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Der Kisslegger 28.07.2021

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Der

Der Kißlegger 4 Amtlicher Teil Im Verein „Bürger für Bürger“ in Kißlegg e.V. sind mehrere Initiativen organisiert. Vereinsbüro: Klosterhof 4 Telefon: 07563/18066 52 www.bfb-kisslegg.de Nachbarschaftshilfe Sprechzeit im Vereinsbüro: Katholisches Gemeindehaus, Klosterhof 4, Kißlegg, jeden Dienstag 9-10 Uhr, Tel.: 07563-1806651 nbh.kisslegg@t-online.de Freundeskreis Asyl Kißlegg Homepage: www.freundeskreis-asylkisslegg.com Im ehemaligen Gasthof „Löwen“ • Kleiderstube: Second-Hand-Kleidung für jedermann Donnerstag: 10-12 und 16-18 Uhr, Samstag: 10-12 Uhr Montag, 2. August, 15.30 Uhr Bücherei im Strandbad KISSLEGG (ra) - Zweimal schon war die Bücherei in dieser Saison im Strandbad zu Besuch. Mit dabei war das Kamishibai „Fernsehen ohne Strom“. Beim ersten Termin ließen sich 45, beim zweiten Termin 25 große und kleine Badegäste von den Geschichten unterhalten. Eine weitere Gelegenheit das Kamishibai kennenzulernen bietet die Bücherei am Montag, 2. August, um 15.30 Uhr, im Strandbad Obersee an. Die Veranstaltung ist nur bei gutem Wetter. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Baugrundstücke im Baugebiet Tannenstock KISSLEGG (ra) - Die Gemeinde Kißlegg bietet das Baugrundstück, Flst.-Nr. 962 mit 493 m 2 Flst.-Nr. 963 mit 726 m 2 im Baugebiet Tannenstock meistbietend für Wohnbebauung an. Das BaugebietTannenstock liegt am Ortsrand von Kißlegg in Richtung Emmelhofen. Ihre Bewerbung mit Gebot richten Sie bitte schriftlich bis zum 30.09.2021 an die Gemeindeverwaltung Kißlegg, Schlossstraße 5, 88353 Kißlegg. Ansprechpartner: Finanzverwaltung, Herr Werner Bachmann, Tel.-Nr. 07563/936125, E-Mail:. Werner.Bachmann@kisslegg.de Auskünfte zur Bebaubarkeit erhalten Sie von unserem Bau und Umweltamt, Herr Manfred Rommel, Tel.-Nr. 07563/936-133, E-Mail: manfred.rommel@kisslegg.de FUNDSACHEN Das Fundamt informiert KISSLEGG (ra) - Beim Fundamt im Gäste- und Bürgerbüro wurde in den letzten Wochen folgende Fundsache abgegeben: - Armbanduhr Informationen erhalten Sie im Gäste- und Bürgerbüro oder telefonisch unter 07563/936-117. Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick Gemeindeverwaltung Kißlegg Schlossstraße 5 88353 Kißlegg Bürgermeisteramt Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr Telefon: Zentrale 07563/936-0 Standesamt 07563/936-127 Bauamt 07563/936-118 Finanzverwaltung 07563/936-123 Gäste- und Bürgerbüro (im Neuen Schloß) Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12.30 Uhr Mo., Di., Do., Fr., 14 bis 17 Uhr Samstag 9.30 bis 12 Uhr Telefon 07563/936-142 und 07563/936-117 Bahnschalter Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Ortschaftsverwaltung Waltershofen Am Dorfplatz 1 88353 Kißlegg-Waltershofen Öffnungszeiten: Mo., Di., Mi., 8 bis 12 Uhr Di., abends nach Vereinbarung Do., 8.30 bis 12 Uhr und 17 bis 18.15 Uhr Freitag 8 bis 12 Uhr Ortschaftsverwaltung Immenried St. Ursula-Straße 3 88353 Kißlegg-Immenried Öffnungszeiten: Ortsvorsteher Armin Notz Donnerstag 17 bis 19 Uhr und nach Vereinbarung Telefon 07563/92368 Sekretariat Agnes Würzer Mo., Mi., Do., 9 bis 11 Uhr Telefon 07563/92367 Notrufnummern: Polizeiposten Vogt Mo. – Fr 7 bis 19 Uhr Telefon 07529/971560 Außerhalb der Dienstzeiten Polizeirevier Wangen Telefon 07522/984-0 Feuerwehr und Rettungsdienst Telefon 112 Bauhof: 07563/913031 Allgemeine Störung der Wasserversorgung: 0171/3037573

5 Der Kißlegger Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Erlenweg" mit örtlichen Bauvorschriften KISSLEGG (ra) - Der Gemeinderat der hat am 16.09.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Erlenweg" mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 09.09.2020 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Erlenweg" mit örtlichen Bauvorschriften wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da eine Übereinstimmung mit dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB herbeigeführt wurde. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Erlenweg" mit örtlichen Bauvorschriften – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Kißlegg, Schlossstr. 5, 88353 Kißlegg, 2. OG, Zimmer 15, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zum Schutz vor der Corona-Pandemie können besondere Vorschriften zum Betreten des Rathauses (z.B. Anmeldung, Mund-Nasen-Schutz, Abstand) gelten. Bitte informieren Sie sich vorab, welche Regelungen aktuell sind unter der Telefonnummer 07563 936 – 0 oder gemeinde@kisslegg.de. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Kißlegg einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zudem ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter http://www.kisslegg.de/buerger/gemeindeinfowirtschaft/gemeindeentwicklung/ ortsplanung eingestellt und einsehbar. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kißlegg wurde gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Erlenweg" im Wege der Berichtigung angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan ist ebenso wie die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Erlenweg" im Rathaus der Gemeinde Kißlegg hinterlegt und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten dort eingesehen werden. Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Kißlegg, den 28.07.2021 gez. Dieter Krattenmacher, Bürgermeister

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