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Isny Aktuell 16.04.2014

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Amtsblatt

Amtsblatt Isny Isny aktuell 16. April 2014 6 - die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beschränkt wird. Die erfolgten Änderungen bzw. Ergänzungen der Planentwürfe sind nachfolgend aufgeführt: a) für den Bebauungsplan „Wohngebiet Lohbauerstraße“: - Modifizierung der Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO unter den Pkt. 2.1, 2.2. und 2.15 - Anpassung der Wand- und Firsthöhen im Bereich der geplanten Grundstücke Nr. 5a, 5b und 10 auf Grund von Änderungen am Höhenverlauf der geplanten Erschließungsstraße in diesem Bereich - Anpassung der Festsetzung "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB", insbesondere durch Ergänzung der Ausgleichsfläche/-maßnahme 4 - Ergänzung des Hinweises zum Artenschutz - Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung - redaktionelle Änderungen und Ergänzungen b) für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Isny im Allgäu in den Bereichen „Lohbauerstraße“, „Hohe Linde“, „Birkenallee II“ und „Krummbach-West“ in Isny, „Im Langfeld“ in Kleinhaslach sowie „Dengeltshofen Ost“ in Neutrauchburg: - (Wieder-) Darstellung von Flächen für Wald im südwestlichen Bereich der Baufläche „Lohbauerstraße“ - Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung - redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor a) für den Bebauungsplan „Wohngebiet Lohbauerstraße“: - Umweltbericht in der Fassung vom 10.03.2014 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen [Regionalplan; Flächennutzungsplan und Landschaftsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope]; Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht-Durchführung der Planung auf die folgenden Schutzgüter: Arten und Lebensräume, Biologische Vielfalt, Boden und Geologie, Wasser, Wasserwirtschaft, Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität, Landschaftsbild, Mensch, Kulturgüter, Erneuerbare Energien; Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern; Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung; Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten; Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung) - Unverbindliche, beispielhafte Geländeschnitte zum Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom10.03. - Ergebnisvermerk zum frühzeitigen Behördenunterrichtungstermin gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am 22.11.2011 (mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen [Forst], des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben [Klima] sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Immissionsschutz, Naturschutz, Gewässer, Bodenschutz, Forst, Abwasser und Grundwasser) - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht zum Bebauungsplan „Lohbauerstraße“ des Büros Sieber vom 04.12.2013 - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Lohbauerstraße“ des Büros Sieber vom 06.12.2013 - FFH-Vorprüfung zum Bebauungsplan „Lohbauerstraße“ und zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Lohbauerstraße“ des Büros Sieber vom 10.12.2013 - Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen, Höhere Naturschutzbehörde, vom 17.01.2014 zu den Themenbereichen Umweltbericht, FFH-Vorprüfung und Artenschutz - Stellungnahme des Landratsamtes Ravensburg, Rechtsaufsichtsbehörde, vom 12.02.2014 zu den Themenbereichen Aufschüttungen für das Hangwasser und Erhöhung der Stellplatzzahl - Stellungnahme des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschutz, vom 12.02.2014 zu den Themenbereichen FFH-Gebiet, Biotopschutz, Artenschutz, Böschungswinkel der Retentionsmulden, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung - Stellungnahme des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Kommunales Abwasser, Grundwasserschutz, Sachbereich Abwasser, vom 12.02.2014 zu den Themenbereichen Notüberläufe aus den Retentionsbecken und Hangwasserbeseitigung - Stellungnahme der Stadt Isny, Abteilung Tiefbau und Grünplanung, vom 14.02.2014 zum Themenbereich Baumschutz - Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen, Abteilung Straßenbau, vom 17.02.2014 zum Themenbereich Immissionsschutz b) für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Isny im Allgäu in den Bereichen „Lohbauerstraße“, „Hohe Linde“, „Birkenallee II“ und „Krummbach-West“ in Isny, „Im Langfeld“ in Kleinhaslach sowie „Dengeltshofen Ost“ in Neutrauchburg: - Umweltbericht in der Fassung vom 10.03.2014 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen [Regionalplan; Landschaftsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope]; Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht-Durchführung der Planung auf die folgenden Schutzgüter: Arten und Lebensräume, Biologische Vielfalt, Boden und Geologie, Wasser, Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität, Landschaftsbild, Mensch, Kulturgüter, Erneuerbare Energien; Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung; Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern; Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten; Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung) - Ergebnisvermerk zum frühzeitigen Behördenunterrichtungstermin gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am 22.11.2011 (mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen [Forst], des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben [Klima] sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Immissionsschutz, Naturschutz, Gewässer, Bodenschutz, Forst, Abwasser und Grundwasser) - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht zum Bebauungsplan „Lohbauerstraße“ des Büros Sieber vom 04.12.2013 -Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Lohbauerstraße“ des Büros Sieber vom 06.12.2013 -FFH-Vorprüfung zum Bebauungsplan „Lohbauerstraße“ und zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Lohbauerstraße“ des Büros Sieber vom 10.12.2013 - Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen, Höhere Naturschutzbehörde, vom 17.01.2014 zu den Themenbereichen Umweltbericht, FFH-Vorprüfung und Artenschutz - Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen, Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg, vom 07.02.2014 zum Themenbereich Ausweisung von Waldflächen - Stellungnahme des Landratsamtes Ravensburg, Rechtsaufsichtsbehörde, vom 12.02.2014 zu den Themenbereichen städtebauliches Erfordernis der Kompensationsflächen und Umweltbericht - Stellungnahme des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschutz, vom 12.02.2014 zu den Themenbereichen Umweltbericht, Wildwegekorridor und Artenschutz - Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen, Abteilung Straßenbau, vom 17.02.2014 zum Themenbereich Immissionsschutz Die geänderten und vom Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.03.2014 jeweils auf der Grundlage des zeichnerischen Teils, des Textteils und der Begründung des Büros für Stadtplanung H. Sieber, Lindau, jeweils mit Stand vom 10.03.2014, gebilligten Entwürfe des Bebauungsplanes „Wohngebiet Lohbauerstraße“ und der entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Isny im Allgäu jeweils mit zeichnerischem Teil, Textteil und Begründung samt Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen bzw. Gutachten liegen nunmehr erneut in der Zeit vom 24.04.2014 bis 08.05.2014, je einschließlich, im Treppenhaus-Foyer der Stadtverwaltung Isny im Allgäu, Fachbereich III - Bauen, Immobilien und Wirtschaft -, Wassertorstraße 1 - 3, 2. Obergeschoss, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Gleichzeitig mit der zweiten öffentlichen Auslegung findet die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Während der Auslegungsfrist kann jedermann die ausgelegten Unterlagen einsehen, über den Inhalt Auskunft verlangen und Stellungnahmen schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift erklären. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Wohngebiet Lohbauerstraße“ sowie über die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Isny im Allgäu unberücksichtigt bleiben. Über die eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat der Stadt Isny im Allgäu. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit der Antragsteller mit ihm Einwendungen geltend macht, die im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Isny im Allgäu, den 16.04.2014 Rainer Magenreuter, Bürgemeister

7 Isny aktuell 16. April 2014 Amtsblatt Isny IsnyRundschau OLG hat gegen das Isnyer Krankenhaus entschieden Die Stadt Isny ist im Streit mit dem Landkreis ums Isnyer Krankenhaus auch in der zweiten Instanz unterlegen. Am 8. April entschied der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes in Stuttgart im Berufungsverfahren, dass die Kündigung des Vertrages von 1970 nach dem Scheitern der Verhandlungen zulässig war. Es hob gleichzeitig die Einstweilige Verfügung gegen die Schließung des Krankenhauses auf. Wie die Stadt weiter verfährt, muss der Gemeinderat bis zum 8. Mai entscheiden. Dem Urteil des Gerichts zufolge war der Landkreis berechtigt, den Übernahmevertrag von 1970 „aus wichtigem Grund“ zu kündigen – nachdem die Verhandlungen zwischen Stadt und Landkreis über das Krankenhaus „trotz monatelanger Bemühungen“, wie das Gericht feststellte, gescheitert waren. Der Landkreis kündigte den Vertrag am 14. Oktober 2013 erneut. Die beiden im November 2012 und im Januar 2013 ausgesprochenen Kündigungen dagegen waren laut Urteil nichtig. Dennoch: „Der dauerhafte Betrieb eines deutlich defizitären Krankenhauses ist dem Beklagten (Anm.: dem Landkreis) nicht zuzumuten“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die „grundlegende, anhaltende wirtschaftliche Schieflage des Krankenhauses Isny“ habe der Kreis nicht selbst verschuldet. Diese sei bereits beim Betrieb mit 53 Betten aufgetreten und nicht erst durch die Reduzierung auf 19 Betten entstanden. Ob das Krankenhaus bei einer Ausweitung der medizinischen Leistungen und einer Aufstockung der Betten wirtschaftlich zu führen wäre, sei im Rechtsstreit unerheblich, weil der Landkreis sich zu derartigen Investitionen nicht verpflichtet habe. Weil es die im Oktober 2013 ausgesprochene Kündigung für rechtens hält, hob das Oberlandesgericht auch die Einstweilige Verfügung gegen die ursprünglich für den 28. Februar 2013 geplante Schließung des Isnyer Krankenhauses auf. Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen. Allerdings könnte die Stadt dagegen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen, um doch noch die Möglichkeit zur Revision des Urteils zu erreichen. Die Kosten für das Berufungs- sowie das Aufhebungsverfahren der Einstweiligen Verfügung trägt laut Urteil des Oberlandesgerichtes die Stadt Isny. Den Streitwert bezifferte das Gericht auf 1,92 Millionen Euro. Bürgermeister Rainer Magenreuter machte nach dem Richterspruch aus seiner Enttäuschung keinen Hehl. „Die Hoffnung schwindet mit dem heutigen Tag, das Krankenhaus in Isny erhalten zu können.“ Nun wird er mit dem Gemeinderat und dem Rechtsanwalt der Stadt, Professor Michael Quaas, beraten, wie die Stadt auf das Urteil reagieren soll. Sie hat Zeit bis zum 8. Mai. Der Bürgermeister will keine Entscheidung aus dem ersten Frust heraus. Man müsse gut überlegen: „Was macht Sinn, was nicht?“ Entscheiden wird letztlich der Gemeinderat. Dieter Hechelmann, der Vorsitzende des Krankenhausfördervereins sieht keine Chance mehr: „Jetzt ist Schluss“. Weiterzumachen würde nur „richtig Geld“ kosten, findet er. Hechelmann hat dem Förderverein vorgeschlagen, sich aufzulösen. „Wir haben getan, was wir tun konnten“– immerhin schon seit dem Gründungsjahr des Fördervereins 2003. Die einstweilige Verfügung gegen die Schließung des Krankenhauses ist aufgehoben. OSK-Sprecher Winfried Leiprecht konnte bis Redaktionsschluss dieser Seiten noch nicht sagen, wann das Krankenhaus die Pforten schließt. Zunächst werde die OSK mit dem Landratsamt besprechen, wie die nächsten Schritte aussehen. Danach werde man mit den rund 60 Mitarbeitern des Krankenhauses reden. „Alle hatten von Anfang an eine Arbeitsplatzgarantie innerhalb der OSK“, sagt Leiprecht. Er wollte sich nicht darauf festlegen, ob die Vorbereitungen für eine Schließung nun drei bis vier oder sechs bis acht Wochen dauern. Auf jeden Fall werde man an der Versorgung nichts ändern, ohne die Bevölkerung rechtzeitig zu informieren. „Mit diesem Urteil ist das Krankenhaus für uns Geschichte“, sagte der Pressesprecher des Landratsamtes, Franz Hirth, nach der Urteilsverkündung. Man wolle mit Isny weiter über die Immobilie reden. Zunächst müsse man abwarten, „wie die Isnyer geruhen zu entscheiden“ – sprich, ob die Stadt vor den Bundesgerichtshof zieht oder nicht. Hirth hatte bereits gegenüber der Tagespresse angedeutet, dass dies auch Auswirkungen darauf haben könnte, wie der Kreistag über eventuelle Schadensersatzforderungen an die Stadt ab Oktober 2013 entscheidet. Der Kreis beziffert das monatlich entstehende Defizit des Krankenhauses auf 160 000 Euro. Die Stadt ihrerseits geht davon aus, dass für sie keine Schadensersatzpflicht besteht. Ende April wird der Dirtpark eröffnet Auf fünf Bahnen verschiedener Schwierigkeitsgrade kann sich Isnys Jugend jetzt im neuen Dirtpark erproben. Beim Bau haben junge Leute aus der Stadt unter Ägide des Mobilen Jugendarbeiters Patrick Glas mitgeholfen. Am 27. April ist Eröffnung. Geplant wurde die Anlage von Mountainbike-Profi Guido Tschugg, der aus der Region stammt und jetzt in Rosenheim lebt. Er kommt zur Eröffnung. Zwei Wochen lang hatten die Jugendlichen freiwillig mit Hand angelegt, als der Dirtpark im vergangenen Herbst und in diesem Frühjahr entstand. Mit dabei: die Praxisklasse der Werkrealschule in Isny. Es ist ein Gemeinschaftswerk in Zusammenarbeit mit dem Team Im Dirtpark haben Jugendliche einen Film gedreht. Jugendarbeit, Stadt und Bauhof. Finanziert wird das Projekt mit Kosten in Höhe Foto: mja von rund 20 000 Euro aus Mitteln der Stadt, einem Beitrag der Jugendstiftung Baden-Württemberg in Höhe von 3500 Euro und 900 Euro aus dem Topf „Mitmachen Ehrensache“ der Jugendarbeit. Patrick Glas, mobiler Jugendarbeiter in der Stadt, begleitete den Einsatz der Jugendlichen. Sie griffen nicht nur zur Schaufel, sondern drehten auch einen Film. Die Einweihungsfeier am 27. April beginnt um 14 Uhr. Die Organisation übernimmt das Team Jugendarbeit. DJ Mittone sorgt für Musik, es wird gegrillt und natürlich gefahren: „Jam“ ist angesagt - für alle, die Lust haben, zu zeigen, was sie können oder die Bahnen auszuprobieren. Ein spezielles Fahrrad dazu braucht man nicht. Im Dirtpark kann man nicht nur bei der Eröffnung mit allen Rädern fahren.

Isny aktuell

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