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Laupheimer Anzeiger 08.12.2021

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Laupheimer Anzeiger ANZEIGEN VERANSTALTUNGEN Mittwoch, 8. Dezember 2021 Christbaumverkauf täglich von 9 bis 19 Uhr Wir bieten Ihnen den Baum den Sie sich wünschen, preiswert aus eigenen Kulturen. Familie Benz Christbaumkulturen Zur Tränke 2 – Ortsmitte 89584 Schaiblishausen Tel.: 0 73 91/12 72 Nur am 11. + 18. Dezember: Verkauf von weihnachtlicher Holzdekoration von Tobias Glöggler Der schwierigen Lage „die Stirn bieten“ – im Museum Villa Rot darf gelacht werden. FOTO: MUSEUM VILLA ROT Heiter in schweren Zeiten Ausstellung in der Villa Rot hält weiterhin Positives bereit BURGRIEDEN-ROT (red) - Um ein bisschen Abwechslung in der häufig tristen Wetterund Nachrichtenlage zu erfahren, ist das Museum Villa Rot eine mögliche Adresse. Derzeit läuft die Ausstellung „Lachen – was passiert wenn wir uns freuen“, die wohl mit Fug und Recht als die heiterste Ausstellung des Jahres bezeichnet werden kann. „Bei uns müssen Sie zum Lachen nicht in den Keller gehen“, versichert der Museumsleiter Thomas Schmäschke in einer Pressemitteilung. Die Ausstellung sei bewusst als eine heitere Abwechslung angelegt, um auch den dunkleren und kälteren Wintertagen etwas abgewinnen zu können. Um weiterhin einen entzerrten Besuch gewährleisten zu können, bleiben die Öffnungszeiten des Museums bestehen wie bisher: Mittwoch bis Samstag von 14 bis 17 Uhr; Sonn- und Feiertage von 11 bis 17 Uhr. Das Café öffnet samstags ab 14 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 13 Uhr. Es gelten die 2G-plus-Regeln. Mehr auf der Homepage des Museums: ●» www.villa-rot.de Tipps & Termine ● Mi 8.12. Laupheim: Corona-Schnelltestzentrum, Disco Park B30, Parkplatz, Berblingerstr. 24, täglich Mo- Fr, 7-18 Uhr. Sa, 8-14 Uhr. So, 9-14 Uhr Corona-Testzentrum, Ärztehaus, 1. Stock, Eugen-Bolz-Str. 1, täglich Mo-Fr, 18.30-20 Uhr. Sa & So, 9-18 Uhr. So, Sternenshow, Volkssternwarte Planetarium, Milchstr. 1, 19-20 Uhr, 20.15 Uhr. Weitere Termine und Programminfo gibt es im Internet unter www.planetarium-laupheim.de Do 9.12. Blaubeuren: Steht ein Rosenstrauch in Deinem Garten, Literatur und Musik, Theater in der Talmühle, Karlstr. 44, 20 Uhr Burgrieden: Wochenmarkt, Rathausplatz, 14-16.30 Uhr Laupheim: Wochenmarkt, Rathausplatz, 8-13 Uhr Fr 10.12. Biberach: Sibylle Möndel: Naturraum, Bilderzyklen, Vernissage, Komödienhaus, Viehmarktstr. 10, 18.30 Uhr Laupheim: Freitagstisch, Ev. Gemeindehaus, Schillerstr. 9, 11.45-13.15 Uhr Spendenabgabe, Martinus- Laden, Ulmer Str. 48, 10-12 Uhr Vöhringen: LEO - Jenseits der Schwerkraft, Wolfgang-Eychmüller- Haus, Hettstedter Platz 1, 20 Uhr Sa 11.12. Laupheim: Wochenmarkt, Rathausplatz, 8-13 Uhr So 12.12. Biberach: Ringmasters - It’s Christmas Time, Stadthalle Biberach, Theaterstr. 6, 19 Uhr Laupheim: Sternenshow, Volkssternwarte Planetarium, Milchstr. 1, 14.30-15.30 Uhr, 16 Uhr Di 14.12. Laupheim: Spendenabgabe, Martinus- Laden, Ulmer Str. 48, 10-12 Uhr

Laupheimer Anzeiger RATGEBER/ADVENT Mittwoch, 8. Dezember 2021 Des Winters unbeliebte Pflicht ruft wieder Wenn es schneit und gefriert, müssen Gehwege verkehrssicher gemacht werden LAUPHEIM (bbr) - Sie ist die eher unbeliebte Seite des Winters: Die Pflicht, Gehwege und Hauszugänge von Schnee und Eis zu befreien und verkehrssicher zu machen. Der allgemeinen Sicherheit wegen bleibt jedoch kein Anlieger davon verschont. Die „Schwäbische Zeitung“ hat bei der Stadtverwaltung Laupheim nachgefragt, was man bei der winterlichen Kehrwoche beachten muss. Klagen über ungeräumte Wege hört man bei der Stadtverwaltung des Öfteren: „Die ersten Anrufe zur Räumpflicht erfolgen, sobald die erste Schneeflocke fällt – ungeräumte Gehwege sind dann Thema, wenn es längere Zeit hintereinander schneit oder glatt ist“, weiß Nicole Hörmann von der städtischen Pressestelle. Wenn es schneit oder glatt ist, müssen die Gehwege in Laupheim werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet am Abend um 20 Uhr. Zum Abstreuen rutschiger Flächen sollten die Anlieger möglichst abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche verwenden. „Die Verwendung von Salz oder salzhaltigen Stoffen ist zur Schonung der Umwelt auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken“, heißt es in der Satzung. Auf jeden Fall darf Schnee, der mit Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen vermischt ist, nicht in unmittelbarer Nähe von Bäumen oder auf Grünflächen gelagert werden. In strengen Wintern kann das Schneeräumen zur Plage werden. „Die Räum- und Streupflicht gilt auch dann, wenn das an den Verkehrraum angrenzende Grundstück unbebaut ist oder das Haus leer steht“, informiert Hörmann. Das gilt auch, wenn sich zwischen Haus und Gehweg ein Grünstreifen oder eine andere öffentliche, unbebaute Fläche befindet. Zumindest, wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als zehn Meter beträgt. In der Räum- und Streusatzung ist auch verankert, dass Anlieger einen etwa einen Meter breiten Streifen der Straße räumen müssen, wenn kein Gehweg vorhanden ist. „Bei diesen Straßen handelt es sich zumeist um verkehrsberuhigte Zonen“, sagt Hörmann. „Hier müssen Anlieger von beiden Seiten räumen.“ In Gebieten, in denen nur auf einer Straßenseite ein Gehweg angelegt ist, aber auf beiden Seiten Anlieger sind, ist jedoch nur der Anlieger auf der Gehwegseite zum Räumen verpflichtet. Wie oft das Räumen und FOTO: ANDREAS GEBERT/DPA Streuen einem Anlieger zugemutet werden kann, darüber gibt es keine exakten Angaben – hier müssen laut Nicole Hörmann immer die individuellen Umstände berücksichtigt werden. Sollte es zu einem Unfall kommen, „obliegt eine derartige Entscheidung im Einzelfall dem Gericht“. Sollten die Behörden auf einen säumigen Anlieger stoßen, der seiner Winterdienst- Pflicht nicht nachkommt, erfolgt zunächst ein Schreiben oder auch ein Anruf vom Ordnungsamt, in dem auf die Räumpflicht aufmerksam gemacht wird. Sollte das nicht helfen, kann eine Geldbuße verhängt werden. Die komplette Räum- und Streusatzung der Stadt Laupheim kann man auf der Homepage der Stadt nachlesen unter www.laupheim.de/buergerserviceverwaltung/verwaltung/ ortsrecht Impressum Laupheimer Anzeiger Der Laupheimer Anzeiger erscheint in der Schwäbischen Zeitung Laupheim GmbH & Co. KG Anschrift: 88471 Laupheim, Mittelstraße 2 Geschäftsführung: Juliana Rapp Verlagsleiter: Michael Lenz Verantwortlich für Anzeigen Redaktion: Roland Ray (verantwortlich), Barbara Braig Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 73 vom 01.01.2021 Druck: Druckhaus Ulm-Oberschwaben GmbH & Co., Ulm Adventsfenster leuchten Baustetten öffnet täglich ein neues Türchen BAUSTETTEN (ry) - Seit dem ersten Adventssonntag leuchten in Baustetten immer von 17.30 bis 21 Uhr Adventsfenster. Bis Heiligabend wird täglich ein neues an einem Haus, in einem Garten oder Hof geöffnet; kirchliche Gemeinschaften, Vereine und Privatpersonen gestalten sie. Den Anfang hat der Familienausschuss von Sankt Ulrich gemacht: eine Kerze illuminiert ein Fenster am katholischen Gemeindehaus, erhellt die Nacht und wärmt Herz und Seele des Betrachters. Nach Heiligabend soll dieser „Adventskalender“ zu Abendspaziergängen einladen, vorwiegend im alten Ortsteil „vom Käppele zur Kirche“. Die Fenster sind bis Dreikönig beleuchtet. Wann und wo die nächsten dekoriert sind, steht jede Woche im Baustetter Mitteilungsblatt. Musikalischer Kalender Aktion in Sießen zugunsten der Drachenkinder SIESSEN IM WALD (clsc) - Die jungen Solistinnen Simone Barth und Sonja Ratzinger aus Sießen im Wald laden ein zu einem „musikalischen Adventskalender“ online unter www.musicmeetsfriends.de. Die musikalischen Überraschungen sind verbunden mit einer Spendenaktion für die „Radio7-Drachenkinder“. Täglich bis einschließlich Heilig Abend wollen die beiden Musikerinnen jeweils um 18 Uhr eines von 24 zur Advents- und Weihnachtszeit passenden Musikstücken bereitstellen. Die ersten Türchen sind schon geöffnet. Mit einer Spende auf das unter www.musicmeetsfriends.de eingerichtete Paypal-Konto kann die Aktion finanziell unterstützt werden; der Erlös soll zu 100 Prozent dem guten Zweck und damit den „Drachenkindern“ zugute kommen.

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