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Laupheimer Anzeiger 05.05.2021

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Laupheimer Anzeiger ANZEIGEN LAUPHEIM Mittwoch, 5. Mai 2021 Cordon Bleu vom Schwein 1kg 10,49 € Gyros 1kg 9,49 € Pfefferbeißer 100g 1,39 € Gurkenlyoner 100g 1,09 € Donautaler 45% Fett i.Tr. 100g 0,99 € Bayerntaler 100g 0,99 € Am Mittwoch, 12. Mai, ist unser Ladengeschäft für Sie wie folgt geöffnet: Vormittags von 8-12:30 Uhr, Nachmittags von 14:30-18 Uhr Im Rahmen einer Mitgliedschaft helfen wir u.a. Arbeitnehmer, Beamten, Rentnern in Lohnsteuersachen Lohnsteuerberatungsverbund e.V. – Lohnsteuerhilfeverein Beratungsstelle Ulmer Str. 25 88471 Laupheim Beratungsstellenleiter Roswitha Schiffer Telefon 07392/3029 e-mail Mo - Do 7:30 -17:30 Uhr Fr. 7:30 -15:30 Uhr r.schiffer@steuerbuero-schiffer.de Fugentechnik Hagel • Silikon- und Hochbaufugen • Fugensanierungen • Fugenlose Duschrückwände Telefon 0174 1819897 88480 Achstetten www.fugentechnik-hagel.de Bauernweg 20 89195 Staig/Altheim Tel.: 0 73 46 – 83 49 Fax: 0 73 46 – 30 73 81 eMail: info@metzgerei-edel.de Show-Act zur Auflockerung des Programms: die Turnmädels vom SV Sulmetingen in Aktion bei der Sportlerehrung 2019. ARCHIVFOTO: AXEL PRIES Sportler erhalten künftig auch Laemmle-Medaille Die Kriterien für eine Auszeichnung sind strenger geworden – Veranstaltung bleibt aber im Kulturhaus LAUPHEIM (hb) - Die Stadt Laupheim veranstaltet jährlich eine Sportlerehrung, bei der Sportlerinnen und Sportler für besondere Leistungen geehrt werden. Das soll auch weiterhin so bleiben – allerdings hat die Stadtverwaltung die Kriterien für eine Auszeichnung geändert. Die bisherigen Sportplaketten wurden großzügig verliehen, das soll sich nun ändern. Außerdem wird für besonderes ehrenamtliches Engagement zusätzlich zu den drei Sportplaketten die Carl- Laemmle-Medaille verliehen. „Dass ehrenamtliches Engagement gewürdigt wird, ist in den Voraussetzungen für die Carl-Laemmle-Medaille bereits enthalten“, sagte Lena Glück, stellvertretende Leiterin im Amt für Bürgerengagement, Gremien und Kultur, am Montag im Gemeinderat. Personen, die sich lange Jahre besonders um die Förderung des Sports in Laupheim bemühen, gehören ebenso zu den Personen, die ausgezeichnet werden können. Deshalb wolle man in Zukunft die Carl-Laemmle- Medaille auch an Sportlerinnen und Sportler verleihen. „Bisher war es schwierig, die einzelnen Sportarten zu vergleichen“, erklärte Glück weiter. Außerdem seien die Kriterien nicht klar definiert gewesen. Das soll sich nun ändern: In den neuen Richtlinien ist eindeutig geregelt, welche Leistungen ein Sportler erbracht haben muss, um eine der drei Sportplaketten zu erhalten. Demnach wird die bronzene Medaille beispielsweise für einen ersten Platz auf Landesebene, die silberne für einen ersten bis dritten Platz in der Verbands-, Ober- und Regionalliga und die goldene Medaille für den ersten bis dritten Platz bei Deutschen Meisterschaften, einer Welt- oder Europameisterschaft oder einer Olympiade verliehen. Auch Württembergische und Süddeutsche Meisterschaften spielen bei den Kriterien jeweils eine Rolle. Welche Vorraussetzungen konkret erfüllt sein müssen, um als Sportler die Laemmle-Medaille zu erhalten, muss die Verwaltung noch ausarbeiten. „Das Ziel muss es sein, dass die Ehrungen ihren Stellenwert bewahren und nicht im Gießkannenprinzip verteilt werden“, sagte Hilmar Kopmann (Freie Wähler). Deswegen sei man mit den geänderten Kriterien auf dem richtigen Weg. Außerdem unterscheide sich das Ehrenamt im Sport nicht besonders vom Ehrenamt in anderen Vereinen. „Das sollte mit anderen vergleichbar sein. Mit der Carl-Laemmle-Medaille sind wir deshalb absolut einverstanden.“ Eigentlich war allerdings seitens der Verwaltung angedacht, die Sportlerehrung in eine der städtischen Sporthallen zu verlegen. Davon ist die Verwaltung dann aber doch abgerückt, denn einige Räte hatten Einspruch eingelegt. „Wir haben lange für ein festliches Ambiente gekämpft“, sagte Kopmann am Montag. „Mit der Verlegung in eine Sporthalle würde die Veranstaltung abgewertet werden.“ Das sieht auch Iris Godel-Ruepp (fraktionslos) so: „Wir wollen die Wertigkeit der Auszeichnung mit einem angemessenen Rahmen würdigen.“ Lena Glück bestätigte den geänderten Plan – die Ehrung solle weiterhin im Kulturhaus bleiben. „Die Mittel dafür sind bereits im Haushalt eingeplant“, berichtete sie. Die Carl-Laemmle-Medaille soll am Ehrenamtstag verliehen werden – nicht zusammen mit den Sportplaketten. „Das finden wir nicht gut“, sagte Godel-Ruepp. Der Rahmen der Sportlerehrung würde besser passen, da die Verantwortlichen und Mitglieder der Sportvereine dann sowieso zusammenkommen. „Da wünschen wir uns, dass das nochmal überdacht wird.“ Trotzdem sei sie dankbar, dass die Veranstaltung überhaupt im Kulturhaus bleiben könne. „Dass die Verwaltung nochmal umgeschwenkt ist, ist wirklich toll.“ Martina Miller (SPD) wollte wissen, ob auch Menschen mit Beeinträchtigung eine Sportplakette oder die Carl- Laemmle-Medaille erhalten können. Die Carl-Laemmle- Medaille auf jeden Fall, antwortete Glück. „Und sofern sie am Wettkampfbetrieb teilnehmen, auch eine der Sportplaketten.“ Die nächste Sportlerehrung soll im vierten Quartal 2022 stattfinden – früher sei das wegen der Pandemie nicht möglich.

Laupheimer Anzeiger UMLAND Mittwoch, 5. Mai 2021 OCHSENHAUSEN/SCHWENDI (syg) - Es ist das mit Abstand größte Landschaftsschutzgebiet im Landkreis: Das Landschaftsschutzgebiet Iller-Rottal im östlichen Landkreis umfasst etwa 14300 Hektar Fläche, das entspricht zehn Prozent der gesamten Kreisfläche. Seit rund fünf Jahren befasst sich das Landratsamt Biberach mit der Aktualisierung des Landschaftsschutzgebiets. Bald könnte es soweit sein und die sogenannte Novellierung abgeschlossen werden. „Wir rechnen mit einer Inkraftsetzung der geänderten Landschaftsschutzgebietsverordnung noch in der ersten Jahreshälfte 2021“, sagt der Erste Landesbeamte Walter Holderried. Durch die Änderung schrumpft das Landschaftsschutzgebiet etwas. „Die Fläche des Landschaftsschutzgebietes wird um circa sechs Prozent verkleinert“, sagt Holderried. Doch er betont: „Dies geschieht ausschließlich an den Innengrenzen, also in siedlungsnahen Räumen. Die Außengrenzen bleiben unverändert bestehen.“ Und noch etwas ändert sich: „Die wesentlichste Änderung betrifft den Rohstoffabbau“, sagt Andreas Rodich vom Amt für Bauen und Naturschutz. In dem Gebiet gibt es vor allem Kies- und Sandvorkommen. „Neu in der Verordnung ist ein Verbot von neuen Abbaustätten“, sagt Holderried. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Kies- und Sandabbau komplett aufhört. „Die jetzigen Abbaugebiete gibt es weiterhin und auf Antrag wird es auch in Zukunft möglich sein, diese zu erweitern. Aber Neuaufschlüsse sind verboten“, sagt Holder- Landschaftsschutzgebiet Iller-Rottal soll kleiner werden Die Überarbeitung nähert sich dem Ende – Die größte Änderung ist beim Kiesabbau geplant Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes zu bewahren, ist ein Zweck des überarbeiteten Landschaftsschutzgebiets Iller-Rottal. Hier ein Blick von der Bergkapelle Erolzheim hinaus ins Illertal. FOTO: TOBIAS REHM ried. Nach Auskunft des Landratsamts existieren 17 aktive Rohstoffabbaustätten. Dabei werden vornehmlich Kiese und Sande gewonnen. In zwei Gruben wird als Nebenprodukt Lehm abgebaut. In diesem Jahr wird das Landschaftsschutzgebiet 50 Jahre alt. „1971 erfolgte im Umfeld von Diskussionen zur möglichen Ansiedlung einer Radar- oder Antennenanlage der Deutschen Welle, dem Bau der Autobahn und Überlegungen zur Planung eines Atomkraftwerkes im Illertal die Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets“, berichtet Holderried. In den fünf Jahrzehnten seit Bestehen des Schutzgebietes hat sich einiges verändert. „Vor allem kam es seit damals zu umfangreichen Entwicklungen der dortigen Gemeinden und deren Siedlungsstrukturen“, sagt Holderried. Elf Gemeinden liegen im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebiets: Berkheim, Dettingen an der Iller, Erlenmoos, Erolzheim, Gutenzell-Hürbel, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller, Ochsenhausen, Rot an der Rot, Schwendi und Tannheim. „Die Ausdehnung der Siedlungsgebiete stößt mittlerweile an allen Ecken und Enden an die Grenzen des bestehenden Landschaftsschutzgebiets“, so Holderried. „Zugleich haben sich die Landnutzung sowie die Nutzungsansprüche an die Landschaft komplett verändert. Dies führte und führt zunehmend zu Konflikten mit dem bestehenden Schutzgebiet.“ Folgen dieser Nutzungskonflikte seien zahlreiche Anträge auf Teilaufhebungen gewesen, die nicht unter dem Aspekt einer Gesamtbetrachtung des Gebietes durchgeführt werden konnten, so Holderried. Um zu erklären, warum der Landkreis vor etwa fünf Jahren eine Überarbeitung des Landschaftsschutzgebiets startete, benutzt Holderried folgendes Bild: „Es ist ein bisschen wie bei einer Salami. Wenn Sie ständig ein Stück abschneiden und dann noch ein Stück und dann noch ein Stück, ohne auf das Gesamte zu achten, stellen Sie irgendwann fest, dass kaum mehr was da ist. Übertragen auf das Landschaftsschutzgebiet heißt das, dass Sie nach mehrmaligen Teilaufhebungen irgendwann merken, dass das Wertvolle und Einzigartige, das hätte eigentlich geschützt werden sollen, verschwunden ist.“ Das sollte mit der Überarbeitung verhindert werden. Zugleich wollte der Landkreis „der Tatsache Rechnung tragen, dass die Nutzungsansprüche großflächig andere geworden sind“. Die Flächen, welche aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden, seien alle siedlungsnah, sagt Holderried. „Es ist aber nicht so, dass wir auf Zuruf der Kommunen Flächen herausgenommen und ihnen damit Baugebiete verschafft haben“, betont Holderried. „Es wurden sehr stringent einzelne Bewertungen durchgeführt. Das methodische Vorgehen hat dabei die Ergebnisse vorgegeben.“ Wie Holderried berichtet, wurden für die Überarbeitung des Landschaftsschutzgebiets umfangreiche Daten erhoben, auch unter Hinzuziehung eines externen Fachgutachtens. „Flurstück für Flurstück wurde angeschaut“, sagt der Erste Landesbeamte. Ziel sei es gewesen, ein realistisches Abbild des Gebiets zu erhalten. Zweimal hatten Öffentlichkeit und Behörden Gelegenheit, Stellung zur geplanten Änderung des Gebiets zu beziehen. „2018 erfolgte die erste Offenlage“, sagt Rodich. Die Stellungnahmen in der ersten Runde seien noch sehr zahlreich und ausführlich gewesen. „Wir haben alles abgearbeitet“, sagt Rodich. Die zweite Auslegung endete bereits am 6. April. „Dieses Mal sind deutlich weniger Stellungnahmen eingegangen“, sagt Rodich. Aktuell ist das Landratsamt dabei, die Stellungnahmen zu prüfen und abzuwägen, was davon berücksichtigt wird und was nicht. SZ-Vorschau ● Stadbibliothek zieht um LAUPHEIM (sz) - Lange musste die Stadtbibliothek Laupheim in beengten, teilweise baufälligen Räumlichkeiten im Rathaus ausharren. Jetzt aber hat der Umzug in ein modernes, größeres, frisch hergerichtetes Quartier in der König-Wilhelm-Straße begonnen. Die SZ begleitet das Ein- und Auspacken. Wiedereröffnung des DZM erst 2022 Besucher können künftig zwischen zwei Rundgängen wählen ULM (red) - Nach einem Jahr Umbauzeit wollte das Donauschwäbsiche Zentralmuseum ab November dieses Jahres wieder für Besucher zugänglich sein. Doch weil eine europaweite Ausschreibung für den Ausstellungsbau zu keinem Ergebnis führte, muss das komplizierte Verfahren neu durchgeführt werden. Dadurch verschiebt sich die Wiedereröffnung auf voraussichtlich Februar 2022. Zurzeit wird das Gebäude mit neuer Kommunikationsund Sicherheitstechnik ausgerüstet und nach 20 Jahren Museumsbetrieb aufgefrischt. Danach werden die Ausstellungsarchitektur und die Medientechnik eingebaut. Künftig können Besucher zwischen zwei Rundgängen wählen oder sie nacheinander besichtigen. Der größere Rundgang zeigt wie bisher die Geschichte der Donauschwaben in den letzten dreihundert Jahren. Dieser Teil wird überarbeitet und aktualisiert. Der zweite Rundgang mit dem Titel „Donau – Flussgeschichten“ wendet sich an jüngere Besucher und Familien. Es ist ein Erlebnisrundgang, der zeigt, wie vielfältig das Leben entlang der Donau ist. Das Museumsteam entwickelt attraktive Vermittlungsformate für unterschiedliche Zielgruppen.

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