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Nummer 51 Die kleine Seepost Seite 2 Weihnachts- und Neujahrsgruß Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, in meiner Amtszeit ist es mir noch nie so schwergefallen, die richtigen Worte zu finden, um Ihnen frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr zu wünschen. Wir haben gesellschaftlich schwere Zeiten, die Coronavirus-Pandemie scheint uns nicht loszulassen. Täglich erreichen uns neue Nachrichten über Virusvarianten, Wirksamkeit der Impfungen und volle Intensivstationen. Entscheidungen der Politik ändern sich ständig und die Menschen sind verunsichert. Gleichzeitig steigt die Inflationsrate und Betriebe haben Sorge um ihre Zukunft. Während wir im Sommer noch auf ein Ende der Pandemie gehofft hatten und ein Stück Normalität in unser Leben gekehrt war, stehen wir nun wieder vor Einschränkungen. Die Stimmung unter den Menschen ist teilweise von Angst geprägt, die Krankenhäuser sind überlastet, die Gesellschaft ist gespalten. Gespalten in Geimpfte und Ungeimpfte, Vorsichtige und Skeptiker. Unser gesellschaftliches Miteinander wird in diesen Tagen auf die Probe gestellt. Diese Spaltung ist eine besorgniserregende Tendenz. Leider werden auch viele Falschmeldungen verbreitet und Diskussionen polemisch und persönlich, statt sachlich geführt. Dabei ist doch gerade in Krisenzeiten Zusammenhalt, gegenseitige Unterstützung und Rücksicht besonders wichtig. Vielleicht helfen die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage uns allen, zur Ruhe zu kommen und den Blick auf das Wesentliche zu lenken. Für mich persönlich sind die Weihnachtsfeiertage eine besondere Zeit. Ich freue mich auf Zeit mit der Familie und mit Freunden, Zeit zum Nachdenken und Zeit zum Innehalten, Zeit für ein persönliches und friedliches Miteinander. Der Jahreswechsel ist auch immer ein ganz besonderer Anlass, um nochmals auf das vergangene Jahr zurückzublicken. Und mit dem Blick auf das Zurückliegende gilt es vor allem Dank auszusprechen. Danke an Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, für die vielfältige Unterstützung im vergangenen Jahr. Danke an alle ehrenamtlich Tätigen in der Gemeinde, die das Vereinsgeschehen am Leben erhalten und damit eine wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft übernehmen. Gerade im vergangenen Jahr war dies eine große Herausforderung. Danke auch an den Gemeinderat und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde für ihre Arbeit. Leider werde ich Sie nicht auf unserem traditionellen Neujahrsempfang persönlich begrüßen können. Wir müssen ihn wegen der Pandemie verschieben. Deshalb werde ich Sie erstmals im Frühjahr auf einen Frühlingsempfang einladen. Unabhängig davon, dürfen Sie mich natürlich bei Anliegen jederzeit gerne kontaktieren. Für Ihre Anliegen habe ich immer ein offenes Ohr. Ich hoffe nun, dass Sie über die Feiertage zur Ruhe kommen können. Ihnen und Ihren Familien wünsche ich frohe und gesegnete Weihnachten sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr 2022. Ich verbleibe mit den herzlichsten Grüßen Ihr Daniel Enzensperger Bürgermeister Erscheinungstermine über den Jahreswechsel Am Donnerstag, den 30. Dezember 2021 und Donnerstag, den 6. Januar 2022 erscheint keine See-Post. Die erste Ausgabe im neuen Jahr erscheint am 13. Januar 2022 Amtliche Bekanntmachungen Die folgenden Satzungen finden Sie auf den Seiten 12 bis 29: • Verwaltungsgebührensatzung • Feuerwehrsatzung • Feuerwehrkostenersatzsatzung • Friedhofssatzung • Einzelanordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Durchführung von Beschlüssen der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei
Nummer 51 Die kleine Seepost Seite 3 Gemeindenachrichten Rathaus ist zwischen den Feiertagen geöffnet Das Rathaus ist während des Jahreswechsels zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Am Freitag, den 7. Januar 2022 bleibt das Rathaus geschlossen. Es wird um Beachtung der 3-G-Regel gebeten. Personen, die das Rathaus betreten, müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Ein entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden. Die Gemeinde bittet, nach Möglichkeit, sämtliche Anliegen telefonisch oder per E-Mail zu klären und von persönlichen Terminen abzusehen. Amt für Tourismus, Kultur und Marketing bleibt über die Weihnachtsfeiertage geschlossen Vom 24.12.2021 bis zum 09.01.2022 bleibt das Amt für Tourismus, Kultur und Marketing im Bahnhof geschlossen. Ab Montag, den 10. Januar 2022 ist das Team wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten da. Verwaltungszentrum Oberdorf bleibt geschlossen Das Verwaltungszentrum des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen in der Tettnanger Straße 17, 88085 Langenargen bleibt von Montag, 03.01.2022 bis einschließlich Freitag, 07.01.2022 geschlossen. Danach gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten. Projektvideos und Informationen zu größeren Projekten nun auf www.kressbronn.de Seit Mai dieses Jahres präsentiert sich die Gemeinde Kressbronn a. B. auf einer neuen Internetseite. Ziel der Überarbeitung des Internetauftritts war eine bürgerfreundliche, übersichtliche und auch barrierearme Homepage. Mit wenigen Klicks gelangen die Besucher nun zu den wichtigsten Themen und können sich schnell und einfach über das Gemeindegeschehen und darüber hinaus umfassend online informieren. Dies trägt zur Transparenz über kommunale Themen bei. Auf der Homepage neu eingestellt wurden nun Informationen zu aktuellen und umgesetzten kommunalen Projekten. Zu einigen Projekten wurden von Matthias Bernhard Videos erstellt, die einen schnellen Überblick verschaffen. Bürgerinnen und Bürger haben so die Möglichkeit, sich über größere Projekte umfassend online zu informieren. „Mir ist es wichtig, dass unsere Homepage aktuell ist und auch immer wieder überarbeitet wird“, so Bürgermeister Daniel Enzensperger. Zu finden sind die Videos und Projektbeschreibungen und Aktuelles auf www.kressbronn.de. Corona-Regeln ab 20. Dezember 2021 In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert: Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID- 19-Patient/innen belegt. Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient/innen belegten Intensivbetten (AIB). Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient/innen belegten Intensivbetten. Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient/innen belegten Intensivbetten. Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere Personen (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person. Für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizini-schen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt, gilt bei privaten Zusammenkünften eine Beschränkung auf maximal 50 Personen in geschlossenen Räumen und 200 Personen im Freien. Auf bestimmten öffentlichen Plätzen gilt ein Alkohol- und Böllerverbot sowie an Silvester ein Ansammlungverbot. Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter/innen, Betreiber/innen, Dienstleister/ innen und Anbieter/innen verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden. Der Abgleich mit einem Ausweis ist nicht notwendig, wenn die Person anderweitig bekannt ist. Impfzentrum Kressbronn: Freie Impftermine Donnerstag bis Sonntag von 8:00 bis 12:00 Uhr. Reservierung unter https://sonne-kressbronn.impfomizer.de/selectevent
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