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Der Kisslegger 28.10.2020

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Der

Der Kißlegger 2 Amtlicher Teil NACHRICHTEN Neues Projekt zur LEADER-Förderung in Restmittelrunde ausgewählt und Geschäftsführerwechsel bei der Regionalentwicklung Württembergisches Allgäu e.V. KISSLEGG (ra) - Am 07.10.2020 hat das Entscheidungsgremium der LEA- DER-Aktionsgruppe Württembergisches Allgäu ein neues LEADER-Projekt beschlossen, welches im Rahmen der Restmittelausschüttung im laufenden Verfahren bei der LEADER- Geschäftsstelle eingereicht wurde. Da die LEADER-Aktionsgruppe (LAG) aber über keine eigenen Mittel mehr verfügt, wird die Geschäftsstelle das Projekt nun bis zum Monatsende bei der LEADER-Koordinierungsstelle einreichen, wo der Fördervorschlag in Konkurrenz mit den Bedarfsmeldungen anderer LEADER-Aktionsgruppen im Land geht. Das Wangener Projekt zur Verlegung des Wohnmobilstellplatzes soll nicht nur für eine Beruhigung der Zufahrt durch ein Wohngebiet sorgen, sondern mit Sanitäranlage (Toiletten und Duschen) barrierefrei den Anforderungen eines modernen und zukunftsgerichteten Reisemobilstellplatzes entsprechen und somit den Tourismus in Wangen aufwerten. In der anschließenden Jahreshauptversammlung 2020 dankte Vorstandsvorsitzender Dieter Krattenmacher, Bürgermeister der Gemeinde Kißlegg, allen Mitgliedern für eine stets interessierte und aktive Beteiligung am Verein Regionalentwicklung Württembergisches Allgäu e.V.. Großer Dank galt auch dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, Aitrachs Bürgermeister Thomas Kellenberger, der ihn in jeder Hinsicht stets unterstütze. Wie der Rückblick auf die letzten fünf Jahre zeigte, wurde über 50 Projekten durch einen positiven Beschluss der LAG die Förderung möglich, so dass in der Region vieles bewegt, unterstützt und vorangebracht werden konnte. Für herausragende Leistungen seit Gründung der LEADER-Geschäftsstelle in Kißlegg bedankte sich der Vorstandsvorsitzende in besonderem Maße mit einer persönlich verfassten Laudatio bei der zum 30.09.2020 ausgeschiedenen Geschäftsführerin, Maria Rigal. Sie habe nicht nur beim Aufbau der LAG wirklich Neue Corona-Verordnung bringt weitere Veränderungen mit sich – auch in der Gemeinde Kißlegg KISSLEGG (ra) - Seit Monaten ist in Geschäften und in öffentlichen Einrichtungen das Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes Pflicht. Diese wird nun deutlich ausgeweitet. Um den steigenden Infizierungen mit Covid-19 entgegenzuwirken, gilt nun auch auf dem Wochenmarkt Kißlegg (v.l.v.: stellvertretender Vorstandsvorsitzender Thomas Kellenberger, Ulrike Horn, Maria Rigal, Clemens Stadler; v.l.h.: Vorstandsvorsitzender Dieter Krattenmacher, Monika Ritscher, Silvia Ulrich). Foto: ReWA e.V. seit 19. Oktober die Regel dort einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch kommunalen Dienststellen dürfen seit 19. Oktober nur mit einer Maske betreten werden. Für die dort Beschäftigten gilt ebenfalls Maskenpflicht, wenn sie im Dienstgebäude unterwegs sind - so sieht es eine Dienstanweisung der Gemeinde Kißlegg vor. gute Arbeit geleistet, sondern es auch verstanden, die oftmals komplizierten und umfangreichen behördlichen Hürden bis zur Antragstellung zwischen Projektträgern und Behörden zu vermitteln. In ihre Fußstapfen tritt nun Clemens Stadler als neuer Geschäftsführer, der sich auf diese neue Aufgabe freut. Wie es im Anschluss an die nun auslaufende Förderperiode (2014-20) mit der LAG Württembergisches Allgäu weitergehen wird, gestalte sich laut dem Vorstandsvorsitzenden, Dieter Krattenmacher, spannend. Das Fundamt informiert KISSLEGG (ra) - Beim Fundamt im Gäste- und Bürgerbüro wurden in den letzten Wochen folgende Fundsachen abgegeben: - Geldbeutel - Schlüsselmäppchen - Chip-Armband Informationen erhalten Sie im Gästeund Bürgerbüro oder telefonisch unter 07563/936-117. Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick Gemeindeverwaltung Kißlegg Schlossstraße 5 88353 Kißlegg Bürgermeisteramt Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12.30 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr Telefon: Zentrale 07563/936-0 Standesamt 07563/936-127 Bauamt 07563/936-118 Finanzverwaltung 07563/936-123 Gäste- und Bürgerbüro (im Neuen Schloß) Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12.30 Uhr Mo., Di., Do., Fr., 14 bis 17 Uhr Samstag 9.30 bis 12 Uhr Telefon 07563/936-142 und 07563/936-117 Bahnschalter Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Ortschaftsverwaltung Waltershofen Am Dorfplatz 1 88353 Kißlegg-Waltershofen Öffnungszeiten: Mo., Di., Mi., 8 bis 12 Uhr Di., abends nach Vereinbarung Do., 8.30 bis 12 Uhr und 17 bis 18.15 Uhr Freitag 8 bis 12 Uhr Ortschaftsverwaltung Immenried St. Ursula-Straße 3 88353 Kißlegg-Immenried Öffnungszeiten: Ortsvorsteher Armin Notz Donnerstag 17 bis 19 Uhr und nach Vereinbarung Telefon 07563/92368 Sekretariat Agnes Würzer Mo., Mi., Do., 9 bis 11 Uhr Telefon 07563/92367 Notrufnummern: Polizeiposten Vogt Mo. – Fr 7 bis 19 Uhr Telefon 07529/971560 Außerhalb der Dienstzeiten Polizeirevier Wangen Telefon 07522/984-0 Feuerwehr und Rettungsdienst Telefon 112 Bauhof: 07563/913031 Allgemeine Störung der Wasserversorgung: 0171/3037573

3 Der Kißlegger Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Landratsamt Ravensburg - untere Flurbereinigungsbehörde - Öffentliche Bekanntmachung – Flurbereinigung Kißlegg-Herrot LANDKREIS RAVENSBURG (ra) - Vorläufige Besitzeinweisung vom 1.10.2020. 1. Das Landratsamt Ravensburg -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet hiermit für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Kißlegg- Herrot die vorläufige Besitzeinweisung an. Hierzu ergehen Überleitungsbestimmungen. Darin werden insbesondere der tatsächliche Übergang des Besitzes und die Nutzung der neuen Flurstücke geregelt. 1.1 Als Zeitpunkt der vorläufigen Besitzeinweisung wird der 01.12.2020 festgesetzt. Er gilt auch als Stichtag für die Gleichwertigkeit der Grundstücke. 1.2 Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung wird im überwiegenden Interesse der Teilnehmer angeordnet. 2. Hinweise 2.1 Die neue Feldeinteilung ist in Karten und Nachweisen enthalten. Diese sowie die Überleitungsbestimmungen liegen vom ersten Tag dieser Bekanntmachung an einen Monat lang im Rathaus in Kißlegg (Dr. Franz-Reich- Haus, Zi.Nr. 1, EG) und im Rathaus von Herlazhofen während der ortsüblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Auf Antrag wird die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle erläutert. Am 05.11.2020 wird ein Beauftragter des Landratsamtes -untere Flurbereinigungsbehörde- von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr im Dr. Franz-Reich-Haus (3.OG) in Kißlegg anwesend sein, um Auskünfte zu erteilen. Zusätzlich kann diese Anordnung mit Überleitungsbestimmungen und Karten auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3956) eingesehen werden. 2.2 Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse müssen innerhalb von 3 Monaten nach Erlass dieser vorläufigen Besitzeinweisung beim Landratsamt Ravensburg -untere Flurbereinigungsbehörde- Friedhofstraße 3 in 88212 Ravensburg gestellt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. 2.3 Die Beteiligten können zwar bis zur Bekanntmachung der rechtlichen Ausführung des Flurbereinigungsplans nach § 61 oder § 63 FlurbG noch über die alten (eingebrachten) Grundstücke grundbuchmäßig verfügen; an die Stelle der alten Grundstücke treten aber in rechtlicher Hinsicht demnächst die neuen Grundstücke. Es sollte deshalb von grundbuchmäßigen Änderungen abgesehen werden. Wenn trotzdem über ein Grundstück verfügt werden muss, sollte vorher das Landratsamt -untere Flurbereinigungsbehörde- über die beabsichtigte Rechtsänderung unterrichtet werden. 2.4 Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans, besonders gegen die Zuteilung der neuen Grundstücke (Landabfindung), können die Beteiligten erst später in dem Anhörungstermin über die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans vorbringen. Zu diesem Termin wird jeder Teilnehmer besonders eingeladen. 3. Begründung 3.1 Die Voraussetzungen des § 65 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S.546) liegen vor. Die Grenzen der neuen Grundstücke sind in die Örtlichkeit übertragen, die endgültigen Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke liegen vor, das Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem Beteiligten Eingebrachten steht fest. Die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung zu dem festgesetzten Zeitpunkt ist notwendig, um die neuen Grundstücke noch in diesem Herbst in Besitz, Verwaltung und Nutzung der Empfänger übergeben zu können und dadurch die ordnungsgemäße Bestellung der Abfindungsgrundstücke zu ermöglichen. 3.2 Die sofortige Vollziehung musste nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686) angeordnet werden, da durch einen längeren Aufschub der Besitzeinweisung für einen großen Teil der Beteiligten und für die Teilnehmergemeinschaft erhebliche Nachteile entstehen würden. Durch die Verlegung der Kreisstraßen K 7905 und K 7910 im Rahmen der Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge zwischen Herrot und Lanzenhofen sind viele der eingebrachten Grundstücke unwirtschaftlich durchschnitten und andere ganz oder teilweise durch die Baumaßnahmen in Anspruch genommen worden. Jede Verzögerung würde einen Zeitverlust von mindestens einem Jahr bedeuten, da der Besitzübergang wirtschaftlich sinnvoll nur im Herbst stattfinden kann. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt daher im überwiegenden Interesse der Teilnehmer. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Ravensburg, Sitz: Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Friedhofstraße 3 in 88212 Ravensburg eingelegt werden. gez. Peter Hilsenbeck Leitender Fachbeamter TERMINE Erziehungsberater und Autor Dr. Jan-Uwe Rogge in Kißlegg KISSLEGG (ra) - In der Pubertät empfinden Eltern ihre Kinder oftmals als anstrengend und Pubertierende kommen mit der Ansicht ihrer Eltern manchmal nicht zurecht. Man möchte ein „harmonisches Familienleben“, doch Meinungsverschiedenheiten erschweren dies. Auf Einladung der Jugendsozialarbeit in Kißlegg kommt Bestseller–Autor und Familienberater Jan-Uwe Rogge am Donnerstag, 5. November 2020 um 19.30 Uhr in die Mensa am Schulzentrum in Kißlegg. In seinem Vortrag zum Thema „Pubertät – Loslassen und Haltgeben“ wird er viele Fragen zum Thema Pubertät beantworten und Wege und Möglichkeiten aufzeigen, das Leben für Eltern und Kinder einfacher zu gestalten. Wichtig: Teilnahme nur mit Voranmeldung - bitte eine E-Mail mit den Namen der teilnehmenden Personen bis zum 3. November 2020 an jugendbuero-kisslegg@gmx.de senden (begrenzte Teilnehmerzahl). Der Eintritt ist kostenlos – die Jugendsozialarbeit als Veranstalter freut sich jedoch über jeden Euro im Spendenkässchen. Die Spenden kommen Projekten in der Kinder- und Jugendarbeit in Kißlegg zugute. Außerhalb der festen Sitzplätze, durch die der Mindestabstand gewährleistet werden kann, besteht an diesem Abend eine Maskenpflicht. Redaktionsschluss KISSLEGG (dk) - Der nächste Kißlegger erscheint am 11. November. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist am Mittwoch, 4. November um 18 Uhr. Bitte senden Sie Ihre Texte ausschließlich als unformatiertes Word- Dokument und Ihre Bilder ausschließlich als JPG in guter Auflösung bis Mittwoch, 4. November 18 Uhr an die E-Mailadresse kisslegger@schwaebische.de.

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