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Isny Aktuell 14.12.2011

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Isnyaktuell Stadtnachrichten Isny Allgäu TERMINE Leerung der Papiertonne Die nächste Leerung der Papiertonne findet am Montag, 19. und Dienstag, 20. Dezember, statt. Energie-Agentur Ravensburg Die Stadtverwaltung bietet eine kostenlose Beratung vor Ort (Rathaus Isny) zu allen Fragen rund um die Energieeinsparung an. Frau Manz von der Energieagentur Ravensburg führt die Beratungen durch. Dernächste Beratungstermin findet am 22. Dezember statt. Für das persönliche Beratungsgespräch ist eine rechtzeitige Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung, Tel. 07562/984-154 erforderlich. Selbstablesen der Wasserzähler Die Wasser- und Abwassergebühren müssen mit Ablauf des Jahres 2011 wieder abgerechnet werden. Wie im letzten Jahr wird dazu in den nächsten Tagen allen Grundstückseigentümern/ Hausverwaltungen eine Ablesekarte zum Eintragen des Wasserzählerstands zugesandt. Die ausgefüllten Karten können auf dem Postweg portofrei an die Stadtverwaltung zurückgesandt werden. Der Zählerstand kann aber auch per Fax unter der Nummer 07562/ 984-333 oder per e-mail (eveline. duerrenberger@isny.de ) mitgeteilt werden. Für eine Rückantwort über das Internet steht außerdem ein Link auf der Homepage der Stadt Isny im Allgäu (www.isny.de) zur Verfügung. Neben dem Zählerstand und dem Ablesedatum sollten die Bürger unbedingt ihre Telefonnummer angeben. Rückfragen zum Zählerstand können so unbürokratisch und auf direktem Weg geklärt werden. Mit der Jahresabrechnung über Wasser- und Abwassergebühren treten regelmäßig Fälle auf, in denen der Rechnungsbetrag unerwartet hoch ist. Grund hierfür sind Wasserverluste (z.B. wegen schadhafter Rohre oder undichter Abnahmestellen), die während dem Jahr nicht bemerkt werden. Wir weisen darauf hin, dass solche Wassermengen berechnet werden müssen. Um diese unerwünschten Verluste und damit unter Umständen sehr hohe Verbrauchskosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, Ihren Wasserzähler regelmäßig zu kontrollieren und den Wasserverbrauch zu überwachen. Aktion „Herz und Gemüt“ Die Aktion „Herz und Gemüt“ macht Urlaub. Deshalb entfallen an den kommenden Donnerstagen, 15., 22. und 29. Dezember die Sprechstunden im Paul- Fagius-Haus. Ab 5. Januar 2012 ist Christine Miller-Trax wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da. Innovative Schulung für Gastgeberinnen im Ländlichen Raum Sind Sie fit in Rhetorik, Recht, Erlebnispädagogik, Marketing, kundenorientiertem Schreiben, Deko- und Einrichtungsfragen? Kennen Sie sich aus in Ihren Zahlen, Daten, Fakten? Mit dem regionalen Tourismus und Ihren Möglichkeiten zu Zusatzverdiensten? Die zehntägige Seminarreihe „Frauen fit im Tourismus“ der Landesarbeitsgemeinschaft Urlaub auf dem Bauernhof in Baden-Württemberg (LAG) richtet sich an alle Direktvermarkterinnen und Urlaubsanbieterinnen im ländlichen Raum. Diese Schulungsmaßnahme wird finanziert aus Mitteln der Fördermaßnahme „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum“ der EU und des Ministeriums für Ernährung und Ländlicher Raum. Schulungsort: Kloster Reute, Bad Waldsee; Beginn: Dienstag, 16. Januar 2012. Informationen bei der Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Urlaub auf dem Bauernhof in Baden- Württemberg: Telefon 07 61/ 2 7133- 90, Mail info@urlaub-bauernhof.de Geburtshilfe informiert Fragen rund um die Geburt, Wochenbett und die Versorgung des Neugeborenen beantwortet das Team von Professor Dr. Andreas Grüneberger beim nächsten Info-Abend für werdende Eltern am Dienstag, 20. Dezember, 19 Uhr, im Wangener Krankenhaus. Vorgestellt werden dabei auch die Wochenstation und der Kreißsaalbereich. Auch auf Besonderheiten wie beispielsweise Zwillings- oder Frühgeburt wird beim Info-Abend eingegangen. Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg Meldestichtag zur Tierseuchenkassenbeitragsveranlagung für 2012 ist der 1. Januar 2012. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2011 versandt. Sollten Sie bis zum 1. Januar 2012 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 20 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2012 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2012 einen Meldebogen. Meldepflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe (ab dem 10. Lebensmonat), Bienenvölker (sofern nicht bei den Landesverbänden gemeldet), Hühner, Truthühner/Puten. Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine) -Esel, Ziegen, Gänse und Enten. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand. Nähere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt, welches mit dem Meldebogen verschickt wird, bzw. auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Ebenso erhalten Sie auf unserer Homepage weitere Informationen zur Meldeund Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse, sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letztendrei Jahre, erhaltene Leistungen, etc.) einsehen. Unabhängig von der Meldung bei der Tierseuchenkasse sind Tierbesitzer von z.B. Rindern, Schweinen, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Truthühner, Gänse, Enten, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln, Laufvögel, Gehegewild gemäß Viehverkehrsverordnung verpflichtet, den Tierbestand bei der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde (Veterinäramt), registrieren zu lassen. Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart, Telefon: 0711 / 9673-669, Fax: 0711 / 9673 – 700, E-Mail: info@tsk-bw.de, Internet: www.tsk-bw.de AMTLICHE HINWEISE Baumfällungen im Stadtgebiet über die Wintermonate 2011/12 Für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht werden im Stadtgebiet alljährlich Baumkontrollgänge durchgeführt. Auf Grundlage der Kontrolle erfolgt die Baumpflege, welche in den letzten Wochen bereits an vielen Stellen Im Stadtgebiet beobachtet werden konnte. Kranke oder nicht mehr standsichere Bäume müssen nach der Beratung in der Baumschutzkommission gefällt werden. Dies hat in der vegetationsfreien Zeit zu erfolgen. In den kom- menden Wochen werden im Stadtgebiet mehrere Bäume gefällt: Im Bereich Neutrauchburger Straße West, der Schulen und dem Festplatz, im Kurund Kinopark, im Schlossgraben und auf dem Isnyer Friedhof. Zum Erhalt bzw. zur Verjüngung des Isnyer Baumbestandes werden im Frühjahr Ersatzpflanzungen vorgenommen. Rente mit 67: Was ändert sich für mich? Wann kann ich in Rente gehen? Die Altersgrenze steigt ab 2012 für die Jahrgänge 1947 bis 1964 schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Wer 1947 geboren wurde, kann mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen, der Jahrgang 1959 mit 66 Jahren und zwei Monaten. Ab Jahrgang 1964 gibt es die Rente ohne Abzüge in der Regel erst mit 67 Jahren. Kann ich nach 45 Arbeitsjahren noch mit 65 in Rente gehen? Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Dazu zählen auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu deren zehnten Lebensjahr. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen aber nicht dazu. Kann ich auch früher in Rente gehen, wenn ich nicht auf 45 Jahre komme? Nur unter bestimmten Voraussetzungen und meist mit Abzügen. Das gilt für Versicherte mit 35 Versicherungsjahren, für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr richtig arbeiten können, für schwerbehinderte Menschen und für einen Teil der Beschäftigten im Bergbau. Ausnahmen gibt es auch bei bestimmten Altersteilzeitvereinbarungen. Müssen auch schwerbehinderte Menschen bis 67 arbeiten? Nein. Allerdings steigt die Altersgrenze für die Jahrgänge ab 1952 ebenfalls ab 2012 von 63 auf 65 Jahre. Das Alter für den frühesten Rentenbeginn steigt bis 2029 von 60 auf 62 Jahre. Wer dann ab 62 statt mit 65 in Rente geht, muss Abzüge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen – für drei vorgezogene Rentenjahre also höchstens 10,8 Prozent. Es gibt aber eine Vertrauensschutzregel: Wer vor dem 17. November 1950 geboren ist und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert war, kann weiterhin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Ich bekomme derzeit schon eine Rente wegen Erwerbsminderung, die auf das 65. Lebensjahr befristet ist. Was passiert damit? Wer als Erwerbsminderungsrentner von der Anhebung der Regelaltersgrenze

Isnyaktuell betroffen ist, bekommt von seinem Rentenversicherungsträger einen individuellen Änderungsbescheid zugesandt. Mit diesem wird die bisher auf das 65. Lebensjahr befristete Rente auf die neue persönliche Regelaltersgrenze verlängert. Kann ich später in eine Altersrente ohne Abzüge wechseln? Nein, das ist nicht möglich. Wird eine Altersrente mit Abzügen gezahlt, ist ein späterer Wechsel in eine Altersrente ohne Abzüge ausgeschlossen. Das bedeutet, die Abzüge bleiben für die Dauer des Rentenbezugs immer bestehen. Wie sieht das mit der Altersteilzeit aus? Für Versicherte, die vor 1955 geboren sind und bis zum 31. Dezember 2006 mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, gibt es einen Vertrauensschutz. Für sie gelten die jetzt noch bestehenden Vorschriften zu den Altersrenten weiter. Was passiert, wenn ich nicht mehr richtig arbeiten kann? Das sichert die gesetzliche Rentenversicherung in der Regel durch Erwerbsminderungsrenten. Abhängig vom Rentenbeginn steigt das Rentenalter ohne Abzüge ab 2012 von 63 auf 65 Jahre. Wer früher auf diese Rente angewiesen ist, muss Abzüge in Kauf neh- men – höchstens jedoch 10,8 Prozent. Ausnahmen gibt es für Versicherte mit 35 (ab 2024 mit 40) Beitragsjahren. Für sie gilt weiterhin die Altersgrenze 63. Was ändert sich bei der Witwenund Witwerrente? Hier steigt die Altersgrenze für die große Witwen- oder Witwerrente ab 2012 stufenweise von 45 auf 47 Jahre – abhängig vom Todesjahr des Versicherten. Bei Todesfällen ab 2029 wird diese Rente erst ab 47 Jahren gezahlt. Was kostet mich die vorzeitige Rente? Wer früher in Rente geht und damit länger Rente bekommt, muss lebenslange Abzüge in Kauf nehmen. Für jeden Monat vor dem regulären Rentenalter werden 0,3 Prozent abgezogen. Wer zum Beispiel nach 35 Versicherungsjahren mit 63 statt mit 67 in Rente gehen will, muss Abzüge von 14,4 Prozent (48 Monate x 0,3 Prozent) hinnehmen. Bekomme ich eine höhere Rente, wenn ich bis 67 arbeite? Ja, weil Sie zwei Jahre länger in die Rentenversicherung einzahlen. Ein Beispiel: Ein Standardrentner (45 Beitragsjahre, Durchschnittseinkommen) hat heute eine Rente von rund 1.236 Euro. Arbeitet er bis 67, erhöht sich seine Monatsrente im Westen um rund 56 Euro, im Osten um rund 48 Euro. Mehr Informationen Weitere Informationen zum Thema bieten die kostenlosen Broschüren „Rente mit 67: Wie Sie Ihre Zukunft planen können“ und „Die richtige Altersrente für Sie“. Die Broschüren können kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet stehen sie ebenfalls zur Verfügung. Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024 sowie im Internet unter www.deutscherentenversicherung-bw.de SENIOREN Do. 15.12. 15 – 16.30 Uhr: Offener Computer-Nachmittag für Senioren in der Alten Gerbe (Veranstalter Stadtseniorenrat Isny); Fr. 16.12. 10 Uhr: Qigong mit Angela Post-Krause im Haus der Begegnung„Untere Mühle"; Fr. 16.12. 14 Uhr: Rommee im Haus der Begegnung„Untere Mühle"; Mo. 19.12. 9.30 Uhr: Kennenlernfrühstück mit Petra Wolz im Haus der Begegnung „Untere Mühle“; Di. 20.12. 14 Uhr: Gemeinsames Singen im Haus der Begegnung „Untere Mühle“. STADTBÜCHEREI Neue Bücher in der Stadtbücherei Julian Barnes: Vom Ende einer Geschichte; Frederik Berger: Der Ring des Falken; Rita Falk: Schweinskopf al dente; Gerd Friederich: Schwabenbomber; Robert Harris: Angst; Wolfgang Herrndorf: Sand; Herman Koch: Sommerhaus mit Swimmingpool; Michael Peinkofer: Das Buch von Ascalon; Sabine Thiesler: Nachtprinzessin; Wilko Weiss: Der Hausmann. Der Bestand der Stadtbücherei ist im Internet einsehbar unter www.buecherei-isny.de. Die Bücherei bleibt zum Jahreswechsel zu den üblichen Zeiten geöffnet. Ausnahme: An den beiden Samstagen, 24. und 31. Dezember, ist geschlossen. Verantwortlich für den Inhalt der Stadtnachrichten ist die Stadtverwaltung Isny i.A., Tel. 984-112, Fax 984-400, E-Mail: info@rathaus.isny.de Ortsnachrichten Großholzleute Stopselclub Bolsternang Der Stopselclub Bolsternang lädt alle Mitglieder zur Generalversammlung am 17. Dezember im Gasthof „Schwarzer Grat" ein. Die Veranstaltung beginnt um 19.30 Uhr und findet im Saal statt. Nach der Versammlung findet die gleiche Aktion wie vor drei Jahren statt. Lasst Euch überraschen! Auf viele Mitglieder freut sich die Vorstandschaft Rohrdorf Rohrdorfer Adventshostube Wie jedes Jahr so ist auch heuer wieder eine Adventshostube mit der Rohrdorfer Stubenmusik. Wir dürfen den besinnlichen und fröhlichen Weisen der Zittermusik lauschen, aber auch gemeinsam Lieder singen. Wir freuen uns über vorgetragene Gedichte und Erzählungen von den Besuchern. Auch die jungen Akkordeonspielerinnen Bianca und Bianca werden mit ihren Melodien den Abend verschönern. Zu dieser Adventshostube am Mittwoch, 14. Dezember um 20 Uhr im Gasthaus Kreuz in Rohrdorf laden wir herzlich ein und würden uns über einen zahlreichen Besuch sehr freuen. Theaterverein Rohrdorf In diesem Jahr hat Bernd Gombold ein neues Stück veröffentlicht mit dem Titel „Opa, es reicht!“ Im Mittelpunkt steht ein Opa mit Handy, Laptop und neuem Motorrad. Die überaus sparsame Schwiegertochter Marta ist über den verschwenderischen Opa nicht erfreut. Dieser sollte lieber mehr auf dem Hof mitarbeiten und vor allem das Erbe nicht so verschleudern. Unfreiwillig wird ein Einbrecher zum Komplizen des Opas und verhilft seinen Plan zu verwirklichen. Die Familie wird zum Teil eingeweiht, bis auf die geizige Marta und ihren Ehemann. Durch die Vergesslichkeit der Oma, einem Versicherungsvertreter und weiterem unerwünschten Besuch auf dem Hof ist die Verwirrung auf dem Höhepunkt. Die Auflösung folgt - Enkelin, Freund, auch Marta und Paul sind am Schluss froh, so einen Opa zu haben. Beste Unterhaltung und Beanspruchung der Lachmuskeln sind garantiert. Kartenvorverkauf bei Familie Landsbeck, Telefon 07562/913951 von Montag bis Samstag, jeweils von 17 bis 20 Uhr. Die Spieltermine sind: 26. (Premiere), 29. und 30. Dezember 2011 und 1., 4., 5., 6. und 7. Januar 2012 jeweils um 20 Uhr. Am 4. Januar um 14 Uhr Seniorenvorstellung. Sternsingeraktion Am 6. Januar werden die Sternsinger wieder in Rohrdorf und Umgebung unterwegs sein. Deshalb suchen wir möglichst viele Kinder, die gerne mitmachen wollen und für arme Kinder in der Welt durch die Gemeinde ziehen. Bitte meldet Euch bis zum 19. Dezember bei Annette Rudhart Tel. 5495 oder bei Anni Frick! Wir freuen uns auf Euch! Christbaumversteigerung und Silvesterblasen Auch dieses Jahr findet wieder die traditionelle Christbaumversteigerung am 26. Dezember im Gasthaus Kreuz in Kreuzthal statt, Beginn ist um 20 Uhr. Die musikalische Umrahmung werden wir selbst übernehmen. Wie der Name schon sagt, findet neben der Tombola auch wieder die Versteigerung eines üppig geschmückten Christbaumes statt. Wir freuen uns, mit Ihnen einen schönen, unterhaltsamen Weihnachtsabend zu verbringen. Die Termine für's Silvesterblasen sind: 28. Dezember: Dorf und Kreuzbachthal; 29. Dezember: Eschachthal sowie Eisenbach, Blockwiesen, Ulmerthal, Exenried, Fallehen, Häfeliswald. Ihre Musikkapelle Kreuzthal Rinderunion Baden Württemberg eV. Die Rinderunion Baden Württemberg e.V. führt am Mittwoch, 14. Dezember, in Bad Waldsee-Hopfenweiler den nächsten Zuchtviehmarkt durch. Beuren: Tel. 07567/285, Fax: 07567/211, E-mail: ov.beuren@t-online.de; Großholzleute: Tel.: 07562/2426, Fax: 07562/1238, E-mail: ov.grossholzleute@t-online.de; Neutrauchburg: Tel. 07562/93793, Fax: 07562/912294, E- mail: info@ov-neutrauchburg.de; Rohrdorf: Tel. 07562/93696, Fax: 07562/ 912197, E-mail: ov.rohrdorf@t-online.de

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