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Isny Aktuell 30.04.2014

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Amtsblatt

Amtsblatt Isny Isny aktuell 30. April 2014 4 Stadtnachrichten Termine Kommunale Daten (Änderungen vorbehalten) 5. Mai Sitzung Gemeinderat 19. Mai Sitzung Gemeinderat Verschiebung der Müllabfuhr wegen dem Feiertag am 1. Mai Wegen des Feiertags am 1. Mai verschiebt sich die Müllabfuhr von Donnerstag, 1., auf Freitag, 2. Mai. Leerung der Papiertonne Die nächste Leerung der Papiertonne findet am Montag, 5. und Dienstag, 6. Mai statt. Vorankündigung Sportler- und Musikerehrung 2014 Die diesjährige Sportlerehrung mit Ehrung der Preisträger in musikalischen Wettbewerben findet am Freitag, 9. Mai, um 17 Uhr im Isnyer Rathaus statt. Zu dieser Ehrung ist auch die Öffentlichkeit herzlich eingeladen. Rainer Magenreuter, Bürgermeister Kontaktmöglichkeit zur Behindertenbeauftragten am Freitag, 2. Mai, 15 bis 16.30 Uhr im Café-Treff der Offenen Behindertenarbeit im Paul-Fagius-Haus. Ansprechpartnerin ist Hannelore Sieling. Jahreshauptversammlung Förderverein Gymnasium Isny am Montag, 5. Mai, um 19.30 Uhr (Aula Gymnasium). Vorankündigung: Blutspenden Der DRK-Blutspendedienst bittet um Unterstützung durch eine Blutspende am Donnerstag, 8. Mai, von 15 bis 19.30 Uhr im Kurhaus Isny. Energieberatungstermine Die Stadtverwaltung bietet eine kostenlose Beratung im Rathaus Isny zu allen Fragen rund um die Energieeinsparung an. Frau Manz von der Energieagentur Ravensburg führt die nächsten Beratungen am 8. Mai, 5. Juni und 17. Juli. Eine Terminvereinbarung über die Stadtverwaltung, Tel. 07562 984-154 ist erforderlich. Am 1. Mai fahren Oldtimer durch die Wassertorstraße Im Rahmen der 3. Bodensee-Klassik passiert die Old- und Youngtimer-Rallye auf ihrer Strecke durchs Allgäu die Stadt Isny. Die Autos halten zwischen etwa 15.30 und 17.15 Uhr an einer Station vor dem Rathaus und fahren dann durch die Wassertorstraße und durchs Wassertor wieder aus der Stadt hinaus. Rund 180 Fahrzeuge nehmen an der Rallye teil. Das älteste Vehikel stammt aus dem Jahr 1934. An der Station vor dem Rathaus holen sich die Fahrer einen Stempel ab. Dabei stellt ein Moderator den Zuschauern die Fahrzeuge vor. Start der dreitägigen Rallye ist Bregenz. Dort beginnt die erste Tour und endet die letzte. Auf insgesamt 600 Kilometern führen die Strecken am ersten Tag durchs Allgäu, am zweiten Tag um den Bodensee und am dritten Tag in die Lechtaler Alpen. Bei der Rallye gehe es nicht um Tempo, sondern um Gleichmäßigkeit und Zuverlässigkeit, meldet der Veranstalter Auto Bild Klassik. Wertungsprüfungen, Durchfahrts- und Zeitkontrollen gehören ebenfalls zum Programm. Wenn der Schmerz Dein Leben zerfrisst - Möglichkeiten bei chronischen Schmerzen In seinem Vortrag „Chronische Schmerzen - wenn der Schmerz Dein Leben zerfrisst“ erklärt Chefarzt Dr. Stefan Locher, Leiter des Regionalen Schmerzzentrums am Krankenhaus Wangen, Behandlungsmöglichkeiten von Patienten mit chronischen Schmerzen. Sein Vortrag findet am Dienstag, 6. Mai, um 19 Uhr im Kurhaus in Isny statt. Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Über acht Millionen Bundesbürger leiden an chronischen Schmerzen. Bei diesen Patienten hat der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und wird zur eigenständigen Krankheit. Patienten erleben den Schmerz als Mittelpunkt ihres Lebens mit vielfachen negativen Auswirkungen welche auch vor dem sozialen Umfeld der Betroffenen keinen Halt machen. Chefarzt Dr. Stefan Locher ist Facharzt für Spezielle Schmerztherapie. Als Leiter der Schmerzambulanz stellt er Methoden vor, wie den Betroffenen mehr Lebensqualität gegeben werden kann. Nach dem Vortrag steht der Referent für Fragen zur Verfügung. Frauenklinik informiert werdende Eltern Fragen rund um die Geburt, Wochenbett und die Versorgung des Neugeborenen beantwortet das Team der Wangener Geburtshilfe unter der Leitung des Chefarztes Dr. Elmar-D. Mauch beim nächsten Info-Abend für werdende Eltern am Dienstag, 6. Mai, um 19 Uhr im Wangener Krankenhaus. Vorgestellt werden dabei auch die Wochenstation und der Kreißsaalbereich. Auf Besonderheiten wie beispielsweise Zwillings- oder Frühgeburten wird beim Info-Abend ebenfalls eingegangen. Infovorträge "Solidarische Landwirtschaft" 7. Mai, 20 Uhr, VHS Wangen, Zunfthausgasse 9 und am 8. Mai, 19.30 Uhr, VHS Bad Wurzach, Schulzentrum 12 (2 Euro) www.solidarische-landwirtschaft.org Amtliche Hinweise Information über die Prüfung von Bepflanzungsauflagen in Baugenehmigungen im Bereich der Stadt Isny im Allgäu Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg wird in der Vegetationsperiode 2014 die naturschutzrechtlichen Bepflanzungsauflagen der Baugenehmigungen im Außenbereich der Jahre 2006 – 2008 im Bereich der Stadt Isny i.A. vor Ort überprüfen. Diese regelmäßig stattfindende Überprüfung findet in Zusammenarbeit mit der Baurechtsbehörde ab 1. Mai 2014 statt. Das Fachpersonal kann sich ausweisen. Das Landratsamt bittet um Verständnis, dass die betroffenen Eigentümer nicht persönlich angeschrieben und über die Prüfung informiert werden. Stadtbücherei Neue Bücher in der Stadtbücherei Michael Ballhaus: Bilder im Kopf; Katrin Bauerfeind: Mir fehlt ein Tag zwischen Sonntag und Montag; Giulia Enders: Darm mit Charme; Andreas Englisch: Franziskus – Zeichen der Hoffnung; Catherine Ingram: Warhol; Nunu Kaller: Ich kauf nix!; Wilhelm Schmid: Gelassenheit; Hilal Sezgin: Artgerecht ist nur die Freiheit; enke von Wilmsdorff: Wer wagt, gewinnt; Reinhard Winter: Jungen brauchen klare Ansagen. Der Bestand der Bücherei ist im Internet einsehbar unter www.buecherei-isny.de. Ortsnachrichten Beuren Wertungsspiel der MK Beuren Die Musikkapelle Beuren lädt alle Bürgerinnen und Bürger aus Beuren und Umgebung zum Wertungsspiel am 3. Mai in der Turnhalle Amtzell recht herzlich ein. Beginn ist um 18.40 Uhr, der Eintritt ist frei. Es werden zwei Musikstücke gespielt, ein Pflichtstück und ein Wahlstück. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und viele bekannte Gesichter. Musikkapelle Beuren Maibaumstellen am Mittwoch, 30. April ab 17 Uhr, ab 18.30 Uhr spielt eine kleine Abordnung der MK Beuren. Anschließend ist gemütliches Beisammensein im Gasthaus zum Kreuz. Landfrauen Ortsverein Beuren e.V. i. Auftrag des Bildungs- u. Sozialwerk der LandFrauen e.V. Wir fahren am Dienstag, 6. Mai nach Ravensburg zur Modenschau bei K+L Ruppert. Anschließend gibt’s Kaffee und Kuchen, sowie die Möglichkeit zum Einkaufen. Anmeldung nimmt bis spätestens 1. Mai Moni Prinz, Tel. 07567/598, entgegen. . Abfahrt ist um 13 Uhr am Rathaus Beuren. Neutrauchburg Die Wertstoffkiste kommt am Freitag, 2. Mai, in der Zeit von 11.30 bis 13.30 Uhr zum Wertstoffcontainerplatz in der Argenstraße (Waldparkplatz). Bitte achten Sie darauf, dass nur während der o.g. Zeit die RaWEG-Säcke entgegengenommen werden. Das Abstellen der RaWEG-Säcke außerhalb der genannten Zeit muss kosten-

5 Isny aktuell 30. April 2014 Amtsblatt Isny pflichtig durch den Bauhof entsorgt werden. Es wird kein Sondermüll angenommen. Rohrdorf Landjugend Rohrdorf Am 1. Mai um 10 Uhr lädt die Landjugend Rohrdorf alle Bürgerinnen und Bürger, Gäste und Urlauber recht herzlich zum traditionellen Maibaumstellen am Rathausplatz ein. Die Musikkapelle Rohrdorf sorgt für musikalische Unterhaltung. Für den reichhaltigen Mittagstisch, Getränke, Kaffee und Kuchen sorgen die Landjugendmitglieder und freuen sich über ihren zahlreichen Besuch. Wahlveranstaltung Die CDU Isny veranstaltet am Dienstag, 6. Mai, um 19 Uhr eine Wahlkampfveranstaltung im Gasthaus Kreuz in Rohrdorf. Dabei werden sich alle Kandidaten für die Gemeinderatswahl vorstellen. Interessierte sind hierzu gerne eingeladen, um sich ein persönliches Bild von den Kandidaten zu machen. Sicherlich besteht auch die Möglichkeit die eine oder andere Frage zu beantworten. Beuren: Tel. 07567/285, Fax: 07567/211, E-Mail: ov.beuren@t-online.de Großholzleute: Tel.: 07562/2426, Fax: 07562/1238, E-Mail: ov.grossholzleute@t-online.de Neutrauchburg: Tel. 07562/93793, Fax: 07562/912294, E-Mail: info@ov-neutrauchburg.de Rohrdorf: Tel. 07562/93696, Fax: 07562/ 912197, E-Mail: ov.rohrdorf@t-online.de AmtlicheBekanntmachungen Landkreis Ravensburg Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl – und für die Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und des Kreistags sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 25. Mai 2014 Am 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Stadt Isny im Allgäu die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt. 1. Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommunalwahlen der Stadt Isny im Allgäu werden in der Zeit vom 5. Mai 2014 bis 9. Mai 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten im BürgerBüro des Rathauses Isny, Wassertorstraße 1-3, (barrierefreier Zugang) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes und § 33 Abs. 1 des Meldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat. 2. Für die Kommunalwahlen gilt außerdem 2.1 Wahl des Gemeinderats – Ortschaftsrats Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Für die Wahl des Ortschaftsrats setzt dies voraus, dass die in Satz 1 genannten Personen am Wahltag in der Ortschaft ihre (Haupt-)Wohnung haben. 2.2 Wahl des Kreistags Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, ist dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. 2.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 4. Mai 2014 (keine Verlängerung möglich) beim Bürgermeisteramt BürgerBüro, Wassertorstraße 1-3 eingehen. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt, BürgerBüro, Wassertorstraße 1-3 bereit. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat. 3. Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält, kann während des o.g. Zeitraums (Nr. 1), spätestens am Freitag, 9. Mai 2014 bis 12.30 Uhr, bei der Gemeindebehörde– Bürgermeisteramt – BürgerBüro, Wassertorstraße 1-3 Einspruch einlegen (bzgl. Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berichtigung (bzgl. der Kommunalwahlen) des / der Wählerverzeichnisse(s) stellen. Der Einspruch / Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt / gestellt werden. 4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 4. Mai 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 5).

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