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Az.: 621.15 Nummer 28 Die kleine Seepost Seite 4 Amtliche Bekanntmachungen Verfahren: Geplant ist die Erstellung eines Angebotsbebauungsplans. Umweltinformationen: Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zur Einsicht verfügbar: Kressbronn am Bodensee über die 2. Auslegung Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans „Bodan-Werft – Bereich Hotel“ (2. der Gemeinde Kressbronn am Bodensee - Artenschutz über öffentliche die 2. Auslegung Auslegung des Bebauungsplans des Planentwurfs) „Bodan-Werft – Bereich Hotel“ - Gewässerschutz Der Gemeinderat der (2. Gemeinde öffentliche Kressbronn Auslegung des a. Planentwurfs) B. hat in seiner - Bodenschutz Sitzung am 06. Juli 2022 die zweite öffentliche Auslegung des - Hochwasserschutz Bebauungsplans „Bodan-Werft – Bereich Wohnen“ beschlossen. zweite Gemäß öffentliche § 3 Abs. Auslegung 2 liegen des der Bebauungsplans Plan und die „Bodan-Werft Begründung – Bereich - Wohnen“ Naturschutz - Immissionsschutz Der Gemeinderat der Gemeinde Kressbronn a. B. hat in seiner Sitzung am 06. Juli 2022 die vom beschlossen. 22. Juli Gemäß 2022 bis § 3 zum Abs. 229. liegen August der Plan 2022 und öffentlich die Begründung aus. vom Sie 22. Juli - Schutzgut 2022 bis Klima/Luft können zum 29. im August Amt 2022 für öffentlich Gemeindeentwicklung aus. Sie können im und Amt Bauwesen für Gemeindeentwicklung im - Schutzgut und Landschaftsbild Rathaus Bauwesen (Hauptstraße im Rathaus (Hauptstraße 19, 8807919, Kressbronn 88079 Kressbronn a. B.) a. während B.) während der der Öffnungszeiten - Schutzgut Mensch eingesehen werden. Falls eine Beratung und Erörterung gewünscht ist, vereinbaren Öffnungszeiten eingesehen werden. Falls eine Beratung und - Schutzgut Sie bitte Kulturgüter einen Termin. Erörterung gewünscht ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin. - Erneuerbare Energien - Ausgleichsmaßnahmen Lageplan: Hinweis: Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Kressbronn a. B., 07. Juli 2022 gez. Daniel Enzensperger Bürgermeister Landratsamtes Bodenseekreis: Gemarkung: Kressbronn a. B. Lage: Bodanstraße; östlich des Naturstrandbads Stand: 01.12.2021 Impressum: Verlag: Schwäbische Zeitung Tettnang GmbH & Co. KG Lindauer Straße 9, 88069 Tettnang Geschäftsführer Andreas Querbach Herausgeber: Andreas Kling, 88079 Kressbronn a. B. Anzeigen-Annahme: Andreas Kling Verlag, 88079 Kressbronn a. B. Telefon 0 75 43 - 9 60 20, E-Mail: seepost@kling-verlag.de Abo-Service: Telefon 0 75 42 - 94 18-60 E-Mail: abo@kleine-seepost.de Druck: Druckhaus Müller OHG, 88085 Langenargen Die kleine See-Post erscheint wöchentlich. Verantwortlich für die Redaktion: Andreas Kling. Für den amtlichen Teil und Gemeindenachrichten: Gemeinde Kressbronn a. B., Bürgermeister Daniel Enzensperger Redaktions- und Anzeigen-Annahmeschluss: Dienstag 12:00 Uhr Anzeigenpreis: Euro 0,55 + Mehrwertsteuer pro mm/1-spaltig. Bezugspreis jährlich Euro 38,– incl. Zustellgebühr in Kressbronn a. B. Bei Postbezug zuzüglich Postgebühren. Verbot der Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern im Bodenseekreis Seit Dienstag, 12. Juli und vorläufig bis zum Montag, 8. August 2022 gilt per Allgemeinverfügung des Landratsamtes ein generelles Verbot der Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern im Bodenseekreis. Das Entnahmeverbot betrifft sowohl Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch als auch für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen. Verboten ist auch die Entnahme aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie Weihern und Seen. Derzeit noch ausgenommen sind die Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im genehmigten Umfang sowie für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Durch die anhaltende und auch in den kommenden Wochen zu erwartende Trockenheit ohne nennenswerten Niederschlag erreichen viele größere Gewässer und vor allem auch kleinere Bäche im Bodenseekreis derzeit teils kritische Pegelstände. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden unter ansteigenden Gewässertemperaturen und dem verringerten Sauerstoffgehalt. Wer in dieser, für viele Fische und sonstige Wasserlebewesen, kritischen Situation das Verbot ignoriert, muss mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Sollte die Trockenheit weiter anhalten, kann das Entnahmeverbot zudem verlängert werden. Die Allgemeinverfügung ist online unter https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/ zu finden. Das Verbot ist mit dem Landkreis Ravensburg abgestimmt, in dem ebenfalls ein generelles Wasserentnahmeverbot gilt.
Gemeinderat David Maier (BWV), Gemeinderat Hermann Gemeinderat David Maier (BWV), Gemeinderat Hermann Martha Dauth (Grüne) mit. Beratend gehörten dem Gr Martha Dauth (Grüne) mit. Beratend gehörten dem Gr Nummer 28 Die kleine Seepost Architekten Arne Rüdenauer aus Stuttgart Seite und 5 Mar Architekten Arne Rüdenauer aus Stuttgart und Mar Sachpreisrichter Andreas Wenzler (Sachgebietsleiter fü Sachpreisrichter Andreas Wenzler (Sachgebietsleiter fü und Vergabewesen), Umwelttechnik sowie Matthias Vergabewesen), Käppeler Matthias (Amtsleiter Käppeler Am Gemeindenachrichten (Amtsleiter Vergabewesen), Amt für Gemeindefinanzen) Matthias Käppeler und Gemeinderätin (Amtsleiter Am Gemeinderätin Lilly-Olivia Scholl (SPD) an. Als sachverstän Lilly-Olivia Gemeinderätin Scholl Lilly-Olivia (SPD) an. Als Scholl sachverständige (SPD) an. Als Beraterin sachverstän Preisgericht kürt Siegerentwürfe für das wurde (Sachgebietsleiterin Caren Seifarth (Sachgebietsleiterin für Liegenschaften für Liegenschaften und Steuern) hinzu und (Sachgebietsleiterin Steuern) hinzugezogen. für Liegenschaften und Steuern) hinzu Wohnhaus mit Gewerbeeinheit am Bachtobelplatz Bei einem Architektenwettbewerb werden die mit eine im neuen Baugebiet Bachtobel Bei Bei einem einem Architektenwettbewerb Architektenwettbewerb werden die werden mit einer Chiffre die mit eine mehreren Rundgängen geprüft und bewertet und schließ eingegangen mehreren Entwürfe Rundgängen in mehreren geprüft Rundgängen bewertet geprüft und schließ Am 7. Juli 2022 tagte im Rathaus im Rahmen eines Architektenwettbewerbs das Preisgericht zur Ermittlung des besten engere Wahl gebildet. Die Entwürfe der engeren Wahl we bewertet engere und Wahl schließlich gebildet. im Die Ausscheidungsverfahren Entwürfe der engeren eine engere Plätze Wahl verteilt. gebildet. Bei Die diesem Entwürfe Verfahren der engeren Wahl gab es werden keinen erste Wahl we Entwurfes für das geplante kommunale Wohnhaus mit Gewerbeeinheit am Bachtobelplatz im neuen Baugebiet Bachtobel. Diese gingen an die GMS Architekten aus Isny und Archit eine Plätze Rangfolge verteilt. gebracht Bei diesem und Plätze Verfahren verteilt. Bei gab diesem keinen Verfahren gab es keinen ersten Platz, sondern zwei zweite Plätze. erste Überraschend gab es keinen Sieger, sondern zwei Zweitplatzierte. Dies sind die GMS Architekten aus Isny und Architekt tekt dritten Frank Platz Heinz belegen aus Waldkirch. die Braun/Müller Den dritten Platz Architekten belegen die aus Ko Diese gingen an die GMS Architekten aus Isny und Archit Diese dritten gingen Platz an belegen die GMS die Architekten Braun/Müller aus Isny Architekten und Archi- aus Ko Frank Heinz aus Waldkirch. Die beiden Preisträger werden nun Braun/Müller Architekten aus Konstanz. im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Überarbeitung ihrer Entwurf der GMS Architekten: Entwürfe aufgefordert und gehen damit in die nächste Runde Entwurf der GMS Architekten: Entwurf der GMS Architekten zur abschließenden Entscheidung. Die Gemeinde plant über den Eigenbetrieb Wohnungsbau und Grundstücksverkehr im neuen Baugebiet Bachtobel neben dem Kinder- und Familienzentrum am Bachtobelplatz ein kommunales Wohnhaus mit einer Gewerbeeinheit (z. B. Café, Bäckereifiliale). Aufgabe des Architektenwettbewerbs war es, einen Entwurf zu finden, der sich so gut wie möglich in die Gesamtplanung des Baugebietes einfügt, in der Fassaden- und Architekturgestaltung an das Kinder- und Familienzentrum angelehnt ist und die Anforderungen des kommunalen Mietwohnungsbaus erfüllt. Das Gebäude sollte dabei eine viergeschossige Bauweise vorsehen. Im Erdgeschoss sollte eine ca. 200 m² große Gewerbeeinheit angedacht werden, die über eine Freiflächenbewirtschaftung auf dem Bachtobelplatz verfügt. Hauptelement des Gebäudes sollen Mietwohnungen bis max. 60 m² sein, diese sollten barrierearm und mit mittlerem Ausbaustandard geplant werden. Die Stellplätze werden in der großen Tiefgarage des Kinder- und Familienzentrums untergebracht. Der Wettbewerb wurde am 11. Februar 2022 europaweit ausgelobt, am 7. Juli fand nun die Sitzung des Preisgerichtes statt. Dem Preisgericht gehörten als Fachpreisrichter die Architekten Prof. Jörg Aldinger aus Stuttgart, Peter W. Schmidt aus Berlin/Pforzheim, Prof. Stefanie Eberding aus Stuttgart, Volker Jeschek aus Ulm/München und Honorarprofessor Nicolas Schwager aus Konstanz an. Als Sachpreisrichter wirkten Bürgermeister Daniel Enzensperger, Gemeinderat David Maier (BWV), Gemeinderat Hermann Wieland (CDU) und Gemeinderätin Martha Dauth (Grüne) mit. Beratend gehörten dem Gremium als stv. Fachpreisrichter die Architekten Arne Rüdenauer aus Stuttgart und Martin Bächle aus Konstanz, als stv. Sachpreisrichter Andreas Wenzler (Sachgebietsleiter für Bau- Das Preisgericht
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