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Laupheimer Anzeiger 27.01.2021

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Laupheimer Anzeiger RATGEBER Mittwoch, 27. Januar 2021 Stellenangebote Deutschland, ein Wintermärchen! Was schön aussieht und den meisten Kindern Freude bereitet, kann für Erwachsene ganz schön lästig sein. FOTO: ANDREAS GEBERT/DPA Schneeschippen von der Steuer absetzen Unter bestimmten Umständen beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten für den Winterdienst REGION (red) - In diesem Winter schüttelt Frau Holle besonders fleißig die Betten aus – es hat seit Jahresbeginn schon einige Male kräftig geschneit. Was schön aussieht, kann aber ganz schön Arbeit machen. Während sich die meisten Kinder über den Schnee freuen und die weiße Pracht zum Schneemann bauen oder Schlittenfahren nutzen, macht er den Erwachsenen oft mächtig Arbeit. Denn viele Mieter und Hauseigentümer trifft dann wieder die Räumpflicht auf Wegen und Straßen. Manchem Steuerzahler ist das frühe Aufstehen und der Griff zur Schneeschaufel jedoch zu mühsam oder er kann es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr. Was viele nicht wissen: Wird ein Dritter mit den Arbeiten beauftragt, lassen sich diese Kosten steuerlich absetzen. Eigentümer, aber auch Mieter, die für die Schneebeseitigung auf privatem oder öffentlichem Gehweg vor dem Haus zahlen, können die Kosten in der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, macht der Bund der Steuerzahler Baden- Württemberg deutlich. Insgesamt werden für solche Dienstleistungen 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 4000 Euro pro Jahr, steuerlich berücksichtigt. Zahlt der Bürger beispielsweise 600 Euro für das Kehren des Gehweges vor dem Haus, so lassen sich mit dem Steuerbonus bis zu 120 Euro Steuern sparen, rechnet der Bund der Steuerzahler Baden- Württemberg vor. Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass der Räumdienst eine Rechnung ausgestellt hat und der Rechnungsbetrag auf das Konto des Dienstleisters überwiesen wurde. Weitere Infos zur steuerlichen Geltendmachung von Leistungen im Haushalt können beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der kostenfreien Rufnummer 0800/ 0767 778, Stichwort Ratgeber Nr. 43, angefordert werden. SZ-Vorschau ● Künstler sein in Zeiten von Corona Während der Corona-Pandemie leiden auch freischaffende Künstler. Betroffen ist auch die aus Laupheim stammende Berufsmusikerin Vanessa Porter, die jetzt eigentlich auf Europa-Tournee sein sollte. Sie erzählt, warum sie in der Pandemie in ein Loch gefallen ist und was sie für die Zukunft erwartet. So erreichen Sie uns Laupheimer Anzeiger Anzeigenabteilung E-Mail: anzeigen.laupheim@ schwaebische.de Telefon: 07392/96 31 23 07392/96 31 21 Redaktion E-Mail: redaktion.laupheim@ schwaebische.de 07392/96 31 10 07392/96 31 15 Laupheimer Anzeiger Der Laupheimer Anzeiger erscheint in der Schwäbischen Zeitung Laupheim GmbH & Co. KG Anschrift: 88471 Laupheim, Mittelstraße 2 Geschäftsführung: Juliana Rapp Verlagsleiter: Michael Lenz Verantwortlich für Anzeigen Redaktion: Roland Ray (verantwortlich), Barbara Braig Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 72 vom 01.01.2020 Druck: Druckhaus Ulm-Oberschwaben GmbH & Co., Ulm schwäbische.de/jobs

Laupheimer Anzeiger ANZEIGEN Mittwoch, 27. Januar 2021 Stellenangebote privat Zur Unterstützung unseres Teams im Bereich Lager und Versand suchen wir einen Mitarbeiter (m/w/d) auf 450-€-Basis (vormittags) Ihre Bewerbung senden Sie bitte an: bewerbung@wachter-lt.de oder rufen Sie uns an Telefon: 0 73 92/9 69 99-0 Zeppelinstraße 9, 88471 Laupheim www.wachter-lagertechnik.de, info@wachter-lagertechnik.de schwäbische.de/jobs

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