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Der Kißlegger 4 Amtlicher Teil NACHRICHTEN Maßnahmen an Bahnübergängen im Zuge der Bahnstrecke München – Lindau: Vorstellung der Planungsüberlegungen für die Bahnübergänge bei Lanzenhofen und Herrot KISSLEGG (ra) - Die DB Netz AG sieht vor, den Streckenabschnitt von München über Memmingen bis nach Lindau-Reutin, dies sind rund 155 Kilometer, durch Neigetechnik (NeiTec) und Elektrifizierung zu verbessern. Information aus der Bauverwaltung Der Landkreis Ravensburg ist bei mehreren Bahnübergängen, die im Streckenverlauf von Kreisstraßen liegen, beteiligt. Zwei dieser Bahnübergänge liegen bei Herrot (K 7905) und Lanzenhofen (K 7910). Am Anfang der Vorentwurfsplanung möchten das Straßenbauamt, die Stadt Leutkirch und die Gemeinde Kißlegg die Bürger über mögliche Varianten und Lösungen informieren und mit Ihnen ins Gespräch kommen. Dazu laden wir Sie zu einer Bürgerversammlung am Dienstag 10. Mai 2011, um 20 Uhr in die Turnhalle nach Willerazhofen ein. Landratsamt Ravensburg, Straßenbauamt Stadt Leutkirch Gemeinde Kißlegg Folgende Sanierungsarbeiten werden nach Ostern ausgeführt: Sanierung der Straße zwischen Pfaffenweiler und Oberriedgarten Der Fahrbahnbelag der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Pfaffenweiler und Oberriedgarten wird auf eine Länge von ca. 800 m saniert. Eine entsprechende örtliche Umleitung wird mit der Verkehrsbehörde abgestimmt und beschildert. Die ausführende Baufirma ist bemüht, die Verkehrseinschränkung so gering wie möglich zu halten. Sanierung der Brücken über den Rotbach bei Höhmühle Auf Grund dringend notwendiger Sanierungsarbeiten an der Brücke am Rotbach bei Höhmühle muss die Gemeindeverbindungsstraße auf der Höhe Höhmühle für ca. vier Wochen komplett gesperrt werden. Eine örtliche Umleitung wird ausgeschildert. Sanierung der Gebrazhofer Straße Ab Anfang Mai beginnen die geplanten Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten in der Gebrazhofer Straße. Diese sollten je nach Witterung bis Ende Juli fertiggestellt sein. Im Zuge der Bauarbeiten wird die Straße zwischen der Wangener Straße und der Einmündung Erlenweg vollständig gesperrt. Die Zufahrten zu den Grundstücken werden durch Provisorien gewährleistet. Sollte es jedoch aus technischen Gründen notwendig sein, müssen betroffene Grundstückszufahrten zeitweise und in Absprache mit den entsprechenden Anwohnern gesperrt werden. Für Schüler des Schulzentrums wird die Zufahrt über den unten stehenden Verkehrsplan aufrecht erhalten. Austausch von Wasserzählern KISSLEGG (ra) - Nach dem Eichgesetz müssen die Wasserzähler in bestimmten Zeitabständen geeicht werden. Diese werden deshalb nach Bedarf durch neue geeichte Wasserzähler bzw. Patronen ersetzt. Der Austausch erfolgt auf Kosten der Gemeinde Kißlegg, reine Abwasserzähler sind kostenersatzpflichtig. Der Bauhof der Gemeinde Kißlegg tauscht demnächst im Gemeindegebiet die "alten" Wasseruhren aus. Die Wasserzähler müssen frei zugänglich sein. Bitte beachten Sie insbesondere, dass der Absperrhahn vor dem Wasserzähler gängig ist. Für diesen ist der Hauseigentümer zuständig. Sollte der Absperrhahn nicht in Ordnung sein, beauftragen Sie bitte einen Installateur und lassen den Absperrhahn austauschen. In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass der Hauseigentümer bzw. dessen Beauftragter verpflichtet ist, sobald ein Wasserzähler defekt ist und / oder nicht mehr funktioniert, dies umgehend dem Bürgermeisteramt, Frau Schlichter, Telefon 936-128, mitzuteilen. Einbau und Austausch dürfen nur die von der Gemeinde beauftragten Personen vornehmen. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass der Grundstückseigentümer für Rohrbrüche auf seinem Grundstück haftet, die Wasserverluste selbst tragen muss und deshalb die Wasseruhr in regelmäßigen Abständen, am besten einmal monatlich, kontrollieren sollte. Helfen Sie mit, den Wasserverlust auf ein Minimum zu beschränken, indem Sie verdächtige Anzeichen und Geräusche, die auf einen Rohrbruch hindeuten, sofort dem Bürgermeisteramt melden. Das Bau und Umweltamt bittet alle betroffenen Bürger, Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis für auftretende Einschränkungen Kindertreffteam im Jugendhaus sucht Verstärkung KISSLEGG (ra) - Ab September startet das neue Kindertreffprogramm im Jugendhaus. Dafür sammeln wir jetzt schon wieder tolle Ideen und versuchen das Programm mit vielen neuen Aktionen sehr abwechslungsreich zu gestalten. Hast du Lust den Kindertreff mit deinen Ideen kreativ, sportlich, musisch oder gestalterisch zu bereichern? Wir suchen Jugendliche und Erwachsene die gerne im Kindertreffteam mitarbeiten wollen. Wenn du Interesse hast, dann meld dich doch im Jugendbüro unter Tel. 1040. Bis zu den Sommerferien finden folgende Aktionen noch statt: Falls du noch ein tolles Geschenk für den Muttertag brauchst, dann komm am 6. Mai zum Kindertreff. An zwei Nachmittagen findet wieder das Kinderatelier statt. Am 20. und 27. Mai werden mit Acrylfarben tolle Kunstwerke hergestellt. Diese können dann anschließend in einer öffentlichen Ausstellung bewundert werden. Am 8. Juni geht es in das Strandbad nach Wangen und am 15. Juli dürfen die Kinder beim Vogelzüchter viele verschiedene Tiere bestaunen. Die Angebote finden an verschiedenen Wochentagen in der Regel von 15 bis 17 Uhr statt. Zudem ist es in der Bücherstube in der Herrenstr. 34 erhältlich. Dort können Kinder für die einzelnen Programmpunkte persönlich angemeldet werden. Nähere Informationen zum Kindertreff gibt es beim Kinder- und Jugendbeauftragten Bernd Halder, Tel. 1040.
5 Der Kißlegger Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung zur 2. Öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Kißlegg in den Bereichen „IKOWA", „Bahnhof", „Waltershofen" und „Zaisenhofen-Südost" Der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.04.2011 den Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Bereichen „IKOWA (Interkommunales Gewerbegebiet Waltershofen)", „Bahnhof", “Waltershofen" und „Zaisenhofen-Südost" mit Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung jeweils in der Fassung vom 31.03.2011 wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die räumlichen Geltungsbereiche sind in den abgebildeten Lageplänen dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 31.03.2011 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 06.05.2011 bis 27.05.2011 im Rathaus der Gemeinde Kißlegg, Schlossstrasse 5, 88353 Kißlegg, Bau- und Umweltamt, während der Dienstzeiten jeweils von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14 Uhr bis 17 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor und werden mit ausgelegt: - Standortuntersuchung - Flächenbedarfsnachweis - Gewerbeflächenkonzept - Gutachten und Untersuchungen zu Auswirkungen auf Boden, Wasser, Luft, Tierund Pflanzenwelt - Verträglichkeitsprüfung hinsichtlich angrenzender FFH-Schutzgebiete - Untersuchungen zum Artenschutz - Schalltechnische Untersuchung - Gutachten zur Verkehrsentwicklung - Umweltprüfung - Umweltbericht - Ergebnisvermerk des Behördenunterrichtungs-Termines gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 02.08.2007 mit Stellungnahmen der Fachbehörden zu den Themen Naturschutz, Umweltrecht, Immissionsschutz, Verkehr und Altlasten - Ergebnisvermerk der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 15.10.2009 mit Stellungnahmen der anwesenden Bürger - Eingegangene Stellungnahmen mit umwelt- bzw. naturschutzrechtlichen Bezügen - Abarbeitung zu überregional bedeutsamen naturnahen Landschaftsräumen gemäß LEP/Plansatz 5.1.2 Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gleichzeitig mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen: - redaktionelle Änderung des Titels - redaktionelle Aufnahme der reduzierenden Flächen „Bahnhof", „Waltershofen" und „Zaisenhofen-Südost" im Planteil - Änderung der Darstellung von gewerblichen Bauflächen (G) in Gewerbegebiet (GE) im Änderungsbereich „IKOWA" - Ergänzung der Grünflächen um die Zweckbestimmung „Eingrünung" im Änderungsbereich „IKOWA" - Verschiebung des Standortes Flächen für Versorgungsanlagen, Pumpwerk von Westen nach Osten im Änderungsbereich „IKOWA" - Aufnahme eines Standortes für Flächen für Versorgungsanlagen, Regenklärbecken im östlichen Bereich im Änderungsbereich „IKOWA" - Aufnahme einer zusätzlichen Darstellung von Flächen für Versorgungsanlagen, Löschwasserbehälter im nördlichen Bereich im Änderungsbereich „IKOWA" - Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Kißlegg, den 28.04.2011 Dieter Krattenmacher, Bürgermeister
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