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Mitteilungsblatt Riedlingen 04.07.2019

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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 27 /19 Mittwoch, 3. Juli 2019 | 6 (1) entgegen § 4 Absatz 1 eine Unterkunft Anderen überlässt oder die überlassenen Räume zu anderen als zu Wohnzwecken benutzt; (2) entgegen § 4 Absatz 2 die überlassenen Räume einschließlich dem überlassenen Zubehör nicht pfleglich behandelt oder instand hält; (3) entgegen § 4 Absatz 3 Tiere in der Unterkunft hält; (4) entgegen § 4 Absatz 4 seiner Unterrichtungspflicht nicht nachkommt; (5) entgegen § 4 Absatz 5 Nr. 1 Dritte in die Unterkunft aufnimmt; (6) entgegen § 4 Absatz 5 Nr. 2 die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzt; (7) entgegen § 4 Absatz 5 Nr. 3 2 Schilder anbringt oder Gegenstände aufstellt; (8) entgegen § 4 Absatz 5 Nr. 3 Kraftfahrzeuge abstellt; (9) entgegen § 4 Absatz 5 Nr.4 Veränderungen in der Unterkunft vornimmt; (10) entgegen § 4 Absatz 12 den Beauftragen der Stadtverwaltung den Zutritt verwehrt; (11) entgegen § 6 Abs. 1 die zugewiesenen Räumlichkeiten einschließlich des überlassenen Zubehörs nicht pfleglich behandelt; (12) entgegen § 6 Abs. 2 seiner Mitteilungspflicht nicht nachkommt; (13) entgegen § 8 Abs. 5 die Nachtruhe Anderer stört; (14) entgegen § 9 Absatz 1 die Schlüssel nicht ordnungsgemäß übergibt. § 18 Anwendung von Zwangsmitteln Für den Fall, dass die Vorschriften dieser Satzung nicht befolgt werden oder gegen sie verstoßen wird, können nach §§ 18, 20, 21 in Verbindung mit §§ 23, 25, 26 LVwVG in der jeweils geltenden Fassung ein Zwangsgeld, eine Ersatzvornahme und unmittelbarer Zwang angeordnet und festgesetzt werden. § 19 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt zum rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft. (2) Die Satzung vom 03.12.2012 einschließlich ihrer gültigen Fassung vom 09.12.2013 tritt rückwirkend zum 31.12.2018 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung, wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Riedlingen, 25.03.2019 Schafft , Bürgermeister Anlage zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Anlage zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Anlage zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Anlage zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Anlage Anlage zur Satzung zur Satzung über die über Benutzung die Benutzung von Obdachlosen- von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften und Flüchtlingsunterkünften Stadt Riedlingen 53.000 Unternehmen. 500.000 Einwohner. Eine Anlaufstelle in Digitalisierungsfragen. „Die regionalen Unternehmen sind bei der Digitalisierung die Spitze im Süden“ -das ist die Vision des Digitalisierungszentrum Ulm | Alb-Donau | Biberach. IHK Ulm, Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Stadtkreis Ulm und die Städte Biberach, Ehingen und Riedlingen verwirklichen mit dem Standort Riedlingen das Ziel eine regionale Anlaufstelle für die Händler, Industrieunternehmen, Handwerksbetriebe und Dienstleister aus der Region zu schaffen. Wir laden Sie ein zur feierlichen Auftaktveranstaltung am Freitag, 05. Juli 2019 ab 15.30 Uhr im Wegscheiderhaus, Lange Straße 19, Riedlingen Anmeldungen unter: www.dz-uab.de/auftakt-riedlingen/ 15:30 Uhr Begrüßung Dr. Heiko Schmid Landrat Kreis Biberach 15:40 Uhr Gesprächsrunde Marcus Schafft Bürgermeister der Stadt Riedlingen Otto Sälzle Hauptgeschäftsführer IHK Ulm Kornelia Eisele Unternehmerin aus Riedlingen Prof. Dr. Wolfram Behm CIO SRH Fernhochschule – The Mobile University 16:10 Uhr Vorstellung der konkreten Angebote des Digitalisierungszentrum Ulm | Alb-Donau | Biberach Alexander Nikolaus, Leiter Digitalisierungszentrum Patrick Söll, Fachberater 16:30 Uhr Feierlicher Auftakt ________________________________________________________ Das Digitalisierungszentrum Ulm | Alb-Donau | Biberach informiert: Wir beraten Sie in allen Bereichen rund um das Thema Digitalisierung; z.B. bei Fragen bezüglich des Internetauftritts, geben Hilfestellung bei der Auswahl von Software und informieren über Fördermaßnahmen. Dazu bieten wir Ihnen Sprechstunden oder auch Individualworkshops, in denen wir auf Ihre speziellen Fragestellungen und Anforderungen eingehen. 05.07.2019 Auftaktveranstaltung (Riedlingen) 15.30 – 18.00 Uhr Vorstellung des Digitalisierungszentrums und der konkreten Angebote 18.07.2019 Sprechtag zum Thema eCommerce (Riedlingen) 09.00 – 16.30 Uhr Antworten auf Fragen zu allen wichtigen Bereichen der Internetnutzung wie beispielsweise Onlinehandel, Kundenkommunikation über das Internet, Web 2.0 und Online-Marketing. 31.07.2019 Individual-Workshop: Softwareauswahl! Aber wie? (Riedlingen) 09.30 – 17.00 Uhr Sie benötigen eine neue Software in Ihrem Unternehmen? Aber wie finden Sie heraus, welche zu Ihren Anforderungen und Wünschen passt? Wir geben Ihnen Hilfestellungen und schlagen Ihnen Auswahlkriterien und Auswahlmethoden vor. 24.09.2019 Individual-Workshop: Was ist für meine Website wichtig? (Riedlingen) 08.30 – 17.00 Uhr Sie wollen Ihr Unternehmen im Internet präsentieren oder benötigen eine neue Website? Hier geben wir Ihnen Hilfestellungen, was dabei zu

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 27/19 Mittwoch, 3. Juli 2019 | 7 beachten ist: Inhalte, Möglichkeiten der Umsetzung, wie finde ich eine zu meinem Unternehmen passende Agentur uvm. Die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen ist kostenfrei. Die Möglichkeit zur Anmeldung, sowie weitere Termine finden Sie unter folgendem Link: https://digitalisierungszentrum-uab.de/veranstaltungen/ ________________________________________________________ Spitze auf dem Land Technologieführer für Baden-Württemberg: Bis zum 31. August müssen die Aufnahmeanträge für die nächste Auswahlrunde vorliegen! Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ können innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum (nach dem Landesentwicklungsplan) eine Förderung erhalten, um neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben. Gemeinden mit solchen Unternehmen können sich noch bis zum 31. August 2019 (Ausschlussfrist!) für die aktuelle dreizehnte Auswahlrunde bewerben. Innovationsorientierte Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro, Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. In der Förderperiode 2014 bis 2020 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses. Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen: Christine Braun-Nonnenmacher Referats 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung Telefon: 07071 757-3327 E-Mail: christine.braun-nonnenmacher@rpt.bwl.de Ansprechpartnerin bei der Stadt Riedlingen: Sabrina Breimayer Telefon: 07371 183-46 E-Mail: sbreimayer@riedlingen.de Weitere Informationen zu „Spitze auf dem Land“: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/efre/spitze-auf-dem-land/ ________________________________________________________ Frischer Sand für die Donauinsel Passend zum herrlichen Sommerwetter lädt die Riedlinger Donauinsel zum Verweilen ein. Die Firma Strabag hat frischen Sand für den Strand gespendet. „Da kommt Urlaubsfeeling auf“, freut sich Bürgermeister Marcus Schafft. „Ich bedanke mich ganz herzlich bei der Firma Strabag, insbesondere bei dem Bauleiter Armin Spatscheck, für dieses Engagement auch in den vergangenen Jahren. Der Sandstrand mitten in der Stadt bietet für Jung und Alt die Möglichkeit die Donau in vollen Zügen zu genießen.“ Bereits zum dritten Mal sponsert die Firma Strabag Sand für die Donauinsel. Hierfür werden rund 60 Tonnen Sand angeliefert. Die Firma Strabag hat erst kürzlich, im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen, die Belagsarbeiten an der B 312 zwischen Zwiefalten und Riedlingen durchgeführt. ________________________________________________________ Zusammensein macht den Einzelnen stark! Erfolgreiche Kooperation in der Arbeit mit Kindern In den Pfingstferien fand für 14 Kinder im Alter zwischen 11 und 13 Jahren aus Riedlingen und Herbertingen ein erlebnispädagogisches Seminar in den Räumlichkeiten des Jugendwohnheimes der Willi-Burth-Schule in Bad Saulgau statt. Veranstaltet wurde das zweitägige Seminar von den Mitarbeitern Markus Wolf und Corinna Zeh (Offene Kinder- und Jugendarbeit Riedlingen), sowie Simone Kraus (Schulsozialarbeit Herbertingen), des Kinderheim Haus Nazareth in Sigmaringen. „Ohne Regeln geht gar nichts!“ stellte das Pädagogenteam gleich zu Beginn fest und unter Mitwirkung der Teilnehmenden wurden nach einem ersten Kennenlernen eine kleine Hausordnung festgelegt und im Anschluss die Zimmer aufgeteilt. Ebenso hatten die Kinder ein Mitspracherecht an der Programmgestaltung, wodurch ein buntes Angebot zusammenkam. Schwerpunkt des Seminars war, durch verschiedene Übungen mit vielen Bewegungselementen die Selbstwahrnehmung und auch das Selbstwertgefühl der Kinder zu stärken. Hierbei war viel Aufmerksamkeit und Kommunikation gefragt, für viele eine gruppendynamische Herausforderung. Die Spielangebote forderten auch die Teamfähigkeit in der Gruppe heraus, sorgten aber mit zunehmender Dauer für ein gutes Gefühl der Zusammengehörigkeit. Die Teilnehmer sammelten bei Ihrem kurzen Aufenthalt viele neue Erfahrungen und schlossen dabei neue Freundschaften. „Wir sind beim nächsten Mal auf jeden Fall wieder dabei!“ war die einhellige Meinung, weshalb sich die Pädagogen über eine Wiederauflage der Veranstaltung einig waren. ________________________________________________________ Kindergarten Storchennest Anmeldung zur Sommerferienbetreuung 2019 für Kindergartenkinder Während der Sommerferien 2019 bietet die Stadt Riedlingen zusammen mit den kirchlichen Kindergärten eine zweiwöchige Ferienbetreuung für Kinder im Alter von 3–6 Jahren an. Dieses Angebot steht Familien aus Riedlingen und den Stadtteilen zur Verfügung, sowie Kindern, deren Eltern in Riedlingen oder einem Teilort arbeiten. Für Kinder aus dem katholischen oder evangelischen Kindergarten findet die Ferienbetreuung in KW 31, 29.07.2019 - 02.08.2019 in den Städt. Kindergärten Storchennest oder Regenbogen statt. Für Kinder aus den städtischen Einrichtungen findet die Ferienbetreuung in KW 35, 26.08.2019 – 30.08.2019 im katholischen oder evangelischen Kindergarten statt. Anmeldeformulare liegen in den Kindergärten aus. Anmeldeschluss ist der 12.07.2019. Nichtamtliche Mitteilungen Vereine NABU „Die Wiese ein Paradies nebenan“ im Lichtspielhaus Riedlingen in Kooperation mit dem NABU Riedlingen, Der vielfach international prämierte Regisseur und Kameramann Jan Haft, der inzwischen als einer der besten Naturfilmer der Welt gilt, dokumentiert in beeindruckenden Aufnahmen die Vielfalt und Faszination der Blumenwiese – einer prachtvollen Wunderwelt direkt vor unserer

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