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Montfort-Bote 12.04.2019

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Montfort-Bote

E 21890 C Amtliches Bekanntmachungs- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Langenargen-Oberdorf 67. Jahrgang Langenargen, 12. April 2019 Nummer 15 Verlag: Schwäbische Zeitung Tettnang GmbH & Co. KG Lindauer Straße 11, 88069 Tettnang, Verlagsleitung Klaus Dannecker, Redaktion: Angela Schneider (ela) E-Mail: redaktion@montfortbote.de, Telefon: 0 75 42/94 18 54 Redaktionsleitung (V.i.S.d.P.): Mark Hildebrandt, Anzeigen: Karin Nagurski, Telefon: 0 75 41/7005 229, Fax: 0 75 41/7005 210, E-Mail: anzeigen@montfortbote.de, Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages. Anzeigen- und Redaktionsschluss: Dienstag, 10 Uhr, Aboservice: Telefon: 0 75 42/94 18 60, Fax: 0751/29 55 99 86 99, E-Mail: abo@montfortbote.de, Annahmestelle Langenargen: Schneider multimedia und Postagentur, Bahnhofstraße 36, 88085 Langenargen, Telefon: 0 75 43/20 88, Fax: 0 75 43/20 18 Herstellung: Druckhaus Müller OHG, Bildstock 9, 88085 Langenargen, Auflage: 2.000 Exemplare, Erscheinungsweise: Wöchentlich freitags, Bezug: Einzelpreis € -,65 (per Austräger frei Haus monatlich € 2,80/€ 8,40 im Quartal; bei Postbezug zuzüglich Postgebühren) Verantwortlich für den amtlichen Teil der Veröffentlichungen der Gemeinde Langenargen: Bürgermeister Achim Krafft Amtlicher Teil Gemeindenachrichten Wald- und Seeputzete am Freitag, 12.04.2019 Die diesjährige Wald- und Seeputzete wurde aufgrund der schlechten Wettervorhersage vom vergangenen Freitag auf diesen Freitag, 12.04.2019 verschoben. Die Helfer treffen sich, wie in jedem Jahr, um 8:30 Uhr am Feuerwehrhaus in Langenargen. Hier werden Sammelgruppen gebildet. Neben den Schülern der Franz-Anton-Maulbertsch-Schule, den Jägern aus Langenargen, dem Bauhof und den Kindergartenkindern hofft das Organisationsteam auch auf die Unterstützung aus der Bürgerschaft. Gegen 12:00 Uhr endet die Wald- und Seeputzete mit einem gemeinsamen Mittagessen in der Mensa der Franz-Anton-Maulbertsch-Schule, das wieder vom Hotel- und Gaststättenverband zur Verfügung gestellt wird. Den Sammlern wird empfohlen zur Sammelaktion stabile Handschuhe, evtl. Müllgreifer und einen Eimer mitzubringen um das Sammelgut aufnehmen und abtransportieren zu können. Auch die umliegenden Wälder und die restliche Gemeindefläche sollen nach der Sammelaktion in einem sauberen Bild erscheinen. Schwimmhalle während den Osterferien geöffnet Die Schwimmhalle an der Amthausstraße ist während den Osterferien von Mittwoch, 17. April 2019 bis einschließlich Freitag, 26. April 2019 zu den folgenden Zeiten geöffnet: Mittwoch 16.00 bis 21.00 Uhr (Warmbadetag) Donnerstag 07.30 bis 09.15 Uhr Freitag 15.00 bis 19.00 Uhr Wir bitten um Beachtung und freuen uns auf Ihren Besuch. - Ihr Schwimmbad-Team - Standfestigkeitskontrollen der Grabmale auf den Friedhöfen Die Gemeindeverwaltung wird in den nächsten Wochen an den Grabmalen auf den Friedhöfen Standfestigkeitskontrollen durchführen. Über vorliegende Mängel werden die Nutzungsberechtigten der Grabstätten schriftlich benachrichtigt und aufgefordert, den Mangel unverzüglich zu beseitigen. Grabmale, die aufgrund ihrer fehlenden Standsicherheit umzustürzen drohen, werden umgelegt. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten der Grabstätten verpflichtet sind, Grabmale stets standsicher zu halten. Veranstaltungen an besonders geschützten Feiertagen Öffentliche Tanzunterhaltungen und öffentliche Veranstaltungen, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, sowie Tanzveranstaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind während der Zeit von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr verboten. Öffentliche Sportveranstaltungen sind am Ostersonntag, Pfingstsonntag und an Fronleichnam bis 11 Uhr nicht erlaubt und am Karfreitag während des ganzen Tages (0 Uhr bis 24 Uhr) verboten. Wir bitten, die §§ 8, 10 und 11 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage und die der Sperrzeitverordnung der Gemeinde Langenargen unbedingt zu beachten. Kartierungen von Tieren und Pflanzen - LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg In unserer Gemeinde werden 2019 Kartierungen von Tieren (Insekten, Vögel) und Pflanzen auf wenigen Stichprobenflächen durchgeführt. Der Bearbeitungszeitraum der ausschließlich im Außenbereich stattfindenden Kartierungen erstreckt sich von April bis Ende November 2019. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierern als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG).

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