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Isny Aktuell 27.01.2021

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Amtsblatt

Amtsblatt Isny Isny aktuell 27. Januar 2021 6 Landkreis Ravensburg Bebauungsplan „Wohngebiet Lohbauerstraße II“ und die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Lohbauerstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in Isny - öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und öffentliche Auslegung des Entwurfs - Der Gemeinderat der Stadt Isny im Allgäu hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2019 beschlossen, für den Bereich östlich der Lohbauerstraße, südlich und westlich des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wohngebiet Lohbauerstraße“ und nördlich der Umgehungsstraße B 12 neu in Isny im Allgäu, bestehend aus den Grundstücken Flst.Nrn. 1513/2 teilw., 1513/3 teilw., 1513/4 teilw., 1513/72 teilw., 1519 und 1519/2 teilw., jeweils Gemarkung Isny, einen Bebauungsplan „Wohngebiet Lohbauerstraße II“ im sogenannten beschleunigten Verfahren nach § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen. Das Bebauungsplangebiet soll als Allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden. Da der Geltungsbereich in den Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Wohngebiet Lohbauerstraße" ergänzt wurde, hat der Gemeinderat der Stadt Isny im Allgäu in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2020 beschlossen, eine 3. Änderung für den als Satzung beschlossenen Bebauungsplan „Wohngebiet Lohbauerstraße“ im sogenannten beschleunigten Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) einzuleiten. Gegenstand dieser 3. Änderung soll der Anschluss an das geplante „Wohngebiet Lohbauerstraße II“ sein und umfasst folgende Maßnahmen: Wegfall des geplanten Wendehammers am südlichen Ende der Straße „An der Schanze“ und Vergrößerung der Bauquartiere auf den Baugrundstücken Nr. 57 und 58, Wegfall der zwei Parkplätze am südlichen Ende der Straße „Am Krebsbach“, stattdessen Herstellung eines Straßenanschlusses an die innere Straßenerschließung des künftigen Bebauungsplanes „Wohngebiet Lohbauerstraße II“ Wegfall der Anlage für sportliche Zwecke im südöstlichen Planbereich und dortige Ausweisung von Retentionsflächen für den Bebauungsplan „Wohngebiet Lohbauerstraße II“. Das Änderungsverfahren kann nach Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg gemeinsam mit dem Aufstellungsverfahren durchgeführt werden. Dies bedeutet, beide Verfahren werden zeichnerisch und textlich in einem Verfahren dargestellt. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Lohbauerstraße“ wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist bei diesem Verfahren nicht erforderlich. Ebenso wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a Nr. 2 BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Lohbauerstraße II“ und die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Lohbauerstraße“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu wurde vom Gemeinderat der Stadt Isny im Allgäu in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2020 auf der Grundlage des zeichnerischen Teils, des Textteils und der Begründung des Büros Sieber, Lindau, jeweils mit Stand vom 01.12.2020 gebilligt. Der vom Gemeinderat gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Lohbauerstraße II“ und die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Lohbauerstraße“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu mit zeichnerischem Teil, Textteil und Begründung liegt nunmehr in der Zeit vom 04.02.2021 bis 05.03.2021, je einschließlich, im Treppenhaus-Foyer der Stadtverwaltung Isny im Allgäu, Fachbereich III - Bauen, Immobilien und Wirtschaft -, Wassertorstraße 1 - 3, 2. Obergeschoss, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Zudem ist der Bebauungsplan „Wohngebiet Lohbauerstraße II“ und die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Lohbauerstraße“ mit Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu im Internet unter www.isny.de/bebauungsplaene eingestellt und einsehbar. Zusätzlich kann sich die Öffentlichkeit vor dem Beginn der öffentlichen Auslegung in der Zeit von 27.01.2021 bis 03.02.2021, je einschließlich, bei der Stadtverwaltung Isny im Allgäu, Fachbereich III, 1. Obergeschoss, Zimmer 102, Wassertorstraße 1 - 3, 88316 Isny im Allgäu, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten; Gelegenheit zur Äußerung zur Planung besteht während der öffentlichen Auslegung von 04.02.2021 bis 05.03.2021, je einschließlich. Während der Auslegungsfrist kann jedermann die ausgelegten Unterlagen einsehen, über den Inhalt Auskunft verlangen und Stellungnahmen schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift erklären. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Hinweis: Aufgrund der vorherrschenden COVID-19-Pandemie erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den Maßgaben des § 3 Plansicherstellungsgesetzes (PlanSiG). Bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische (T: 07562/984-150) oder elektronische (E-Mail: Hans-Peter.Hummel@isny.de) Terminvereinbarung gebeten. Über die eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat der Stadt Isny im Allgäu. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Isny im Allgäu, 27.01.2021 Rainer Magenreuter, Bürgermeister Landkreis Ravensburg Bebauungsplan „Friesenhofener Straße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in Isny - Beuren - öffentliche Auslegung des Entwurfs - Der Gemeinderat der Stadt Isny im Allgäu hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2019 beschlossen, für den Bereich nördlich der Friesenhofener Straße (L 320), östlich der Straße „Am Seeweg“ und westlich der bestehenden Bebauung von Hedrazhofen in Isny - Beuren, bestehend aus den Grundstücken Flst. Nrn. 231 teilw., 232/3 teilw., 232/4, 233 teilw., 233/1 (Straße nach Urlau) teilw, 234 (Am Seeweg) teilw., 234/1 teilw., 235/6 teilw., jeweils Gemarkung Beuren, einen Bebauungsplan „Friesenhofener Straße“ im sogenannten beschleunigten Verfahren nach § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen. Das Bebauungsplangebiet soll als Allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist bei diesem Verfahren nicht erforderlich. Ebenso wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a Nr. 2 BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Isny im Allgäu ist für das vorgesehene Gebiet eine landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die damit erforderliche Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt daher im sogenannten Berichtigungsverfahren gemäß § 13a Abs. 2 Ziffer 2 BauGB. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Friesenhofener Straße“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu wurde vom Gemeinderat der Stadt Isny im Allgäu in seiner öffentlichen Sitzung am 16.11.2020 auf der Grundlage des zeichnerischen Teils, des Textteils und der Begründung des Büros Sieber, Lindau, jeweils mit Stand vom 08.10.2020 gebilligt. Der vom Gemeinderat gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Friesenhofener Straße“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu mit zeichnerischem Teil, Textteil und Begründung liegt nunmehr in der Zeit vom 04.02.2021 bis 05.03.2021, je einschließlich, im Treppenhaus-Foyer der Stadtverwaltung Isny im Allgäu, Fachbereich III - Bauen, Immobilien und Wirtschaft -, Wassertorstraße 1 - 3, 2. Obergeschoss, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Zudem ist der Bebauungsplan „Friesenhofener Straße“ mit Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu im Internet unter www.isny.de/bebauungsplaene eingestellt und einsehbar. Zusätzlich kann sich die Öffentlichkeit vor dem Beginn der öffentlichen Auslegung in der Zeit von 27.01.2021 bis 03.02.2021, je einschließlich, bei der Stadtverwaltung Isny im Allgäu, Fachbereich III, 1. Obergeschoss Zimmer 102, Wassertorstraße 1 - 3, 88316 Isny im Allgäu, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten; Gelegenheit zur Äußerung zur Planung besteht während der öffentlichen Auslegung von 04.02.2021 bis 05.03.2021, je einschließlich. Während der Auslegungsfrist kann jedermann die ausgelegten Unterlagen einsehen, über den Inhalt Auskunft verlangen und Stellungnahmen schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift erklären. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Hinweis: Aufgrund der vorherrschenden COVID-19-Pandemie erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den Maßgaben des § 3 Plansicherstellungsgesetzes (PlanSiG). Bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische (T: 07562/984-150) oder elektronische (E-Mail: Hans-Peter.Hummel@isny.de) Terminvereinbarung gebeten. Über die eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat der Stadt Isny im Allgäu. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Isny im Allgäu, 27.01.2021 Rainer Magenreuter, Bürgermeister

7 Isny aktuell 27. Januar 2021 Amtsblatt Isny IsnyRundschau Stadtkapelle Isny bläst online den Marsch Stadt Isny – Kein Jahreskonzert, kein Kinderfest, kein Sommerabendkonzert, keine klatschenden Zuschauer, einfach kein Anlass zu spielen – die Musiker*innen der Stadtkapelle Isny leiden unter dem Fehlen des gemeinsamen Musizierens. Jetzt haben sie einen Marsch online eingespielt. „Ich hab mir immer wieder Gedanken gemacht, welche kreativen Möglichkeiten wir hätten, um gemeinsam Musik zu machen und die fehlenden Auftritte zu kompensieren“, erzählt Stadtmusikdirektor Thomas Herz. Für den Leiter der Stadtkapelle waren die letzten Monate genauso hart und zäh, wie für seine Musiker*innen. Jetzt hat er mit einigen von ihnen den Marsch „Märchenkönig“ von Timo Dellweg eingespielt. Gemeinsam zu musizieren ohne sich zu Ein Marsch, den jeder woanders spielt. nahe zu kommen, das war eine echte Herausforderung. Die Stadtkapelle hat sich Foto: Frank Erhardt ihr gestellt und dank moderner Technik möglich gemacht. Ein paar Musiker spielten im Kurhaus einzeln das Grundgerüst nach einer Vorlage ein. Andere spielten ihren jeweiligen Part zuhause und nahmen dies auf. Dabei entstanden teils witzige Filmchen darüber, unter welchen Bedingungen zuhause musiziert wurde. So baute einer nebenher einen Schneemann und ein anderer saß auf dem Hometrainer. Tontechniker Frank Erhardt legte diese Einspielungen übereinander und schnitt sie zusammen. So wurde aus einzelnen Puzzleteilen ein komplettes Musikstück. Zu finden ist der Marsch auf der Homepage der Stadtkapelle, auf Facebook und natürlich auch auf der Homepage der Stadt. „Das ist unser Neujahrsgruß für Isny“, wirbt Thomas Herz im Namen der Stadtkapelle dafür, dass sich möglichst viele diesen Marsch anhören. Isny bietet viele Kilometer Winterfreuden Stadt Isny (rau) – Die Stadt Isny unterhält mit großem Aufwand viele Kilometer an Winterwanderwegen und Loipen. Mit etwas gegenseitiger Rücksichtnahme haben alle etwas davon. Nicht jeder mag schmale Skier an den Füßen. Für all jene, die lieber wandern, räumt die Stadt Isny kilometerweise Wanderwege. Auf der Homepage der Stadt www.isny.de findet sich unter der Rubrik „Urlaub und Aktiv“ eine Seite, auf der die Rundwege aufgeführt sind. Jeweils mit Status, ob begehbar oder nicht. Beispielsweise ist dort die Wanderung um die Felderholzhöhe beschrieben, die eigentlich immer begehbar ist. Wie viele Wanderwege geräumt werden können hängt vom Wetter ab. Wenn es über Tage schneit und der Winterdienst mit Räumen auf den Durchfahrtsstraßen schon kaum nachkommt, können nicht alle Wanderwege sofort begehbar sein. Derzeit hängt die Begehbarkeit auch davon ab, ob Schneebruch an Bäumen droht. Auch wenn nicht überall gewandert werden kann, dürfen die Loipen jedoch keinesfalls als Ersatzwanderwege genutzt werden. Das ruiniert die aufwändig hergestellten Loipen für die Langläufer. Das gilt auch für Hunde, die auf den Loipen nicht mitgeführt werden dürfen. Wer mit seinem Vierbeiner Gassi gehen will, muss das auf Spazier- und Wanderwegen machen. „Wir bitten, die Regeln für die Nutzung der Loipen, die wir mit viel Geld und Aufwand herstellen, zu respektieren“, sagt Frank Reubold, der zuständige Fachbereichsleiter im Rathaus. Übrigens gilt beim ausgedehnten Loipennetz ebenfalls eine Priorisierung. Aus Wetter- und Kapazitätsgründen kann nicht immer alles sofort gespurt werden und Langläufer finden nicht zu jeder Zeit jede Wunschloipe präpariert. Auch der Zustand des Loipennetzes ist tagesaktuell auf der städtischen Internetseite abrufbar. Die gelegentlich gehörte Klage, „für die Langläufer tut man sehr viel, für die Wanderer zu wenig“, ist nicht gerechtfertigt. Isny gibt pro Saison ca. 60.000 bis 70.000 Euro für Loipenpflege und Winterwanderwege aus. Auf die Loipen entfällt wegen des größeren technischen und zeitlichen Aufwands der größere Teil der Kosten. Für jeden Loipennutzer sollte es selbstverständlich sein, entweder ein Loipenpickerl zu kaufen, oder in einem der Kässchen an den Loipen seinen Obulus zu entrichten. Hinzu kommt das Engagement von Ehrenamtlichen, die viele Stunden dafür aufwenden, dass Isny seinem guten Ruf als Wintersportort gerecht wird – auch und gerade jetzt vor allem, für die Einheimischen. Standorte der Loipenkassen Volksbank Allgäu – Oberschwaben Langlaufstadion, Lohbauerstraße, Einstieg Flutlicht Trainingsloipe und Wettkampfloipe, Lengersau- und Schweineburgloipe; Einstieg Gschwendloipe, Höhe Landhotel zur Grenze; Geschwendloipe; Abzweig Argenloipe; Parkplatz Therapeutisches Bewegungszentrum Neutrauchburg, Einstieg Rotmoosloipe; lberg-Zentrum, Maierhöfen, Einstieg Sportplatzloipe. Neuer Wegweiser für Senioren online Stadt Isny (ssr) - Die Stadt Isny verfügt für Senioren*innen über eine Vielzahl an öffentlichen und sozialen Angeboten, Einrichtungen und Dienstleistungen für jedes Alter und jede Lebenssituation. Der von Stadtverwaltung, Herz und Gemüt sowie dem Stadtseniorenrat neu aufgelegte Wegweiser soll nun speziell Seniorinnen und Senioren durch dieses breite Angebot führen. Denn nur wer weiß, wo er Hilfe und Unterstützung findet, kann diese auch nutzen. Dies gilt nicht nur für die Betreffenden selbst, sondern auch für ihre Familien und Angehörigen. Der Wegweiser beinhaltet ein Verzeichnis wichtiger Telefon-Nummern, Ansprechpartner und öffentliche Anlaufstellen, eine Übersicht über soziale Unterstützungsangebote bis hin zu den Adressen der Pflege- und Betreuungsdienste, zu Essen auf Rädern, den Einkaufshilfen, Sport- und kulturellen Angeboten, den Treffs im Haus der Begegnung und den Kontakten und Angeboten und in den Ortschaften. Um ein generationsübergreifendes Miteinander zu schaffen und die vielfältigen Angebote weiterhin bereitstellen zu können, bedarf es der Unterstützung durch Ehrenamtliche. So sucht beispielsweise „Herz und Gemüt“ engagierte Ehrenamtliche und bietet bei Interesse entsprechende Beratung, Information und Weiterbildung. Der 30-seitige Wegweiser ist im Internet der Stadt (www.isny.de) unter „Stadtleben/Senioren“ zu finden und auf der Homepage des Stadtseniorenrats (www.ssrisny.de). Ab dem Frühjahr wird der Wegweiser auch als gedruckte Broschüre aufgelegt und u.a. im Bürgerbüro des Rathauses und in den Ortsverwaltungen erhältlich sein.

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