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Isny Aktuell 25.02.2009

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Isnyaktuell Stadtnachrichten TERMINE Kommunale Daten 2. März Ausschuss für Technik und Immobilien; 9. März Ausschuss für Finanzen und zentrale Dienste; 23. März Gemeinderat Steuersprechtag Der nächste Steuersprechtag des Finanzamtes findet am Donnerstag, 26. Februar im Rathaus statt (Sprechzeiten 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr). Auskünfte erhält man in Einkommensteuerund Lohnsteuerfragen. Weitere Termine finden statt am: 19. März, 14. Mai und 19. November 2009. Letzte Möglichkeit, die alten Müllbehälter kostenlos zu entsorgen Wie bereits in der letzten Ausgabe des Isny Aktuell berichtet, ist die kostenlose Abgabe der alten Mülleimer 35 l oder 50 l noch bis zum 28. Februar im Wertstoffhof Weidach möglich. Ab 1. März ist die Entsorgung der Gefäße kostenpflichtig. Energie-Agentur Ravensburg Die Stadtverwaltung bietet eine kostenlose Beratung vor Ort (Rathaus Isny) zu allen Fragen rund um die Energieeinsparung an. Frau Manz führt diese Beratungstätigkeit im Auftrag der Energieagentur Ravensburg durch. Die nächsten Beratungstermine finden am 5.März., 19. März und 2. April statt. Für das persönliche Beratungsgespräch ist eine rechtzeitige Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung, Tel. 07562/984-154 erforderlich. Schüleranmeldung Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder zu den Grundschulen für das Schuljahr 2009/2010 findet zu folgenden Zeiten statt: Grundschule am Rain: Dienstag, 31. März, von 14 bis 17 Uhr; Grundschule Beuren: Dienstag, 31. März, ab 9.30 Uhr; Grundschule Neutrauchburg: Dienstag, 31. März, ab 14 Uhr; Grundschule Rohrdorf: Dienstag, 31. März, von 15 bis 16.30 Uhr. Mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 sind alle Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig und somit verpflichtet, die Grundschule zu besuchen. Kinder, die nach dem Stichtag, 30. September 2009 das sechste Lebensjahr vollenden, sind noch nicht schulpflichtig. Dennoch können Kinder, die im Zeitraum 1. Oktober 2009 und 30. Juni 2010 das sechste Lebensjahr vollenden, von den Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden. Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes, die im Vorfeld abzuklären ist. Sollten Sie erwägen, Ihr Kind einzuschulen und den entsprechenden Antrag zu stellen, so kommen Sie mit Ihrem Kind zum o.g. Anmeldetermin zu Ihrer Grundschule. Wenn Ihr Kind in diesem Jahr nicht eingeschult werden soll, müssen Sie jetzt nichts weiter unternehmen. Sie und Ihr Kind werden im nächsten Jahr zum vorgesehenen Zeitpunkt zur Schulanmeldung eingeladen. gez. Die Schulleiter Gemeinsamer Antrag 2009 und MEKA: Landwirtschaftsamt lädt zu Infoveranstaltung Aktuelle Themen hat das Landwirtschaftsamt Ravensburg zu bieten in seinen Informationsveranstaltungen, zu denen alle interessierten Landwirte eingeladen sind. Der „Gemeinsame Antrag 2009", MEKA/AZL, die Betriebsprämie und FIONA stehen dabei ebenso auf der Tagesordnung wie rechtliche Informationen zum Gülleabnahmevertrag und was bei Kontrollen in der pflanzlichen Erzeugung alles zu beachten ist. Die Veranstaltungen finden jeweils von 13.30 bis 16.30 Uhr statt und zwar am Mittwoch, 11. März, in Pfärrich im Gasthaus „Ochsen", am Donnerstag, 12. März, in Zußdorf im Gasthaus „Bräuhaus", am Dienstag, 17. März, in Roßberg im Gasthaus „Bräuhaus", am Donnerstag, 19. März, in Altshausen im Gasthaus „Schützen" und am Mittwoch, 24. März, in Reute im Gasthaus „Sonne". Vortrag über Geldgeschäfte und landwirtschaftliche Investitionen Über „Geldgeschäfte und Investitionen in Maschinen, Quote und Gebäude" spricht am Dienstag, 3. März, um 20 Uhr, im Gasthof „Ochsen" in Kißlegg Heinz Wittmann, Fachlehrer für landwirtschaftliche Betriebswirtschaft. Neben der Finanzierung des eigenen Arbeitsplatzes am Bauernhof wird er auf die Liquiditäts- und Altersvorsorge eingehen. Wie steht es um den Effektivzins von Fotovoltaik oder Bauspardarlehen? Amortisation – ein immer noch aktueller Begriff! Cashflow – versteht da nicht jeder was anderes drunter? Mindesteinsatzumfang bei Maschinen - wie vermeidet der Landwirt Fehlinvestitionen? Auch Investitionskonzepte und das Bank-Rating sowie häufige Finanzierungsfehler wird der Referent ansprechen. Veranstalter sind der Verein Ehemaliger Landwirtschaftsschüler Wangen und der Verband der Landwirtschaftsmeister Wangen und Leutkirch. Generalversammlung des Vereins landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Leutkirch Der Verein landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Leutkirch lädt alle Mitglieder und Interessierten zur Generalversammlung am Donnerstag, 5. März, 20 Uhr, anders als im Mitteilungsblatt der Ehemaligen angekündigt im Gasthaus „Hirsch", in Leutkirch-Heggelbach ein. H. Schweizer, Leiter des Bildungsund Wissenszentrums Aulendorf (LVVG), hält den Vortrag: „Nahrungsmittel oder Energie" Danach folgen die Regularien mit Entlastung und Wahlen von Vorstand und Ausschuss, Ehrungen und Geschäftsbericht sowie Änderung des Vereinsnamens. Jugendarbeit kompakt: Der WSJ-Schulungs-Sixpack vor Ort Im Sechserpack zum qualifizierten Jugendmitarbeiter: An sechs Montagabenden (4. Mai, 11. Mai, 18. Mai, 8. Juni, 15. Juni, 22. Juni) bietet die Württembergische Sportjugend (WSJ) in Kooperation mit den Sportkreisjugenden Ravensburg und Bodensee in Ravensburg „WSJ vor Ort – Kompaktschulung für Jugendmitarbeiter", eine Schulungsreihe rund um das Thema „Jugendarbeit im Sportverein" an. Dabei werden Inhalte aus den Bereichen Jugend und Gesellschaft, Pädagogik, Planung von Freizeiten, Jugendschutz, Zuschüsse für die Jugendarbeit sowie Sportpraxis bearbeitet. Die WSJ-Referenten geben zudem Tipps rund um Fragen der sportlichen Jugendarbeit. Eingeladen sind alle interessierten Vereinsmitarbeiter, die Kinder- und Jugendgruppen betreuen – egal aus welcher Sportart. Die Lehrgangsgebühr für die sechs Schulungsabende beträgt 21 Euro. Anmeldung und nähere Infos: Württembergische Sportjugend, Tel. 0711/28077-144. Anmeldeschluss ist Freitag, 27. März. Hilfe bei unheilbaren Krankheiten Am Dienstag, 3. März, um 19 Uhr spricht Dr. med. Fritz Winter in seinem Vortrag „Palliativmedizin – Hilfe auch bei unheilbaren Krankheiten" unter anderem über das Thema Sterben in Würde. Der Vortrag findet im Krankenhaus in Leutkirch statt und ist kostenfrei. AMTLICHE HINWEISE Breites landesweites Bündnis unterstützt die Initiative des Bundesfamilienministeriums zum Verbot der Kinderpornographie im Internet Die Arbeitsgemeinschaft der LandFrauenverbände in Baden-Württemberg, der Landesfrauenrat Baden-Württemberg, der Landesfamilienrat Baden-Württemberg, die Landjugend Württemberg-Baden, das Diakonische Werk Württemberg, der Landesjugendring Baden- Württemberg, die Evangelischen Frauen in Württemberg und der Landesseniorenrat Baden-Württemberg unterstützen die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen auf den Weg gebrachte Initiative. Zum 10. Februar, dem „Safer Internet Day 2009", fordern diese Verbände mit Nachdruck, den Zugriff auf Internetseiten mit Kinderpornographie gesetzlich zu unterbinden. Vor kurzem forderte Uto R. Bonde, Vorstandvorsitzender des Deutschen Familienverbandes Baden-Württemberg: „Der im Grundgesetz verankerte Schutz von Kindern und Jugendlichen muss bei einer Abwägung Vorrang vor dem Anbieterschutz haben." Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet einen konstanten Anstieg bei Besitz, Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornographie - allein von 2006 (3.271 Fälle) auf 2007 (6.206 Fälle) eine Steigerung um fast hundert Prozent. Dabei zeichnet sich ab, dass die Opfer immer jünger werden. Einzelne Kinderpornographische Videos wurden bis zu 50.000 Mal pro Monat aus dem Netz herunter geladen. Über diese Downloads nehmen die Betreiber mit kinderpornographischen Seiten monatlich Millionenbeträge ein. Dadurch werden Kinder direkt und massiv gefährdet. Die Verbände in diesem Bündnis fordern: Internetseiten mit Kinderpornographie nach dem Vorbild der skandinavischen Länder gesetzlich zu sperren. Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem A Missbrauch durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Einrichtungen. Stärkung der Kompetenz von Kindern, Jugendlichen und Eltern im Umgang mit neuen Medien und mit sensiblen Daten. Bessere Wege, Opfer zu identifizieren und psychologisch zu betreuen. Land- Frauenverband Württemberg-Hohenzollern im Landesbauernverband Baden- Württemberg e.V., Bildungs- und Sozialwerk der LandFrauen e.V., Gartenstrasse 63, 88212 Ravensburg. Tel.: 0751/36 07- 60, Fax: 0751/3607-80, Email: schmidt@lbv-bw.de, www.landfrauenverband-wh.de Nur kirchliche Trauung: Keine Rentenansprüche! Wer in Deutschland kirchlich heiraten will, muss seit Anfang 2009 nicht mehr vorher zur Trauung aufs Standesamt. Kirchliche Eheschließungen alleine begründen jedoch keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Darauf weist

Isnyaktuell die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin. Stirbt ein Partner kann keine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente gezahlt werden, wenn es lediglich eine kirchliche Trauung gab. Bei Eheschließungen nach deutschem Recht sind weiterhin ausschließlich die beim Standesamt geschlossenen Ehen wirksam.Wer aus einer früheren Ehe bereits eine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente erhält, kann allerdings nach deutschem Recht kirchlich erneut heiraten, ohne dass diese Rente wegfällt.Weitere Informationen zum neuen Eheschließungsrecht im Zusammenhang mit der Rentenversicherung gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg persönlich im Regionalzentrum Ravensburg und seinen Außenstellen in Friedrichshafen und Sigmaringen, im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. oder am kostenlosen Servicetelefon unter 0800/100048024. Das Landwirtschaftsamt informiert : Düngung und Gewässerabstände unbedingt beachten Beim Ausbringen von Gülle und anderen Wirtschaftsdüngern ist unbedingt darauf zu achten, dass es zu keinem direkten oder indirekten Eintrag von Nährstoffen in ein Gewässer kommt. Auf diese Vorschrift der Düngeverordnung weist das Landwirtschaftsamt Ravensburg in seiner jüngsten Pressemitteilung hin. Demnach ist entlang von Gewässern auf allen Flächen unbedingt ein Abstand von mindestens drei Metern zur Böschungsoberkante des Gewässers einzuhalten. Befreit von dieser Vorschrift sind Düngemethoden mit genauer Düngerablage wie beispielsweise Schleppschlauch oder Mineraldüngerstreuer mit Grenzstreueinrichtung. Hier beträgt der Mindestabstand zur Böschungsoberkante einen Meter, sofern die Ackerflächen nicht stark geneigt sind. Solche stark geneigten Ackerflächen liegen, wie aus der amtlichen Pressemitteilung weiter hervorgeht, dann vor, wenn innerhalb eines Abstandes von 20 Metern zur Böschungsoberkante die Hangneigung durchschnittlich mehr als zehn Prozent beträgt. Auf diesen Flächen besteht innerhalb eines Abstandes von bis zu drei Metern zur Böschungsoberkante ein absolutes Ausbringungsverbot. Im Abstand von drei bis zehn Meter zur Böschungsoberkante darf der Dünger dort nur direkt in den Boden eingebracht werden wie zum Beispiel per Gülleinjektor. Auf dem verbleibenden Teil der Fläche gelten abhängig vom Bewuchs folgende Verfahren: unbestellte Ackerflächen: Dünger sofort einarbeiten bestellter Ackerflächen: a) Reihenkultur (≥ 45 cm Reihenabstand): Düngerausbringung nur bei entwickelter Untersaat oder bei sofortiger Einarbeitung b) keine Reihenkultur (z.B. Getreide, Raps): die Ausbringung ist nur bei hinreichender Bestandesentwicklung zulässig c) nach Mulch- bzw. Direktsaat: Ausbringung zulässig Für weitergehende Fragen steht Dr. Elmar Schlecker vom Landwirtschaftsamt (Tel.: 0751/856133) gerne zur Verfügung. Isny zeigt Flagge für Tibet Eine Fahne am 10. März vor dem Rathaus erinnert daran, dass sich der Volksaufstand der Tibeter gegen die chinesischen Besatzer zum 50. Mal jährt. Bei der blutigen Niederschlagung dieses Aufstandes sind nach offiziellen chinesischen Angaben 87.000 Tibeter ums Leben gekommen. Mit dieser Geste unterstützt die Stadt Isny die internationalen Tibet-Initiativen, die die Tibetfrage und den gewaltlosen Widerstand des Dalai Lama und seines Volkes gegen die chinesischen Besatzer am Jahrestag des Volksaufstandes besonders in das Bewusstsein der Weltöffentlichkeit bringen möchten. Im vergangenen Jahr beteiligten sich allein in Deutschland 922 Städte und Landkreise an der weltweiten Aktion. STADTBÜCHEREI Neue Bücher in der Stadtbücherei Arnaldur Indridason: Codex Regius; David Baldacci: Die Sammler; Sandra Brown: Warnschuss; Elizabeth Edmondson: Die Farben des Himmels; Wolfram Fleischhauer: Der gestohlene Abend; Daniel Glattauer: Alle sieben Wellen; Veit Heinichen: Die Ruhe des Stärkeren; Julian Lees: Das Lied der Sterne; Arto Paasilinna: Der liebe Gott macht blau; Wolfgang Zdral: Tartufo Mortale. Der Bestand der Bücherei ist auch im Internet einsehbar unter www.buechereiisny.de. Verantwortl. für Inhalt der Stadtnachrichten ist die Stadtverwaltung Isny, Fachbereich Zentrale Dienste, Zi. 123, Tel. 984-119, E-mail: laengst@rathaus.isny.de, Internet: www.isny.de Ortsnachrichten Beuren LandFrauenortsverein Beuren e.V. in Zusammenarbeit mit dem Bildungsund Sozialwerk der Landfrauen e.V. Am Dienstag, 10. März, um 20 Uhr im Gasthaus Kreuz (Nebenzimmer) hält Herr Dr. Speer einen Fachvortrag über das Thema "Hautkrebs". Da dies ein Thema ist, das alle treffen kann,ist die ganze Bevölkerung herzlich zu diesem Vortrag eingeladen.Unkostenbeitrag zwei Euro (wird einem gemeinnützigen Verein gespendet). Es würde uns freuen, wenn wir zahlreiche Gäste an diesem Abend begrüßen dürften. Großholzleute Die rollende Wertstoffkiste steht am Montag, 2.März von 11 bis 13 Uhr beim alten Bahnhof in Großholzleute. Es ist hierbei Gelegenheit die RaWEG- Säcke zu entleeren. Zum Funkenfeuer am Sonntag, 1. März, um 19.30 Uhr am alten Bahnhof in Großholzleute lädt die Freiwillige Feuerwehr Großholzleute die gesamte Bevölkerung ganz herzlich ein. Zur Unterhaltung spielt die Musikkapelle Bolsternang. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Spielenachmittag für Alt und Jung am Freitag, 27. Februar, um 14.30 Uhr laden die Ministranten wieder zu einem Spielenachmittag im Pfarrsaal in Bolsternang ein. Gespielt werden vielerlei Gesellschaftsspiele wie z. B. „Mensch ärgere Dich nicht", Karten usw. Jeder, der Freude am Spielen hat, ist herzlich willkommen. Für Verpflegung ist mit Kaffee, Tee und Zopfbrot gesorgt. Die Ministranten freuen sich auf Ihr Kommen. Rohrdorf Grundschule Rohrdorf (Stellenausschreibung) Für die Grundschule Rohrdorf suchen wir zum 1. Mai eine Reinigungskraft als Mutterschaftsvertretung für die derzeitige Stelleninhaberin. Der Arbeitsumfang beträgt 15 Stunden wöchentlich. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 13. März an die Ortsverwaltung in Rohrdorf, Dorfstraße 11, 88 316 Isny im Allgäu-Rohrdorf. Für Rückfragen stehen wir gerne unter der Telefonnummer 07562/93696 (Frau Kahl) zur Verfügung. Landjugend Rohrdorf Generalversammlung Einladung zur Generalversammlung am Freitag, 6. März, um 20 Uhr im Gasthaus „Kreuz" in Rohrdorf. Alle Mitglieder und die es werden wollen, ab 16 Jahren, sind herzlich eingeladen. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Die Vorstandschaft Funkensonntag Zum Funkenbrennen am Sonntag, 1. März, ladet die Rohrdorfer Landjugend recht herzlich ein. Die Hexe „Hagazussa" erwartet die Bevölkerung um 19 Uhr am Rathaus. Von hier marschiert man im Fackelzug in Richtung Sportplatz. Dort werden die Besucher von der Landjugend bestens mit Glühwein, Funkenküchle usw. versorgt. Brennbares Material wird bei guter Witterung am Samstag, 28. Februar und am Sonntag 1. März ab 10 Uhr von der Landjugend abgeholt.Verbrannt werden darf: naturbelassenes, unbehandeltes Holz wie Christbäume, Reisig, Sturmholz oder Ähnliches. Nicht verbrannt werden dürfen: Altöl, Autoreifen, behandeltes Holz, Matratzen, Möbel, bedruckte Pappe, Plastikabfälle, Spanplatten und Styropor. Bei größeren Abholmengen wird ein Unkostenbeitrag verlangt. Auf einen zahlreichen Besuch freut sich die Landjugendgruppe Rohrdorf. Jagdgenossenschaft Rohrdorf Die Jahreshauptversammlung findet am Freitag, 6. März, um 20 Uhr im Theater– und Gemeindesaal in Rohrdorf statt. Tagesordnung : 1. Jahresberichte 2. Auszahlung vom Jagdreinertrag. Hierzu sind alle Jagdgenossen mit Frauen recht herzlich eingeladen. Die Vorstandschaft Fundbüro Bei der Ortsverwaltung wurden zwei Schlüssel (Mercedes Schlüssel und ein Haustürschlüssel)abgegeben und können zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden. Beuren: Tel. 07567/285, Fax: 07567/211, E-mail: ov.beuren@t-online.de; Großholzleute: Tel.: 07562/2426, Fax: 07562/1238, E-mail: ov.grossholzleute @t-online.de; Neutrauchburg: Tel. 07562/93793, Fax: 07562/912294, E-mail: ov.neutrauchburg@t-online.de; Rohrdorf: Tel. 07562/93696, Fax: 07562/ 912197, E-mail: ov.rohrdorf@t-online.de

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