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Laichinger Anzeiger 12.01.2022

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Wir suchen für unseren Hofladen und Bäckerei eine mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20,5 Stunden. Arbeitszeiten: Dienstag bis Freitag 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr Samstag 12.00 Uhr bis 16.30 Uhr Bewerbungen bitte schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an Herrn Markus Apolloni Konradistraße 1 89601 Schelklingen Telefon 07394/24722 markus.apolloni@st.konradihaus.de schwäbische.de/jobs Die Gemeinde Heroldstatt (2.870 Einwohner) sucht spätestens zum 01.04.2022 eine stellvertretende Leitung der Finanzverwaltung (m/w/d) unbefristet in Vollzeit Ihre Aufgabenschwerpunkte: • Veranlagung von Anschluss- und Erschließungsbeiträgen • Sachbearbeitung NKHR, Anlagebuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung • Zuarbeit im Rahmen der Haushaltsplanung und Jahresabschluss • Einführung § 2 UStG • Statistiken • Grundstücksverkehr • Sonder- und Projektaufgaben, sowie Stellvertretung der Kämmerin Was bringen Sie mit: • Ausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst (Dipl. Verwaltungswirt FH) bzw. Bachelor of Arts – Public Management • Fundierte Rechts- und Fachkenntnisse im kommunalen Haushalts-, Kassen- und Finanzwesen • Zuverlässigkeit, selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise • Motivation für eine dienstleistungsorientierte Verwaltung • Teamfähigkeit, Engagement und Freude im Umgang mit Menschen • Belastbarkeit, Offenheit und sicheres Auftreten • Bereitschaft, an Sitzungen und Terminen auch außerhalb der regulären Arbeitszeit teilzunehmen Wir bieten: • Einen modernen und großzügigen Arbeitsplatz in einem gut aufgestellten, motivierten und leistungsfähigen Team mit flexiblen Arbeitszeiten und die Möglichkeit zum Homeoffice • Regelmäßige Fortbildungen • Betriebliches Gesundheitsmanagement und gemeinsame Aktionen der Mitarbeiterschaft • Leistungsgerechte Vergütung bis Besoldungsgruppe A 11 • Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung Die Gemeinde Heroldstatt ist eine attraktive Gemeinde mit überdurchschnittlicher Infrastruktur und einer soliden Finanzlage. Wenn Sie Ihren Beruf mit Herz, Verstand und Begeisterung ausüben und Sie die Mitarbeit in einem kleinen, aber qualifizierten und engagierten Team reizt, dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens 09.01.2022 an die Gemeinde Heroldstatt, Am Berg 1, 72535 Heroldstatt, bevorzugt per Mail an annemarie.weeger@heroldstatt.de. Für weitere Informationen steht Ihnen die Leiterin der Finanzverwaltung, Frau Weeger, Tel. 07389/9090-20, gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, keine Originalunterlagen zu verwenden, da die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet werden. Stellenangebote privat schwäbische.de/jobs

#ÄrmelHoch – das Update zur Corona-Schutzimpfung im Januar 2022 JETZT IMPFSCHUTZ BOOSTERN Nach wie vor gilt: Die Corona-Schutzimpfung ist der wirksamste Schutz vor schweren und tödlichen COVID-19-Verläufen. Den bestmöglichen Schutz erhalten Sie mit der Booster-Impfung, insbesondere mit Blick auf die Delta-Variante und die sich ausbreitende Omikron-Variante. Für ganz viele ist jetzt der richtige Moment, um sich boostern zu lassen und so den mit der Zeit nachlassenden Impfschutz wieder aufzufrischen! Diese Personen sollten ihren Impfschutz ab 3 Monaten nach der Grundimmunisierung mit einer Booster-Impfung auffrischen lassen: Dass der Immunschutz mit der Zeit nachlässt, ist ein natürlicher Vorgang: Das Immunsystem vergisst nach und nach, wie es das Coronavirus schnell und effektiv bekämpfen kann. Mit einer Booster-Impfung lässt sich der Immunschutz einfach und effektiv auffrischen. Personen mit schwachem Immunsystem nach der dritten Impfung, die 4 Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis gegeben wurde Genesene · nach einer Infektion, die vor der Erstoder Zweitimpfung eingetreten ist · nach einer Infektion, die vor der Erst - impfung eingetreten ist und bei der ab 4 Wochen nach Symptomende eine Impfstoffdosis gegeben wurde J&J 18 + Personen, die mit dem Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson geimpft wurden nach der Zweitimpfung mit einem mRNA- Impfstoff, die 4 Wochen nach der Erstimpfung zur Optimierung des Impfschutzes gegeben wurde Schwangere nach der ersten Impfserie, ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel Alle Personen ab 18 nach der ersten Impfserie Informieren Sie sich bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Booster-Impfstoffe Moderna Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, Spikevax® von Moderna für Personen ab 30 Jahren zu verwenden – dies gilt auch für die Booster- Impfungen. Nach individueller Beratung durch die Ärztin oder den Arzt kann der Impfstoff auch für unter 30-Jährige verwendet werden. M Spikevax® B Comirnaty® BioNTech/Pfizer Die STIKO empfiehlt den Einsatz von Comirnaty® von BioNTech/Pfizer als Booster für alle Personen ab 18 Jahren, in Einzelfällen auch Jugendlichen. Alle unter 30-jährigen Personen sowie Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, unabhängig vom Alter, sollen ebenfalls mit Comirnaty® geboostert werden. 30 + Altersgruppe etwa 85% Schutz vor schwerem Verlauf Beide mRNA-Impfstoffe sind sicher und wirksam. Auch eine Kombination der Impfstoffe (zuerst BioNTech / Pfizer, dann Moderna – oder umgekehrt) ist für Personen über 30 Jahre möglich. 18 + Altersgruppe etwa 85% Schutz vor schwerem Verlauf DANKE an alle, die impfen und sich impfen lassen, auch an Sonn- und Feiertagen. Bleiben Sie auf dem Laufenden: Nicht länger warten, jetzt boostern lassen. Weitere Informationen, auch in mehreren Sprachen, zum Download als Video oder als Newsletter unter Corona-Schutzimpfung.de Bleiben Sie auf dem Laufenden: bmg.bund bmg_bund Bundesministerium für Gesundheit bundesgesundheitsministerium

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