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Montfort-Bote 20.11.2020

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Montfort-Bote

E 21890 C Verlag: Schwäbische Zeitung Tettnang GmbH & Co. KG Lindauer Straße 9, 88069 Tettnang, Verlagsleitung Klaus Dannecker, Redaktion: Angela Schneider (ela) E-Mail: redaktion@montfortbote.de, Telefon: 0 75 42/94 18 54 Redaktionsleitung (V.i.S.d.P.): Mark Hildebrandt, Anzeigen: Karin Nagurski, Telefon: 0 75 41/7005 229, Fax: 0 75 41/7005 210, E-Mail: anzeigen@montfortbote.de, Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages. Anzeigen- und Redaktionsschluss: Amtliches Bekanntmachungs- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Langenargen-Oberdorf 68. Jahrgang Freitag, den 20. November 2020 Nummer 47 Dienstag, 10 Uhr, Aboservice: Telefon: 0 75 42/94 18 60, Fax: 0751/29 55 99 86 99, E-Mail: abo@montfortbote.de, Annahmestelle Langenargen: Schneider multimedia und Postagentur, Bahnhofstraße 36, 88085 Langenargen, Telefon: 0 75 43/20 88, Fax: 0 75 43/20 18 Herstellung: Druckhaus Müller OHG, Bildstock 9, 88085 Langenargen, Auflage: 2.000 Exemplare, Erscheinungsweise: Wöchentlich freitags, Bezug: Einzelpreis € -,70 (per Austräger frei Haus monatlich € 3,20/€ 9,60 im Quartal; bei Postbezug zuzüglich Postgebühren) Verantwortlich für den amtlichen Teil der Veröffentlichungen der Gemeinde Langenargen: Bürgermeister Achim Krafft Amtliche Bekanntmachungen Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet „Amselweg / Lerchenweg“ Der Gemeinderat der Gemeinde Langenargen hat in öffentlicher Sitzung am 19.10.2020 aufgrund von § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die nachfolgende Verlängerung der am 24.11.2018 in Kraft getretenen Veränderungssperre beschlossen: S a t z u n g über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet „Amselweg / Lerchenweg „ Auf Grund der §§ 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. IS. 3634) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung (GemO) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Langenargen die Verlängerung der am 24.11.2018 in Kraft getretenen Veränderungssperre für das Gebiet „Amselweg / Lerchenweg“ als folgende Satzung beschlossen: § 1 Gegenstand der Satzung Die am 24.11.2018 in Kraft getretene Veränderungssperre für das Gebiet „Amselweg / Lerchenweg“ wird um ein Jahr verlängert. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Langenargen, 19.10.2020 ausgefertigt: Langenargen, 20.10.2020 Diese Verlängerungssatzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Gem. § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gilt die Veränderungssperre - sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangener Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Veränderungssperre verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Rechtsvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gelten gemacht worden ist. Langenargen, 20.11.2020 Achim Krafft Bürgermeister Achim Krafft Bürgermeister Achim Krafft Bürgermeister

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