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Montfort-Bote 14.02.2020

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Montfort-Bote

E 21890 C Amtliches Bekanntmachungs- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Langenargen-Oberdorf 68. Jahrgang Freitag, 14. Februar 2020 Nummer 07 Verlag: Schwäbische Zeitung Tettnang GmbH & Co. KG Lindauer Straße 9, 88069 Tettnang, Verlagsleitung Klaus Dannecker, Redaktion: Angela Schneider (ela) E-Mail: redaktion@montfortbote.de, Telefon: 0 75 42/94 18 54 Redaktionsleitung (V.i.S.d.P.): Mark Hildebrandt, Anzeigen: Karin Nagurski, Telefon: 0 75 41/7005 229, Fax: 0 75 41/7005 210, E-Mail: anzeigen@montfortbote.de, Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages. Anzeigen- und Redaktionsschluss: Dienstag, 10 Uhr, Aboservice: Telefon: 0 75 42/94 18 60, Fax: 0751/29 55 99 86 99, E-Mail: abo@montfortbote.de, Annahmestelle Langenargen: Schneider multimedia und Postagentur, Bahnhofstraße 36, 88085 Langenargen, Telefon: 0 75 43/20 88, Fax: 0 75 43/20 18 Herstellung: Druckhaus Müller OHG, Bild-stock 9, 88085 Langenargen, Auflage: 2.000 Exemplare, Erscheinungsweise: Wöchentlich freitags, Bezug: Einzelpreis € -,70 (per Austräger frei Haus monatlich € 3,20/€ 9,60 im Quartal; bei Postbezug zuzüglich Postgebühren) Verantwortlich für den amtlichen Teil der Veröffentlichungen der Gemeinde Langenargen: Bürgermeister Achim Krafft Amtliche Bekanntmachungen Amtlicher Teil Die Bevölkerung wird herzlich zur öffentlichen Sitzung eingeladen. Es grüßt Sie recht herzlich Ihr E i n l a d u n g zur Gemeinderatssitzung Nr. 2/2020 am Montag, den 17. Februar 2020 um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses T a g e s o r d n u n g : Öffentlich: 1. Begrüßung und Eröffnung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit gem. § 37 Abs. 2 GemO 2. Bekanntgabe der in der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO und Beurkundung der Protokolle 3. Bericht der Krippenleitung über die Kinderbetreuung im Zwergenhaus 4. Sanierung Villa Wahl hier: öffentliche Vorstellung der Maßnahme 5. Sanierung Kavalierhaus hier: Vergabe von Gerüst-, Maler-, Natursteinund Schreinerarbeiten 6. Sanierung des Altbaus der Franz-Anton-Maulbertsch-Schule (FAMS) hier: Festlegung der Ausgestaltung der Sonnenuhr 7. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2020 sowie Wirtschaftspläne 2020; 2. Lesung Beratung und Beschlussfassung a) Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan der Gemeinde b) Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2020 des Wasserversorgungsbetriebes c) Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2020 des Abwasserbeseitigungsbetriebes d) Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2020 des Fremdenverkehrsbetriebes e) Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs „Kommunale Dienste“ 8. Beschlussfassung über die Annahme von eingegangenen Spenden und Zuweisungen bei der Gemeinde Langenargen und bei der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ 9. Verschiedenes Achim Krafft Bürgermeister Festlegung der Richtwertkarte zum Stichtag 31.12.2018 Der Gemeinderat der Gemeinde Langenargen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.01.2020 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018 beschlossen. Der Gutachterausschuss der Gemeinde Langenargen hat gem. § 196 BauGB i.V.m. § 8 und § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg, die Bodenrichtwerte für den Bereich der Gemeinde Langenargen mit den Ortsteilen Bierkeller und Oberdorf ermittelt. Die Bodenrichtwerte wurden vom Gutachterausschuss mit einer Vertreterin des Finanzamtes Friedrichshafen auf Basis der Daten aus der Kaufpreissammlung beraten und beschlossen. Die Bodenrichtwerte wurden aus Kaufpreisen aller Kauffälle abgeleitet und beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. In bebauten Gebieten wurde unterstellt, dass einzelne Grundstück unbebaut wären. Abweichungen einzelner Grundstücke in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und Zuschnitt, Erschließungszustand bewirken Abweichungen des Verkehrswertes von der Richtwertkarte. Die Auswertung der Kaufpreissammlung hat der Gutachterausschuss extern vergeben. Die Bodenrichtwerte sind in Form einer Liste mit den Quadratmeterpreisen für baureifes Land, einschließlich Erschließungskosten, sowie einer Übersichtskarte mit entsprechenden Bodenrichtwertzonen, auf der Homepage der Gemeinde Langenargen (www.langenargen.de) in der Rubrik „Politik & Verwaltung | Rathaus | Formulare“ abrufbar bzw. in Papierform im Rathaus Langenargen, Bürgerservice (EG) oder Ortsbauamt (2. OG) erhältlich.

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