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Isny Aktuell 17.02.2021

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Isny Aktuell

06 Amtsblatt Stadt Isny Isnyaktuell Isnyer Wirtschaftsanzeiger mit dem Amtsblatt der Stadt Isny Nr. 06 | 17. Februar 2021 Handel und Gastronomie in Isny machen aufmerksam Tiefschwarz sind die Plakate, die an Schaufenstern und Türen vieler Isnyer Geschäfte und Lokale prangen. Knappe Worte zeichnen ein düsteres Bild. Sie stellen den Vorübergehenden die Frage, wie es aussähe in Isny, wenn die Läden dicht und die Öfen der Wirtschaften aus blieben. Mit der Plakataktion von Isny Aktiv, dem lokalen Einzelhandel und der Gastronomie soll aufmerksam gemacht werden auf die Gefahr, dass Geschäfte und Lokale die Corona-Krise nicht überstehen. Denn die Sorge um die eigene Existenz, aber auch um die Zukunft der Innenstadt wird mit jedem Tag des andauernden, coronabedingten Lockdowns größer. Die Plakate sind keine Anklage gegen die Maßnahmen, die die Gesundheit der Bürger schützen sollen. Sie sind kein Aufruf, Läden und Lokale entgegen wissenschaftlicher und behördlicher Vorgaben zu öffnen. Die Aktion soll jedoch Händlern und Gastronomen in diesen schwierigen Zeiten Gehör verschaffen und zum Nachdenken anregen. Erfahren Sie mehr zur Aktion auf Seite 3. Foto: Isny Aktiv ANZEIGE www.allgaeulegal.de Was ist ein Verbraucherbauvertrag? Ein Verbraucherbauvertrag liegt vor, wenn ein Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder erheblichen Umbaumaßnahmen verpflichtet wird. Für den Verbraucherbauvertrag gelten Sonderregelungen bezüglich Baubeschreibung, Vertragsinhalt, Widerrufsrecht, Vergütungsanspruch und die Erstellung und Herausgabe von Bauunterlagen. Damit soll der Schutz des meist unkundigen Verbrauchers sichergestellt werden. So muss beispielsweise der Unternehmer dem Verbraucher rechtzeitig vor Vertragsschluss eine ausführliche Baubeschreibung in Textform zur Verfügung stellen. Der genaue Inhalt der Baubeschreibung ist gesetzlich festgelegt. Ein Verstoß des Unternehmers gegen die besonderen Verpflichtungen des Verbraucherbaurechts kann Schadensersatzansprüche des Verbrauchers zur Folge haben. Expertentipp Rechtsstreitigkeiten bei Bauvorhaben kommen häufig vor und können hohe Kosten verursachen. Die meisten Rechtsschutzversicherungen kommen jedoch nur gegen gesonderte Vereinbarung für die Kosten baurechtlicher Streitigkeiten auf. Prüfen Sie deshalb rechtzeitig vor Beginn eines Bauvorhabens den Versicherungsschutz bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Achten Sie hierbei auf etwaige Wartezeiten; zumeist muss zwischen dem Abschluss des Versicherungsvertrages und dem Beginn einer Streitigkeit eine schadensfreie Zeit von mehreren Monaten liegen. Schwerpunkte Diesel-Abgasskandal Arbeitsrecht Bau- und Architektenrecht Miet- und Wohnungseigentumsrecht Familien- und Erbrecht Bau- und Architektenrecht Vertragliche Ansprüche, Verbraucherbauvertrag, Mängelbeseitigung, Vorschussanspruch, Schadensersatz, Nachträge und Vergütung Architektenhonorar, Architektenvertrag, Architektenhaftung Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Außenbereichsvorhaben, Nachbarrecht Vertrauen und Kompetenz - Ihre Anwaltskanzlei in Isny Tobias Honzal Rechtsanwalt Herr Honzal hat auf den Gebieten Bau- und Architektenrecht, Mietund Wohnungseigentumsrecht und Familienrecht Fachanwaltslehrgänge besucht und Prüfungen abgelegt. Allgäu legal Leutkircher Str. 50a (Gewerbehof) 88316 Isny i. Allg. Tel. 07562 64 92 961 E-Mail: post@allgaeulegal.de

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