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Isny Aktuell 03.02.2016

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Amtsblatt

Amtsblatt Isny Isny aktuell 3. Februar 2016 4 Stadtnachrichten Kindergartenjahr 2016/2017 Anmeldung zum Kindergartenbesuch und für die Kleinkindbetreuung für das Kindergartenjahr 2016/2017 Kindergärten Seit dem 01.01.1999 besteht ein uneingeschränkter Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder zwischen drei und sechs Jahren. Dies bedeutet, dass jedes Kind ab dem 3. Geburtstag ein Recht darauf hat, einen Platz in einem Kindergarten zu erhalten. Da aber die Kindergartenträger planen müssen, sollte rechtzeitig bekannt sein, wie viele Kinder und ab welchem Zeitpunkt diese den Kindergarten besuchen sollen. Deshalb werden alle Eltern, die ihr Kind im Laufe des gesamten kommenden Kindergartenjahres September 2016 bis August 2017 in den Kindergarten bringen wollen, aufgerufen, den Besuch in der zuständigen Einrichtung anzumelden. Dies gilt für alle Kinder, die vor und zwischen dem 1. September 2012 und dem 31. Juli 2013 geboren sind. Die gemeinsame Anmeldewoche findet statt in der Zeit vom 15. bis zum 19. Februar Vereinbaren Sie bitte jeweils vorab telefonisch einen konkreten Anmeldetermin für diese Woche: Städtische Kindergärten Kindergarten Felderhalde Telefon: 3732 Kindergarten Bolsternang, Telefon: 55312 (bitte zwischen 7.15 und 13.15 Uhr anrufen) Kindergarten Neutrauchburg, Tel.: 8135 Kindergarten Rohrdorf, Tel.: 2913 in Bolsternang, Neutrauchburg und Rohrdorf auch Anmeldung für Schulkinder Kinderhaus Spatzennest, Tel.: 4165, für Eltern mit Interesse am Ganztagesangebot bzw. „verlängerte Vormittagsgruppe“ Anmeldung am Mi. 17 Februar, 14 Uhr, Beginn mit gemeinsamer Information zu diesem Angebot, anschließend Anmeldung mit Einzelgesprächen, bitte auch sich hierfür telefonisch voranmelden. Kirchliche Kindergärten Kath. Kindergarten im Familienzentrum St. Josef, Tel.: 3004 Kath. Kindergarten St. Maria, Tel.: 2287 Kath. Kindergarten St. Georg, Tel.: 3091 auch mit Anmeldung für die Waldgruppe Kath. Kindergarten Beuren , Tel.: 07567/500 Evang. Nikolaikinderhaus, Tel.: 8332 - für Eltern mit Interesse an Regelbetreuung bzw. Ganztagesangebot - für Eltern mit Interesse an Kleinkindbetreuung ab zwei Jahre - für Eltern mit Interesse an Ganztagsangebot für Schulkinder Bitte vereinbaren Sie vorab tel. einen individuellen Termin! Evang. Freikirchl. Kindergarten „Benjamin“, Tel.: 93 087 (bitte zwischen 8 und 12 Uhr anrufen) DRK-Waldorf-Kindergarten „Sieben Zwerge“, Tel.: 91 45 678 (bitte zwischen 8 und 12 Uhr anrufen) Kleinkindbetreuung – NEU- mit Zentraler Vormerkung Auch für die Betreuung von Kleinkindern unter drei Jahren ab Sommer 2016 bitten wir um Vormerkung ab 1. März direkt online über unsere neue Zentrale Vormerkung: www.stadt.isny.de/zentralevormerkung freigeschaltet ab 1. März 2016. Kleinkinder sollten mindestens ein halbes Jahr vor dem Bedarf angemeldet werden. Folgende Einrichtungen bieten Plätze für unter Dreijährige: DRK-Kinderkrippen „Zwergennest und Zwergenstube“, Tel. 97 08 914 Kinderkrippe im Familienzentrum St. Josef, Tel. 3004 Kinderkrippe und Kleinkindtagespflege „Kleine Hände“ beim Kindergarten Felderhalde, Tel. 3732 Kinderkrippe am Kindergarten St. Maria, Tel. 2287 Nikolaikinderhaus, Ganztagesbetreuung ab zwei Jahren, Tel. 8332 Kindergarten Bolsternang auch für Kinder ab zwei Jahren, mit Ganztagesbetreuung an zwei Tagen, Tel. 55312 Kindergarten Beuren auch für Kinder ab zwei Jahren, mit Ganztagesbetreuung an 1 Tag, Tel. 07567/500 Nähere Informationen zu den einzelnen Kindergärten und Krippen erhalten Sie auch über www.stadt.isny.de/leben-freizeit/kindergaerten.html Gemeinderat Die nächste Sitzung des Gemeinderates ist am Montag, 15. Februar, 18 Uhr im großen Sitzungssaal im Rathaus Isny (Terminänderung vorbehalten). Die Tagesordnung wird rechtzeitig im Internet unter www.stadt.isny.de und im Aushang am Rathaus veröffentlicht. Sitzungsvorlagen zu Gemeinderatssitzungen Bürgerinnen und Bürger können die öffentlichen Sitzungsvorlagen zu Gemeinderatssitzungen jeweils ab dem Dienstag vor der Sitzung im Internet auf www.stadt.isny.de einsehen. Wer kein Internet hat, erhält die Sitzungsvorlagen auch an der Rathauspforte während der Öffnungszeiten. Neben den Sitzungsvorlagen werden auf der städtischen Internetseite nach der Sitzung auch die Beschlüsse und Kurzberichte aus der Gemeinderatssitzung veröffentlicht. Die Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich in dieser Form online über die kommunalpolitischen Vorgänge in Isny zu informieren. Termine Öffnungszeiten Rathaus Am Gumpigen Donnerstag, 4. Februar, sind die Dienststellen im Rathaus, das BürgerBüro und die vhs bereits ab 17 Uhr wegen des Rathaus-Sturms durch die Narrenzunft „Lachende Kuh“ nicht mehr besetzt. Am Fasnetsdienstag, 9. Februar ist das Rathaus mit allen Dienststellen, Bürger- Büro, Stadtbücherei und Isny Marketing GmbH bereits ab 12 Uhr geschlossen und auch telefonisch nicht erreichbar. Kontaktmöglichkeit zur Behindertenbeauftragten besteht immer am ersten Freitag im Monat. Der nächste Termin ist Freitag, 5. Februar, 15 bis 16.30 Uhr im Café-Treff der Offenen Behindertenarbeit im Paul- Fagius-Haus. Ansprechpartnerin ist Hannelore Sieling. Stadtseniorenrat Der Stadtseniorenrat bietet jeden ersten Donnerstagvormittag im Monat einen Sprechtag im BürgerBüro des Rathauses an. Eine Anmeldung zu den Sprechstunden ist nicht erforderlich. Die Gespräche sind vertraulich. Nächster Termin: Donnerstag, 4. Februar, 9.30 bis 12 Uhr, Ansprechpartnerin ist Renate Metzler. Stammtisch für neue Senioren Der Stadtseniorenrat lädt Senioren, die neu nach Isny gezogen sind, zum Stammtisch am Mittwoch, 10. Februar, um 17 Uhr ins neue Restaurant Il Punto in der Obertorstraße. Willkommen sind auch alle, die schon länger hier wohnen. Energieberatung Die nächsten kostenlosen Beratungstermine zu allen Fragen rund um die Energieeinsparung mit Edeltraud Manz von der Energieagentur Ravensburg, sind am 11. Februar, 3. März und 24. März im Historischen Sitzungssaal des Rathauses. Terminvereinbarung über die Stadtverwaltung Isny, Telefon 07562/984-154 ist erforderlich. Blutspenden am 18. Februar Der DRK-Blutspendedienst lädt am Donnerstag, 18. Februar, von 15 bis 19.30 Uhr zur Blutspende ins Kurhaus Isny ein. Blutspender können kostenlos auf dem NTA-Parkplatz parken! Bitte Personalausweis mitbringen. Demenzfreizeit Zum 14. Mal können Menschen mit Demenz aus dem Landkreis Ravensburg gemeinsam mit ihren pflegenden Angehörigen Ferien machen. Die Selbsthilfegruppe für Angehörige von Menschen mit Demenz (Ravensburg) und die Landvolkshochschule Wernau- Leutkirch lädt betroffene Menschen und ihre Angehörigen zur Freizeit vom 25. April bis 4. Mai in das Tagungshaus Regina Pacis nach Leutkirch ein. Eine optimale Betreuung und Pflege der erkrankten Menschen ist gesichert. Gleichzeitig können sich pflegende Angehörige erholen, je nach Wunsch an einem abwechslungsreichen Freizeitprogramm teilnehmen und so neue Kraft für ihren schweren Pflegealltag schöpfen. Interessenten sollten sich bis 20. Februar melden bei: Wolfgang Mettenleiter, LVHS Leutkirch, Telefon: 07561/9813838 Armin Pogadl,LVHS Leutkirch – Wernau, Telefon: 07153/9239130 Jahreshauptversammlung Der Verein landwirtschaftlicher Fachbildung Leutkirch lädt alle Mitglieder und Interessierten zur Jahreshauptversammlung am Donnerstag, 11. Februar, 20 Uhr in die Gaststätte Adler, in Leutkirch-Ausnang ein. Als Gastredner spricht Bundestagsabgeordneter Waldemar Westermayer über „Aktuelles aus Berlin“. Im Vorfeld erfolgen die Regularien mit Entlastung von Vorstand und Ausschuss, Ehrungen und Geschäftsbericht. Landwirtschaftliches Bauen – Was muss man beachten? Zu einer Informationsveranstaltung mit dem Thema „Landwirtschaftliches Bauen – Was muss man beachten?“ lädt das Landwirtschaftsamt zusammen mit dem Bau- und Umweltamt des Landratsamts Ravensburg ein. Die Veranstaltung findet

5 Isny aktuell 3. Februar 2016 Amtsblatt Isny am Freitag, 12. Februar, um 13.30 Uhr in den Räumen der Fachschule für Landwirtschaft, Frauenstraße 4 in Ravensburg statt und ist kostenfrei. Um Anmeldung unter Telefon 0751/85-6010 wird gebeten Berechnung der Nährstoffbilanz 2015 für die Düngeverordnung Bis spätestens 31. März muss auf landwirtschaftlichen Betrieben für Stickstoff und Phosphat die Nährstoffbilanz für das vergangene Kalenderjahr erstellt werden. Dazu bietet das Landwirtschaftsamt am Dienstag, 16. Februar, und – speziell für Biogasbetriebe – am Donnerstag, 18. Februar, jeweils um 19.30 Uhr einen Einführungskurs in das kostenlose EDV-Programm an. Er findet im Landwirtschaftsamt, Frauenstraße 4 in Ravensburg statt. Eine Anmeldung bis 12. Februar ist erforderlich unter Telefon 0751/85-6010. Amtliche Hinweise Fasnetsumzug in Isny – Sperrung am 9. Februar Wegen des Fasnetsumzugs am Dienstag, 9. Februar, sind von 13 bis 17 Uhr die Leutkircher Straße, der Achener Weg (vom Kreisel L 318 bis zur Bahnhofstraße), die Bahnhofstraße, die Wassertorstraße, die Obertorstraße, die Fabrikstraße und der Untere Grabenweg für den Verkehr voll gesperrt. Die Sperrung der Bergtorstraße (bis Höhe Notre-Damede-Gravenchon-Straße) und der Obertorstraße (bis Höhe Karl-Wilhelm-Heck- Straße) bleibt bis 18 Uhr bestehen. Die Umleitung erfolgt über die Lindauer Straße, Maierhöfener Straße bis zur B 12 und umgekehrt. Wegen des Umzugs können von 13 bis 17 Uhr die Bushaltestellen Kurhaus, Karl-Wilhelm-Heck-Straße, Ziegelstadel, Abzw. Kleinhaslach, Vorstadt Friedhof und Vorstadt Adler nicht angefahren werden. Die Haltestelle Achener Weg kann zudem bereits ab 12 Uhr ganztägig nicht mehr bedient werden; die Haltestellen Marktplatz und Friedhof werden zwischen 13 und 18 Uhr nicht angefahren. Die Busse der Linie Wangen fahren zwischen 13 Uhr und 17 Uhr nur noch die Haltestelle in der Lindauer Straße (Polizei) an, die Busse der Linie Röthenbach nur die Haltestellen in der Maierhöfener Straße. Im Stadtverkehr und auf den Linien Beuren, Kempten und Leutkirch wird als Ersatzhaltestelle die Neutrauchburger Straße angefahren. Die Haltestelle Gewerbegebiet Bühlberg kann während der Zeit der Sperrung nur eingeschränkt bedient werden. Markierungen an Loipen nicht entfernen Mit Stangen wird die Wegführung der Loipen markiert und es werden Gefahrenstellen gekennzeichnet. Das sind beispielsweise Schächte, Brücken oder Wegraine. In letzter Zeit hat Loipenfahrer Erhard Pferdt häufiger festgestellt, dass Markierungen und Schilder an den Loipen entfernt werden. Bei sehr schlechter Sicht oder morgens in der Dunkelheit ist es ihm dann unmöglich Hindernisse, bzw. gefährliche Stellen rechtzeitig zu erkennen. Für einen Ersatzfahrer ist das noch viel schwieriger. Die Gefahr von Unfällen ist dadurch hoch, bei denen sich der Fahrer verletzen kann, oder bei denen zumindest hoher Sachschaden entsteht, den die Stadt aus Steuergeldern ersetzen muss. Dass teilweise die Schilder „Loipe nicht betreten“ entfernt werden, ist zwar nicht gefährlich, aber es verführt dazu, die Loipe als Wanderweg zu benutzen. Und das ruiniert die teuer gespurten Loipen. Wichtige Änderungen beim PartyPass Wer seinen PartyPass beim Verlassen der Veranstaltung zurück lässt, erhält ihn künftig nachgesandt. Dafür erhebt die jeweilige Veranstaltungsgemeinde eine Gebühr in Höhe von 20 Euro. Bisher konnten liegen gebliebene PartyPässe von den jugendlichen Inhabern bei der Wohnsitzgemeinde kostenlos abgeholt werden. Der PartyPass kann im Internet unter www.partypass.de kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum PartyPass erteilt Simone Prommer, Kommunale Suchtbeauftragte beim Landratsamt, unter Telefon 0751/85-3124 oder per E-Mail an simone.prommer@landkreisravensburg.de. Der Mikrozensus startet wieder Im Januar 2016 sind in Baden-Württemberg, wie auch in ganz Deutschland, die Befragungen zum Mikrozensus 2016 gestartet. Was ist der Mikrozensus? – Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Befragung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, die seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte in Deutschland durchgeführt wird. Wer wird für die Erhebung ausgewählt? – Die Stichprobenauswahl erfolgt durch mathematisches Zufallsverfahren. Personen, die in einem Haushalt an einer ausgewählten Anschrift wohnen, sind auskunftspflichtig. Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. Die vom Gesetzgeber angeordnete Auskunftspflicht dient dazu, mit dem Mikrozensus repräsentative und aktuelle statistische Informationen bereitzustellen. Der Mikrozensus wird unterjährig durchgeführt, das heißt, dass der Stichprobenumfang von etwa 48 000 Haushalten gleichmäßig auf alle Monate und Wochen des Jahres verteilt wird und somit pro Woche rund 900 Haushalte in Baden-Württemberg befragt werden. Wie läuft eine Befragung ab? – Die Mikrozensusbefragung führen Interviewerinnen und Interviewer des Statistischen Landesamtes durch. Sie sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen sich einige Tage vor ihrem Besuch schriftlich bei den Haushalten an und übergeben mit der Ankündigung auch Informationsmaterial über die Erhebung sowie das Mikrozensusgesetz. Sie weisen sich mit einem Interviewerausweis des Statistischen Landesamtes aus. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet. Wer nutzt die Daten? – Die Daten des Mikrozensus bilden für Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Presse und nicht zuletzt für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine aktuelle Informationsquelle über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung Um qualitativ zuverlässige Ergebnisse zu erhalten, hat der Gesetzgeber die meisten Fragen mit einer Auskunftspflicht belegt (§ 7 Mikrozensusgesetz). Das Statistische Landesamt bittet darum, auch die freiwilligen Fragen zu beantworten. Ausgewählte Ergebnisse stehen kostenlos unter www.statistik-bw.de zur Verfügung. Höherer Unterhalt für Kinder seit dem 1. Januar Zum 1. Januar 2016 wurden der Mindestunterhalt und der Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden angepasst. Seit Jahresbeginn beträgt der Mindestunterhalt für Kinder unter sechs Jahren nach Abzug des anteiligen Kindergeldes 240 Euro, für Kinder zwischen sechs und elf Jahren erhöht sich der Anspruch auf 289 Euro und ab zwölf Jahren auf 355 Euro. Die bundesweit anerkannte Düsseldorfer Tabelle wird zur Orientierung zugrunde gelegt. Studierende, volljährige Kinder mit eigenem Hausstand haben mit der neuen Düsseldorfer Tabelle einen deutlich höheren Anspruch als bisher. Nähere Auskünfte oder Unterstützung bei der Unterhaltsgeltendmachung sind durch das Jugendamt oder durch einen Rechtsanwalt möglich. Mit den Unterhaltsbeträgen erhöht sich auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder. Die maximale Bezugsdauer beträgt weiterhin 72 Monate. Anträge auf Unterhaltsvorschuss nimmt die Unterhaltsvorschusskasse des Landkreises entgegen. Zehn Jahre Mittelstandspreis Das gesellschaftliche Engagement kleiner und mittlerer Unternehmen im Land ist herausragend: Viele Mittelständler setzen sich freiwillig für soziale und gesellschaftliche Belange ein. Vor diesem Hintergrund loben das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft gemeinsam mit Caritas und Diakonie in Baden-Württemberg bereits zum zehnten Mal den Mittelstandspreis für soziale Verantwortung aus. Sie würdigen damit auch im Jubiläumsjahr den engagierten Beitrag kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich Corporate Social Responsibility (CSR). Land, Diakonie und Caritas verleihen mit dem Preis als Auszeichnung auch die Lea-Trophäe. Alle Unternehmen im Land mit maximal 500 Beschäftigten können sich ab sofort für den Mittelstandspreis für soziale Verantwortung bewerben. Voraussetzung ist, dass sie Wohlfahrtsverbände, soziale Organisationen, Initiativen, Einrichtungen oder (Sport-) Vereine unterstützen und sich mit ihnen in einem gemeinsamen Projekt gesellschaftlich engagieren. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. März 2016. Eine Bewerbung ist auch online möglich unter www.lea-bw.de. Der Preis wird am 5. Juli 2016 im Rahmen einer Festveranstaltung im Neuen Schloss in Stuttgart verliehen. Paten für Kinder psychisch kranker Eltern gesucht KiP – ein Kooperationsprojekt des Landkreises Ravensburg und der Arkade e.V. möchte Kinder psychisch kranker Eltern durch ehrenamtliche Patenschaften unterstützen und entlasten. Haben Sie Zeit und Freude daran, einige Stunden pro Woche mit einem Kind oder Jugendlichen zu verbringen? Für unser Patenprojekt suchen wir Familien oder Einzelpersonen, die gerne eine Patenschaft für ein Kind psychisch kranker Eltern übernehmen würden. Für ihre Tätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung und werden fachlich begleitet. Wir freuen uns über Ihr Interesse und informieren Sie gerne ausführlich. Kontakt: Arkade e.V., Eisenbahnstr.30/1, 88212 Ravensburg, Sylvia List, Tel. 0751- 3665591 Meisterprüfung in der Hauswirtschaft 2016 Für 2016 sind wieder Meisterprüfungen im Beruf Hauswirtschaft geplant. Zugelassen wird, wer eine Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/- in gemacht und danach mindestens zwei Jahre im Beruf gearbeitet hat. An der Prüfung können auch Personen teilnehmen, die eine mindestens fünfjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben eines Meisters/einer Meisterin nachweisen können und Interessenten, die belegen können, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben wurden. Informationen gibt es auf der Internetseite www.rp.baden-wuerttemberg.de unter der Rubrik „Ausbildung / Hauswirtschaft“. Dort steht auch das Anmeldeformular zum Download bereit. Anmeldungen sind im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bis spätestens 28. März 2016 und im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für

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