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Der Kisslegger 29.04.2015

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Der

Der Kißlegger 4 Amtlicher Teil Aus dem GEMEINDERAT Presseartikel zur Gemeinderatssitzung am 15. April 2015 TOP 1 Sanierungsgebiet „Ortskern III“ -Billigung des Ergebnisberichtes der vorbereitenden Untersuchungen -Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Bürgermeister Krattenmacher führte in das Thema ein. Oberstes Ziel sei die Sicherung des Ortskerns als Wohnstandort. Dazu müsse man ständig aktiv tätig sein und Anreize schaffen. Besonderes Augenmerk sollte auf die Nahversorgung im Ortskern und auf die Sanierung leer stehender Gebäude gelegt werden. Zur Verfügung stünden 833.000Euro, davon stammten 500.000Euro vom Land, den Rest müsse die Gemeinde aufbringen. Bauamtsleiter Rommel erläuterte die Vorgehensweise. Der erste Schritt seien die vorbereitenden Untersuchungen, die bereits durchgeführt wurden und deren Ergebnis jetzt vorliege. Er bedauerte den geringen Rücklauf der Fragebögen. Trotzdem sei die Erhebung aufschlussreich, am meisten bewegen die Leute die Themen Verkehr und Straßen. Die Untersuchungen hätten einen benötigten Förderrahmen von fast 2 Mio. ergeben, um die nötigsten Sanierungsziele umsetzen zu können. Der Differenzbetrag wird nach Abarbeitung der bewilligten Mittel gegebenenfalls beim Land zur Aufstockung beantragt. Einstimmig wurde folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat billigte den Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet „Ortskern III“ vom April 2015, gefertigt von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, Stuttgart. Aufgrund des Ergebnisses wird die Sanierungsbedürftigkeit festgestellt. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sollen nach dem Baugesetzbuch unter Ausschluss der §§ 152-156 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB bleibt bestehen. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern III“. TOP 2 Erschließung Baugebiet Waltershofen-Ost III -Vergabe der Erschließungsarbeiten Bauamtsleiter Rommel stellte den Sachverhalt vor. Der Gemeinderat hatte den Baubeschluss zur Erschließung des letzten Bauabschnittes im Baugebiet Waltershofen-Ost III am 21.01.2015 gefasst, die Ausschreibung erfolgte Ende Februar. Das wirtschaftlichste Angebot mit einer Angebotssumme von 440.337,52Euro stammt von der Fa. Geiger Hoch- Tiefbau GmbH & Co.KG aus Sonthofen. Von Seiten der Verwaltung spreche nichts gegen eine Vergabe an die Fa. Geiger, erklärte Herr Rommel. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung der Verwaltung und vergab die ausgeschriebenen Tief- und Straßenbauarbeiten an die Fa. Geiger, Sonthofen. TOP 3 Anschluss der Wohnplätze „Greutfeld“ an den Wasserversorgungsverband Obere Schussentalgruppe - Netz Arnach Bürgermeister Krattenmacher erläuterte das Entstehen dieser Anschlussleitung auf dem Gebiet der früheren Gemeinde Arnach an die Wasserversorgung Immenried. Die 1965 geschlossene Vereinbarung gelte für die Rechtsnachfolger, Gemeinde Kißlegg und Wasserversorgungsverband Obere Schussentalgruppe (OSG). Kämmerer Kant berichtete, dass die inzwischen 50 Jahre alten Leitungen sanierungs- und erneuerungsbedürftig seien. Die OSG habe eine Kostenschätzung erstellt, die für eine Sanierung Kosten von 169.000Euro ergebe, für einen Anschluss an das Arnacher Netz von 165.000Euro. Da es sich ausschließlich um Bürger und Grundstücke der Gemeinde Bad Wurzach, Ortsteil Arnach, handle, schlug Kämmerer Kant vor, den Anschluss Richtung Arnach zu planen und zu realisieren. Dazu müsste die Gemeinde bereit sein, einen verlorenen Investitionskostenzuschuss von 82.500Euro an die OSG zu zahlen. Die OSG könnte dann das neue Netz erstellen und kostenneutral betreiben und die Gemeinde hätte künftig keine Verpflichtung mehr zur Sicherstellung einer Versorgungssicherheit auf fremdem Gemeindegebiet. Einstimmig wurde folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat stimmte der Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahre 1965 zu. Der Gemeinderat bewilligte einen Zuschuss von 50 % aus den entstehenden Kosten für die Erstellung einer neuen Anschlussleitung samt Ortsnetz für die Wohnplätze Greutfeld an den Wasserversorgungsverband Obere Schussentalgruppe. Die Finanzierung erfolgt über Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Kißlegg. TOP 4 Beteiligung am LEADER-Förderprogramm und Gründung des Vereins „Regionalentwicklung Württembergisches Allgäu“ Bürgermeister Krattenmacher stellte das LEADER-Programm vor. Es sei das Nachfolgeprogramm von Plenum und ein Förderprogramm der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg für den Ländlichen Raum. Ziel sei, diesen sozial, kulturell und wirtschaftlich zu stärken und eine breite Beteiligung durch Bürger, Unternehmer, Vereinsvertreter, Verbänden, Kommunen usw. zu erfahren. Bürgermeister Krattenmacher freute sich darüber, dass die Region Württembergisches Allgäu mit ihrer Bewerbung auf Aufnahme in das Programm erfolgreich war und die Räume der Geschäftsstelle in Räumen der Gemeinde Kißlegg angesiedelt werden. In den nächsten 7 Jahren erhält die Region die Fördersumme für Projekte und Geschäftsstelle in Höhe von 4,6 Mio.Euro. Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Förderung sei die Gründung eines Regionalen Entwicklungsvereins, dem die Gemeinde beitreten muss, erklärte Bürgermeister Krattenmacher. Außerdem müsse eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) eingerichtet werden, die die Projektauswahl vornehme und den Umsetzungsprozess steuere. Einstimmig fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss: Der Gründung und dem Beitritt zum Verein Regionalentwicklung der LEADER- Region „Württembergisches Allgäu“ wird zugestimmt. Der Einrichtung einer LEADER-Geschäftsstelle in der Region „Württembergisches Allgäu“ wird zugestimmt. Die anteiligen Kommunalen Mittel für den Zuschuss zur Geschäftsstelle werden für die Jahre 2015 bis 2022 übernommen. TOP 5 Stellungnahme zu laufenden Baugesuchen a) Baugartenweg 5, Flst. Nr. 350/8 Wohnhaussanierung und Umbau Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. b) Jägerstraße 10 und 12, Flst. Nr. 16/3, 16/4, 16/5, 16/6 Abriss Haus Jägerstr. 12, Umbau und Erweiterung Gebäude Jägerstr. 10 und Neubau einer Garage. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. c) Wolfgelts 3, Flst. Nr. 328/1 Bauvoranfrage zum Neubau Einfamilienhaus Das gemeindliche Einvernehmen wurde in Aussicht gestellt. d) Furtmühle 7, Flst. Nr. 1233/8 Einbau einer Dachgaupe und Anbau eines Balkons Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. TOP 6 Haushaltsreste 2014, Übertrag nach 2015 Kämmerer Kant erläuterte die Möglichkeit der Übertragung von Haushaltsresten im Vermögenshaushalt aus dem Jahr 2014 in das Jahr 2015. Auf der Ausgabenseite ist dies möglich für Baumaßnahmen und Beschaffungen, auf der Einnahmeseite für Zuweisungen, Beiträge und Kreditaufnahmen. Auf der Ausgebeseite liegt die Gesamtsumme bei 4,06 Mio.Euro. Die größten Posten sind die Erweiterung des Schulzentrums, die Erschließung Waltershofen-Ost III, Straßenbaumaßnahmen, Eisenbahnkreuzungsmaßnehmen und das Ortschaftsentwicklungskonzept. Auf der Einnahmeseite liegt der Betrag bei 2,58 Mio. Euro. Der Gemeinderat beschloss die Haushaltsreste 2014 mehrheitlich. Die Kreditermächtigung soll in der zum Haushaltsausgleich notwendigen Höhe übertragen werden. TOP 7 Fuhrpark des Bauhofes -Ersatzbeschaffung eines Teleskopladers Bürgermeister Krattenmacher begrüßte Bauhofleiter Minsch, der dem Gremium die Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung für den zwischenzeitlich 13 Jahre alten Teleskoplader der Marke Merlo erläuterte. Es wurden mehrere Angebote von verschiedenen Herstellern geprüft, als geeignetstes und gleichzeitig günstigstes Fahrzeug wird der Teleskoplader der Marke Manitou der Fa. Eder GmbH erachtet. Bürgermeister Krattenmacher unterstützte die Neubeschaffung, da das Fahrzeug tagtäglich im Einsatz sei und der Bauhof funktionierende und zuverlässige Geräte brauche. Er vertraue dabei auf die Kompetenz des Bauhofleiters. Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat die Beschaffung eines neuen Teleskopladers zum Gesamtpreis von 89.131,00Euro. Das Altgerät soll an den höchst bietenden Interessenten verkauft werden, mindestens zum Preis von 17.850,00 Euro.

5 Der Kißlegger Amtlicher Teil Aus dem GEMEINDERAT Presseartikel zur Gemeinderatssitzung am 15. April 2015 TOP 9 Verschiedenes Kämmerer Kant gab die Anmeldezahlen für die weiterführenden Schulen bekannt. Bei der Werkrealschule liegen sie bei 22 Schülern, bei der Realschule bei 66. Damit sind unsere Einrichtungen weitestgehend ausgebucht, stellte Bürgermeister Krattenmacher fest. Bürgermeister Krattenmacher gab Information zur Biogasanlage bei Immenried und zum Mobilfunk. Bei der Biogasanlage gebe es im Moment keinen Bedarf für eine Entscheidung von Gemeinderat und Ortschaftsrat. Das Landratsamt prüfe beim Funkmasten in Waltershofen die Erschließung und den Naturschutz, der Funkmasten bei Emmelhofen werde aufgerüstet. Bürgermeister Krattenmacher berichtete, dass das Flurbereinigungsverfahren Herrot/Willerazhofen genehmigt worden sei. Für das Flurbereinigungsverfahren Obersee habe das Landratsamt grünes Licht gegeben, es werde in den nächsten Monaten im Rat behandelt werden. Neue Nachrichten konnte er für das Radwegekonzept des Landkreises vermelden. Die Prioritätenliste sei komplett neu überplant worden. 3 Projekte in der Gemeinde seien darin enthalten, aber leider auf nicht sonderlich aussichtsreichen Plätzen. Kämmerer Kant gab die Summe der Zuschüsse bekannt, die beim Verkauf der Grundstücke Becherhalde ausbezahlt wurden. Beim Kinderbonus sind dies 105.000 Euro, für die Erstellung eines Passivhauses wurden 5.000 Euro ausbezahlt. Aus dem STRANDBAD Vergünstigter Vorverkauf für die Strandbad Familienkarten 2015 noch bis 13. Mai KISSLEGG (ra) - Mitte Mai beginnt die Badesaison im Strandbad Obersee. Die Eintrittspreise sind gegenüber den letzten beiden Jahren unverändert. So kostet eine Familiensaisonkarte während des Vorverkaufs, für Kißlegger Familien nur 55 Euro, danach 60 Euro. Die Karten sind im Gäste- und Bürgerbüro sowie in den Ortschaftsverwaltungen Immenried und Waltershofen erhältlich. Da die Ortschaftsverwaltung Waltershofen vom 4. bis 15. Mai urlaubsbedingt geschlossen bleibt, ist der Erwerb einer verbilligten Karte dort nur bis Ende April möglich. Um einen problemlosen Ablauf bei der Ausgabe der Karten zu ermöglichen, bitten wir, den unten abgedruckten Antrag ausgefüllt im Gäste- und Bürgerbüro oder den Ortschaftsverwaltungen abzugeben. Dieser Antrag sowie die Preisliste stehen Ihnen auch auf unserer Homepage unter www.kisslegg.de zur Verfügung. Dort kann er ausgefüllt und per E-Mail an gemeinde@kisslegg.de gesendet werden. Gerne können Sie uns den Antrag auch per Fax (07563/936- 199) oder per Post zukommen lassen. Sollte es verwaltungstechnisch möglich sein, werden die Saisonkarten sofort ausgestellt, ansonsten können sie zwei Tage nach Antragstellung, jedoch bis spätestens 13. Mai, im Bürgerbüro bzw. in den Ortschaftsverwaltungen abgeholt und zum verbilligten Vorverkaufspreis erworben werden. Für Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren muss mit dem Vordruck ein entsprechender Nachweis (über Schule, Ausbildung, Studium, freiwilliges soziales Jahr) vorgelegt werden. ✂ ✂ ✂ ✂ ✂ ✂ Antrag auf Ausstellung einer Familienkarte für das Strandbad Obersee im Jahr 2015 Hinweis: Als Familie gelten ausschließlich verheiratete Paare mit Kindern, Paare die in eheähnlicher Beziehung mit Kindern in einem gemeinsamen Hausstand leben oder Alleinerziehende mit deren Kindern, die ebenfalls im gemeinsamen Hausstand leben. Mit ausgegeben werden Karten für Kinder zwischen 6 und 17 Jahren. Erwachsene von 18 bis 25 Jahren, die mit mindestens einem Elternteil noch in einem gemeinsamen Haushalt (Hauptwohnsitz) leben, nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Nachweis über Schule, Ausbildung, Studium, freiwilliges soziales Jahr). Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen! Familie: _______________________________________________________________________________________________________ Anschrift:________________________________________________________________________________________________ Eltern (Vorname) ______________________________________________________________geb. am ___________ Eltern (Vorname) ______________________________________________________________geb. am ___________ Kinder_______________________________________________________________________geb. am ___________ ____________________________________________________________________________geb. am ___________ ____________________________________________________________________________geb. am ___________ ____________________________________________________________________________geb. am ___________ Ort, Datum _____________________________ Unterschrift: ____________________________ Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit der Angaben. ✂ ✂ ✂ ✂ ✂ ✂

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