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Laichinger Anzeiger 22.01.2020

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Sonderveröffentlichung

Sonderveröffentlichung LEBENS(T)RÄUME – BAUEN UND WOHNEN Schlechtes Gewissen beim Heizen passé Warme Atmosphäre Kachelöfen und Lüftungsbau 89150 Laichingen · Beurersteig 45 Tel. 0 73 33 - 96 32 0 89143 Blaustein · Ulmer Str. 69 Tel. 0 73 04 - 96 32 0 info@gross-gmbh.de www.gross-gmbh.de Moderne, emissionsarme Holzfeuerstätten erfüllen gesetzliche Umweltanforderungen Umweltverträglichkeit und Emissionen? Gesetzliche Regelungen und Verbote? Wer mit dem regenerativen und CO2-neutralen Energieträger Holz heizt oder künftig heizen will, sieht sich immer wieder mit kritischen Fragen konfrontiert. Viele fragen sich dann: Macht Heizen ein schlechtes Gewissen als vermeintlicher Umweltsünder? Tatsächlich erfüllen moderne Kachelöfen, Heizkamine, Kamine oder Kaminöfen bei vorschriftsmäßiger Befeuerung mit dem richtigen Holz alle aktuellen gesetzlichen Emissionsgrenzwerte. Diese wurden in der verschärften zweiten Stufe der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) festgelegt. Ansprechpartner in der Region findet man bei den Handwerksbetrieben auf der Laichinger Alb. Reines Gewissen mit modernen Geräten Zudem sind Holzfeuerstätten neueren Datums deutlich sauberer als bisher dargestellt: Das Umweltbundesamt (UBA) hat in einer Neuberechnung der Gesamtemissionen der Holzfeuerungsanlagen jetzt auch die positiven Effekte durch moderne, saubere Neuanlagen und durch stillgelegte Altanlagen berücksichtigt. Zuvor wurden die Emissionsbilanzen mit Emissionsfaktoren des veralteten Anlagenbestands von 2005 abgeschätzt, was höhere Emissionen ergab. Nun zeigt sich: Die Novelle der Immissionsschutzverordnung, die 2010 und 2015 die Staubgrenzwerte für Festbrennstofffeuerungen in zwei Stufen erheblich verschärft hat, wirkt sich ganz konkret aus. Von 2010 bis 2015 sanken die Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungen insgesamt um rund ein Drittel. Ihr Rückgang war deutlich stärker als bei anderen Feinstaubquellen wie dem Schüttgutumschlag, dem Straßenverkehr, der Industrie, der Energiewirtschaft und der Landwirtschaft. Komplett BAD Wir freuen uns auf Sie. Fliesen Natursteine Marktplatz 20 Komplettbad 89150 Laichingen Kachelöfen Telefon 07 33 3/92 59 78 0 www.bausch-fn.de Kamine Saubere Sicherheit vom Fachmann Fazit: Heizen mit Holz ist nachhaltig, entlastet die Umwelt durch Einsparung von CO2 und fossilen Brennstoffen. Moderne Festbrennstofffeuerstätten sind hinsichtlich ihrer Emissionen und der Verbrennungstechnik stark optimiert. Die Geräte emittieren sieben- Kachelöfen gibt es in vielfältigen Ausführungen. bis zehnfach geringere Staubmengen als noch in den 70er- Jahren, haben hohe Wirkungsgrade und erfüllen die verschärften gesetzlichen Anforderungen. Feuerstätten, die seit Anfang 2015 eingebaut wurden, dürfen deshalb auch Lebens(t)räume Nächste Erscheinung zum Thema: Rund um Haus & Garten 25. März 2020 Laichinger Anzeiger 27. März 2020 Schwäbische Zeitung Sind auch Sie mit dabei? Dann melden Sie sich bei mir! Verena Anders Tel. 07333/9657-11 Email: anzeigen.laichingen@schwaebische.de FOTOS: DJD bei Feinstaubalarm wie in Stuttgart betrieben werden. Bei der Neuanschaffung oder einem Austausch der bestehenden Holzfeuerstätte sollte man sich beim Ofen- und Luftheizungsbauer informieren. (djd)

Sonderveröffentlichung LEBENS(T)RÄUME – BAUEN UND WOHNEN Klimapaket: Förderungen Wer seine alte Ölheizung 2020 ausmustert, kann Zuschüsse abrufen: Der Fördersatz liegt bei bis zu 45 Prozent. Aber auch wer nicht ganz auf erneuerbare Energien umsteigt, kann mit Geld rechnen. Für Hauseigentümer gibt es neue Fördermöglichkeiten für den Einbau einer energieeffizienten und klimafreundlichen Heizung. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden- Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Besonders hoch ist der Satz, wenn dabei eine alte Ölheizung ausgetauscht wird. Hausbesitzer können vor Vertragsschluss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Investitionszuschüsse für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen beantragen. Dies gilt sowohl für Bestandsals auch Neubauten. Anders als bislang gelten nun einheitliche prozentuale Fördersätze. Schonfrist läuft aus Bundesamt bezuschusst die Kosten anteilig Bei Heizungen, die vollständig mit erneuerbarer Energie betrieben werden, werden nach Bafa-Angaben 35 Prozent der förderfähigen Kosten ersetzt, bei Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent sind es 30 Prozent. Und 20 Prozent Zuschuss gibt es für Gas- Brennwert-Heizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind. Wer mit der Maßnahme eine alte Ölheizung ersetzt, bekommt zusätzlich zum Bafa- Investitionszuschuss eine Prämie von 10 Prozent. Wird beispielsweise eine Ölheizung durch eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage ersetzt, werden so insgesamt 45 Prozent der Kosten gefördert. Vor Antrag technische Anforderungen prüfen. Bevor Hauseigentümer eine Maßnahme beauftragen, sollten sie sichergehen, dass die neue Anlage die technischen Mindestanforderungen erfüllt, rät Martina Zbick von der Verbraucherzentrale NRW. Dabei können ihr zufolge Installateure helfen. Das Bafa stellt außerdem auf seiner Homepage Listen der förderfähigen Anlagen zur Verfügung. Auch die Förderprogramme der KfW-Bank verändern sich. So entfallen die Zuschüsse für den Heizungsaustausch als Einzelmaßnahme, für den künftig in der Regel das Bafa zuständig ist. Ab dem 24. Januar fördert die KfW Kredite und Zuschüsse im Bereich energieeffizient Bauen Schonfrist für alte Holzfeuerungen läuft Ende 2020 aus Austausch oder Nachrüstung bei zu hohen Emissionen erforderlich Hauseigentümer sollten Geräte, die vor 1995 errichtet wurden, erneuern. Viele Hauseigentümer müssen bald prüfen, ob ihr Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin auch noch künftig den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Denn für Anlagen mit zu hohen Staub- und Kohlenmonoxidwerten, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden, endet Ende dieses Jahres die vom Gesetzgeber eingeräumte Schonfrist. Sind die Emissionen zu hoch, dürfen die Altanlagen nach 2020 nicht weiter betrieben werden. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geforderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Der Nachweis, dass die Grenzwerte eingehalten werden, erfolgt durch eine Herstellerbescheinigung oder durch eine Messung des Schornsteinfegers. Eine Nachmessung und eventuelle Nachrüstung lohnt sich jedoch meist nicht, da dies oft teurer ist als ein neuer, effizienterer Ofen. Hauseigentü- und Sanieren dagegen in gleicher Höhe, nach Informationen von Zukunft Altbau erstmals. Für KfW-Effizienzhäuser gibt es künftig je nach Standard und förderfähigen Kosten Zuschüsse von 30 000 bis 48 000 Euro, bei Einzelmaßnahmen sind es maximal 10 000 Euro. Daneben regionale und lokale Förderprogramme Teilweise können Förderungen auch mit Landesprogrammen oder Förderprogrammen der Kommunen oder Energieversorger kombiniert werden, so Zbick. Informationen finden sich etwa im Fördermittelcheck der Beratungsgesellschaft CO2online mit einer Postleitzahlensuche. Eine andere Möglichkeit ist, energetische Sanierungsmaßnahmen bei der Steuer geltend zu machen. Darunter fällt auch der Heizungsaustausch. Verteilt auf drei Jahre können Hauseigentümer 20 Prozent der Kosten dafür von der Steuer absetzen: in den ersten beiden Jahren jeweils 7 Prozent, im dritten Jahr 6 Prozent. Maximal dürfen 40 000 Euro abgezogen werden, förderfähig sind Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen von bis zu 200 000 Euro. Die Regelung gilt vorerst bis 2029, wie Zukunft Altbau erklärt. (DPA/TMN) mer sollten daher bereits jetzt die Werte prüfen und U25 Anlagen mit zu hohen Emissionswerten erneuern, raten die Experten von Zukunft Altbau. Auch bei älteren Exemplaren, die die Grenzwerte einhalten, und bei etwas jüngeren, die nicht unter die Frist fallen, kann sich ein Austausch wegen des geringeren Brennstoffbedarfs lohnen. Neutrale Informationen zur energetischen Sanierung gibt es kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder unter www.zukunftaltbau.de. Entkommen Sie den steigenden Strompreisen Photovoltaikanlagen - Stromspeicher - - Photovoltaikanlage auch zur Brauchwasserherstellung - - Photovoltaikanlage auch zur Heizungsunterstützung - - Notstromversorgung - - E-Mobility Ladestationen - Beratung Planung Ausführung - Service Service und System Partner für mehrere PV Hersteller und Stromspeicher Thomas Waibel Schornsteinfegermeister / Energieberater (HWK) √ Energieberatungen für Sanierung √ Sanierungsfahrplan / EWärmeG √ Anträge KFW/BAFA-Förderung √ Energieausweis für Wohngebäude √ Schornsteinfegerarbeiten Henzenbuch 60 - 89150 Laichingen Telefon: 0174-24 38 343 oder 07333-958 091 - Mail: thomas-waibel@gmx.de HEIZUNGSERNEUERUNG ZUM FESTPREIS. Unsere neue Heizung. Perfekt installiert! Nutzen Sie die neuesten Förderungen 2020 beim Einbau einer neuen Heizung. Ob Wärmepumpe, Brennstoffzelle, Solaranlage oder Pelletheizung – wir finden das passende Wärmekonzept für Ihr Zuhause. VOLLE LEISTUNG FÜR IHR ZUHAUSE. WIR BERATEN SIE GERNE! Goethestraße 81 | 89150 Laichingen Telefon: 0 7333. 9 53 30 | info@leuze-bad-heizung.de www.leuze-laichingen-mde.de

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