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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen 30.03.2022

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Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen

1 | Mitteilungsblatt KW 13 | Mittwoch, 30.03.2022 Nr. 13 | 33. Jahrgang | Mittwoch, 30. März 2022 Mitteilungen der Stadt und der Ortsverwaltungen in Daugendorf | Grüningen Neufra | Pflummern Zell-Bechingen | Zwiefaltendorf Amtliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung 2022 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung der Stadt Riedlingen für das Haushaltsjahr 2022 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 7. Februar 2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushalt wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EURO 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 28.720.800 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 27.535.200 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo 1.1 und 1.2) von 1.185.600 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 100.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 100.000 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.6) von 1.285.600 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 25.154.600 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.343.000 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.347.600 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstägikeit von 12.610.200 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -10.262.600 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -7.919.600 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 207.200 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -207.200 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -8.126.800 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 27.497.600 ANZEIGE AUSSTELLUNGSKÜCHEN RADIKAL REDUZIERT Musterküche „York“ Musterküche „Lux“ Echtholz Magnolia lackiert, L-Küche ca. 210 x 315 cm Schiefergrau Hochglanz lackiert, L-Küche ca. 195 x 330 cm, Landhausküche mit Pilaster- und Kranzelementen, Grifflose Küche mit Raumteiler in dem Kochfeld und ein Backofen auf Arbeitshöhe eingebaut Ansetztisch integriert sind. Möbelteile inkl. Spülbecken: Möbelteile inkl. Spülbecken: (Geräte nach Wahl möglich) inkl. MwSt. € 2.990,- (Geräte nach Wahl möglich) inkl. MwSt. € 3.790,– Musterküche „PLAN / SUND“ Kathult-Pinie / Kindgrün, L-Küche ca. 285 x 275 cm, Küche mit Eckspülbecken Möbelteile inkl. Spülbecken: (Geräte nach Wahl möglich) inkl. MwSt. € 2.990,– Musterküche „Valletta“ Kristallweiß Satin lackiert matt, L-Küche ca. 230 x 260 cm mit Hochschrankzeile ca. 120 cm, Rahmenfront mit Raumteiler in dem das Spülbecken und ein Sitzplatz integriert sind. Möbelteile inkl. Spülbecken: (Geräte nach Wahl möglich) inkl. MwSt. € 3.390,– § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs- RIEDLINGEN Gammertinger Str. 25/1 Tel. 07371 90905-0 www.kwb-riedlingen.de BAD SAULGAU Paradiesstr. 27 Tel. 07581 2276 www.kwb-badsaulgau.de

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