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Isny Aktuell 13.01.2021

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Amtsblatt

Amtsblatt Isny Isny aktuell 13. Januar 2021 8 Der vom Gemeinderat der Stadt Isny im Allgäu in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2018 auf der Grundlage des zeichnerischen Teils, des Textteils und der Begründung des Planungsbüros PLANWERKSTATT am Bodensee, Kressbronn, Stadtplaner Rainer Waßmann, jeweils mit Stand vom 19.03.2018 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Großfamilienstiftung Immler“ lag erstmals in der Zeit vom 04.06.2018 bis 04.07.2018, je einschließlich, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel zur ersten öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Rundschreiben vom 07.06.2018 am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Großfamilienstiftung Immler“ beteiligt. Die während der ersten öffentlichen Auslegung bzw. Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.11.2020 abgewogen und beschlossen, den bereits ausgelegten Entwurf nochmals zu ändern und erneut öffentlich auszulegen. Dabei wurde vom Gemeinderat bestimmt, dass − gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und − gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB die Dauer der öffentlichen Auslegung auf eine angemessene Frist von zwei Wochen beschränkt wird. Die erfolgten Änderungen bzw. Ergänzungen des Planentwurfs sind nachfolgend aufgeführt: Bei den planungsrechtlichen Festsetzungen: − Ergänzung der Festsetzung 1.1.1.2: Unzulässigkeit von der Versorgung des Gebiets dienenden Läden sowie nicht störenden Handwerksbetrieben. Gleichzeitig Streichung bei den zulässigen Nutzungsarten − Ergänzung der Festsetzung 1.1.1.3: Unzulässigkeit von nichtstörenden Gewerbebetrieben im Allgemeinen Wohngebiet − Festsetzung 1.1.1.4 neu aufgenommen: Bebauung nach Errichtung Lärmschutzwand − Ergänzung der Festsetzung 1.3.1 Definition Erdgeschossrohfußbodenhöhe ERFH − Ergänzung der Festsetzung 1.5.2: 20 m Anbauverbotsstreifen entlang L 318 − Anpassung der Festsetzung 1.9.: private und öffentliche Grünflächen − Ergänzung der Festsetzung 1.10.1.1 Pflanzgebot von Bäumen − Festsetzung 1.10.2 neu aufgenommen: Pflanzliste − Ergänzung der Festsetzung 1.12.1, 1.12.2 und 1.12.3: Flächen und Maßnahmen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser − Festsetzung 1.13.2 neu aufgenommen: Nutzungsbeschränkung zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen − Ergänzung der Festsetzung 1.14: LR 2 und LR 3 − Ergänzung und Überarbeitung der Hinweise zu Pflanzgebot, Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser, Versorgungsleitungen L318, Entwässerung, Artenschutz und Geotechnik − Streichungen, Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Bei den örtlichen Bauvorschriften: − Streichung bei der Festsetzung 1.1: Stand Insektenschutz PV Anlagen − Streichung und Ergänzung bei der Festsetzung 1.5: Gestaltung der unbebauten Grundstücksflächen − Streichung bei der Festsetzung 1.6: Einfriedungen − Festsetzung 1.7 neu aufgenommen: Abgrabungen − Streichungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Plan und Textteil Der geänderte und vom Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.11.2020 auf der Grundlage des zeichnerischen Teils, des Textteils und der Begründung des Planungsbüros PLANWERKSTATT am Bodensee, Kressbronn, Stadtplaner Rainer Waßmann, jeweils mit Stand vom 13.10.2020 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Großfamilienstiftung Immler“ liegt nunmehr erneut in der Zeit vom 21.01.2021 bis 04.02.2021, je einschließlich, im Treppenhaus-Foyer der Stadtverwaltung Isny im Allgäu, Fachbereich III - Bauen, Immobilien und Wirtschaft -, Wassertorstraße 1 - 3, 2. Obergeschoss, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Zudem ist der geänderte Bebauungsplan „Großfamilienstiftung Immler“ mit Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu im Internet unter www.isny.de/bebauungsplaene eingestellt und einsehbar. Zusätzlich kann sich die Öffentlichkeit vor dem Beginn der öffentlichen Auslegung in der Zeit von 13.01.2021 bis 20.01.2021, je einschließlich, bei der Stadtverwaltung Isny im Allgäu, Fachbereich III, 1. Obergeschoß, Zimmer 102, Wassertorstraße 1 - 3, 88316 Isny im Allgäu, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten; Gelegenheit zur Äußerung zur Planung besteht während der öffentlichen Auslegung von 21.01.2021 bis 04.02.2021, je einschließlich. Während der Auslegungsfrist kann jedermann die ausgelegten Unterlagen einsehen, über den Inhalt Auskunft verlangen und Stellungnahmen schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift erklären. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Hinweis: Aufgrund der vorherrschenden COVID-19-Pandemie erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den Maßgaben des § 3 Plansicherstellungsgesetzes (PlanSiG). Bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische (T: 07562/984-150) oder elektronische (E-Mail: Hans-Peter.Hummel@isny.de) Terminvereinbarung gebeten. Über die eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat der Stadt Isny im Allgäu. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Gleichzeitig mit der zweiten öffentlichen Auslegung findet die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Isny im Allgäu, 13.01.2021 Rainer Magenreuter, Bürgermeister Landkreis Ravensburg 1. Änderung des Bebauungsplanes „Herrenbergpark“ in Isny im Allgäu - Satzungsbeschluss - Der Gemeinderat der Stadt Isny im Allgäu hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2020 die 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Herrenbergpark“ in Isny auf der Grundlage des zeichnerischen Teils, des Textteils und der Begründung des Büros Sieber, Lindau, jeweils mit Stand vom 13.11.2020, als Satzung beschlossen. Gegenstand dieser 1. Änderung ist die Änderung des Bauquartiers auf Bauplatz Nr. 1 zur Errichtung eines Pflegeheims sowie von betreuten Wohneinheiten und eines Verbindungssteges über bzw. unterirdischen Verbindungsgangs unter dem Kirchweg zum nördlich gelegenen Pflegeheim St. Elisabeth, eine Anpassung der auf dem Baugrundstück zulässigen Grundfläche, die Erhöhung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse auf maximal 3, die Erhöhung der zulässigen Wand- und Firsthöhe, die Erhöhung der maximal zulässigen Zahl der Wohneinheiten sowie die Verringerung der erforderlichen Anzahl von Stellplätzen je Wohneinheit. Das Änderungsgebiet des Bebauungsplanes „Herrenbergpark“ befindet sich am östlichen Ortsrand von Isny im Allgäu. Es wird im Norden begrenzt durch das bestehende Altenwohnheim. Der „Fürstenweg“ erschließt im Osten das Plangebiet an die südlich sowie östlich angrenzende Wohnbebauung im Bebauungsplan „Herrenbergpark“. Vom Änderungsgeltungsbereich ist das Flurstück Nr. 379/6 erfasst. Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan mit seinen Bestandteilen und der Begründung sowie die als Satzung beschlossenen örtlichen Bauvorschriften können während der üblichen Dienststunden beim Stadtbauamt Isny im Allgäu, Wassertorstraße 1 - 3, 88316 Isny im Allgäu, eingesehen werden. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da der Bebauungsplan aus dem gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Isny im Allgäu entwickelt worden ist. Mit dieser Bekanntmachung werden der geänderte Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften rechtsverbindlich (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Jedermann kann diesen Plan und seine Begründung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Zudem sind der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung sowie die als Satzung beschlossenen örtlichen Bauvorschriften im Internet unter www.isny.de/bebauungsplaene eingestellt und einsehbar. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, 4. nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtliche Fehler, 5. wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung oder die Mängel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Isny im Allgäu, 13.01.2021 Rainer Magenreuter, Bürgermeister

9 Isny aktuell 13. Januar 2021 Isny aktuell Isny Marketing GmbH Isny Marketing GmbH Im Hallgebäude Marktplatz 2 88316 Isny im Allgäu Fax: 07562/61894 99 Büro für Tourismus Isny Info mit Isny Shop Veranstaltungstickets Tel.: 07562/99990 50 E-Mail: info@isny-marketing.de Öffnungszeiten: Mo -Fr von 9 - 12 und 14 - 17 Uhr, Sa 10 - 12 Uhr Büro für Kultur Geschäftsstelle Kulturforum Isny e.V. Leitung: Karin Konrad Telefon: 07562/99990 65 E-Mail: kultur@isny-marketing.de Büro für Stadtmarketing Geschäftsstelle Isny Aktiv e.V. Leitung: Katrin Mechler Telefon: 07562/99990 60 E-Mail: info@isny-aktiv.de Fahrkartenschalter der Deutschen Bahn AG / Regiobus Kurhaus am Park, Tel. 07562/984988 Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 9–12.30 Uhr und 13.30–17 Uhr, Mi, Sa, So, Feiertage geschlossen Senioren fordern dezentrale Impfungen ISNY - Christine Mulach, die Vorsitzende des Isnyer Stadtseniorenrats, und Hannelore Sieling, die kommunale Behindertenbeauftragte, kritisieren vehement die bisherigen Pläne im Landkreis Ravensburg für den Ablauf der Corona-Impfungen. Als „nachvollziehbar“ bezeichnen sie zwar „die Priorisierung der Altenheim- Bewohner und des Pflege- und Betreuungspersonals in Einrichtungen“; und „ebenso, dass es zu Beginn bei der Terminierung und der Versorgung mit Impfstoff holpert“. Doch nennen sie es wörtlich eine „Zumutung“, dass Menschen im fortgeschrittenen Alter, mit einem körperliche Handicap und schlimmstenfalls „ohne Ortskenntnis alternativlos Fahrten aus Isny in die Impfzentren nach Ravensburg oder Ulm organisieren und bewältigen müssen“. Das sei „nicht hinnehmbar“, schreiben Mulach und Sieling in einem offenen Brief, der der „Schwäbischen Zeitung“ vorliegt. Der Fokus ihrer Kritik richtet sich Hannelore Sieling Archivfoto: Walter Schmid besonders auf „das Angebot der Impfzentren für die große Risikogruppe der über 80-Jährigen, die nicht in Heimen leben beziehungsweise dort betreut werden“. Gerade dieser Personenkreis sei „oftmals in seiner Mobilität eingeschränkt“, und obendrein könne auch für diese Menschen „die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel risikobehaftet sein“. Obwohl sie aufgrund ihrer Arbeit im Christine Mulach Archivfoto: Tobias Schumacher Stadtseniorenrat und als Behindertenbeauftragte nahe dran sind an der Stadtverwaltung und einem entsprechenden Informationsfluss, bemängeln Sieling und Mulach,, dass über diese Zumutung für die Ältesten unserer Senioren Öffentl. Einrichtungen Stadtbücherei Derzeit geschlossen bis 31. Januar. Tel. 07562/912161, info@buecherei-isny.de oder www.buecherei-isny.de Volkshochschule Isny Die Geschäftsstelle ist nur telefonisch erreichbar. Rainstraße 12, Isny, Mo bis Fr 9-12 Uhr, Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr Tel. 07562/56800 Stadtseniorenrat Isny Derzeit nur telefonisch erreichbar: Telefon 0151 2017 2019 Internet www.ssr-isny.de e-mail info@ssr-isny.de Obdachlosenberatung Sozialberatung für Obdachlose und von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen Wilhelmstraße 21, altes Krankenhaus 1. Stock Sprechzeiten: Mo und Mi 9.30- 11.30 Uhr; Do 13.30-15. 30 Uhr und nach Vereinbarung! Sonntagsdienste Ärztlicher Notfalldienst Mo-Fr 9-19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für ges. Versicherte unter 0711/96589700 oder docdirekt.de.; Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feiertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: Tel. 116117 Corona-Hotlines Terminvereinbarung in einem Impfzentrum: Tel. 116117 Landesgesundheitsamt: Tel. 0711/ 904-39555 (Mo-So von 9-18 Uhr) Gesundheitsamt Ravensburg: 0751/85-5050 Infotelefon der ges. Krankenkassen Tel. 0800-8484 111 bislang von offizieller Seite ein ’Mantel des Schweigens und Ignorierens’ gelegt“ werde. Zentrale Forderung der Isnyer Senioren: „Wir erwarten, dass, sobald genügend Impfstoff auch für eine dezentrale Versorgung zur Verfügung steht, dieser dann auch wohnortnäher und damit effektiver als bislang zum Beispiel über (mobile) Impfstationen in Isny oder Leutkirch oder Wangen verabreicht wird.“ Diesem zentralen Anliegen erteilte das Landratsamt Ravensburg allerdings eine kategorische Absage. Pressesprecherin Selina Nussbaumer erklärte auf SZ- Nachfrage: „Zahlreiche Akteure in unserem Landkreis haben sich gerade auch im Rahmen des Landkreisbesuchs des Ministerpräsidenten für ein zweites Kreisimpfzentrum im Allgäu eingesetzt. Das Land hat sich aber entschieden, dass am beschlossenen Konzept für die Zahl der Kreisimpfzentren nicht zu rütteln ist und es im Landkreis daher ein Kreisimpfzentrum geben wird.“ Ahnungsvoll hatten Seniorenratsvorsitzende und Behindertenbeauftragte ihr Fazit schon vor dieser Auskunft formuliert: „Man sagt gemeinhin, der Zugewinn an Gelassenheit sei eine positive Eigenschaft des Alterns. Diese wird in diesen Tagen bei den Senioren aber stark eingefordert angesichts der derzeitigen Organisation der Covid-Impfungen.“ Denn als ob die zentrale Impflösung nicht genug Anlass zur Kritik aus Isnyer Sicht böte, hat ein Bericht des in Kempten erscheinenden „Kreisbote“ für zusätzliche Verwirrung in der Stadt gesorgt: In der Ausgabe vom 2. Januar war unter der Überschrift „Eisgekühlt und heißbegehrt – der Corona-Impfstoff ist da“ angekündigt worden, dass im Isnyer Stephanuswerk Impfungen geplant seien. „Dies ist aber nicht der Fall“, betonte nun Toni Drescher. Wegen Corona, bitte um telefonische Voranmeldung, Tel.: 07562/ 9758700 obdachlosenberatung-isnydiakonie-oab@dornahof.de Isnyer Tafelladen Espantorstr. 17 Öffnungszeiten Montag und Mittwoch von 13.30-16 Uhr Tel. 07522/7075118 Welt Laden Telefonische Bestellungen möglich Bahnhofstr. 12, Isny, Öffnungszeiten: Mo-Fr 15-18 Uhr; Do 9.30-12 Uhr; Sa 10-13 Uhr Wertstoffhof Weidach Tel. 07562/4184, kostenl. Entsorgung: Glas, Papier, RAWEG-Sack, kostenpfl.: Sperrmüll, Gartenabfälle; Mo bis Sa 8-12 Uhr, Mo bis Fr 13- 17 Uhr Apotheken Samstag, 16. Januar 2021 8.30 bis 8.30 Uhr d. nächsten Tages: Staufen-Apotheke, Martinstorplatz 4, 88239 Wangen, Tel. 07522/6585 Sonntag, 17. Januar 2021 8.30 bis 8.30 Uhr d. nächsten Tages: Beilharz-Apotheke, Wassertorstraße 16, 88316 Isny, Tel. 07562/97470 Geburtstage 02.01.: Josef Meroth, 75 Jahre, Eisenharz 04.01.: Salvatore Paladino, 70 Jahre, Göttlishofen 13.01.: Rudolf Fedac, 85 Jahre, Eglofs 19.01.: Peter Kresser, 75 Jahre, Eglofs Wochenmarkt findet statt ISNY – Der Isnyer Wochenmarkt wird auch weiterhin jeden Donnerstag abgehalten, weil er der Grundversorgung dient. Es herrscht Maskenpflicht nicht nur für Einkaufende sondern für alle, die durchgehen. Die Marktbesucher sind außerdem angehalten, auf den verpflichtenden Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten.

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