chance (Anlage seine Persönlichkeit FwKeS) wird wie und in Kompetenzen der Anlage zu weiterzuentwickeln, dieser Der Gemeinderat fasste einstimmig bei zwei Enthaltungen den Beschluss: Änderungssatzung ‣ die Begegnung dargestellt, mit Menschen geändert. und das Erfahren von Gemeinschaft, ‣ die Möglichkeit, unsere Gesellschaft mitzugestalten, 1. Der Mischzinssatz für 2018 zur Errechnung der kalkulatorischen Verzinsung bei den kostenrechnenden Einrichtungen § 2 ‣ berufliche Orientierung und Kennenlernen von Berufsfeldern im sozialen Bereich Inkrafttreten / Schlussvorschriften wird entsprechend der 10-jährigen Berechnung auf 1,40 % Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Riedlingen, den 21.05.2019 Während des FSJ erhalten die Freiwilligen: festgesetzt. 2. Der Zinssatz für 2018 zur Anlagekapitalverzinsung und Aktivierung der Bauzinsen bei den Sonderrechnungen (Akti- Schafft Bürgermeister ‣ Taschengeld, ‣ eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, vierung der Bauzinsen bei Wasser und Abwasser) wird auf Verzeichnis Unfall-, Arbeitslosen- der Kostensätze und Pflegeversicherung. für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen 3. Der Zinssatz 2017 zur Ermittlung der gebührenfähigen Zin- 0,90 % festgesetzt. Die Absolvierung des Freiwilligen Sozialen Jahrs dient in der Praxis oft als gute (Anlage FwKeS) sobergrenze bei Fremdzinsen (in Anlehnung an § 14 III KAG) Referenz für den Einstieg in eine sozialberufliche Ausbildung. Wenn Stand: Sie 20.05.2019 der Eigenbetriebe Wasserwerk und Abwasserwerk wird entsprechend mit der 20-jährigen Berechnung für Eigenkapitalzin- zwischen 16 und 27 Jahre sind, Interesse und Freude am Umgang Menschen, im Besonderen mit Kindern haben und in ein pädagogisches Arbeitsfeld sen auf 2,39 % festgesetzt. 1. hineinschnuppern Personal wollen, bewerben Sie sich bitte bis spätestens 30.06.2019 bei der 1.1. Stadtverwaltung je Einsatzkraft Riedlingen, und Einsatzstunde Hauptamt, Herr Simon, Marktplatz 16,00 1, 88499 € Riedlingen. TOP 2: Feststellung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Riedlingen 2. Nähere Fahrzeuge Infos / Anhänger können / Gerätschaften bei Frau (gem. Maier, § 3 Abs. Tel.: 4 FwKeS) 07371/183-32, e-Mail: je jmaier@riedlingen.de, Einsatzstunde im Kindergarten „Regenbogen“ bei Frau Hagmann, Siehe öffentliche Tel.: Bekanntmachung. 2.1. 07371/923218, Anhänger Abt. e-Mail: Neufra s.hagmann@kiga-riedlingen.de oder 10,00 im € Internet unter www.freiwilligendienste-rs.de eingeholt werden. TOP 3: Feststellung der Jahresrechnung 2017 des Abwasserwerks 2.2. Anhänger Abt. Pflummern 10,00 € 2.3. Anhänger Abt. Riedlingen 1,00 € Siehe öffentliche Bekanntmachung. 2.4. Kehrmaschine Abt. Riedlingen 1,00 € 2.5. Motorboot/Trailer Abt. Riedlingen 5,00 € TOP 4: Feststellung der Jahresrechnung 2017 des Wasserwerks 2.6. Gabelstapler Abt. Riedlingen 19,00 € Siehe öffentliche Bekanntmachung. 2.7. Mobiler Stromerzeuger/Lichtmast Abt. Riedlingen 39,00 € 2.8. Anhänger Abt. Zwiefaltendorf 4,00 € 3. Sonstige Kosten 3.1. Tätigkeiten der Feuerwehr zur Brandverhütung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Riedlingen (FwS) wie z.B. Brandschutzunterweisungen / -schulungen, Einweisungen in die Handhabung von Feuerlöschgeräten, allgemeine Beratungstätigkeiten (ausgenommen: Brandschutzerziehung z.B. in Schulen und Kindergärten) oder sonstige Leistungen und Arbeitseinsätze: 3.1.1. Hauptamtl. Feuerwehrangehörige bzw. Beschäftigte der Stadt Riedlingen (pro Person und Stunde): a. Stundensatz zur internen Verrechnung 39,00 € b. Stundensatz zur externen Verrechnung 46,00 € 3.1.2. Ehrenamtl. Feuerwehrangehörige (pro Person und Stunde) wie Nr.1.1 3.1.3. Gasbefeuerter Feuerlöschtrainer inkl. Übungslöscher, Verbrauchsmaterial, Zubehör (Pauschale pro Stunde) 25,00 € 3.2. Zu erhebende Verwaltungsgebühren richten sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen der Stadt Riedlingen (Verwaltungsgebührensatzung) TOP 5: Ersatzbeschaffung eines Lkw-Kippers mit Kran für den Bauhof - Vergabe - Der bisherige Lkw des städtischen Bauhofs ist seit gut 20 Jahren im Einsatz. Inzwischen ist dieser jedoch so abgewirtschaftet, dass eine Ersatzbeschaffung notwendig wurde. Gegenüber dem bisherigen Fahrzeug soll der neue Lkw mit einem Ladekran ausgestattet sein, um künftig Arbeitsabläufe zu optimieren und Tätigkeiten zu erleichtern. Die Lieferung des neuen Lkw wurde am 23.03.2019 öffentlich ausgeschrieben. Acht Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert, es wurde jedoch nur ein Angebot abgegeben. Sämtliche in der Ausschreibung festgelegten Mindestanforderungen wurden erfüllt und eingehalten. Der Gemeinderat fasste bei drei Nein-Stimmen und drei Enthaltungen den Beschluss: 1. Den Lieferauftrag für die Ersatzbeschaffung des Lkw-Kippers mit Ladekran für den städtischen Bauhof erhält die Firma BayWa AG, München, NL Biberach, zum Ange- botspreis von 239.190 EUR. Das Altfahrzeug wird an die BayWa AG, München, NL Biberach zum Preis von 10.500 EUR verkauft, sofern bis zur Veräußerung kein höheres Angebot eines weiteren Bieters vorliegen sollte. 2. Die erforderlichen Finanzmittel stehen im Vermögenshaushalt 2019 bei der HHSt. 02.7710.935002 zur Verfügung. TOP 6: Vorläufige Anpassung der Vereinsförderrichtlinie für die Nutzung des neuen Hallenbades für den TSV Riedlingen und die DLRG Riedlingen Seitens des TSV Riedlingen – Schwimmabteilung – wurde bei der Verwaltung ein Antrag eingereicht, der hinsichtlich der Zahlengrundlage
Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 22/19 Mittwoch, 29. Mai 2019 | 7 für die Anpassung der Vereinsförderrichtlinie verfeinert wurde. Unter anderem wurde eine erweiterte Förderung mit 75 Prozent beantragt, über die der Gemeinderat abzustimmen hatte. Der Gemeinderat fasste bei fünf Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen den Beschluss: 1. Der TSV Riedlingen - Abteilung Schwimmen und die DLRG Ortsgruppe Riedlingen erhalten eine 75%-ige Förderung auf den Eintrittspreis für Kinder und Erwachsene zahlen somit pro Kind (7-15 Jahre) nur 0,50 Euro anstatt 2 Euro und pro Erwachsenen nur 1,00 Euro anstatt 4 Euro. Die erforderlichen Mittel werden für das Haushaltsjahr 2019 aus der Haushaltsstelle 01|01.9000.8500 00 als Mittelübertrag für diesen Zweck an die Haushaltsstellen 01|01.5470.7000 00 und 01|01.5500.7000 00 bereitgestellt. 2. Die Förderung gem. III. Nr. 1 der Förderrichtlinie der Stadt Riedlingen in der Fassung vom 23.07.2007 entfällt für diese Vereine bezogen auf die Jugendlichen, die das Hallenbad nutzen. 3. Diese Regelung soll bis zur Neuregelung der Vereinsförderung – maximal bis Som- mer 2020 gelten. TOP 7: Zustimmung zu Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen, Abt. Grüningen Bei der Hauptversammlung der Freiw. Feuerwehr Riedlingen, Abt. Grüningen am 06.04.2019 stand die Neuwahl des Abteilungskommandanten für die kommenden fünf Jahre an. Der bisherige Stellv. Abteilungskommandant, Ralf Blersch, stellte sich als einziger Bewerber zur Wahl. Er erfüllt die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen (mind. Gruppenführer). Gleichzeitig wurden auch die Stellvertreter des Abteilungskommandanten neu gewählt. In der Vergangenheit gab es bei der Abt. Grüningen nur einen Stellvertreter. Um die Führung breiter aufzustellen, wurde im Vorfeld entschieden, dass es künftig zwei Stellvertreter des Abteilungskommandanten geben soll. Dominik Lehn war bereit, sich als 1. Stellvertreter des Abteilungskommandanten zur Wahl zu stellen; Martin Schaack war bereit, sich als 2. Stellvertreter des Abteilungskommandanten zur Wahl zu stellen. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: 1. Gemäß § 10 Abs. 5 der FwS stimmt der Gemeinderat der Bestellung von Herrn Ralf Blersch als Abteilungskommandant der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen, Abtei- lung Grüningen, zu. 2. Gemäß § 10 Abs. 5 der FwS stimmt der Gemeinderat der Bestellung von Herrn Dominik Lehn als 1. Stellvertreter des Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen, Abteilung Grüningen, zu. Gemäß § 10 Abs. 5 der FwS stimmt der Gemeinderat der vorläufigen Bestellung von Herrn Martin Schaack als 2. Stellvertreter des Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen, Abteilung Grüningen, zu. TOP 8: Ersatzbeschaffung von digitalen Meldeempfängern für die Freiwillige Feuerwehr Riedlingen – Vergabe Auf den Sitzungsbericht des Bau- und Umweltausschusses vom 06.05.2019 wird verwiesen. Die Ausschreibungsfrist der Sammelausschreibung „Löschbezirk Riedlingen“ endete am 06.05.2019. Insgesamt gingen 5 Angebote von 5 Bietern bei der Stadtverwaltung ein. Die erste Sichtung der Angebote ergab, dass aufgrund der hohen Stückzahlen der Sammelaus- schreibung im Vergleich zu einem Einzelkauf eine Ersparnis pro Meldeempfänger je Modell von 82-88 € erzielt werden konnte. Das entspricht von ca. 22 %. Konkret ergibt sich daraus für die Stadt Riedlingen bei den erforderlichen Meldeempfängern eine Einsparung von rd. 15.000 €. Der Gemeinderat fasste einstimmig bei zwei Enthaltungen den Beschluss: Der Fa. Meder Commtech GmbH, 74224 Singen, (Bieter 5) wird der Zuschlag gemäß Angebot Nr. 5 zur Beschaffung von digitalen Meldeempfängern für die Freiwillige Feuerwehr Riedlingen inkl. Zubehör zum Angebotspreis von 69.213,82 € erteilt. TOP 9: 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen – Feuerwehr – Kostenersatzsatzung – Auf den Sitzungsbericht des Bau- und Umweltausschusses vom 06.05.2019 wird verwiesen. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss: Der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Riedlingen – Feuerwehr-Kostenersatzsatzung (FwKeS) mit Verzeichnis der Kostenersätze wird zugestimmt. TOP 10: Anhebung der Elternbeiträge für die Kindergärten und Kinderkrippe für das Kindergarten- und -krippenjahr 2019/2020 Die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich im April 2019 auf die erforderliche Erhö- hung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2019/2020 verständigt. Dabei halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20% durch Elternbeteiligung anzustreben. Die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände legen eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie zugrunde. Ziel ist, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten. Die empfohlenen Beträge beziehen sich auf eine Betreuungszeit von 30 Stunden / Woche. Daher schlägt die Verwaltung eine jeweilige Anpassung der Beträge auf die tatsäch- lichen Betreuungszeiten vor. Der Gemeinderat fasste bei vier Nein-Stimmen und drei Enthaltungen den Beschluss: Den Änderungen der Satzungen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindergärten sowie der Kinderkrippe, wie in der Anlage beigefügt, wird zu- gestimmt. TOP 11: Bebauungsplan „Friedhof 2016“, Riedlingen Hier: Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Im Mitteilungsblatt vom 19.12.2018 wurde die öffentliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungplanentwurfs getätigt. Der Bebauungsplanentwurf lag in der Zeit vom 10.01.2019 – 11.02.2019 öffentlich aus. Unter Beachtung der Vorträge der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch der Bürger, bleibt festzuhalten, dass keine Tatbestände vorliegen, die zu einer erneuten Auslegung des Bebauungsplans führen würden. Der Gemeinderat fasste einstimmig bei einer Enthaltung den Beschluss: 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander, werden die zum Entwurf des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt. 2. Der Bebauungsplan „Friedhof 2016“ in der Fassung vom 31.07.2018 wird nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als Satzung beschlossen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Planungen für die Einrichtung eines Friedwaldes/alter Friedhof einzuleiten und über den Fortgang zu berichten. TOP 12: Bebauungsplan „Goldbrunnen I – 11. Änderung Lessingstraße“,, Riedlingen – Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung a) Ziele und Zwecke der Planung Das betroffenen Areal liegt im Bebauungsplangebiet „Goldbrunnen I“. Bisher befanden sich in diesem Bereich der Gittermast der Hochspannungsleitung Rommelsbach/Herbertingen und der Spielplatz Lessingstraße. Durch den Wegfall des Gittermastes besteht die Chance, das im städtischen Besitz befindliche Grundstück zu erschließen und zu vermarkten. b) Übergeordnete Planungen Die Nutzung als Allgemeines Wohngebiet für dieses Gebiet ändert sich nicht. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist eine Wohnbaufläche ausgewiesen. Somit ordnet sich die Planung dem Flächennutzungsplan unter.
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