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Montfort-Bote 25.10.2019

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Montfort-Bote

E 21890 C Amtliche Bekanntmachungen Zweckverband Abwasserreinigung Zweckverband Abwasserreinigung Zweckverband Abwasserreinigung a. B. – Langenargen Kressbronn a. B. – Kressbronn a. B. – Langenargen Einladung und Tagesordnung für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserreinigung Kressbronn a. B.- Langenargen am Einladung und Tagesordnung Einladung und Tagesordnung Montag Montag, 4. November 2019 um 17.00 Uhr für die Verbandsversammlung für des die Zweckverbandes Verbandsversammlung Abwasserreinigung des Zweckverbandes Kressbronn Abwasserreinigung a. B.- Kressbronn a. B.- Langenargen am Montag Langenargen am Montag im Sitzungssaal 4. des November Rathauses 2019 um 17.00 Uhr 4. Kressbronn November 2019 um 17.00 a. Uhr B., Hauptstr. 19, 88079 Kressbronn a. B.: im Sitzungssaal des Rathauses Kressbronn im Sitzungssaal a. B., des Hauptstr. Rathauses 19, Kressbronn 88079 Kressbronn a. B., Hauptstr. a. B.: 19, 88079 Kressbronn a. B.: Öffentlich: Öffentlich: 1. Begrüßung der neuen Vertreter der beiden Verbandsgemeinden Begrüßung in der neuen Verbandsversammlung Vertreter 1. Begrüßung der beiden der Verbandsgemeinden neuen Vertreter der in der beiden Verbandsver- Verbandsgemeinden in der Verbandsver- 1. sammlung sammlung 2. Verbandshaushalt 2020 mit mittelfristiger Finanzplanung 2. Verbandshaushalt 2020 2. mit mittelfristiger Verbandshaushalt Finanzplanung 2020 mit 2019-2023 mittelfristiger Finanzplanung 2019-2023 2019-2023 - Satzungsbeschluss - Satzungsbeschluss - Satzungsbeschluss 3. Geplante Investitionsvorhaben 3. Geplante 2020 Investitionsvorhaben 3. Geplante - Vorstellung der Investitionsvorhaben wesentlichen Maßnahmen - Vorstellung der wesentlichen 2020 Maßnahmen - Vorstellung der wesentlichen Maßnahmen - Baubeschluss - Baubeschluss - Baubeschluss 4. Haushaltsvollzug 2019 4. Stand Haushaltsvollzug 2019 4. Stand - Zustimmung Haushaltsvollzug über- und außerplanmäßigen 2019 Auszahlungen - Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Auszahlungen 5. - Ermächtigung Zustimmung der Verbandsverwaltung zu überzur Kreditaufnahme und außerplanmäßigen im Rahmen der Haushaltssatzung im Jahr 2019 und Auszahlungen 5. Ermächtigung der zur Kreditaufnahme im Rahmen der Haushaltssatzung Verbandsverwaltung im Jahr 2019 und 2020 zur Kreditaufnahme 5. Ermächtigung der 2020 im Rahmen der Haushaltssatzung im Jahr 2019 und 2020 6. Anwendung des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst (TVöD) 6. Anwendung des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst (TVöD) 6. 7. Anwendung Verschiedenes des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst 7. Verschiedenes (TVöD) 7. Verschiedenes Eine nichtöffentliche Sitzung ist nicht vorgesehen. Eine nichtöffentliche Sitzung ist nicht vorgesehen. Eine nichtöffentliche Sitzung ist nicht vorgesehen. Kressbronn a. B., 16. Oktober 2019 gez. Achim Krafft Bürgermeister und Verbandsvorsitzender Amtliches Bekanntmachungs- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Langenargen-Oberdorf 67. Jahrgang Langenargen, 25. Oktober 2019 Nummer 43 Verlag: Schwäbische Zeitung Tettnang GmbH & Co. KG Lindauer Straße 11, 88069 Tettnang, Verlagsleitung Klaus Dannecker, Redaktion: Angela Schneider (ela) E-Mail: redaktion@montfortbote.de, Telefon: 0 75 42/94 18 54 Redaktionsleitung (V.i.S.d.P.): Mark Hildebrandt, Anzeigen: Karin Nagurski, Telefon: 0 75 41/7005 229, Fax: 0 75 41/7005 210, E-Mail: anzeigen@montfortbote.de, Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages. Anzeigen- und Redaktionsschluss: Dienstag, 10 Uhr, Aboservice: Telefon: 0 75 42/94 18 60, Fax: 0751/29 55 99 86 99, E-Mail: abo@montfortbote.de, Annahmestelle Langenargen: Schneider multimedia und Postagentur, Bahnhofstraße 36, 88085 Langenargen, Telefon: 0 75 43/20 88, Fax: 0 75 43/20 18 Herstellung: Druckhaus Müller OHG, Bildstock 9, 88085 Langenargen, Auflage: 2.000 Exemplare, Erscheinungsweise: Wöchentlich freitags, Bezug: Einzelpreis € -,65 (per Austräger frei Haus monatlich € 2,80/€ 8,40 im Quartal; bei Postbezug zuzüglich Postgebühren) Verantwortlich für den amtlichen Teil der Veröffentlichungen der Gemeinde Langenargen: Bürgermeister Achim Krafft Amtlicher Teil Gemeindenachrichten Seniorennachmittag im Münzhof Langenargen „Herr: es ist Zeit...“. Die „Herbsterfahrung“ in den Gedichten von Rainer Maria Rilke – so lautet der Titel des Seniorennachmittages im November. „Herr: es ist Zeit. Der Sommer war sehr groß“. Diese Anfangszeile entstammt dem Gedicht „Herbsttag“, einem der berühmtesten Schöpfungen des Poeten Rainer Maria Rilke. In früheren Zeiten gehörte dieses Gedicht zu jener „Lyrik-Grundausstattung“, die jeder Schüler auswendig zu lernen hatte. Ob ein Schüler indessen auch verstanden hat, was er da auswendig lernen sollte? Wer sich freilich auch nur ein klein wenig mit dem Werk Rainer Maria Rilkes beschäftigt, dem fällt auf, dass er dem „Herbst“ nicht nur dieses eine Gedicht gewidmet hat. Und weiter, dass der „Herbst“ für Rilke nicht nur eine Jahreszeit unter anderen darstellte: Vielmehr hat er seine ganze Epoche als „Herbstzeit“ begriffen. Nach einem Blick auf das Leben von Rainer Maria Rilke nehmen wir an diesem Nachmittag die „Herbsterfahrung“ des Dichters in den Blick. Der Seniorennachmittag findet statt im Münzhof am Montag, 04.11.2019. Beginn der Veranstaltung ist um 14:30 Uhr. Der Münzhof ist ab 14:00 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei. Kontakt und Anmeldung für den Seniorenfahrdienst der SBS: Seniorenbegegnungsstätte, Tel.: 1720 oder Seniorenbüro Langenargen, Tel.: 499028. Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bodenseekreis zur Verschiebung der Sperrzeit gemäß § 6 Abs. 10 Düngeverordnung vom 18.10.2019, Az.: 22-8222.00 I. Bezüglich der Sperrzeit für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff, nach § 6 Abs. 8 der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) vom 26.05.2017 ordnet das Landratsamt Bodenseekreis auf der Grundlage von § 6 Abs. 10 Satz 1 Düngeverordnung folgendes an: Für Grünland und Dauergrünland wird die Sperrfrist zur Ausbringung der oben angeführten Düngemittel für das Gebiet des Bodenseekreises auf 15. November 2019 bis zum Ablauf des 14. Februar 2020 festgelegt.

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