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Der Kisslegger 30.01.2019

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Der

Der Kißlegger 4 Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Fortsetzung zur öffentlichen Bekanntmachung der Wahl 3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO anzuschließen. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt Kißlegg, Schlossstraße 5, 88353 Kißlegg. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Kißlegg, Schlossstraße 5, 88353 Kißlegg bereit. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat. Kißlegg, den 30.01.2019 gez. Dieter Krattenmacher, Bürgermeister Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Erweiterung Immenried-Ost" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu KISSLEGG (ra) - Der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.01.2019 den Entwurf zum Bebauungsplan "Erweiterung Immenried-Ost" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 14.12.2018 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie § 13a BauGB wird der Bebauungsplan "Erweiterung Immenried-Ost" und die örtlichen Bauvorschriften im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im Südosten des Orts-Teils Immenried der Gemeinde Kißlegg und umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 31 (Teilfläche), 31/5 (Teilfläche) und 183/5 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 14.12.2018 liegt in der Zeit vom 07.02.2019 bis 11.03.2018 im Rathaus der Gemeinde Kißlegg (Schlossstraße 5, 88353 Kißlegg), 2. OG während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis17.00 Uhr). Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 14.12.2018 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: http://www.kisslegg.de/index.php?id=320 Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13a BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten um-weltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Abgesehen von der o.g. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit grundsätzlich Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB sowie § 13a BauGB im Rathaus der Gemeinde Kißlegg (Schlossstraße 5, 88353 Kißlegg), 2. OG während der allgemeinen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14 bis 17 Uhr). Kißlegg, den 30.01.2019 Dieter Krattenmacher Bürgermeister

5 Der Kißlegger Amtlicher Teil NACHRICHTEN Korrigierter Redaktionshinweis: Dorner-Lesung kostet Eintritt KISSLEGG (ra) - Das Gäste- und Bürgerbüro gibt bekannt, dass die bereits angekündigte und für Freitag, 1. Februar, 19 Uhr, terminierte Lesung mit Ludwig Dorner zu Allgäuer Sprachspielereien, Sprüchen und Lebensweisheiten im Neuen Schloss vier Euro Eintritt kostet. In einer ersten Meldung der Gemeinde Kißlegg wurde dies irrtümlich mit dem Vermerk „Eintritt frei“ ausgezeichnet. NACHRICHTEN Kißlegger Weihnachtsbäume – Dankeschön und Aufruf für 2019 KISSLEGG (ra) - Die Gemeindeverwaltung Kißlegg möchte sich auf diesem Weg bei den Spendern der Weihnachtsbäume 2018 bedanken, die in Kißlegg, Waltershofen und Immenried aufgestellt wurden. JUGENDARBEIT Dank der Spende von Josef Miller aus Vorderhub schmückte eine schöne Tanne den Rathausplatz in Kißlegg. Die Christbäume für die Ortschaften Waltershofen und Immenried wurden von Josef Bauer aus Immenried zur Verfügung gestellt. Ein Dank gilt auch unserem Bauhof, der die Bäume auf- und abgebaut hat. Für Weihnachten 2019 werden noch Baumspender gesucht. Interessierte Bürger dürfen sich diesbezüglich gerne an den Bauhof Kißlegg, Telefon: 07563/ 913041 wenden. Vielen Dank! Tolle Stimmung und hohe Besucherzahl bei U16-HawaiiParty im Jugendhaus KISSLEGG (ra) - „Eeeeeh, ab in den Süden, der Sonne hinterher…“ – hörte man es am 14. Dezember 2018 fröhlich aus dem Jugendhaus klingen. Über hundert Kinder und Jugendliche unter sechzehn Jahren feierten an diesem Abend eine gigantische Hawaii-Party, die an Feierlaune kaum zu überbieten war. Dabei bot die Jugendsozialarbeit den Anwesenden auch so einiges, was sie von warmen Temperaturen, langen Stränden und sommerlichen Tagen träumen lies… So wurde der Partyraum des Jugendzentrums vom Spatz e.V. mit Sand aufgeschüttet und an allen Ecken und Enden mit Bast, Palmen und Blüten versehen. DJ Leon Eltrich sorgte mit sommerlichen Aus den KINDERGÄRTEN Partyhits und aktuellen Beats an diesem Abend für großartige Stimmung. Und alle, die vom vielen Tanzen ins Schwitzen kamen, wurden vom Mädchentreff, unter der Leitung von Julia Mecke, mit leckeren, selbstgemixten Cocktails und erfrischendem Eis versorgt. Das Team der Jugendsozialarbeit, Martina Kaiser, Ina Eisenmann und Young Moser, bedankt sich ganz herzlich für diesen gelungenen Abend. Zum einen bei allen Mitwirkenden aus dem Jugendcafé, die in der Vorbereitung und am Abend selbst eine große Hilfe waren. Zum anderen bei allen Kindern und Jugendlichen, die an diesem Abend ins Jugendhaus kamen und auf der Hawaii-Party, trotz unglaublicher 106 Gäste, friedlich und gut gelaunt feierten. Alles wirklich wertvolle im Leben lässt sich nicht kaufen – es wird uns geschenkt! Hilfsbereitschaft KISSLEGG (ra) - Mit diesen Worten möchten wir unsere tiefe Dankbarkeit ausdrücken für die Tage, in denen uns das Team des Kindergarten St. Gallus und die Verantwortlichen des Deutschen Roten Kreuzes ihre Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt haben. Wegen der schlechten Witterung gleich nach den Weihnachtsferien konnte der Naturkindergarten Kißlegg nicht wie gewohnt die Plätze im Wald aufsuchen und wurde sehr liebevoll drei Tage im St. Gallus Kindergarten und zwei Tage im DRK Heim Kißlegg aufgenommen. Das gesamte Kindergartenteam, die Kinder und die Eltern bedanken sich für Ihre spontane Hilfsbereitschaft! Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick Gemeindeverwaltung Kißlegg Schlossstraße 5 88353 Kißlegg Bürgermeisteramt Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12.30 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr Telefon: Zentrale 07563/936-0 Standesamt 07563/936-127 Bauamt 07563/936-118 Finanzverwaltung 07563/936-123 Gäste- und Bürgerbüro (im Neuen Schloß) Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12.30 Uhr Mo., Di., Do., Fr., 14 bis 17 Uhr Samstag 9.30 bis 12 Uhr Telefon 07563/936-142 und 07563/936-117 Bahnschalter Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Ortschaftsverwaltung Waltershofen Am Dorfplatz 1 88353 Kißlegg-Waltershofen Öffnungszeiten: Mo., Mi., 8 bis 12 Uhr Di., Do., 8.30 bis 12 Uhr und 17 bis 18.15 Uhr Freitag 8 bis 12 Uhr Telefon 07563/92110 Ortschaftsverwaltung Immenried St. Ursula-Straße 3 88353 Kißlegg-Immenried Öffnungszeiten: Ortsvorsteher Martin Müller Dienstag 9 bis 11 Uhr Donnerstag 17 bis 19 Uhr Sekretariat Agnes Würzer Mo., Mi., Do., 9 bis 11 Uhr Telefon 07563/92367 Notrufnummern: Polizeiposten Vogt Mo – Fr 7 bis 19 Uhr Telefon 07529/971560 Außerhalb der Dienstzeiten Polizeirevier Wangen Telefon 07522/984-0 Feuerwehr und Rettungsdienst Telefon 112 Bauhof: 07563/913031 Allgemeine Störung der Wasserversorgung: 0171/3037573

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