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Der Kisslegger 27.10.2021

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Der

Der Kißlegger 8 Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage KISSLEGG (ra) - Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Kißlegg, Gäste- und Bürgerbüro, Neues Schloss, 88353 Kißlegg eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr KISSLEGG (ra) - Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. KISSLEGG (ra) - Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Kißlegg, Gäste- und Bürgerbüro, Neues Schloss, 88353 Kißlegg eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Kißlegg, Gäste- und Bürgerbüro, Neues Schloss, 88353 Kißlegg eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen KISSLEGG (ra) - Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Kißlegg, Gäste- und Bürgerbüro, Neues Schloss, 88353 Kißlegg eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium KISSLEGG (ra) - Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Altersoder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Kißlegg, Gäste- und Bürgerbüro, Neues Schloss, 88353 Kißlegg eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

9 Der Kißlegger Aus Immenried Generalversammlung FTV Immenried – Luise Nadig für 31 Jahre im Ehrenamt geehrt IMMENRIED (dk) - Die Vorsitzende Marlies Baldauf freute sich, am 23.09. endlich wieder die Mitglieder des Frauenturnvereins Immenried (FTV) in froher Runde zur Generalversammlung im Sportheim begrüßen zu dürfen und schilderte ihre Eindrücke der Sportjahre 2020/21 unter den besonderen Herausforderungen von Corona. Luise Nadig wurde für mehr als 30 Jahre Übungsleiterin im Frauenturnverein Immenried geehrt. Foto: FTV/privat Danach folgten die Jahresberichte 2020/ 21 von Schriftführerin Daniela Winter, die auch den unermüdlichen Einsatz von Vorstand Marlies Baldauf zur Umsetzung der sich ständig wechselnden Corona- Bestimmungen hervor hub. „Baldauf sei stets daran gelegen, den Turnbetrieb so gut wie möglich aufrecht erhalten zu können“, - was mit einem dicken Applaus gewürdigt wurde. Anschließend berichteten die einzelnen Abteilungen, wie Sport unter Corona stattfinden konnte - oder auch nicht. Sehr erwähnenswert ist hierbei die breitgefächerte Jugendarbeit die es ermöglicht, vom Mutter-Kind-Turnen über Kinderturnen bis hin zum Tanzen-Kids verschiedene Kurse anbieten zu können. Aber auch anspruchsvolles Aerobic/Body-Work-Out, Yoga und Seniorenturnen mit der Gruppe 50+ stehen auf dem Programm, welches für alle Altersgruppen etwas zu bieten hat. Nach dem Kassenbericht durch Kassierin Sonja Haggenmüller, die auch von der anstandslosen Kassenprüfung durch Conny Bauer berichtete, konnte die Vorstandschaft einstimmig entlastet werden. Für die anstehenden Neuwahlen übernahm Claudia Frisch die Wahlleitung. Einstimmig wiedergewählt wurden Marlies Baldauf als 1. Vorstand und Daniela Winter als Schriftführerin. Für die Seniorenvertretung stellten sich Maria Rief und Luise Nadig wieder zur Verfügung und fürs Kinderturnen Silvia Notz. Alle wurden nachträglich für 2020 auf ein Jahr gewählt, um den zweijährigen Turnus aufrecht zu erhalten. Für 2021 wurden auf zwei Jahre einstimmig Silke Ettmüller als 2. Vorstand, Sonja Haggenmüller als Kassier und Anita Bader als 1. Beisitzer in ihrem Amt bestätigt. Als Vertreterinnen fürs Aerobic hat sich erneut Susanne Hodruis zur Wahl gestellt und fürs Mutter-Kind-Turnen Giovanna Spiegel und Bettina Leumann. Marlies Baldauf bedankte sich abschließend bei Luise Nadig mit Blumenstrauß und Gutschein für ihre besonders lobenswerte ehrenamtliche Tätigkeit im Verein. Nach über dreißig Jahren hat L. Nadig altershalber ihr Amt als Übungsleiterin niedergelegt. Baldauf meinte: „Luise sei eine besondere Übungsleiterin gewesen, die mit den Menschen nicht nur kann, sondern hinter jedem Einzelnen auch stehe“. Sie war im Jahr 1973 Gründungsmitglied, von 1975-1981 Vorstand und hat über all die Jahre als Übungsleiterin mit staatlich anerkanntem Zertifikat in den verschiedenen Turngruppen eine tolle Arbeit geleistet. Glücklicherweise konnte nach langem Suchen mit Evelyn Steichele (ebenfalls zertifizierte Übungsleiterin) eine Nachfolge gefunden werden. Nachdem keine weiteren Punkte mehr auf der Tagesordnung standen, bedankte sich Marlies Baldauf nochmals herzlichst bei allen, die sich für den Verein aktiv einbringen und schloss die Generalversammlung mit der Einladung zum anschließenden gemeinsamen Essen. Aus Kißlegg Hauptversammlung DIG Kißlegg e.V. KISSLEGG (dk) - Am 30. September 2021 fand die diesjährige Hauptversammlung der Deutsch-Italienischen-Gesellschaft statt. Der erste Vorsitzende Alois Weiler gab nach einer kurzen Begrüßung der Mitglieder, Ehrenmitglieder sowie der Vorstandschaft des DFGK das Wort an die Schriftführerin Carmen Cristante weiter. Diese schilderte in einem kurzen Rückblick was in den letzten eineinhalb Jahren an Veranstaltungen, vom Schüleraustausch bis zur Jubiläumsfeier zum 30-Jährigen in Fontanellato alles geplant war, durch die Corona-Pandemie aber leider abgesagt werden musste. Danach erläuterte Hannelore Schmidt mit Ihrem Kassenbericht die Ein- und Ausgaben, den Kassenbestand sowie die durchgeführte Kassenprüfung. Nun folgte die einstimmige Entlastung der Vorstandschaft. Diese wurde von Herrn Kleiser durchgeführt. Das neu gewählte Vorstandsteam von links: Alois Weiler, Karin Weiland, Hannelore Schmid und Alexander Bachmann. Foto:Thilo Cristante Im Anschluss standen Wahlen für den ersten Vorsitzenden, die Kassenverwaltung und den Beirat an. Alois Weiler (erster Vorsitzender), Hannelore Schmid (Kasse), Karin Weiland (Beirat) stellen sich nochmals für zwei Jahre zur Verfügung. Die Wiederwahl erfolgte einstimmig. Als weiteren Beirat lies sich Alexander Bachmann aufstellen, auch dieses Wahlergebnis ist einstimmig. Somit ist das Team der DIG-Vorstandschaft wieder komplett. Herzlichen Dank den gewählten Mitgliedern für Ihren Einsatz in der Vorstandschaft. Alois Weiler informierte noch über die Planungen im nächsten Jahr. Je nachdem wie sich die Corona-Lage entwickelt, werden die abgesagten Veranstaltungen noch nachgeholt. Weitere Informationen dazu, sowie über unser Vereinsleben gibt es unter www.dig-kisslegg.de.

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