Gemeindeblätter

Hier finden Sie die Gemeindeblätter mit den wichtigsten Informationen aus vielen Orten der Region - mit Vereinsinformationen, Veranstaltungen, Gottesdiensten und vielem mehr. Klicken Sie einfach das passende Gemeindeblatt an und blättern Sie direkt durch die digitale Ausgabe.

Magazine

Außerdem finden Sie hier die digitale Ausgabe unserer Schwäbischen Märkte - mit Immobilienanzeigen, Stellen- und Automarkt und vielem mehr. Aktuelle Nachrichten aus Wirtschaft, Gesundheit und zum Thema Bauen und Wohnen gibt es zusätzlich in unseren kostenlosen Magazinen.

Aufrufe
vor 3 Jahren

Laichinger Anzeiger 17.02.2021

  • Text
  • Laichingen
  • Februar
  • Laichinger
  • Westerheim
  • Heroldstatt
  • Anzeiger
  • Menschen
  • Auto
  • Merklingen
  • Schaden

Sonderveröffentlichung

Sonderveröffentlichung – RUND UMS AUTO TECHNIK TIPP Die Beleuchtung muss immer passen Fahren bei Dunkelheit ist eine Herausforderung: Die Sicht ist schlecht, der Gegenverkehr blendet – das Unfallrisiko steigt. ADAC Experten geben Tipps zum Fahren bei Nacht und zur richtigen Kfz- Beleuchtung. Mehr als die Hälfte der Autofahrer ist mit defekter oder fehlerhafter Beleuchtung unterwegs. Die Wahrscheinlichkeit, zu verunglücken, ist nachts wesentlich höher als tagsüber. Jeder Autofahrer kann sein Auto ohne große Fachkenntnisse auf eventuelle Schäden über- prüfen, einen Kontrollblick auf die Reifen werfen und auch die Beleuchtung auf ihre Funktion kontrollieren. Wenn man das Abblendlicht und die Warnblinkanlage einschaltet, sind bei einem Rundgang ums Auto fehlerhafte Lampen bereits problemlos erkennbar. So wird die Beleuchtung geprüft: Kfz Technik-Tipp Nächste Erscheinung zum Thema: Sommerreifen / Frühjahrscheck 31. März 2021 Laichinger Anzeiger 1. April 2021 Schwäbische Zeitung Sind auch Sie mit dabei? Dann melden Sie sich bei mir! Heike Tegtmeyer Tel. 07333/9657-13 E-Mail: anzeigen.laichingen@schwaebische.de Bremslichter prüfen Rückwärts nahe eine helle Wand fahren und auf die Bremse treten. Auf jeder Seite des Wagens und in der Mitte (meist etwas höher) sollte ein roter Lichtschein auf der Wand zu sehen sein – das kann man leicht über die Fahrzeugrückspiegel erkennen. Rückfahrlicht, Schlussleuchten, Nebelschlussleuchte prüfen Den Rückwärtsgang einlegen, dann müssen – je nach Ausstattung – zwei weiße Lichtpunkte an der Wand erscheinen. Die Schlussleuchten bei angeschaltetem Standlicht überprüfen. Bei angeschalteter Nebelschlussleuchte sollten zusätzlich ein oder zwei helle rote Flecken (je nach Ausstattung) zu sehen sein. Stand-, Abblend- und Fernlicht prüfen Das Fahrzeug mit wenigen Metern Abstand mit der Nase zur Wand stellen. So erkennt man problemlos auch die Funktion von Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht (erscheint auf der Wand höher). Tagfahrleuchten und Nebelscheinwerfer prüfen Wenn das Auto sehr nah vor der Wand steht und die Sonne nicht zu sehr scheint, kann man bei neueren Autos auch die Tagfahrleuchten erkennen, die mit der Zündung automatisch eingeschaltet werden. Die Nebelscheinwerfer lassen sich nur aktivieren, wenn wenigstens Standlicht oder Abblendlicht an sind – je nach Schaltung des Autos. Die Leuchtpunkte erscheinen meist unterhalb der Hauptscheinwerfer. Gute Beleuchtung ist das A und O. Sollten ein oder mehrere Leuchtmittel ausgefallen sein, müssen diese umgehend ersetzt werden. Bei älteren Autos kann das schwierig sein und einen Werkstattbesuch erfordern. Bei Modellen, die seit 2011 auf den Markt gekommen sind, sollte der Fahrer Halogen- Lampen selbstständig mit Bordwerkzeug und Hilfe des Bordbuchs austauschen können. Das schreibt eine EU-Verordnung vor. Werden Abblend-, Fern- und Nebellicht mit neuen Lampen ausgestattet, müssen die Scheinwerfer anschließend von einer Fachkraft eingestellt werden. Denn wenn ein Leuchtwendel nur um einen Zehntel-Millimeter verschoben wird, kann der Scheinwerfer blenden oder deutlich an Reichweite verlieren. FOTO: JENS BÜTTNER/DPA Ein Muss: die richtige Einstellung der Beleuchtung Scheinwerfer-Einstellung ist Sache der Fachwerkstätten. Nur diese verfügen in der Regel über einen zertifizierten Lichteinstellplatz. Hier wird die Leuchtweite von Abblendlicht und Nebelscheinwerfern eingestellt. Die Hell-Dunkel-Grenze des Abblendlichts sollte etwa 50 bis 100 Meter (ein bis zwei Leitpfosten auf der Autobahn) weit vor dem Fahrzeug auf den Boden treffen. Rechts darf es Schilder und Büsche anleuchten. Werden Sie immer wieder von entgegenkommenden Autofahrern mit der Lichthupe angeblinkt, sollten Sie die eigene Scheinwerfereinstellung in einer Werkstatt überprüfen lassen.

Sonderveröffentlichung – HILFE BEI PANNE UND UNFALL TECHNIK TIPP Was tun nach einem Unfall oder einer Panne? Nach einem Autounfall gibt es viele Fragen: Was muss ich jetzt tun? Wohin mit dem kaputten Auto? Wer zahlt den Schaden? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Unfall und erklären, wie die ADAC-Juristen Mitgliedern helfen. Was muss man nach dem Autounfall als Erstes tun? ♦ Die Unfallstelle absichern: Warnblinker einschalten und dann das Warndreieck aufstellen – in einem Abstand von 50 bis 100 Metern das Warndreiecke aufstellen. Zuvor jedoch unbedingt die Warnweste anziehen; die ist in jedem Auto Pflicht und gehört in die Nähe des Fahrers und nicht in den Kofferraum. ♦ Erste Hilfe leisten, wenn nötig. ♦ Beweise sammeln. Dazu gehören Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an den Autos. Sich nach Zeugen umsehen und deren Personalien aufnehmen. ♦ Gemeinsam mit dem Crashgegner den Unfallbericht ausfüllen. – der gehört in jedes Handschuhfach. Auf dem Bogen werden alle Daten, die benötigt werden, erfasst. An der Unfallstelle ist alles geklärt, jetzt muss das Auto weg. Falls es abgeschleppt werden muss, dürfen Sie grundsätzlich eine Werkstatt aussuchen. Was nicht bezahlt wird: den Wagen von Stuttgart nach München bringen zu lassen. Die gegnerische Versicherung muss in einem solchen Fall nur das Abschleppen in die nächstgelegene Fachwerkstatt bezahlen. Außer es gibt gute Gründe für eine weiter entfernte, wie etwa eine laufende Garantie. Das Wegräumen von Blechteilen und Scherben ist Sache der Unfallbeteiligten. Nur bei schweren Unfällen ist dafür die Feuerwehr zuständig. (ADAC) Fahrerflucht oder Unfallflucht – welche Folgen ein Kratzer haben kann Wann muss man die Polizei holen? Auf jeden Fall, wenn Miet- und Firmenwagen in den Unfall verwickelt sind. Außerdem bei größeren Sachschäden – bei kleinen Kratzern kommt die Polizei möglicherweise nicht. Gerufen werden sollte sie, wenn jemand verletzt wurde. Außerdem, wenn man sich mit dem Gegner streiten muss oder dieser sich aus dem Staub gemacht hat. Die Polizei hält fest, wer gegen Verkehrsregeln verstoßen hat. Ein verbreiteter Irrtum: Die Beamten klären nicht, wer für den Schaden aufkommen muss. Deshalb macht es auch keinen Sinn, mit den Polizisten über die Haftungsfrage zu diskutieren. Bitte beachten: In keinem Fall sich selbst belasten. Angaben zur Person und zum Fahrzeug genügen. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht, wenn man ein anderes Auto angerempelt hat. Wer nach einem Parkrempler wegfährt, begeht Unfallflucht, im Volksmund auch Fahrerflucht genannt. Eine Straftat mit drastischen Folgen: Geldstrafe, Punkte, Fahrverbot oder sogar Führerscheinentzug. Wer einfach wegfährt, ohne den Schaden zu melden, begeht eine Straftat. Nur ein bisschen verschätzt, das andere Auto wird leicht berührt – ein paar Kratzer an der Seite. Der Fahrer hat es aber eilig. Also klemmt er einen Zettel mit einer Entschuldigung und seiner Telefonnummer hinter den Scheibenwischer und fährt weg. Gut gemeint, aber völlig falsch. Wer nicht auf den Geschädigten wartet oder die Polizei ruft, begeht unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Und damit eine Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB). Typische Fälle der Unfallflucht mit Sachschaden sind in der Praxis Parkrempler oder abgefahrene Seitenspiegel. Wer den Schaden angerichtet hat, meldet sich bei der Polizei. Hier gibt es in der Regel eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld. Wer nach dem Unfall einfach verschwindet, bekommt mindestens zwei Punkte. Ganz anders sieht die Sache aus, wenn sich der Fahrer aus dem Staub macht und ermittelt wird: Je nach Schadenshöhe drohen bei Unfallflucht neben einer Geldstrafe mindestens zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unter sechs Monaten. Bei kaum einem Verkehrsdelikt ist die Unwissenheit größer: Viele glauben, dass der Zettel oder die Visitenkarte an der Scheibe genügt. Wieder andere Fahrer bagatellisieren den Schaden nach dem Motto „es war doch nur ein kleiner Kratzer“. Und schließlich gebe es diejenigen, die nicht bemerkt haben wollen, dass sie ein Auto angefahren haben. Kfz-Haftpflicht holt sich das Geld vom Verursacher zurück. Folgen von Unfallflucht: Neben Geldstrafe, Punkten, Fahrverbot oder Führerscheinentzug droht Ärger mit der Versicherung. Die Kfz-Haftpflicht zahlt zwar zunächst den Schaden des anderen, aber sie holt sich das Geld bis zu einer Höhe von 5000 Euro beziehungsweise bis zu 10 000 bei zusätzlich festgestelltem Alkoholeinfluss vom Verursacher zurück. Außerdem muss der Unfallflüchtige für seinen Schaden selbst aufkommen. Denn die Kasko-Versicherung streicht meistens die Leistung komplett. Das darf die Versicherung oft auch dann, wenn das Verfahren wegen geringer Schuld gegen Geldauflage eingestellt wird. Unfallopfer bleiben oft auf dem Schaden sitzen, wenn der Verursacher nicht auffindbar ist. Wenn der Täter nicht erwischt wird, kann es für die Opfer teuer werden. Sie bleiben oft auf ihrem Schaden sitzen. Denn hier springt nur eine Vollkasko-Versicherung ein. Allerdings abzüglich der Selbstbeteiligung. Und beim Schadensfreiheitsrabatt werden auch die Opfer zurückgestuft. Fazit: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat mit großen Auswirkungen. TEXT: JURISTISCHE ZENTRALE FOTO: PATRICK SEEGER/DPA

Isny aktuell

Laichinger Anzeiger

Leutkirch hat was

Montfort-Bote

Die kleine See-Post

Der Kißlegger

Amtliches Mitteilungsblatt Riedlingen

Laupheimer Anzeiger

Bürger- und Gästeinformation Bad Wurzach

Rottum Bote

Schwäbische Märkte (Süd)

Schwäbische Märkte (Nord)

KibiZZ