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Der Kisslegger 30.06.2021

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Der

Der Kißlegger 8 Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Amtliche Bekanntmachung im Kißlegger, 30.06.2021 Satzung zur 4. Erweiterung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Kißlegg „Ortskern III" vom April 2015 KISSLEGG (ra) - Der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg hat aufgrund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in seiner Sitzung am 09.06.2021 folgende Satzung zur 4. Erweiterung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern III“ beschlossen: § 1 Gegenstand der Erweiterung Gegenstand der Erweiterung ist die Satzung der Gemeinde Kißlegg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern III“ vom April 2015, öffentlich bekannt gemacht im Mitteilungsblatt der Gemeinde Kißlegg am 29.04.2015. § 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o.g. Verfahrensund Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres, Mängel in der Abwägung nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), gilt die Satzung - sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Die Satzung zur 4. Erweiterung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern III“ ist zusätzlich im Internet unter der Adresse https://www.kisslegg.de/buerger/gemeindeinfo-wirtschaft/gemeindeentwicklung/ortsplanung einsehbar. Kißlegg, den 30.06.2021 gez. Dieter Krattenmacher Bürgermeister § 2 Inhalt der Erweiterung Die unter § 1 angegebene Satzung wird um die in beigefügten Lageplan mit unterbrochener Abgrenzungslinie gekennzeichneten Grundstücke erweitert. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Betroffen sind die Grundstücke: Flst. 214/3 Immenrieder Straße 4 Flst. 214/6 Immenrieder Straße 4/1 Flst. 214/5 Stolzenseeweg 1/1 Flst. 210 Stolzenseeweg (Teilfläche) Flst. 218 Stolzenseeweg 2+4 § 3 Bestimmungen Die Sanierung „Ortskern III" wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Vorschriften über die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften im Baugesetzbuch (§§ 152 - 156) werden deshalb ausgeschlossen. Die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB bleibt bestehen. § 4 Durchführungszeitraum Die Sanierung „Ortskern III“ soll bis spätestens 31.12.2024 abgeschlossen werden.

9 Der Kißlegger Amtlicher Teil NACHRICHTEN Corona-Heldinnen und –Helden gesucht KISSLEGG (ra) - Mit dem Sommerwetter und den fortschreitenden Impfungen sind glücklicherweise die Corona-Infektionszahlen zurückgegangen. Endlich normalisiert sich das Leben wieder. Nicht vergessen werden soll in dieser Zeit der Erleichterung aber auch, was viele Mitbürgerinnen und Mitbürger in den schweren von der Corona-Pandemie geprägten Monaten leisten mussten. Der Gemeinde Kißlegg ist es ein Anliegen, den Menschen zu danken, die KULTURELLES Führungen im Neuen Schloss Kißlegg KunstGeführt Führung durch die aktuelle Sonderausstellung: Kißlegg wie gemalt - Neubeginn am Sonntag 11. Juli um 14 Uhr SchlossGeführt Öffentliche Schlossführungen jeden Samstag, Sonntag und Feiertag um 15 Uhr Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Anmeldung. TERMINE sich in der Pandemie besonders für den Schutz und die Rettung von Menschenleben engagiert haben. Da das segensreiche Wirken dieser Menschen oft nicht an die Öffentlichkeit gelangt ist, wäre es schön, wenn Hinweise dazu an mich gegeben werden könnten. Wer einen Hinweis auf eine „Corona- Heldin“ oder einen „Corona-Helden“ geben möchte, kann sich gerne an Bürgermeistersekretärin Jutta Heinig unter 07563-966111 oder Jutta.Heinig@Kisslegg.de wenden. Selbstverständlich wird dies vertraulich behandelt! Foto: Gemeinde Kißlegg Erweiterte Öffnungszeiten Familienfreizeitgelände ab 1.7.2021 KISSLEGG (ra) - Es gelten wieder die alten Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9 bis 20 Uhr, Samstag und Sonntag (Feiertage) 11 bis 18 Uhr. Es besteht allerdings auch dieses Jahr keine Möglichkeit, die Grillstelle und Grillhütte zu reservieren. Das Mitbringen von Grillgeräten ect. ist grundsätzlich nicht erlaubt. Weitere Infos unter Telefon 07563/936 142. Kißlegger Sommerabendkonzerte KISSLEGG (ra) - Die Musikkapelle Willerazhofen spielt am Dienstag, den 06. Juli um 19.30 Uhr beim Sommerabendkonzert auf dem Schlossplatz. Eine Woche später, am 13. Juli unterhält das Jugendblasorchester die Zuhörer. Die Konzerte finden nur bei guter Witterung statt. Das Gäste- und Bürgerbüro, die Musikkapelle Willerazhofen sowie das Jugendblasorchester freuen sich über ihren Besuch und laden herzlich zu unseren Sommerabendkonzerten ein. FUNDSACHEN Bürger für Bürger Im Verein „Bürger für Bürger“ in Kißlegg e.V. sind mehrere Initiativen organisiert. Vereinsbüro: Klosterhof 4 Telefon: 07563/18066 52 www.bfb-kisslegg.de Nachbarschaftshilfe Sprechzeit im Vereinsbüro: Katholisches Gemeindehaus, Klosterhof 4, Kißlegg, jeden Dienstag 9-10 Uhr, Tel.: 07563-1806651 nbh.kisslegg@t-online.de Freundeskreis Asyl Kißlegg Homepage: www.freundeskreis-asylkisslegg.com Im ehemaligen Gasthof „Löwen“ • Kleiderstube: Second-Hand-Kleidung für jedermann Donnerstag: 10-12 und 16-18 Uhr, Samstag: 10-12 Uhr Redaktionsschluss für den nächsten Kißlegger KISSLEGG (ra) - Der nächste Kißlegger erscheint am Mittwoch, 14. Juli. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist am Mittwoch, 7. Juli um 18 Uhr. Bitte senden Sie Ihre redaktionellen Inhalte an die folgende E-Mailadresse kisslegger@schwaebische.de. Bitte senden Sie Texte als unformatierte Word-Dokumente und Fotos ausschließlich als JPG-Datei. LVP-Sammlungen in Waltershofen und Immenried WALTERSHOFEN/IMMENRIED (ra) - Bürger aus Immenried und Waltershofen haben an folgenden Samstagen zwischen 9 und 12 Uhr die Möglichkeit LVP (Leichtverpackungen) abzugeben 10. Juli 24. Juli Annahmestellen: -Immenried: Hofstelle Dietenberger, Hauptstraße 19 -Waltershofen: Harald Sonntag, Weidengasse 9 In Immenried kann das Altpapier an den LVP-Sammelterminen ebenfalls bei der Hofstelle Dietenberger in der Hauptstr. 19 abgegeben werden. Das Fundamt informiert KISSLEGG (ra) - Beim Fundamt im Gästeund Bürgerbüro wurde in den letzten Wochen folgende Fundsache abgegeben: - SD-Karte - Brille - Fahrräder Informationen erhalten Sie im Gästeund Bürgerbüro oder telefonisch unter 07563/936-117.

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