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Mitteilungsblatt Riedlingen 04.07.2019

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Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 27 /19 Mittwoch, 3. Juli 2019 | 2 AMTS- UND SPRECHTAGE DER VERWALTUNG Rathaus Riedlingen Telefon 07371/183-0 Mo. - Do. 8 - 12 Uhr, Do. 14 - 18 Uhr, Fr. 8 - 12.30 Uhr Rathaus Daugendorf Telefon 07371/2424 Di. 18.00 Uhr – 20.00 Uhr Rathaus Grüningen Telefon 07371/7386 Di. 18.30 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Neufra Telefon 07371/6334 Mi. 18.30 - 19.30 Uhr Rathaus Pflummern Telefon 07371/8416 Do. 19 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zell Telefon 07373/1420 Do. 19 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zwiefaltendorf Telefon 07373/2837 Mi. 19.30 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung ÖFFNUNGSZEITEN STÄDTISCHER EINRICHTUNGEN Fundbüro im Rathaus Riedlingen, Telefon 183-39 Offene Jugendarbeit: Tel. 07371/934485, Büro Schlachthausstraße 3 oder unter oja-riedlingen@hausnazareth.de erreichbar Hallenbad Tel. 9662619; Mo. 20 - 22 Uhr, Di. 18 - 22 Uhr, Mi. 19.30 - 21.30 Uhr, Fr. 20 - 22 Uhr, Sa. 13 - 20 Uhr, So. 12 - 20 Uhr Den ganzen Eintrag zum Hallenbad auf der Homepage finden Sie alternativ auch unter: http://www.riedlingen.de/Hallenbad.html Stadtbibliothek Kapuzinerweg 2, Telefon 8094: Di. 14.30 - 19 Uhr, Mi. 14.30 - 17 Uhr, Do. 14.30 - 18 Uhr, Fr. 10 - 13 Uhr Feuerwehrmuseum Mühlgasse 17: Samstag/Sonntag 14 - 17 Uhr Museum Schöne Stiege/Städt. Galerie Spital z. Hl. Geist: Fr. + Sa. 15 - 17 Uhr, So. 14 - 17 Uhr Führungen nach Vereinbarung jederzeit möglich unter 07371 909633 (dienstags) oder info@museum-riedlingen.de UMWELTECKE Müllabfuhrtermine: Die Müllabfuhrtermine entnehmen Sie bitte künftig dem Abfuhrkalender. Dieser liegt im Rathaus zur Abholung bereit. Grüngut: Annahmeplatz am bisherigen Wertstoffhof Riedlingen; Öffnungszeiten: März - Nov.: Mittwoch, 16 - 19 Uhr, Samstag, 11 - 14 Uhr; Dez. - Feb.: Samstag 11 - 14 Uhr Altglascontainer Standorte: Riedlingen: Zwiefalter Straße, Daimlerstraße, Zollhauserstraße, Alte Unlinger Straße; Grüningen: Ammelhauser Straße, Neufra: Gewerbegebiet Rauhe Wiesen; Pflummern: Gemeindehaus, Zwiefaltendorf: bish. Wertstoffhof Unlingen Recyclingzentrum - Öffnungszeiten: Mo./Mi./Fr. 9 - 12 Uhr, 13 - 17 Uhr, Di./Do. 13 - 17 Uhr, Sa. 9 - 12 Uhr TELEFON-NOTRUFE Feuerwehr 112 Rettungsdienst 112 oder 192 22 Notarzt 112 Polizei-Notruf (jeweils ohne telefonische Vorwahl) 110 Polizeirevier Riedlingen 07371/9380 Krankentransporte 07351/19222 Sana Klinik 07371/1840 Wasserversorgung Riedlingen 07371/18327 Kläranlage Riedlingen 07371/3590 Gasstörungsstelle 0800/0824505 SONSTIGE Dienstzeiten des Landratsamtes Biberach Außenstelle Riedlingen, Krankenhausweg 3 KFZ-Zulassungsbehörde: Telefon 07351/52-6887 oder -6888, Fax 07351/52-6839 Straßenamt: Telefon 07351/52-6824; Fax 07351/52-6828 Kreissozialamt: Telefon 07351/52-6870 oder -6876; Fax 07351/52-6889 Jugendamt Riedlingen, Zwiefalter Straße 56 A Sozialer Dienst, Telefon 07351/52-7623; Fax 07351/52-7627 Finanzamt: Telefon 07351/590 Sozialstation Riedlingen, Alten- und Krankenpflege Telefon 07371/932020, Riedlingen, St.-Gerhard-Straße 16 Seniorengenossenschaft Riedlingen e. V. Vorsitzender Josef Martin, Telefon 07371/8394 Tagespflege: Stadtgraben, Telefon 07371/923170 Essen auf Rädern: Telefon 07371/4478 699 Deutsches Rotes Kreuz: Sprechzeiten: Di. 14 - 16 Uhr, Do. 10 - 12 Uhr - Büro in Biberach Telefon 07351/157024 Katholische Kirchengemeinde St. Georg Nachbarschaftshilfe Telefon/Fax 07371/9320-20, oder 3662 Tafelladen (Träger: Deutsches Rotes Kreuz): Jeden Samstag von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr, jeden Mittwoch ab 12.00 Uhr. Unvorhergesehene Änderungen werden am Tafelladen angeschlagen. Ansprechpartner: Hans Petermann, Zur Donaubrücke 9, 88499 Riedlingen-Zwiefaltendorf, Tel. 0 73 73 / 92 16 504, Mobil 0 151 / 12 13 16 34 Freundeskreis Freunde für Fremde Begegnungscafé für Einheimische und Flüchtlinge: Termin siehe unter der Rubrik „Vereine“ Ansprechpartner für den Freundeskreis Freunde für Fremde: Tel. 07371/18337 ÄRZTE/APOTHEKENNOTDIENSTE Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel: 116 117 Kinderärztlicher Notdienst: 0180 / 1929343 Augenärztlicher Notdienst: 0180 / 1929350 Zahnärztlicher Notdienst: 01805 / 911650 Apothekennotdienst: 0800 / 0022833 Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen lmpressum Herausgeber: Stadt Riedlingen Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister M. Schafft Für den Anzeigenteil: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen. Redaktion: Bürgermeisteramt Riedlingen, Rathaus, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, Telefon (MBL) 07371/18312, Fax (MBL) 07371/18355, E-Mail: cbarth@riedlingen.de Öffnungszeiten: Mo bis Do. 8 bis 12 Uhr Do. nachmittag 14 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12.30 Uhr Redaktionsschluss: Freitag 10 Uhr, beim Sekretariat des Bürgermeisters, Rathaus, 1. OG, Zimmer 103. Erscheinungsweise: wöchentlich am Mittwoch (Regelfall) Verlag, Anzeigenverkauf, Herstellung & Vertrieb: Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen, Tel. 0 73 71/93 72 21, Fax 07 51/29 55-99-84 99 E-Mail: anzeigen.riedlingen@schwaebische.de Layout & Gestaltung: Druck und Verlag Wagner, Kornwestheim Verteilung an alle Haushaltungen im Bereich der Stadt Riedlingen und der Teilorte Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 27/19 Mittwoch, 3. Juli 2019 | 3 ner für alle, Einer für für alle, alle, le für einen Alle für einen Gott Gott zur Gott Ehr Ehr zur Ehr dem dem Nächsten dem Nächsten zur zur Wehr Wehr zur Wehr Die Stadt Riedlingen und die Freiwillige Feuerwehr Riedlingen trauern um Die Stadt Riedlingen und die Freiwillige Feuerwehr Riedlingen trauern um e Stadt Riedlingen und die Freiwillige Feuerwehr Riedlingen trauern um Amtliche Bekanntmachungen Stadt Riedlingen - - - - Am Montag, 8. Juli 2019, findet um 18:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses in Riedlingen eine Sitzung des Gemeinderates der Stadt Riedlingen statt. T a g e s o r d n u n g 1. Feststellung von Hinderungsgründen bei den neu gewählten Mitgliedern des Gemeinderates 2. Verabschiedung des scheidenden Gemeinderates 1. Amtseinführung und Verpflichtung der am 26.05.2019 gewählten Mitglieder des Gemeinderats 2. Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen 3. Benennung der Vertreter a) Gemeinsamer Ausschuss vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft b) Verbandsversammlung AZV Donau Riedlingen c) Verwaltungsrat AZV Donau Riedlingen d) VHS Donau-Bussen e.V. e) Jugendforum Riedlingen e.V. f) Jugendvertreter 4. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse vom 26.05.2019 5. Bekanntgaben der Verwaltung 6. Wünsche, Anfragen, Verschiedenes Wir laden die Bürgerinnen und Bürger zu dieser Sitzung ein. Die Beratungsunterlagen für die öffentliche Sitzung liegen im Sitzungssaal aus. Riedlingen, 27.06.2019 gez. Schafft Bürgermeister ________________________________________________________ Jakob Zopf Zopf Jakob Zopf Nach seiner langjährigen aktiven Zeit bei der Riedlinger Feuerwehr, war er schon seit vielen Jahren Mitglied der Ehrenabteilung. Die Stadt Riedlingen und die Feuerwehr danken ihm für sein Wirken, sowie für die langjährige Treue und Mitarbeit. Er wird allen, die ihn gekannt haben, in ehrenvoller Erinnerung bleiben. ch seiner Nach langjährigen seiner langjährigen aktiven aktiven Zeit bei Zeit der bei Riedlinger der Riedlinger Feuerwehr, Feuerwehr, war er war schon er schon it vielen seit Jahren vielen Jahren Mitglied Mitglied der Ehrenabteilung. der Ehrenabteilung. Die Stadt Die Stadt Riedlingen Riedlingen und und die die uerwehr Feuerwehr danken danken ihm für ihm sein für Wirken, sein Wirken, sowie sowie für die für langjährige die langjährige Treue Treue und und Mitarbeit. Für die Er wird allen, die Für ihn die gekannt haben, in ehrenvoller Für die Erinnerung bleiben. itarbeit. Stadt Er wird Riedlingen allen, die ihn gekannt Freiw. Feuerwehr haben, in ehrenvoller Ehrenabteilung Erinnerung bleiben. Für Marcus die Schafft Stefan Für Kuc die Hans Für Lichtinger die ür die Stadt Bürgermeister Für Riedlingen Stadtbrandmeister die Für Freiw. Feuerwehr Obmann die Ehrenabteilung tadt Riedlingen Marcus Schafft Freiw. Stefan Feuerwehr Kuc Ehrenabteilung Hans Lichtinger arcus Schafft Bürgermeister Stefan Stadtbrandmeister Kuc Hans Obmann Lichtinger ürgermeister Stadtbrandmeister Obmann Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Da es in der jüngsten Zeit zu Irritationen und Missverständnissen im Hinblick auf die Satzung über die Benutzung von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften kam, wird diese im Folgenden nochmals veröffentlicht: Stadt Riedlingen Landkreis Biberach Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes, hat der Gemeinderat der Stadt Riedlingen am 25.03.2019 eine neue Fassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften beschlossen. I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte § 1 Rechtsform/Anwendungsbereich (1) Die Stadt Riedlingen betreibt die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte als eine gemeinsame Einrichtung in der Form einer unselbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts. (2) Obdachlosenunterkünfte sind von der Stadt bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume zur Unterbringung von Obdachlosen. Als Obdachlosenunterkünfte gelten dabei auch die Unterkünfte für anerkannte oder rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende. (3) Flüchtlingsunterkünfte sind die zur Unterbringung von Personen nach den §§ 17 und 18 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG-, vom 19.12.2013, GBl. 2013) von der Stadt Riedlingen bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume. (4) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und i. d. R. der vorübergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten.

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