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Amtsblatt Isny Isny aktuell 7. Mai 2014 4 Stadtnachrichten Termine Kommunale Daten (Änderungen vorbehalten) 19. Mai Sitzung Gemeinderat Sportler- und Musikerehrung 2014 Zur diesjährige Sportlerehrung mit Ehrung der Preisträger in musikalischen Wettbewerben am Freitag, 9. Mai 2014 um 17.00 Uhr im Isnyer Rathaus ist auch die Öffentlichkeit herzlich eingeladen. Rainer Magenreuter, Bürgermeister Bürgermeistersprechstunde Im Rahmen der Bürgermeistersprechstunden steht Ihnen Bürgermeister Rainer Magenreuter am Donnerstag, 15. Mai 2014 von 11 bis 12 Uhr (Rathaus, Zimmer 122) ohne Voranmeldung zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Internationaler Museumstag am Sonntag, 18. Mai Unter dem Motto „Sammeln verbindet“ findet am Sonntag, 18. Mai 2014 der 37. internationalen Museumstag statt. Das Wassertormuseum Isny lädt an diesem Tag um 14, 15 und 16 Uhr zu Führungen ein, vom Gefängnisloch, wo Original- Wandkritzeleien Einblick in die düstere Existenz der Gefangenen geben, bis ganz oben in die Türmerwohnung. Dort fühlt man sich beim Blick auf die mittelalterliche Stadtanlage in die Zeit der Feuersbrünste und Bauernkriege versetzt. Das Museum am Mühlturm hat an diesem Tag regulär von 14-17 Uhr geöffnet (ohne Führung). Vollsperrung Felderhaldetunnel Der Felderhaldetunnel (B12) ist noch bis heute, 7. Mai, 16 Uhr wegen Wartungsund Reinigungsarbeiten voll gesperrt. Die Umleitung über die Maierhöferstraße – Lindauer Straße. Der DRK-Blutspendedienst lädt ein zur Blutspende am Donnerstag, 8. Mai 2014 von 15 Uhr bis 19.30 Uhr im Kurhaus Isny. Aktionstag Familie Seit 2005 gilt der 15. Mai als der internationale Tag der Familie. Bei uns in Isny gestaltet um das Thema „Vielfalt der Kulturen in Isny“ am Samstag 10. Mai 2014 von 10 bis 16 Uhr in der Innenstadt der Hort ein interkulturelles Buffet. Spielmobil sowie Spielkarussell laden zum Toben ein. Eine Ausstellung informiert über die Vielfalt der Kulturen in Isny und an einer großen Karte können die BesucherInnen mit Fähnchen die kulturelle Vielfalt aufzeigen. Das Jugendcafe bietet ein kulturelles Kreativangebot an. Ansprechpartnerin: Stadt Isny, Michaela Hampl, Telefon: 07562/913907 Stadtbücherei Neue Filme auf DVD in der Stadtbücherei: The Counselor, Frau Ella, Die Hebamme, Inside Llewyn Davis, Inside WikiLeaks – Die fünfte Gewalt, Last Vegas, Sein letztes Rennen, Stein der Geduld, Venus im Pelz, Zwei Leben Der Bestand der Bücherei ist im Internet einsehbar unter www.buecherei-isny.de. Ortsnachrichten Beuren Personal für Badsee Beuren gesucht! Für den Badsee Beuren suchen wir für die Badesaison von Mitte Mai bis Mitte September 2014 mehrere zuverlässige, flexible Aushilfen auf 450-EUR-Basis. Zum Tätigkeitsfeld gehören Reinigung, Kasse und Badeaufsicht. Für die Badeaufsicht ist das Rettungsschwimmerabzeichen in Silber Voraussetzung. Es wird ermöglicht, dieses vorab durch entsprechende Kursteilnahme zu erwerben. Bewerbungen und Anfragen richten Sie bei Interesse bitte bis 30. April an Ortsvorsteherin Marianne Gögler, Tel. 07567 285, ov.beuren@t-online.de Neutrauchburg Landfrauen Neutrauchburg e.V. Die Landfrauen Neutrauchburg e.V. feiern am Freitag, den 16.05.2014 um 20 Uhr eine Mai-Andacht in der Schloßkapelle Neutrauchburg. Gäste sind herzlich dazu eingeladen. An-schließend kehren wir in Fuchsbauerś Cafe Stube ein. Die Landfrauen treffen sich immer montags, ab 19.15 Uhr am Parkplatz der Rotmooshalle zum Nordic-Walking. Gäste sind herzlich willkommen. Rohrdorf Theaterverein Rohrdorf Der diesjährige Vereinsausflug führt uns am 10. und 11. Oktober nach Innsbruck, wo unter anderem eine Stadtführung und eine Bergfahrt auf dem Programm stehen. Hierzu sind alle Mitglieder mit Partner herzlich eingeladen. Weitere Infos und Anmeldung bei Herbert Schmid, Tel. 4696. Fundbüro In der Ortsverwaltung wurde ein rotes Handy abgegeben und kann zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden. Amtliche Bekanntmachung Landkreis Ravensburg Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und der Wahl des Kreistags am 25. Mai 2014 1. Am 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Stadt Isny im Allgäu die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und die Wahl des Kreistags - statt. 2. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 3. Die Gemeinde ist in 13 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 4. Mai 2014 zugesandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis - Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis - oder ihren Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. 5. Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, Farbe: weißlich Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Für die Stimmabgabe im Wahllokal wird bei der Europawahl kein Stimmzettelumschlag verwendet. 6. Kommunalwahlen Es finden gleichzeitig die nachstehenden Wahlen statt. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Stimmzettelumschlägen. 6.1. Wahl des Gemeinderats Zu wählen sind 18 Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Gemeinderats, Stimmzettel-Farbe: weiß 6.2. Wahl des Ortschaftsrats Zu wählen sind jeweils der Ortschaft Beuren 9 Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Beuren, Stimmzettel-Farbe: beige der Ortschaft Großholzleute 11 Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Großholzleute, Stimmzettel-Farbe: beige der Ortschaft Neutrauchburg 11 Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Neutrauchburg, Stimmzettel-Farbe: beige der Ortschaft Rohrdorf 9 Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Rohrdorf, Stimmzettel-Farbe: beige 6.3. Wahl des Kreistags Zu wählen sind im Wahlkreis IX Isny im Allgäu 5 Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Kreistags, Stimmzettel-Farbe: grün 6.4. Die Stimmzettel für die einzelnen Wahlen (ohne Europawahl) sind in je besonderen Stimmzettelumschlägen abzugeben, die von gleicher Farbe wie die zugehörigen Stimmzettel sind. Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden den Wahlberechtigten spätestens am 24. Mai 2014 zugesandt. Die Stimmzettelumschläge sowie weitere Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten. 6.5. Bei den Wahlen des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und des Kreistags hat der Wähler so viele Stimmen, wie jeweils Mitglieder des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und des Kreistags im Wahlkreis zu wählen sind (vergleiche Ziff. 6.1 - 6.3). Die Stimmenzahl ist jeweils im Stimmzettel angegeben. 6.6. Es findet Verhältniswahl statt bei der - Wahl des Gemeinderats - Wahl des Kreistags Hierbei können nur Bewerber gewählt werden, deren Name in den Stimmzetteln vorgedruckt ist. Der Wähler kann - Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und - einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er auf einem oder mehreren Stimmzetteln - Bewerbern, denen er eine Stimme geben will, durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet, - Bewerbern, denen er zwei oder drei Stimmen geben will, durch die Ziffer "2" oder "3" hinter dem Namen, durch Wiederholen des Namens oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kennzeichnet. Der Wähler kann auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In diesem Fall ist jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt; bei der Wahl des Kreistags jedoch nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder des Kreistags für den Wahlkreis zu wählen sind. 6.7. Es findet Mehrheitswahl statt bei der - Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Isny- Beuren der Ortschaft Isny- Großholzleute der Ortschaft Isny- Neutrauchburg der Ortschaft Isny- Rohrdorf Hierbei kann jede wählbare Person gewählt werden. Der Wähler kann jedem Bewerber nur eine Stimme geben. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er Bewerber, denen er eine Stimme geben will, - auf einem Stimmzettel ohne vorgedruckte Namen durch Eintragung des Namens ausdrücklich als gewählt kennzeichnet. Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form. 6.8. Es findet unechte Teilortswahl statt bei der Wahl des Gemeinderats zu wählende Vertreter für den Wohnbezirk: (Anzahl): 12 Isny-Stadt 1 Isny-Beuren 2 Isny-Großholzleute 2 Isny-Neutrauchburg 1 Isny-Rohrdorf Bei unechter Teilortswahl gilt ergänzend Folgendes: - In den einzelnen Wohnbezirken kann der Wähler nur so vielen Bewerbern Stimmen geben, wie für den Wohnbezirk jeweils Vertreter zu wählen sind; diese Zahlen sind in den Stimmzetteln jeweils angegeben ; - Bei Verhältniswahl können Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen jeweils nur für den Wohnbezirk panaschiert werden, für den sie als Bewerber vorgeschlagen sind; - Gibt der Wähler seine Stimme durch Abgabe eines Stimmzettels mit vorgedruckten Namen ohne Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet ab, so gelten höchstens so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben als mit einer Stimme gewählt, wie für den Wohnbezirk jeweils Vertreter zu wählen sind. 6.9. Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder sonst im Stimmzettelumschlag sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags haben die Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge. 6.10. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die zu der jeweiligen Wahl gehörenden Stimmzettelumschläge ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden. 7. Wahlscheine Europawahl Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Wahl im Landkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises oder - durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt - Wahlamt - einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen. Kommunalwahlen Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können - in einem beliebigen Wahlbezirk des im Wahlschein angegebenen Gebiets oder - durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird. Wer bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag beim Bürgermeisteramt - Wahlamt - neben dem Wahlschein auch die weiteren Briefwahlunterlagen. Der Wähler hat seine Wahlbriefe (getrennt nach Europawahl - rot - und Kommunalwahlen - gelb -) mit den entsprechenden Stimmzetteln (in verschlossenen Stimmzettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig den jeweils auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stellen zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen. Die Wahlbriefe können auch bei der jeweils angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wähler, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. 8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Bei der Europawahl gilt dies auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 Europawahlgesetz). Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 9. Die Briefwahlvorstände treten zusammen zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses der Europawahl um 18 Uhr im Rathaus Isny, 2.OG Zimmer 221-223. Isny im Allgäu, 7. Mai 2014 Rainer Magenreuter, Bürgermeister
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