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Der Kisslegger 29.04.2015

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Der

Der Kißlegger 2 Amtlicher Teil NACHRICHTEN Neues Abfallsystem ab 2016 „Zirkus, Zirkus, Zirkus“ in den Pfingstferien KISSLEGG (ra) - Ihr wolltet schon immer ans Vertikaltuch, in den Trapezring, mit Tüchern und Bällen jonglieren, Hula Hoop oder Diabolo spielen, auf Walzen und Kugel balancieren, Poi schwingen, als Artist auf der Bühne stehen oder als Fakir über Glasscherben gehen? Dann habt ihr in den Pfingstferien bei unserem Zirkusworkshop wieder die Gelegenheit dazu. Aufgrund des Erfolges der vergangenen drei Jahre und der regen Nachfrage, freuen wir uns sehr, euch auch in diesem Jahr unseren tollen Zirkusworkshop anbieten zu können. Drei Tage lang wird trainiert, ausprobiert, gelacht, geschwitzt und einstudiert. Es sind keine Vorkenntnisse nötig, denn im Zirkus findet jeder die für ihn passende Rolle! Wenn ihr Lust habt, dann meldet euch in der Bücherstube bitte persönlich (nicht über das Telefon) an. Der Kurs findet in der ersten Pfingstferienwoche von Öffentliche Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen KISSLEGG (ra) - In den vergangenen Wochen häufen sich die Hinweise von Bürgern, dass bei einigen Straßenlaternen der Ausbreitungsbereich des Lichtkegels durch Anpflanzungen sehr beeinträchtigt ist. Genauso verhält es sich mit Verkehrszeichen, die durch Bäume, Hecken oder Sträucher in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. KISSLEGG (ra) - m März wurde an alle Haushalte das „Müllblättle“ vom Landkreis versandt, in welchem das neue Abfallsystem des Landkreises ab 1.Januar 2016 ausführlich dargestellt wurde. In diesem Infoblatt wurde angekündigt, dass die Haus- und Wohnungseigentümer im April ein Schreiben mit einem verbindlichen Behältervorschlag erhalten. Dieses Schreiben wird nun erst in der 21. Kalenderwoche (ab dem 18.05.) versandt. Danach haben Sie Zeit, Änderungen an dem Vorschlag bis zum 30. Juni vorzunehmen. In den Ortschaftsverwaltungen und im Foyer des Rathauses sind ab sofort Mustergefäße für Biotonnen ausgestellt. Diese haben einen speziellen Filterdeckel, der üble Gerüche zurückhält und die Bildung von Maden verhindert. Wir möchten Sie ausdrücklich ermuntern, diese Gefäße während der Öffnungszeiten anzuschauen und so leichter eine Entscheidung zu fällen. Falls Sie keine Biotonne haben möchten, können Sie sich befreien lassen, wenn Sie selbst kompostieren und für jede auf dem Grundstück lebende Person eine Gartenfläche von 25 Quadratmeter vorweisen können. Der Befreiungsantrag liegt dem Schreiben, welches Sie im Mai vom Landratsamt bekommen, bei und muss im Rathaus genehmigt werden. Wenn Sie bisher noch keinen Komposter hatten - an folgenden Stellen können Sie diesen in Kißlegg erwerben: Martin’s Èisenwaren (St.Anna- Dienstag, 26. Mai bis Donnerstag, 28. Mai jeweils von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr in der alten Turnhalle der Grundschule in Kißlegg statt. Anmeldeschluss ist Freitag, 22. Mai. Am Donnerstag um 12.30 Uhr könnt ihr dann euren Eltern, Omas und Opas präsentieren, was ihr in den drei Tagen erarbeitet habt. Bitte bringt für den Workshop bequeme Sportkleidung, Turnschläppchen, ausreichend zu Trinken und ein Vesper mit. Falls die Anfrage wieder so groß ist wie in den letzten beiden Jahren und ihr leider keinen Platz mehr im Kurs bekommt, wird es einen weiteren am Nachmittag geben. Dieser findet dann von 14 bis 17 Uhr statt. Lasst euch dafür einfach in der Bücherstube auf die Warteliste setzen. Bei Fragen könnt ihr euch gerne an das Jugendbüro Tel.: 07563/1040 wenden. Straße 8b), BayWa AG Landtechnikhandel (Friedrich-List-Straße 2 in Zaisenhofen), bei der Firma Hans Rinninger (Stolzenseeweg 9). Informationen für die Eltern: Der Kurs kann von Kindern ab sechs Jahren besucht werden. Die Kursgebühr für alle drei Tage mit Abschlussvorstellung beträgt 25 Euro. Die Eigenbeteiligung lässt sich in diesem Jahr wieder so niedrig halten, da jedes Kind mit 10 Euro durch „Mitmachen Ehrensache“ der Realschule Kißlegg bezuschusst wird. Der Kurs ist eine Zusammenarbeit des Jugendbüro Kißlegg und der Theaterpädagogin Monika Kolb. Es ist wichtig, dass alle Verkehrszeichen und sonstigen Beschilderungen frei einsehbar sind und die Straßenbeleuchtung im gesamten Ausbreitungsbereich des Lichtkegels frei gehalten wird. Gerade wenn die Blätter wachsen werden viele Schilder verdeckt, die während der Winterzeit gut sichtbar waren. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist es erforderlich, dass Äste, die in das Lichtraumprofil der Straße bzw. in den Geltungsbereich der Straßenbeleuchtung sowie der Verkehrszeichen hineinragen, umgehend entfernt werden. Deshalb bittet die Gemeinde die Eigentümer und Mieter, deren Grundstücke an öffentlichen Verkehrsraum angrenzen, ihre Anpflanzungen zu überprüfen und entsprechend zurückzuschneiden. TERMINE LVP-Sammlungen IMMENRIED/WALTERRSHOFEN (ra) - Bürger aus Immenried und Waltershofen haben an folgenden Samstagen zwischen 9 und 12 Uhr die Möglichkeit LVP (Leichtverpackungen) abzugeben: 2., 16. und 30. Mai. Annahmestellen: -Immenried: Hofstelle Dietenberger, Hauptstr. 19 -Waltershofen: Harald Sonntag, Weidengasse 9.´ In Immenried kann das Altpapier an den LVP-Sammelterminen ebenfalls bei der Hofstelle Dietenberger in der Hauptstr. 19 abgegeben werden. Gäste- und Bürgerbüro geschlossen KISSLEGG (ra) - Das Gäste und Bürgerbüro hat am Samstag, 2. Mai, geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Rentensprechtag KISSLEGG (ra) - Am Dienstag, 5. Mai , findet von 17 bis 18 Uhr im Ulrichspark eine kostenfreie Rentenberatung durch Versichertenberater Peter Reischmann von der Deutschen Rentenversicherung Bund statt. Terminvereinbarung über DAK, Tel. Nr. 0751/79 10 77 21 31. Pflegekurs der Sozialstation Heilig Geist KISSLEGG (ra) - Die Sozialstation Heilig Geist veranstaltet in Kooperation mit der AOK einen Pflegekurs für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche oder interessierte Menschen. Die AOK übernimmt die Kosten für alle Teilnehmer/innen. Der Kurs findet dieses Jahr nachmittags von 14:30 bis 16:30 in den Räumlichkeiten der Sozialstation Heilig Geist in Kißlegg (Herrenstraße 29) statt. Kursbeginn ist Donnerstag der 18 Juni 2015. Vermittelt werden Themen wie Finanzierung der Pflege, Pflegeeinstufung, Anträge für die Bereiche der medizinischen wie pflegerischen Versorgung kranker, behinderter und älterer Menschen. Auch werden verschiedene Hilfsmittel vorgestellt und speziell auf den Umgang mit Menschen mit Demenz sowie Palliativversorgung eingegangen. Informationsmittel mit entsprechenden Broschüren und Fachliteratur wird zur Verfügung gestellt und selbstverständlich ist für das leibliche Wohl gesorgt. Anmeldungen bitte direkt telefonisch unter der Nummer 07563/8440.

3 Der Kißlegger Amtlicher Teil Wichtige Kontaktdaten Gemeindeverwaltung Kißlegg Schlossstraße 5 88353 Kißlegg Bürgermeisteramt Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr Telefon: Zentrale 07563/936-0 Standesamt 07563/936-127 Bauamt 07563/936-118 Finanzverwaltung 07563/936-123 Gäste- und Bürgerbüro (im Neuen Schloss) Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr Mo., Di., Do., Fr., 14.00 bis 17.00 Uhr Sa. 10.00 bis 12.30 Uhr Telefon: 07563/936-142 07563/936-117 Bahnschalter-Öffnungszeiten: Mo.-Fr. von 8-12 Uhr Ortschaftsverwaltung Waltershofen Am Dorfplatz 1 88353 Kißlegg-Waltershofen Öffnungszeiten: Mo., Mi., 8.00 bis 12.00 Uhr Di., Do., 8.30 bis 12.00 Uhr 17.00 bis 18.15 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Telefon: 07563/92110 Sprechstunde Ortsvorsteher Werner Bachmann Di, Do 17 bis 18.15 Uhr Mittwoch und Freitagnachmittag und sonstige Termine nach Vereinbarung. Ortschaftsverwaltung Immenried St.-Ursula-Straße 3 88353 Kißlegg-Immenried Öffnungszeiten: Ortsvorsteher Herr Martin Müller: Dienstag von 9.00 bis 11.00 Uhr Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr Sekretariat Frau Agnes Würzer: Montag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr Telefon: 07563/92367 Notrufnummern: - Polizeiposten Kißlegg Mo.-Fr. von 7. 30 bis 16. 30 Uhr Telefon: 07563/9099-0 Außerhalb der Dienstzeiten Polizeirevier Wangen Telefon: 07522/9840 - Feuerwehr und Rettungsdienst Telefon: 112 - Bauhof Telefon: 07563/913031 - Allgemeine Störung der Wasserversorgung Telefon: 0171/303 75 73 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern III“ Aufgrund von § 142 Abs. 3 BauGB und von § 4 Abs. 1 der GemO für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg in seiner Sitzung vom 15.04.2015 folgende Satzung für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern III" beschlossen: § 1 Festlegung des Sanierungsgebietes Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände und Mängel vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 3,2 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung "Ortskern III". Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan (Maßstab 1:1500) der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vom März 2015, in Abstimmung mit dem Gemeinderat, abgegrenzten Fläche. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt. § 2 Verfahren Die Sanierung "Ortskern III" wird im "vereinfachten" Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Vorschriften des 3. Abschnittes über die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften im Baugesetzbuch (§§ 152 – 156) werden deshalb ausgeschlossen. Die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1und 2 BauGB bleibt bestehen. § 3 Durchführungszeitraum Die Sanierung „Ortskern III“ soll bis spätestens 31.12.2024 abgeschlossen werden. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Kißlegg, den 29.04.2015 gez. Dieter Krattenmacher Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass der Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

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